Das betrifft erstens die Änderungen im Bereich der Beauftrag ten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Diese Änderungen sind im Inkrafttreten der EU-DatenschutzGrundverordnung begründet. Welche Belastungen konkret auf das Team der beim Landtag angesiedelten Beauftragten in Zu kunft zukommen werden, ist gegenwärtig schwer abzuschät zen. Die Landtagspräsidentin hat deshalb in Abstimmung mit dem Präsidium des Landtags ein Gutachten in Auftrag gege ben, auf dessen Grundlage SPD, CDU, Grüne und Linke einen gemeinsamen Antrag zur zusätzlichen Stellenausstattung der Behörde eingereicht und beschlossen haben. Wir werden se hen, ob dieser Ansatz den Praxistest besteht.
Im Zuge der Beratung dieses Änderungsgesetzes haben wir die Anhebung der Besoldungsgruppe von 4 auf 5 für Direktorin nen bzw. Direktoren beim Landesrechnungshof mit zwei Prü fungsgebieten gern begleitet. Gleichfalls haben wir die Einstu fung des Amtes der Landesbeauftragten für den Datenschutz
Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen erfüllt. Die technischen Anforderungen sind sehr hoch, um das Wahl geheimnis, den Datenschutz, die Authentizität der Stimmbe rechtigten sowie den Schutz vor Manipulation zu gewährleis ten. Allerdings können die Bürger schon jetzt auf elektroni schem Wege die Unterlagen zur brieflichen Unterstützung von Volksbegehren beantragen. Diese seit 2012 bestehende Mög lichkeit wird rege genutzt.
(Harry Glawe, CDU: Donnerwetter! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wieso? Herr Caffier ist doch auch für Datenschutz.)
Die Mühen der Ebene sind gewaltig und selbst solche respektablen Persönlichkeiten, die dort eingesetzt werden, werden ausgebremst. Da ist noch viel zu tun. Anstand und Moral hatte ich vorhin erwähnt. Ich glaube, da ist das entscheidende Problem, dass wieder zur Anständigkeit zurückgekehrt werden muss, und dann würden wir bei dem Thema „Datenschutz und Persönlichkeitsrechte“ auch ein ganzes Stück weiterkommen. Und auch in anderen Themen würden wir viel mehr für unsere Gesellschaft erreichen, als es im Moment erscheint. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn sich der vorliegende FDPAntrag in sehr ähnlicher Fassung auch auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz finden lässt, spricht das nicht etwa gegen den heutigen Antrag. Dieser Umstand macht eigentlich vielmehr das Problem deutlich, das meine Vorredner auch schon betont haben: dass es sich um eine Bundesangelegenheit handelt.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat erste Beschlüsse für einen verbesserten Datenschutz der Arbeitnehmer gefasst. So sollen die Vorarbeiten für ein neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz jetzt beginnen. Aufgrund der komplexen Materie, so jedenfalls äußert sich Bundesinnenminister Schäuble, könne ein Gesetz allerdings erst in der nächsten Legislatur verabschiedet werden.
Ansonsten, Frau Geschäftsführerin Měšťan, möchte ich schon dafür werben, dass, wenn man ein solches Gesetz macht, man keinen Schnellschuss macht, damit da auch alle Kriterien berücksichtigt werden. Und wenn wir über Datenschutz reden, wissen Sie ganz genau, wie besonders sensibel große Bereiche dieser Datenschutzregelung sind, sei es auf maschinellem Weg, sei es in der Form der Betriebsräte et cetera,
Und dass Herr Neumann gute Vorschläge machen kann, das ist seine Pflicht, entschuldigt. In MecklenburgVorpommern obliegt Letzteres dem Landesbeauftragten für Datenschutz, und das ist meines Wissens zurzeit nach wie vor Herr Neumann. Und insofern, nach geltendem Recht, obliegt ihm es, die Unternehmen datenschutzrechtlich, fachrechtlich, inhaltlich, aber auch schulungsmäßig auf den Stand der Möglichkeiten zu bringen. Und dass er dabei natürlich Erfahrungen sammelt, die dann mitberücksichtigt werden sollten, ist aus meiner Sicht selbstverständlich. Deswegen bitte ich, dass wir auch die Form, so, wie sie hier angedacht ist, mit auf den Weg bringen, um die Notwendigkeit eines Gesetzes auch noch mal deutlich zu machen. Aber auf Bundesratsebene – das wollte ich noch mal deutlich machen – ist hier der Druck durch die Länder, und zwar einvernehmlich, auch da.
Diese Auffassung wird im Übrigen auch vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geteilt. Verfassungsrechtliche Bedenken wie von Ihnen angesprochen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und wie von der NPD-Fraktion hier beschrieben, bestehen somit nicht.
Ministerbefragung gem. § 73 GeschO auf Vorschlag der FDP-Fraktion "EuGH-Urteil zum Datenschutz: Wie kann am schnellsten und am zweckmäßigsten die 'völlige Unabhängigkeit' für die im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Datenschutzbehörden hergestellt werden?"
Herr Kollege Dr. Fischer, vielen Dank für diese Frage, die uns in den nächsten Monaten intensiv beschäftigen wird. Durch das EuGH-Urteil sind zweifellos schwierige und sehr diffizile verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen worden. Zum einen geht es um das Thema Datenschutz, das Sie völlig zutreffend beschrieben haben, zum anderen geht es um althergebrachte Grundsätze des Verfassungsrechts in Deutschland. Beides unter ein Dach zu bringen, ist offensichtlich nicht so einfach. Die Exekutive hat insbesondere gegenüber dem Parlament die Verantwortung für die Eingriffsverwaltung.
Sie gehen hier etwas blauäugig in die Debatte und sagen: Das müssen wir in den nächsten Monaten abwägen. Dies erstaunt mich. Ich möchte von Ihnen natürlich schon ein bisschen konkreter wissen, in welcher Richtung Sie diese Debatte führen möchten. Ich möchte sehr wohl wissen, ob es konkrete Auswirkungen auf das Landeszentrum für Datenschutz in Ansbach bei der Regierung von Mittelfranken geben wird.
Wir haben in der Koalitionsvereinbarung in Berlin festgehalten, dass der Arbeitnehmerdatenschutz Teil des Bundesdatenschutzgesetzes werden soll. Das ist für die weitere Struktur ganz wichtig. Da gab es in der Tat auch völlig andere Überlegungen. Würde man diesen Datenschutz ganz woanders ressortieren, würde sich womöglich auch die Frage stellen, ob dafür überhaupt der Datenschutzbeauftragte zuständig ist oder jemand anders - und Ähnliches mehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, der Datenschutz ist ein erheblicher Standortfaktor für Unternehmen und auch für die Bürger. Sehen Sie in dem Urteil des EuGH, das ich persönlich durchaus mit erheblichen argumentativen Schwächen behaftet sehe, überhaupt Ansätze für eine Verbesserung des Datenschutzes gegenüber der jetzt in Bayern bestehenden Situation?
Eine letzte Bemerkung hierzu: Sie, Herr Kollege Fischer, haben vorhin auch von möglichen Synergieeffekten durch eine Zusammenführung gesprochen. Ich will diese Möglichkeit nicht bestreiten. Auf der anderen Seite handelt es sich aber um unterschiedliche Rechtsmaterien. Das Sozialamt der Landeshauptstadt München hat beim Datenschutz eben eine ganze Menge anderer Vorschriften zu beachten als die Firma Lidl beispielsweise im Arbeitnehmerdatenschutz und dergleichen. Da geht es um ganz unterschiedliche Rechtsmaterien. Die Stellen kann man alle unter ein Dach bringen, aber letztendlich wird sich auch in Zukunft nichts daran ändern, dass das Sozialamt der Landeshauptstadt München vom Landesdatenschutzbeauftragten unter anderen Kriterien unter die Lupe genommen wird als der Arbeitnehmerdatenschutz in irgendeiner Einzelhandelsfirma.
Das Urteil des EuGH betrifft eher die Datenschutzbeauftragten der Länder, aber es ist auch auf den Bundesbeauftragten für den Datenschutz anzuwenden, der der Rechtsaufsicht der Bundesregierung untersteht. Deshalb ist meine Frage: Ist vonseiten der Staatsregierung geplant, über den Bundesrat initiativ zu werden, um das Bundesgesetz zu ändern und um so einem Urteil des EuGH vorzugreifen?
Vorhin wurde klar dargestellt, dass es im Grunde drei Möglichkeiten gibt, wie wir in Bayern damit umgehen. Eine Möglichkeit wäre, das Landesamt für Datenschutz in Mittelfranken sozusagen in die Unabhängigkeit zu entlassen. Das wäre wahrscheinlich der schnellste Weg. Allerdings habe ich ein wenig Bedenken, ein solches Landesamt, das Exekutivaufgaben übernimmt, ohne jegliche Kontrolle oder Aufsicht zu lassen. Da würde mir schon angst; wer schaut, was die dann machen? Das kann letztlich nur der Landtag sein.
Ich glaube, dass es keinen Sinn macht, jetzt in Vorleistung zu treten. Denn wenn der Bundesgesetzgeber das Bundesdatenschutzgesetz nicht so ändert, wie wir gedacht haben, müssen wir nachkorrigieren. Ich sehe auch keine besondere Problematik. Da kommt es nicht auf einen Monat hin oder her an. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten den Datenschutz derweil konsequent ernst nehmen. Es wurde vorhin schon angesprochen, dass die Ansbacher Stelle demnächst und in Zukunft regelmäßig im Landtag über ihre Tätigkeit berichten wird egal, wie wir das in Zukunft im Einzelfall konstruieren. Damit sind wir insgesamt schon auf einem positiven Weg.
Frau Präsidentin, Herr Innenminister! Dass der Datenschutz in Bayern nach Auffassung des EuGH nicht ganz so toll aufgestellt ist, sieht man - bei aller Wertschätzung - schon daran, dass Sie heute Rede und Antwort stehen. Denn der EuGH hat
Wir werden aber trotzdem am Ball bleiben, weil für mich die Frage interessant ist, wie andere Länder den Datenschutz organisieren. Wir wollen uns nicht nur in Deutschland umsehen, sondern auch in anderen europäischen Ländern, um uns eine Meinung zu bilden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt Dr. Harald von Bose hat in seinen Tätigkeitsberichten die Beachtung dieser Vorgabe nicht nur in der strafrechtlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes, sondern vor allem auch im Zuständigkeitsbereich des Landesgesetzgebers für unabdingbar gehalten.
Nun versuche ich gar nicht erst, das Bild des auszutrocknenden Teiches heranzuziehen, weil es darum heute tatsächlich nicht geht. Aber die Frage ist doch, welchen Anspruch wir als Parlament an Evaluationen haben. Wenn wir, wie im vorliegenden Fall, Evaluationen vornehmen, dann finde ich es nicht unwichtig, beispielsweise den Hinweis, den uns der Landesbeauftragte für den Datenschutz in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht unter dem Titel „Sicherheit und Freiheit“ aufgegeben hat, noch einmal aufzugreifen. Ich zitiere aus dem Tätigkeitsbericht.
Ein ganz zentraler Punkt, nach dem bemerkenswerterweise ebenfalls nicht gefragt wird, ist der Datenschutz – was der Senat dankbar aufgreift, indem er auch nichts dazu sagt. Das halten wir für sehr bedenklich, weil jede Art von Missbrauch durch fortgeschrittene Technik eventuell sehr massiv Persönlichkeitsrechte verletzt. Im 21. Tätigkeitsbericht hatte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte unter anderem angemahnt, dass die Technik dem Recht folgen müsse und nicht umgekehrt. Die konkret dort benannten Probleme wurden zwar bearbeitet und im Wesentlichen auch behoben, doch ist die Umsetzung dieses Grundsatzes "Die Technik folgt dem Recht" kein abschließbarer Prozess.
Für den Bereich der Videoüberwachung haben wir weiterge hende Vorstellungen. Wir fordern hier eine Ertüchtigung sämt licher bestehender Systeme auf staatsanwaltschaftlich anzu wendende 200 Pixel pro laufendem Meter. Wir fordern weiter an verkehrsreichen Plätzen und Kriminalitätsschwerpunkten die Aufstellung von 360-Grad-HD-Kameras und personenge bundene hocheffiziente Systeme zur Biometrie-Erkennung, die den Datenschutz nicht gefährden und unter richterlichem Vor behalt genau nur die Daten entpixeln, für die der richterliche Anspruch besteht. Intelligente Systeme können das heute.
Auch die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten am Vertragswerk nehmen wir sehr ernst. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass schon erste Schritte – auch aufgrund der öffentlichen Diskussion – in diese Richtung eingeleitet worden sind. Das von ARD, ZDF und Deutschlandradio herausgegebene Eckpunktepapier zum Vollzug des Staatsvertrages sehen wir als Selbstverpflichtung des öffentlichrechtlichen Rundfunks, dem Datenschutz bei allen Vorgängen gerecht zu werden.
Meine Damen und Herren, viel diskutiert wurde auch über den Datenschutz. Hier wurden Verbesserungen vorgenommen. Die GEZ darf beispielsweise für zwei Jahre keine Adressen von Privatanbietern kaufen. Sie muss nicht mehr benötigte Daten unmittelbar löschen. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben ihre Datenschutzbemühungen in gemeinsamen Gesprächen mit den Landesdatenschutzbeauftragten konkretisiert.
Es genügt uns nicht an allen Stellen alles, aber es ist auf dem richtigen Weg. Deswegen haben wir, SPD und Grüne, uns zu einer Entschließung entschlossen, die wir gleich einbringen werden. Wir werben um Zustimmung, weil wir glauben, dass auch im Hohen Hause die Meinungen zum Thema „Datenschutz“ gar nicht weit auseinandergehen. Ich würde mich freuen, wenn die Entschließung mit breiter Mehrheit bestätigt würde.
Zum Datenschutz: Der § 11 Abs. 4 erlaubt die Sammlung von Daten ohne das Einverständnis der Betroffenen.
Der WDR-Datenschutzbeauftragte kontrolliert nicht nur den internen und journalistischen Datenschutz, sondern auch die für den WDR relevanten Informationen der GEZ. Die GEZ hat in der Bevölkerung nicht ganz zu Unrecht den zweifelhaften Ruf einer Datenkrake. Einem kleinen Beitrag in der WDRMitarbeiterzeitschrift „WDR Print“ vom September 2011 ist zum Inhalt des 21. Datenschutzberichtes lediglich zu entnehmen, dass die WDR-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nach Aussage des WDRDatenschutzbeauftragten Thomas Drescher sensibilisiert sind und sich verantwortungsvoll im Umgang mit personenbezogenen Daten verhalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz ist im Arbeitsleben genauso wichtig wie im Umgang mit Daten von Kunden, Nutzern oder Beitragszahlern. Dies gilt natürlich auch in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.