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Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung: Wenn Sie die Zusammenarbeit des Umweltministeriums mit der Firma Microsoft als so werbeträchtig empfinden, stellt sich mir die Frage, ob Sie oder vielleicht auch der Ministerpräsident vorhaben, in Werbeanzeigen für die Firma Microsoft aufzutreten.

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch einmal: Die alte Landesregierung hat diesen Vertrag abgeschlossen. Danach ist die Firma Microsoft an das Umweltministerium herangetreten mit der Bitte, zu bestätigen, dass es sich um ein erfolgreiches System handelt, und sich als Referenzkunde zur Verfügung zu stellen. Nicht mehr ist aus dem Umweltministerium zugesagt worden. Die Firma Microsoft hat darüber hinaus den Mitarbeiter ablichten lassen. Das ist nicht richtig gewesen. Ich habe Ihnen auch schon gesagt: Das war nicht in Ordnung.

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Allerdings sind die Betriebe mit einem konsequent umgesetzten Bewertungs- und Bezahlungssystem, wie dies bei weltweiten Konzernen wie Microsoft zu finden ist, noch rar gesät. Microsoft hat sich

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Dass Klärungsund Handlungsbedarf besteht, zeigt sich nicht nur am letztjährigen Beispiel Google; auch Microsoft hat in diesem Jahr begonnen, mit Hilfe des Unternehmens NAVTEQ Aufnahmen für einen eigenen virtuellen Stadtplan mit Namen Streetside zu erstellen. Auf der Website des Projekts kann man nachschauen, wann die Aufnahmefahrzeuge durch welche Stadt fahren. Hamburg wird dabei nach aktuellem Stand bis Jahresende 2011 noch nicht angesteuert. Dennoch – beziehungsweise gerade deswegen – sollte zeitnah durch den Senat überprüft werden, inwieweit die Erfassung und Verbreitung von Daten privater WLANs datenschutz- und rechtskonform erfolgen kann. Microsoft gibt zwar zum Beispiel an, dass keine SSIDs, also Netzwerknamen, gespeichert werden sollen, aber dies wäre einer Prüfung und eines anschließenden Berichts durch den Landesdatenschutzbeauftragten wert.

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Mehrfach haben verschiedene Ministerien der Landesregierung sich dezidiert positiv über verschiedene Kooperationen mit dem Softwaregiganten Microsoft geäußert. So schreibt das Justizministerium in einer Pressemitteilung vom 1. Februar 2006: „Vor diesem Hintergrund haben wir in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Microsoft vor zwei Jahren ein ganzheitliches Migrations- und Reorganisationsprojekt gestartet, das Projekt mit@justiz. Damit wollen wir optimale Bedingungen für eine noch effizientere und bürgernahe Rechtspflege schaffen sowie die infrastrukturellen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr. … Durch den Einsatz von Windows Vista strebt

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Ich will nicht in Abrede stellen - das habe ich auch in der eigenen Fraktion erlebt -, dass manche Kommunikation noch intensiver hätte sein müssen. Ich glaube, Michael Richter hat im Vorfeld der Cebit vielleicht das eine oder andere Gespräch nicht geführt. Trotzdem gab es schon im vorigen Jahr in Magdeburg an der Uni - ich bin dafür dankbar; damals habe ich schon mit Pollmann darüber gesprochen - ein Treffen mit dem Vizepräsidenten von Microsoft, der für Bildungsfragen zuständig ist, bei dem das Kultusministerium und das Finanzministerium anwesend waren. Es wurde darüber nachgedacht, wie man mit Microsoft eventuell auf eine größere Plattform gehen kann.

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Zur zweiten Frage. Neben vielen Problemen, die berechtigt im Zusammenhang mit dem Letter of Intent mit Microsoft debattiert wurden, möchte ich gern von Ihnen wissen, ob Sie einen Vergleich angestellt haben mit einer Internetlösung, die mit freien Betriebssystemen ausgestattet ist, bei denen der Quellcode nicht einem Unternehmen gehört, sondern freigeschaltet ist, wie es beispielsweise bei Linux der Fall ist. Haben Sie all diese Dinge, die damit zusammenhängen, mit der Microsoft-Lösung verglichen?

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Die zweite Frage stelle ich gern noch einmal, Herr Minister. Ich habe Sie nicht danach gefragt, was Ihre Gründe waren, einen Letter of Intent mit Microsoft zu unterzeichnen, sondern ich habe Sie gefragt, was Ihr Vergleich erbracht hat zwischen den Alternativsystemen, die mit freier Software arbeiten und bei denen der Quellcode allgemein zugänglich ist, und Microsoft als einem proprietären System, bei dem der Quellcode geheim ist und beim Unternehmen bleibt. Der Vergleich dieser Aspekte ist grundlegend, um eine Internetlösung im Lande auch für die Bildung einzuführen.

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Vor drei Jahren kündigte Google an, seinen Dienst "Street View" auch in Deutschland aufzubauen. Dazu sollten entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge durch deutsche Großstädte fahren und 3D-Panorama-Aufnahmen machen. Nach einigem Hin und Her in Fragen des Datenschutzes wurde den Bürgern vorab die Möglichkeit angeboten, einer Veröffentlichung der Bilder des eigenen Hauses zu widersprechen. Diese wurden dann genauso wie Kennzeichen und Gesichter von Google verpixelt. Aus den Erfahrungen von Google hat Konkurrent Microsoft gelernt. Dieser fährt derzeit für den Dienst "StreetSide" durch Hamburgs Straßen und erstellt eigene 3D-Panorama-Aufnahmen. Auch Microsoft hat die Fahrten vorher angekündigt und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Bilderveröffentlichung für Betroffene eingerichtet. Diese Berücksichtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Internetwirtschaft ist vorbildlich.

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Wofür ist die Datenerfassung denn notwendig? - Offenbar ist sie notwendig, damit Microsoft passgenau Lizenzen für die Produkte vergeben kann, die verkauft werden sollen. Zu den Fragen, warum ausgerechnet mit Microsoft zusammengearbeitet werden soll, einem Unternehmen, das vor allem auf herstellerspezifische und auf nicht veröffentlichten Standards basierende Software setzt, warum freie Softwareangebote, basierend zum Beispiel auf Linux-Technologie, keine Option sein sollen und warum bisher in der Bildungslandschaft Sachsen-Anhalts bereits vorhandene Ressourcen nicht einbezogen werden sollen, erfährt man von der Landesregierung nichts.

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Das Argument, Microsoft komme deshalb als Partner infrage, weil Microsoft an den Schulen jetzt schon eine Monopolstellung habe, ist keines. Es wäre ein guter Grund, daran etwas zu ändern.

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Kultur zu Mitberatung überwiesen. Anliegen der Antragsteller war es, den am Rande der diesjährigen CeBIT zwischen dem Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch Finanzstaatssekretär Richter, und der Microsoft Deutschland GmbH unterzeichneten Letter of Intent, der für den Bildungsbereich eine strategische Partnerschaft mit Microsoft vorsieht, zu kündigen.

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Ganz sicher werden in den weiteren Gesprächen und Verhandlungen mit Microsoft die Interessen beider Parteien zu betrachten sein. Aber seien Sie versichert, dass zum Beispiel das Thema Datenschutz einen entscheidenden und in unseren Augen auch nicht verhandelbaren Parameter darstellen wird. Hierfür wurde seitens Microsoft bereits uneingeschränkte Unterstützung zugesichert.

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Frau Professor Dr. Dalbert, ich darf Sie noch einmal zitieren. Sie sagten: Wir wollen uns nicht Großgiganten wie Microsoft an die Brust schmeißen. - Nein, Microsoft ist ein Konzern mit einer Marktdurchdringung von im Moment noch 85 %. Das kann ich gut oder schlecht finden, aber das muss ich zur Kenntnis nehmen.

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müssten wir Microsoft zum Beispiel fragen: Wie haltet ihr es mit den Voreinstellungen von Windows 10, der Übertragung von Nutzerdaten an die Microsoft-Server? Wie ist das mit dem Opt-out- statt dem Opt-in-Prinzip? - Experten wissen, was ich meine. Man muss bestimmte Datenschutzeinstellungen, die die Datenübertragung erlauben, positiv bewusst abwählen und darf sie nicht einfach übernehmen.

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Software geht uns alle an; denn jeder unter uns steht beim Kauf eines neuen Notebooks oder eines PC vor der Entscheidung, welche Programme darauf laufen sollen. Typischerweise wird uns diese Entscheidung abgenommen, denn als Betriebssystem ist Microsoft-Windows schon vorinstalliert, der Internetexplorer ist ohnehin dabei, und wenn es um Büroprogramme geht, dann fällt die Entscheidung für Microsoft-Office, weil es doch überall installiert, von jeher vertraut und scheinbar ohne Alternative ist.

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Ich komme zum letzten Punkt: Wenn das Land Rheinland-Pfalz damit begonnen hat, Schulen mit Linux auszustatten, dann stellt sich die Frage, was in Sachsen unternommen wurde oder warum dies in Sachsen nicht möglich ist. Wichtig ist, dass der Unterricht dem Neutralitätsgebot anzupassen ist. Unter den Gegebenheiten der Microsoft-Vormachtstellung führt dies allerdings zu einer faktischen Bevorzugung des Status quo im Softwarebereich. Insofern ist es eben nicht unerheblich, welches Softwareprodukt an den Schulen in Sachsen eingesetzt wird. Momentan produziert unser sächsisches Schulsystem noch reihenweise potenzielle Microsoft-UserInnen.

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Wir sind als Liberale gegen eine Monopolisierung von Microsoft, müssen aber anerkennen, dass Microsoft in vielen Bereichen einfach die Standards gesetzt hat und diese Standards auch dazu da sind, dass man einen sicheren IT-Betrieb für die Verwaltung hat. Die Verwaltung darf sich hier nicht außerhalb stellen, sondern muss die gleichen Möglichkeiten wie ein Wirtschaftsunternehmen haben, um die besten Produkte zu bekommen. Im Einzelfall prüfen und, wenn es passt, Free Software einsetzen, aber ansonsten keine generelle Abkehr von der bisherigen Anwendung lizenzierter Software.

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Ich habe aber tatsächlich noch ein Beispiel, wo es dann doch ein bisschen kritisch wird mit dem Sponsoring. Der Vorfall ist auch noch gar nicht so lange her, und zwar war das im November vergangenen Jahres, da ging es um Microsoft. Vielleicht erinnern sich da die Kollegen aus dem Bildungsausschuss. Microsoft hatte angeboten, dass sie 238 000 Lizenzen zur Verfügung stellen für die Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt. Das sah der Rechnungshof ein bisschen kritisch. Wenn ich einmal zitieren darf, was Herr Barthel selbst sagte:

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Microsoft wurde damals in einer Garage gegründet, genauso wie Apple und Amazon. Wenn man einmal rein auf die Börsenkapitalisierung blickt, dann zeigt das schon eine erste Indikation, wohin die Reise aktuell geht: Microsoft hat einen Börsenwert von 794 Milliarden US-Dollar, Apple von 788 Milliarden US-Dollar, Amazon von 769 Milliarden USDollar. Das sind alles Firmen, die vor 10, 15 oder 20 Jahren noch gar nicht existierten.

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Punkt 2 bis 5: Die Landesverwaltung setzt neben eigenen Softwareprodukten und quelloffener Software auch marktübliche Software, zum Beispiel Microsoft-Betriebs- systeme und Microsoft-Office-Produkte, ein. Ob Sie die jetzt als Spähprogramme betrachten oder nicht, kann ich nicht genau in Ihrem Denkvermögen nachvollziehen. Es sind offizielle, in der Bundesrepublik Deutschland

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Gestatten Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren, in aller Kürze noch einmal auf das Kostenargument, das ja auch immer wieder von Befürwortern einer Open-Source-Software ins Feld geführt wird, einzugehen. Gelegentlich wird behauptet, Open-Source-Software könne in der öffentlichen Verwaltung zu einer massiven Kosteneinsparung führen. Die Stadt München hat das Experiment gewagt und die Software der Stadt von Microsoft auf Linux und andere freie Software umgestellt. Während zunächst Einsparungen – und das sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen – von 11 Millionen Euro geplant waren, hat sich im Nachhinein das Gegenteil herausgestellt. Nach Angaben der Stadt kostete der Betrieb ohne Lizenzkosten für zehn Jahre bei Microsoft 17 Millionen Euro, bei Linux dagegen 60,7 Millionen Euro. Wer das gerne nachlesen will, kann das in einer Studie über die Open-Source-Software-Strategie der Stadt München vom 25.01.2013 finden, Auftraggeber HP, also Hewlett Packard.

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Ich möchte noch kurz auf zwei andere Dinge eingehen, nicht nur auf die fehlenden Millionen, die wir irgendwo in der Buchhaltung suchen. Da gibt es dann schöne Auflagen und Missbilligungen. Da gab es schon damals – das ist jetzt ein Beispiel – zu dem Haushaltsjahr 2001 die Auflage, zu überprüfen, ob man statt Microsoft Linux einsetzen kann. Das klingt ganz einfach und wunderbar. In diesem Jahr haben wir noch einmal den gleichen Auflagenbeschluss gehabt. Auch den haben wir im Konsens verabschiedet. Was daraus geworden ist, wenn man dann wirklich einmal in den Vertrag mit Microsoft hineinguckt, kann einen wirklich nur erschüttern. Das kann es nicht sein. Dafür brauchen wir keine Auflagen und Missbilligungen zu verabschieden, dafür brauchen wir auch nicht im Haushaltskontrollausschuss ernsthaft zusammenzuarbeiten, wenn sich nachher keiner daran hält. Das ist genau die gleiche Frage, wie wir mit den Buchungen umgehen. Das ist eine Art und Weise der Versprechung, die bei den Buchungen nicht eingehalten wird, die bei den Auflagen und Missbilligungen nicht eingehalten wird und natürlich bei vielen anderen Dingen auch nicht. Wenn man sich den Haushalt 2001 anguckt, war es auch schon damals so, dass massenhaft Einnahmen eingeplant waren, weil man gehofft hat, über viele Vermögensveräußerungen Geld einzunehmen, und man es eben auch nicht eingehalten hat. Da sind wir wenigstens konsequent geblieben.

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Die Elternvertreter haben sich explizit gegen die Verwendung von Microsoft Office 365 ausgesprochen. Warum ist das so? Die Einbindung des US-amerikanischen Softwarekonzerns Microsoft in unsere Schulsoftware wird auch von unserer Fraktion sehr kritisch gesehen. Die Gründe dafür liegen ei gentlich auf der Hand: Staatssouveränität und Datenschutz. Es darf nicht sein, dass persönliche Daten nicht datenschutz konform gespeichert werden.

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Neben Mebis haben wir Microsoft Teams. Mit diesem Programm kann man Videokonferenzen durchführen. Sie kennen vielleicht das Programm Zoom oder Jitsi Meet, das ähnlich ist; allerdings hat Microsoft Teams viel höhere Datenschutzansprüche als die anderen Programme, die öffentlich zugänglich sind.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Fischbach, vielen Dank für die Frage zu den Videokonferenztools. Dazu kann ich Folgendes ausführen: An den Schulen hatten wir schon vor Corona Videokonferenztools. Wir haben da eine große Bandbreite an unterschiedlichen Konferenztools. Die meisten bzw. sehr viele Schulen, etwa 3.000, nutzen ein Produkt wie Microsoft Teams. Es gibt aber auch andere. Die Schulen, die Microsoft Teams nutzen, bzw. ein Teil davon – Sie haben die Zahl zu Recht genannt – nehmen das Angebot wahr, das wir in der CoronaPandemie zusätzlich gemacht haben. Für die weiterführenden Schulen haben wir einen Vertrag mit MS Teams aufgesetzt. Warum haben wir das so gemacht, wie wir

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Ich halte also fest, Sie verhandeln gerade mit Microsoft über eine Weiterverlängerung in das nächste Jahr hinein. Dann würden mich die Konditionen interessieren, die im Gespräch sind. Oder ist das schon ein fester Vertrag? – Ich habe von Teilnehmern der Ausschreibung nämlich gehört, dass die Ausschreibung für das neue Tool deutlich verlängert worden ist. Die Frist soll bis in den März hineingehen. Der Ersatz ist nicht da. Haben Sie denn jetzt eine Lösung bis zum März, oder sind wir auf den Goodwill von Microsoft in den Verhandlungen angewiesen?

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Es geht also nicht darum, ein „Weg von Microsoft!“ zu formulieren, sondern es geht darum, ein „Hin zu Open-Source-Anwendungen!“ zu formulieren. Wenn Microsoft sich künftig auch für diesen Weg öffnet, dann werden seine Anwendungen natürlich für uns genauso interessant sein, wie es jetzt die Open-Source-Alternativen sind, die wir ins Auge fassen.

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Zu dem zweiten Punkt, der Sicherheit: Gerade das ist ein Argument für Open-Source-Software. Bei Open-Source-Software können wir viel agiler auf etwaige Sicherheitsrisiken in der Systeminfrastruktur und der Infrastruktur der Programmierung reagieren, weil wir selber Zugriff auf den Quellcode haben. Das ist ja der große Unterschied zu einer Microsoft-Anwendung. Wir wissen nämlich nicht, was in dieser Anwendung passiert; das können wir nicht nachvollziehen. Wenn wir ein Problem haben, müssen wir uns an Microsoft wenden und sagen: Bitte behebt das Problem! Helft uns dabei, auch das Sicherheitsproblem zu lösen!

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Ein anderer Aspekt ist, dass wir auch größere Transparenz gewährleisten können. Aktuell kann teilweise nicht abschließend nachvollziehbar dargestellt werden, wie mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird, wenn diese in einer Microsoft-Anwendung gespeichert werden. Sie kennen die große Debatte zwischen der Bundesregierung und Microsoft, weil dieses Unternehmen auf seinen Servern in den USA Daten speichern will und wir nicht abschließend garantieren können, was damit passiert. Das ist anders, wenn wir mit OpenOffice-Anwendungen arbeiten. Damit sind wir auch transparenter gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

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Sieht man sich dort auch bei itslearning, fragten die „Kieler Nachrichten“ die Ministerin im Interview. Die Antwort: Ja, auch Unterricht per Video ist möglich. - Das Problem: itslearning stellt ab Werk durch die Integration von Microsoft Teams die Möglichkeit zur Verfügung, direkt aus der Lernplattform heraus eine Videokonferenz zu starten. Microsoft Teams wurde aber für Schleswig-Holstein herausgeschnitten. Der Open-Source-Strategie der Landesregierung zur Folge sollen Videokonferenzen eines Tages über Jitsi möglich sein - „sollen“, „eines Tages“! Das passt nicht zur gegebenen Antwort.