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Unsere Ausländerbehörden arbeiten zum Großteil mit blindem Vertrauen in die verlässliche Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Wie aber jeder weiß, sind die Entscheidungen des BAMF das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Nur die Ausländerbehörden in Chemnitz und Bautzen fragen vor Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis generell beim BAMF an, ob ein Rücknahme- oder Widerrufsverfahren eingeleitet wurde. Die Ausländerbehörde des Erzgebirgskreises fragt nur in Fällen des subsidiären Schutzes an.

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Bitte lassen Sie mich noch kurz etwas zu den inhaltlichen Punkten sagen: Der Umgang mit Widerruf und Rücknahme der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft ist in § 73 Asylgesetz geregelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist gemäß § 73 Abs. 2 a Asylgesetz verpflichtet, die getroffenen Entscheidungen in jedem Einzelfall zu überprüfen. Aufgrund einer Gesetzesänderung muss das Bundesamt seit dem 1. August 2015 den Ausländerbehörden aber nicht mehr in jedem Einzelfall das Ergebnis seiner Überprüfung mitteilen.

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Auch die Behauptung, es fänden weniger Überprüfungen statt, ist so nicht richtig. In der Anfrage Ihrer Bundestagskollegen steht deutlich geschrieben, dass nach § 73 Abs. 2 a Satz 1 des Asylgesetzes die Regelüberprüfung spätestens nach Ablauf von drei Jahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu erfolgen hat. Statistisch erfasst werden aber nur die Fälle, in denen aufgrund einer veränderten Lage im Herkunftsland oder sonstiger Anhaltspunkte eine vertiefte Detailprüfung stattgefunden hat.

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Auch Ihre Forderung nach sorgfältiger Einzelfallprüfung für die Regelüberprüfungsverfahren des Schutzstatus ist zumindest verwirrend; denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist schon per Gesetz angehalten, jede Regelüberprüfung als Einzelfallüberprüfung durchzuführen. Seit August 2015 hat sich nur der bürokratische Aufwand verändert.

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Mit dem Antrag wird eine vollkommen überflüssige Arbeit von den sächsischen Ausländerbehörden eingefordert. Die Antragsteller schreiben es selbst – Kollege Hartmann hat es auch erwähnt –: Im Aufenthaltsgesetz, also gesetzlich, ist vorgeschrieben, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Widerruf oder Rücknahme der Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft zuständig ist. Wenn Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme vorliegen, hat das BAMF die Ausländerbehörden in Kenntnis zu setzen. Eine proaktive Anfrage beim BAMF durch die sächsischen Ausländerbehörden, wie unter Punkt 1 des Antrages gefordert, entbehrt einer gesetzlichen Grundlage, schafft sinnlose Mehrarbeit und hat gar keinen Sinn.

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Warum ist es aber trotzdem heute wichtig, darüber zu sprechen? Weil wir wissen, dass es Tausende und Abertausende von Nichtidentitäten und viel zu viele Mehrfachidentitäten von Asylbewerbern gegeben hat und gibt, die bis heute nicht aufgeklärt sind. Wenn wir wissen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlingshilfe binnen kürzester Zeit von 2 000 auf 10 000 Personalstellen aufgestockt wurde, sich also sein Bestand verfünffacht hat, und selbst der damalige Chef Weise beklagt hat, man könne nicht mehr sicherstellen, dass es rechtmäßige Verfahren gibt, dann wissen wir, dass das Problem nicht

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Ja, Ihnen ja auch, etwas gelernt über den dänischen Staatsaufbau. – Also: Die Stellungnahme der Staatsregierung – ich fasse das einmal zusammen – stellt die formale Rechtslage dar. Nicht mehr und nicht weniger. Das war zu erwarten. Es ist ja auch nicht falsch, aber es ist auch nicht richtig, denn wir haben keinen Grund, den Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu trauen. Und das – Herr Staatsminister hat es gerade ausgeführt – liegt auch an der schieren Masse der bearbeiteten Anträge in der Vergangenheit und den zu bearbeitenden Anträgen der Gegenwart.

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Wenn Sie von Zurückweisung an der Grenze sprechen, dann streuen Sie den Menschen Sand in die Augen, weil Ihre Möglichkeiten, an der Grenze zurückzudrängen oder zurückzuweisen, gar nicht vorhanden sind. Dieses Nichtvorhandensein dieser Möglichkeiten ist das Ergebnis einer CDU-Politik. Die Aufhebung der Grenzkontrollen insgesamt war von Anfang an falsch, als es noch gar nicht um die Migration ging, sondern nur um die international vernetzte organisierte Kriminalität.

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Wenn bei uns jemand aus den verschiedensten Gründen um Asyl bittet, dann prüft das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob diesem Antrag stattgegeben werden kann oder nicht. Wenn nach dieser Prüfung eine Ablehnung des Asylantrags steht, dann ist diese Entscheidung aber zu akzeptieren – ja, sie ist nicht nur zu akzeptieren, sie ist auch zu vollziehen. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, der Ausreisepflicht nachzukommen.

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Ich schließe die Einbringung dieses Gesetzes mit den Worten des Sachverständigenrates Deutscher Stiftungen für Integration und Migration, die zum ZIK 1, dem alten ZIK, geschrieben haben: „Sollte die Staatsregierung ein solches Gesetz erwägen, wäre Sachsen das erste ostdeutsche Flächenland mit einem solchen Vorhaben. Dem Land käme damit eine Vorreiterrolle zu und es würde ein deutliches Zeichen setzen, auf die auch in Zukunft virulenten Fragen der Integration und gesellschaftlichen Teilhabe von Zuwanderern vorbereitet zu sein.“

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Ich komme zu dem heißen Thema Migration. Vor der Sommerpause haben wir in diesem Hohen Haus über die Fortschreibung des Zuwanderungs- und Integrationskonzepts diskutiert. Unsere Kritik war schon damals deutlich: Wenn wir gleiche Teilhabechancen für alle haben wollen, brauchen wir einen verbindlichen Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten und Finanztiteln. Jetzt sind

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Grenzenlose Migration, ein grenzenloser Sozialstaat, grenzenlose Toleranz für Menschen, die unsere Hilfsbereitschaft missbrauchen, und die längst als Regel empfundenen Doppelstandards müssen ein Ende haben. Nur so kann es wieder sozialen Frieden geben.

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Herr Hartmann hat vorhin zu meiner Einlassung zu den NATO-Truppenbewegungen gesprochen und gesagt, dass wir hier Verantwortung übernehmen müssen. Wir sind in der NATO und können nicht einfach wegschauen, sondern müssen unsere Verantwortung aus der Geschichte übernehmen. Deswegen vielleicht ein Vorschlag aus dieser Resolution: Wir haben eine Parlamentspartnerschaft mit dem Großen Rat des Schweizer Kantons Bern, vielleicht sogar eher als Freundschaft zu bezeichnen. Man könnte dies zum Beispiel auf eine neue Stufe stellen und sagen, dass wir uns auch vornehmen, gemeinsam mit diesem Kanton Treffen nicht nur mit Parlamentariern zu organisieren, sondern darüber hinaus auch einen Austausch von Familien, Schulklassen, Firmen und gesellschaftlichen Vereinen noch stärker voranzutreiben. Die Schweiz hat ja einiges an Diskussionspotenzial zu bieten, zum Beispiel Bezug nehmend auf die NATO-Mitgliedschaft Deutschlands. Die Schweiz ist ein Land mit einer anderen Geschichte, mit Erfahrungen in direkter Demokratie. Es ist ein Land, dass sich selbst als weltpolitisch neutral ansieht und damit aus sämtlichen Kriegen herausgehalten hat, ein Land auch mit einer interessanten Geschichte von Migration.

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Nicht primär kulturelle Merkmale sind ursächlich dafür, dass wir bisweilen in bestimmten Deliktkategorien unter Ausländern eine höhere Kriminalität beobachten als unter Deutschen, sondern es sind oft Merkmale, die auch unter deutschen Vergleichsgruppen das Risiko, kriminell zu werden, steigern. Selbstverständlich ist das schlimm. Es mag auch als Grund dafür dienen, eine bestimmte Art von Migration zu begrenzen oder bestimmte Integrationsmaßnahmen ins Werk zu setzen, die in ähnlicher Weise auch für die Reintegration und Prävention von Straftaten bei deutschen Straftätern verwendet werden. Eine erhöhte Kriminalität von Ausländern, wie sie mitunter in den Statistiken sichtbar wird, ist in dem Fall kein Argument für rassistische Deutungen der Kriminalität.

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Ich glaube, das ist ein wesentliches Element: gegenseitiges Vertrauen, der Versuch, den anderen zu verstehen. Deswegen ist auch die von uns allen beschlossene Enquetekommission „Migration und Integration in Hessen“ der richtige Weg. Deswegen ist auch die auf Bundesebene stattfindende Islamkonferenz der richtige Weg.

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Es lohnt sich, die in der EU auftretenden Probleme schneller zu lösen und nicht nur zu lamentieren. Themen wie die Bankenkrise, die Wirtschaftskrise, Migration, illegale Einwanderung, Bekämpfung der Schlepperbanden und Organisierte Kriminalität müssen von der EU und den Nationalstaaten schneller gelöst werden. Die Bürger erwarten hier klare Positionen. Die CDU lehnt dabei Eurobonds deutlich ab.

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„Wir brauchen ein Europa, das schützt.“ Diesen Ausspruch des Bundeskanzlers der Republik Österreich unterstützen wir ausdrücklich. Wir erwarten ein gemeinsames Handeln der europäischen Staaten bei den Themen Migration, Grenz- und Küstenschutz, Sicherheit, Klimaschutz und Bewahrung der Schöpfung. Wir brauchen keine Diskussion über bessere oder schlechtere Europäer,

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Was wir bisher von Ihnen, Frau Falken, gehört haben, war absolut nichts Neues, kein neuer Weg, nichts davon haben wir hier gehört. Gleichwohl stimmen wir diesem Teil des Debattentitels zu, denn unser Bildungssystem steht vor großen Herausforderungen. Ich nenne hier nur Stichworte wie Digitalisierung, Migration oder Heterogenität der Schülerschaft.

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Gehen wir doch lieber erst einmal den Weg in unserem System und klären die Probleme, die hier zu klären sind, und da sind einige genannt worden. Ich möchte nur einmal ein paar Dinge nennen, wie zum Beispiel die stärkere Fokussierung auf den einzelnen Schüler, damit er ordentlich vorbereitet ins Leben starten kann – das lösen Sie nicht mit einer Einheitsschule –, oder das Thema – Frau Friedel hat es angesprochen –, Lehrpläne auf den neusten Stand unserer gesellschaftlichen Entwicklung zu bringen. Dazu gehört das Thema Digitalisierung im Unterricht, dazu gehört das Thema Inklusion, dazu gehört das Thema Umgang mit Migration in und außerhalb der

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Ich habe eine Frage zum Thema Demografie und Migration. Das ist ja der zweite Punkt, den wir noch einmal ansprechen wollten. Sie sind gerade schon ein bisschen darauf eingegangen.

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Was glauben Sie, welchen Einfluss das Thema Migration insgesamt auf unseren demografischen Wandel hat? Ich würde mich freuen – wenn ich das noch mit anknüpfen könnte –, wenn Sie noch ein paar Projekte aus der Förderrichtlinie Demografie der Staatskanzlei nennen könnten, um dem Parlament darzulegen, was Sie in den letzten Jahren schon getan haben.

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Was sich im Umgang mit Migration und von Flucht Betroffenen in diesen Zeiten in Chemnitz, in Kandel, in Köthen ereignete, verletzt diese Handlungs- und Verhaltensnormen um Längen.

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Ich weise Sie noch darauf hin, dass die Enquetekommission „Integration und Migration in Hessen“ morgen früh um 8 Uhr im Sitzungsraum 510 W zu ihrer ersten Sitzung zusammenkommt.

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Global Compact for Migration stoppen –

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Im Globalen Migrationspakt wird zunächst festgehalten, dass die Migration „Quelle des Wohlstandes und der Innovation sei und dass sie positive Auswirkungen in unserer globalisierenden Welt habe“.

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in die Medien- und Meinungsfreiheit zu tun. Wer nicht positiv über Migration berichtet, bekommt kein Geld mehr. Das ist gelenkte Berichtserstattung, wie wir sie aus diktatorischen Systemen kennen.

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Es ist aber das gute Recht eines jeden Staates, sich einem solchen Ansinnen entgegenzustellen – im Interesse der eigenen Sicherheit und zum Schutz der eigenen Sozialsysteme. Menschen sollten nicht zur Migration ermutigt

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle haben seit 2015 erlebt, was es bedeutet, wenn Migrationsbewegungen ungesteuert stattfinden. Eingedenk dessen sollte doch wohl dem Letzten klargeworden sein, dass wir uns dieses Themas insbesondere auch auf internationaler Ebene annehmen müssen. Um es ganz klar zu sagen: Dieser Pakt soll den politischen Rahmen für Vereinbarungen mit den Herkunftsländern zur Eindämmung der illegalen Migration bilden. Das ist das zentrale Ziel und nichts anderes.

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Beispielsweise ist die Forderung nach einer positiven medialen Berichterstattung zum Thema Migration mindestens missverständlich.

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Selbstverständlich ist auch festzustellen, dass Migration nicht per se etwas Gutes ist, wie es der Pakt suggeriert.

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Es ist ganz klar, dass niemand das Recht hat, sich das Land herauszusuchen, in dem er leben möchte. Ein Menschenrecht auf Migration gibt es nicht, und ein solches wird durch den Migrationspakt auch nicht hergestellt, weder direkt noch durch die Hintertür.