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Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Thema „Datenschutz“ ist sehr wichtig und es ist immer wert, es ausführlich hier zu diskutieren und anzusprechen.

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Gestatten Sie mir aber trotzdem noch mal einen Exkurs in die Aktualität. Ich will noch mal darauf verweisen mit Blick auf die aktuelle Situation: Im März 2010 hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf insgesamt 35 Seiten Eckpunkte - also wirklich nur Eckpunkte - für ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert der Öffentlichkeit vorgestellt. Ich meine, eine grundlegende Überarbeitung des Datenschutzrechts hat ebenfalls verbal und auch schriftlich der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz in seinem Jahresbericht 2008 und 2009 angemahnt. Eine Modernisierung des Datenschutzrechts wird immer dann - bedauerlicherweise sage ich auch dazu - auf die öffentliche Tagesordnung gesetzt, wenn Datenschutzskandale die Medien und die Bürgerinnen und Bürger alarmieren und das ist momentan allein nur mit Blick - und das haben Sie ja auch benannt - auf Google Street View der Fall. So wurde die Forderung rund um den Skandal von zum Beispiel 100.000 von Adressaten aus Call-Centern und von Adressenhändlern, sogar aus Datenbeständen von Meldebehörden laut, aber die Grundsatzreform wurde auch dort meines Erachtens leider nicht angepackt.

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Die Schutzziele des Datenschutzes müssen konkreter gefasst werden, auch mit dem Ziel, die Einhaltung im praktischen Alltag besser abzusichern. Zentral ist z.B. der Grundsatz der konkreten Zweckbindung bei Datenerhebungen. Das Problem Vorratsdatenspeicherung lässt hier grüßen. Die vom das ist auch genannt worden - Bundesverfassungsgericht entwickelte Rechtsprechung muss bei der Frage der Schutzziele und auch bei den anderen Baustellen berücksichtigt werden. Bisher setzt das Datenschutzrecht an der Verhinderung von Beeinträchtigung der Menschenwürde, informationeller Selbstbestimmung oder Privatsphäre an. Zukünftig sollte das Recht so gefasst sein, dass auch schon Gefährdungen möglichst ausgeschlossen sind. Der Schutz vor Gefährdung muss auch schon durch die Gestaltung der technischen Hilfsmittel möglichst sichergestellt werden, das heißt, Datenschutz fängt eigentlich schon bei der Herstellung verwendeter Technik an. In den Adressatenkreis des modernen Datenschutzrechts müssen auch die Hersteller von technischen Produkten und die Entwickler von Verfahren aufgenommen werden. Dazu kommen muss die möglichst umfassende Transparenz der Datenverarbeitungsprozesse für die Betroffenen bzw. auch für die Nutzer. Es muss ein Verbot für Profilbildung geben, Frau Marx, solche Profile schaffen, wie es benannt worden ist, den gläsernen Bürger. Das ist auch eines der Kernprobleme mit Blick auf solche umfassenden und verschiedenartigen Datensammelprojekte, die so große Wirtschaftsunternehmen, wie zum Beispiel Google, betreiben, eben nicht nur mit Street View. Wissen ist bekanntlich Macht. Umfangreiches Datenwissen ist Macht gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber Einzelpersonen. Die Datenschutzprobleme stellen sich heute gleichermaßen im öffentlichen wie im nicht öffentlichen Bereich, daher sollten öffentliche wie nicht öffentliche Stellen, die Daten verarbeiten, den gleichen Regeln unterliegen. Dabei müssen vor allem die Datenschutzrechte für die Betroffenen gegenüber nicht öffentlichen Stellen ebenso wirksam

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informationelle Selbstbestimmung, entfalten auch im privatrechtlichen Bereich, zum Beispiel gegen Unternehmen, ihre volle Wirkung. Stichworte sind hier die Ausstrahlungswirkung und Grundrechte als umfassende Werteordnung, die das gesamte Rechtssystem bestimmen, so entwickelt vom Bundesverfassungsgericht in jahrelanger Rechtsprechung. Hinter diesen grund- und menschenrechtlichen Prinzipien hat nach Ansicht meiner Fraktion auch die von der EU propagierte neoliberale Doktrin der Waren- und Dienstleistungsfreiheit zurückzustehen, denn Produkte und Profite sind im Gegensatz zum Menschen keine Inhaber von Menschen- und Grundrechten. Um die Menschen zu einem eigenständigen und eigenverantwortlichen Agieren in der Datenwelt zu befähigen, muss in Sachen Datenschutz unbedingt Aufklärungs- und Bildungsarbeit geleistet werden, bei Erwachsenen genauso wie bei Kindern und Jugendlichen, nicht nur in der Schule. Die Datenschutzaufsicht und -kontrolle müssen aus unserer Sicht verbessert werden. Auf Bundesebene wie auf Landesebene darf nach den Europäischen Vorgaben die Datenschutzaufsicht keiner Rechts- und Fachaufsicht unterstehen und darf auch organisatorisch in keiner anderen Verwaltungseinheit eingegliedert sein. Das unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein ist hier zum Beispiel ein Vorbild. Der Landesdatenschutzbeauftragte arbeitet schon weisungsfrei, müsste aber aus unserer Sicht organisatorisch, logistisch und personell noch viel unabhängiger ausgestaltet werden. Das muss geschehen, auch wenn Sparzwänge im Land drücken, denn der Schutz von Grundund Menschenrechten darf nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden.

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Zu Punkt 2 im Abschnitt A ist zu sagen, die kommunalen Aufgaben, die sich mit dem Datenschutz befassen, müssen unter verfassungsrechtlicher Stellung betrachtet werden. Die Kommunen unterliegen ihrer Selbstverwaltung und kommunale Selbstverwaltung ist ein bekannter Begriff. Es ist also der eigene Wirkungskreis, der hier zu betrachten ist, und man muss bedenken, dass man dort die Rechtsaufsicht, aber nicht die Fachaufsicht hat.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Zeitnahe und wirksame Konsequenzen aus dem 8. Tätigkeitsbericht 2008/2009 des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz notwendig“ nehme ich für die Landesregierung wie folgt Stellung:

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1. Den Aussagen zum Datenschutz in den Thüringer Kommunen, die einen Schwerpunkt des 8. Tätigkeitsberichts bilden, hat sich die Landesregierung in ihrer Stellungnahme angenommen. Ihre aufsichtsrechtlichen Einflussmöglichkeiten sind wegen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen

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Bei uns sind auch der Bürgerbeauftragte, Dieter Burgard, und der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Edgar Wagner. Herzlich willkommen!

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Diese Erfahrung liegt bis heute wie ein Schatten über unseren Auseinandersetzungen um den rechten Weg zwischen effektiver Verbrechensbekämpfung und Datenschutz, und sie gibt dem Trennungsgebot für Verfassungsschutz und Polizeibehörden bis heute einen guten Sinn. Wir stellen uns nicht künstlich dumm, wenn wir die beiden Gewalten trennen. Wir lassen uns vielmehr beeindrucken von zu viel Macht in nur einer Hand.

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3. Schließlich möchte ich an einem im Antrag konkret angesprochenen Beispiel darlegen, wie sich die Landesregierung über den Bundesrat schon lange über die Landesgrenzen hinaus für den Datenschutz einsetzt. Dies betrifft den Fall der Veröffentlichung georeferenzierter Bilddaten im Internet. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss zur Drucksache 259/10 vom 9. Juli 2010 dem Bundestag einen Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes unterbreitet, der die georeferenzierte großräumige Erfassung von Gebäuden, Straßen, Plätzen sowie vergleichbaren Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann regelt. Thüringen hat diesen Gesetzentwurf nicht nur unterstützt, sondern war Mitantragsteller im Justizausschuss und im Innenausschuss.

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Gerechte Inhalte in diesem Verständnis werden in einer modernen Rechtsordnung vor allem von Grundrechten transportiert; sie sind von alters her Abwehrrechte gegenüber dem Staat und halten den Bürgern Räume frei, in denen der Staat nichts zu suchen hat; denken Sie nur an Privatheit, an Religion oder Datenschutz. Die Wertschätzung und die Beständigkeit unseres Grundgesetzes verdanken sich nicht zuletzt dem Umstand, dass die Grundrechte dort räumlich und sachlich im Vordergrund stehen und dass es begehbare Wege gibt, sie im Einzelfall auch zu schützen. Leben, Gesundheit oder Eigentum können mit der Verfassungsbeschwerde auch gegen Staat und Justiz durchgesetzt werden.

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Für die Grünen ist der Datenschutz immer noch wichtiger als die Verbrechensaufklärung; das Gleiche gilt für die Linken. Anstatt Grenzen zu überwachen werden öffentliche Veranstal tungen wie Konzerte, Feste und Weihnachtsmärkte umzäunt wie Hochsicherheitsanlagen. Videoüberwachungen mit biome trischen …

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Ich verstehe auch nicht ganz – jetzt habe ich leider den Antrag auf meinem Platz liegen gelassen –, warum Sie dem Spiegelstrich nicht zustimmen wollen, in dem zwei Dinge stehen: Es soll kein Abkommen geben, wenn nicht gleichzeitig in einem Abkommen gewährleistet ist, dass beide Seiten die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Datenschutz akzeptie

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Wir werden die Medienkompetenz nicht nur an den Schulen weiter stärken. Wir setzen dabei auf unsere starken Partner wie die Landesmedienkonferenz, die Volkshochschulen, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie den Verbraucherschutz.

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Unser Grundanliegen, das wir haben, ist es, einen Partner zu finden, der vom Fachverfahren bis hin zu einer möglichen Übernahme alles macht. Ich weiß, dass dies in Bezug auf Dienstleistungen beim Datenschutz, bei der Frage der Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene und Ähnlichem strittig gesehen wird. Aber es geht um Ausschreibungen - das wird manchmal falsch verstanden - und nicht um die Umsetzung von Aufträgen durch Dataport. Hierfür ist Dataport unser Ansprechpartner.

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Wir haben Beispiele genannt, bei denen das vorangehen kann: Den Datenschutz, die Gerichte, den Verfassungsschutz, die Labore, die Kartellbehörden, die Landesrechnungshöfe. Ist es nicht ein Anachronismus, dass wir immer noch über Schüler und Gastschulabkommen ernsthaft verhandeln, anstatt

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(Wolfgang Kubicki [FDP]: Deshalb haben wir auch Herrn Weichert zum Datenschutz- beauftragten gewählt! Das ist wirklich unver- schämt! - Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die Realität! - Weitere Zurufe)

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Deshalb fordern wir als CDU-Fraktion, die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärker zu bündeln. Herausforderungen gibt es genügend, sei es der steigende Strompreis, die Internetabzocke oder der Datenschutz. Hier erwarten wir eine ganz klare Linie und kein Herumgeeiere wie bisher.

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Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1910 – Erste Beratung

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Der Gesetzentwurf liegt Ihnen vor. Wir haben die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die es bislang in verschiedenen Gesetzen gab, ob im Jugendstrafvollzug, im Untersuchungshaftvollzug, im Erwachsenenhaftvollzug, in der Sicherungsunterbringung, Sicherungsverwahrung oder bei dem Datenschutz, zusammengefasst. Das ist aus meiner Sicht vorbildlich, weil es viel einfacher ist da man nur eine Regelung braucht. Ich könnte Ihnen das an verschiedenen Beispielen im Gesetz aufzeigen. Man braucht nur eine Regelung und muss nicht in verschiedene Gesetzbücher schauen, in denen Querverweise enthalten sind.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz füllen wir die Gesetzgebungskompetenz des Landes nun voll umfassend aus. Wir haben in Rheinland-Pfalz schon bei der Schaffung des Landesjugendstrafvollzugsgesetzes und des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes bewiesen, dass die Föderalismusreform nicht bedeutet, Standards herunterzufahren, sondern im Gegenteil, wir haben den Strafvollzug im Land mit einem richtigen Schub nach vorne gebracht.

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Rheinland-Pfalz steht für einen humanen, modernen und zielorientierten Strafvollzug. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Anspruch gerecht. Wir freuen uns auf die Anhörung und auf die weitere Debatte im Rechtsausschuss. Im zweiten Teil wird der Kollege Pörksen noch Ausführungen zum Thema „Datenschutz“ machen.

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Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz beraten, verbirgt sich hinter diesem sperrigen Titel nicht mehr und nicht weniger als eine komplett neue Grundlage für den gesamten Justizvollzug in Rheinland-Pfalz.

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In meinen Ausführungen möchte ich zunächst auf das vorgeschlagene Justizvollzugsgesetz eingehen. Frau Abgeordnete Raue wird in einem zweiten Beitrag für die Fraktion zu den Bereichen Sicherungsverwahrung und Datenschutz sprechen.

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Vor wenigen Tagen erhalten wir eine 192 Seiten starke Vorlage, über die der Landtag jetzt in Siebenmeilenstiefeln beraten soll, ein Rundumschlag, mit dem der gesamte Justizvollzug – einschließlich Datenschutz – auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden soll. Auslöser dieses Handlungsdrucks ist der Artikel 2 des Gesetzes, die Sicherungsverwahrung; denn Sie wissen, bis Ende Mai muss hierzu eine Regelung auf Landesebene erfolgt sein, weil dann die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Übergangsfrist ausläuft und bisher gültige Rechtsnormen, die angewendet worden sind, auf die Sicherungsverwahrung nicht mehr angewendet werden können. Bevor dann eine Gesetzeslücke entsteht, muss also ein Gesetz erlassen werden.

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Regelungen für diesen Datenschutz sind bisher in den Justizvollzugsgesetzen nur sehr unzureichend, teilweise überhaupt nicht getroffen worden, sodass jetzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes ein Vorschlag gemacht wird, der in Form und Inhalt seinesgleichen sucht.

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Es gibt bisher nur ein einziges Land, in dem der Datenschutz geregelt ist, und das ist das Land Berlin. Aber auch das ist nicht vergleichbar mit dem, was wir heute vorlegen.

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Der Entwurf ist angelehnt an unser Landesdatenschutzgesetz, das bundesweit durchaus als ausgezeichnet betrachtet werden kann. Dies gilt auch für den neuen Gesetzentwurf, der auf der einen Seite einheitliche Datenschutzregelungen gewährleistet, die Wahrung des Rechts der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, auf der anderen Seite gleichzeitig die Erfüllung der Strafvollzugsaufgaben ermöglicht. Das ist sicherlich immer ein sehr schwieriger Bereich; denn wir haben schon Diskussionen gehabt, da hieß es, Datenschutz sei Täterschutz. Nach meiner Meinung ist es ein völlig falscher Begriff.

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Einige Detailfragen sind auch in diesem Bereich noch offen. Insbesondere möchten wir Bestimmungen auf den Prüfstand stellen, die erst nach Befassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz aufgenommen worden

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Diese Erfahrungen aus den unterschiedlichen Deputationen und Unterausschüssen und aus den unterschiedlichen Verteilungsgremien für Projektmittel haben mich dazu gebracht, dass ich diesen Antrag, den wir heute gemeinsam einbringen, für sehr sinnvoll halte. Dadurch stellen wir erstens klar, dass wir Förderkriterien brauchen, die allgemein verbindlich sind, nach denen jeder nachvollziehen kann, wie diese Mittel vergeben werden, und zweitens, dass wir dort selbstverständlich – das versteckt sich in dem Antrag ein bisschen in einer kryptischen juristischen Formulierung mit dem Verweis auf die dazugehörigen Paragrafen – den Datenschutz, das Urheberrecht und auch den Schutz der Belange Dritter, nämlich derer, die diese Anträge formulieren, sicherstellen müssen, dass selbstverständlich die Deputationen beteiligt werden und am Ende darüber entscheiden und dass dies auch mit den entsprechenden Haushaltsvermerken versehen wird.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Herzlichen Dank für Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema. Drei Jahre sind vergangen, seitdem die Europäische Union die Datenschutz-Grundverordnung veröffentlichte, eine Verordnung, die vielleicht wie keine andere in der vergangenen Zeit zahlreiche Institutionen europaweit beschäftigt hat und bis heute noch beschäftigt - uns natürlich auch.