Nun halte ich es für eine ganz große Leistung unseres Innenministers, dass es ihm – durch Zureden und im Ausnahmefall durch Abschiebung – gelungen ist, von diesen 54 000 Flüchtlingen bis zum heutigen Tag 49 000 zurückzuführen, sodass wir noch 5 000 in unserem Land haben. Wir werden nicht auf null kommen und wollen auch gar nicht auf null gehen. Unter den Flüchtlingen sind einige traumatisierte, kranke Leute, die wir nicht zurückschicken werden.
sondern wir schieben als Allererste straffällig Gewordene in den Kosovo ab. Das ist die Priorität Nummer 1 bei der Abschiebung.
dieser restlichen Asylbewerber hier ein Bleiberecht haben, dass sie aufgrund der Tatsache, dass ihnen bei einer Abschiebung in ihrem Heimatland Gefahr für Leib und Leben droht, De-facto-Flüchtlinge sind. Das wissen Sie doch ganz genau.
In das Gesetz wird nämlich die Regelanfrage beim Verfassungsschutz einfließen. Die leichtere Ausweisung von Hasspredigern und Schleusern wird mit reingenommen. Für die Ausweisung von Terrorverdächtigen wird der Rechtsweg vereinfacht werden. Damit soll er beschleunigt werden. Eine Abschiebung von gefährlichen Ausländern - natürlich auf der Grundlage einer von Tatsachen gestützten Gefahrenprognose - wird möglich sein. Das gehört dann auch dazu.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 65 auf: Antrag der Gruppe REGENBOGEN zur Abschiebung in den Kosovo, die Drucksache 16/4840.
Union nicht nur ein Binnenmarkt, nicht eine Freihandelszone wie für Sie, sondern für uns ist sie eine Wertegemeinschaft. Deshalb ist für uns die Einhaltung der Menschenrechte für ein EU-Mitglied unverzichtbar. Sie werden sich irgendwann entscheiden müssen. Bei der Abschiebung von Kurden und christlicher Minderheiten ist die Türkei für Sie ein Hort der Menschenrechte, bei der EU-Erweiterung das genaue Gegenteil. So wird kein Schuh daraus.
Zum Thema Abschiebungen! Bündnis 90/Die Grünen ist der Auffassung, dass Abschiebung kein Mit
Im Übrigen, auch das muss deutlich gesagt werden, und auch das haben wir in der Innendeputation deutlich gesagt, gehört zu einer verlässlichen Zuwanderungspolitik auch Konsequenz. Wer als Asylbewerber nach Deutschland kommt, muss rasch geklärt bekommen, ob er anerkannt wird oder nicht. Bei einer endgültigen Ablehnung eines Bleiberechts muss auch die Rückkehr erfolgen, als letztes Mittel auch mit Zwang. Das gilt auch und gerade in den Fällen, in denen das Recht die Abschiebung nach strafrechtlichen Verurteilungen vorsieht. Abschiebungen sind kein Mittel der Kriminalitätsbekämpfung, aber sie können zu Recht eine Folge von Kriminalität sein.
Auseinandersetzungen um die anberaumte Ausreise zweier Familien aus dem Kosovo, die in Guben bzw. Forst wohnen, zeigen den Handlungsbedarf. Im Fall dieser beiden Familien hat der Landrat des Spree-Neiße-Kreises in couragierter Weise die Notbremse gezogen und die Abschiebung trotz wütender Reaktionen aus dem Innenministerium verweigert.
Die Stadtverordnetenversammlung Guben und der Landrat haben sozusagen als Härtefallkommission gewirkt und den Aufenthalt für ein weiteres Jahr gesichert. Aber das kann keine Dauerlösung sein. Es gibt weitere, ähnliche Fälle im Land Brandenburg, in denen die Abschiebung drohend bevorsteht, so zum Beispiel auch in der Landeshauptstadt. Ich finde es bemerkenswert, wenn sich in solchen Situationen ein Landrat in kritischer Würdigung der rechtlichen Lage klar für den Verbleib der Flüchtlinge einsetzt und seine Möglichkeiten voll ausschöpft.
Soweit die Reaktionsbandbreite auf eine Senatsdrucksache. Ich möchte gerne den Versuch machen, inhaltlich über die Drucksache zu reden, aber auch darüber zu reden, was diese Drucksache in unserer politischen Landschaft – Rotgrün noch ein dreiviertel Jahr – in dieser Legislaturperiode bedeutet. Es ist bekannt, daß hier inhaltlich und redaktionell nachgebessert wurde. Die Haupterkenntnis für die GAL-Fraktion bleibt die, die wir schon zu Anfang der Legislaturperiode hatten: Es bedarf einer generellen Umstrukturierung der Innenbehörde, vor allem in dem zentralen Bereich, der für die Abschiebung zuständig ist.Diese Forderung haben wir nie aufgegeben. Wir haben versucht, sie ansatzweise in unseren Verabredungen mit dem Koalitionspartner umzusetzen, um es ganz deutlich zu sagen. Die Erkenntnis ist nämlich schlicht und einfach die, sich dieses Gesamtprojekt noch einmal in dieser Legislaturperiode vorzunehmen, ist politisch nicht zu schaffen, ist auch nicht sinnvoll in kurzer Zeit. Politisch ist das in dieser Legislaturperiode nicht mehr umsetzbar.
Auf der anderen Seite erleben wir immer wieder Einzelfälle, die eine ganz besondere menschliche Dimension haben und die sehr leicht die Unterstützung in der Öffentlichkeit finden. Immer dann, wenn es um lange Aufenthalte geht, die vorangegangen sind, immer dann, wenn Integrationsansätze vorhanden sind, immer dann, wenn es um Familien und Kinder geht, dann sind besondere Gesichtspunkte und besondere Sensibilitäten zu beachten, ohne daß dabei – das ist häufig die Gefahr – die rechtliche Dimension vergessen wird.Wir sind uns darin einig – vielleicht bis auf die Gruppe REGENBOGEN –, daß wir nicht über das Ob der Abschiebung reden, wenn dies rechtlich geboten ist. Die Drucksache bemüht sich, das Wie in besonderer Weise zu regeln.
Es ist aus der Praxis heraus sehr wichtig – das war der Ansatzpunkt, das so breit zu diskutieren –, daß wir jetzt sehr detailliert Klarheit in bezug auf die Atteste haben. Es ist ebenfalls wichtig, daß wir in den besonders sensiblen Fällen, die in der Öffentlichkeit in besonderer Weise in Erscheinung treten, Klarheit haben.Es geht um die Regelung zur Abschiebung von Familien. Die Familieneinheit muß gewahrt werden, Ausnahmen müssen unter bestimmten Bedingungen möglich sein.Dafür gibt es in der Drucksache ganz klare Kriterien.Das ist jetzt öffentlich, transparent und nachvollziehbar.
Ich habe eher den Eindruck, daß es in diesem Hause durchaus Kräfte gibt, die jeglicher Form von Abschiebung kritisch gegenüberstehen.
„Der Ausländer kann für die Dauer von längstens zwei Wochen in Sicherungshaft genommen werden, wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist und feststeht, daß die Abschiebung durchgeführt werden kann.“
(Beifall bei REGENBOGEN – für eine neue Linke – Michael Dose SPD: Abschiebung findet bei Ihnen nicht statt!)
Das dann als milderes Mittel im Verhältnis zur Abschiebung darzustellen, ist äußerst gewagt. Ich verstehe nicht, was in Ihren Köpfen passiert
Insgesamt habe ich Ihnen eine beeindruckende Bilanz vorgeführt. Aber, ich denke auch, niemand sollte sich Illusionen hingehen, niemand sollte glauben, daß die gewährenden Seiten der Ausländerpolitik, die ich eben hier genannt habe, ohne die restriktiven Elemente der Ausländerpolitik denkbar wären, zu denen von Gesetzes wegen auch die Abschiebung gehört.
Für die Innenbehörde gilt in der Frage der Abschiebung weiterhin die Maxime der Konsequenz und der sensiblen Einzelfallprüfung, so wie die Koalitionsvereinbarung – Herr Christier hat daraus vorgelesen – die Linie des Senats insgesamt festschreibt.Wir werden diesen Weg fortsetzen.Um diesen Weg fortsetzen zu können, sind und bleiben wir weiterhin – jedenfalls nach unserem Verständnis – auf die Hinzuziehung ärztlichen Sachverstandes angewiesen.
Ich möchte aber darauf hinweisen, daß es sich bei diesen Ärztinnen nicht um Abschiebeärztinnen handelt, wie es die Gruppe REGENBOGEN zu behaupten wagt, sondern daß sie aufgrund ihrer medizinischen Ausbildung, aber vor allem aufgrund ihres ärztlichen Ethos selbstverständlich dazu verpflichtet sind, die Hand zu heben. Sie müssen es auch dann tun, wenn es zunächst keine Einwände gibt, so daß in dem einen oder anderen Fall keine Abschiebung vorgenommen werden kann, weil sie medizinisch nicht tragfähig ist.Dieses Aufgabenverständnis sollte jeder von Ihnen respektieren.
Auch sonst haben sich Ausländerbehörde und Innenbehörde im wesentlichen mit den Maßnahmen, die in der Drucksache genannt werden, durchgesetzt. Das Trennen von Familien kann und wird stattfinden. Die Abschiebung von Kranken wird stattfinden, sofern sie nicht vollständig transportunfähig sind. Die Einschränkung von Individualrechten bei Sammelinterviews wird stattfinden. Kaum war die Drucksache veröffentlicht, passierte gleich der erste Fall. Eine armenische Familie sollte frühmorgens abgeholt werden. Der Vater kam in Abschiebehaft, worüber es auch eine öffentliche Diskussion gab. Der Eingabenausschuß wurde damit befaßt. Frau Möller war es, glaube ich, die gesagt hat, daß der Fall dort noch läge.Es tut mir leid, das trifft nicht mehr zu. Der Eingabenausschuß hat die Eingabe abgelehnt. Die Familie wird abgeschoben. Das ist sozusagen der erste Fall.
Gerade im Eingabenausschuß ist immer wieder das Dilemma deutlich geworden, in dem sich die GAL befindet. Auf der einen Seite – das sagte ich schon – hat sie Regierungsmitverantwortung und somit auch das Muß zur Abschiebung mitzutragen, das rechtlich und tatsächlich geboten ist.Auf der anderen Seite möchte sie Abschiebungen verhindern, um zu versuchen, sich gegenüber der Gruppe REGENBOGEN zu behaupten,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Uhl hat angemahnt, daß wir heute über die Art der Abschiebung reden und diskutieren wollen. Ich möchte deswegen dazu einige Worte sagen.
Wenn die Menschen dann immer noch ausreisepflichtig sind, geht es erst richtig los. Es wird der erste Asylfolgeantrag gestellt, der auch abgelehnt wird, so daß sie immer noch ausreisepflichtig sind. Der anberaumte Termin zur Ausreise wird nicht wahrgenommen, es droht die Abschiebung.
Dann wird – das mag relativ schnell gehen – über den Asylantrag des Babys entschieden. Danach kommt die Aufforderung: Nun ist nach vielen Jahren endgültig Schluß. Die Abschiebung steht bevor, weil Sie nicht freiwillig ausgereist sind.
Der Termin zur freiwilligen Ausreise ist schon lange verstrichen. Finden Sie sich zu einem bestimmten Termin am Flughafen zur Abschiebung ein. Die Tickets liegen bereit, aber die Familie kommt nicht und kann nicht abgeschoben werden. Da die Tickets verfallen, kostet es den Staat wieder einige Tausend DM.
Erst dann, wenn sie zu ihrer Abschiebung nicht freiwillig am Flughafen erschienen sind, laufen die Menschen Gefahr, daß die Polizei sie aus ihrer Wohnung abholt.Was ist daran so dramatisch, wenn sie morgens um 6.30 Uhr kommt? Die Polizei muß so früh kommen, weil
Da gibt es Gerüchte, dass aus dem Innenministerium gesagt wurde, wenn er diese Abschiebung verhindert, wird er einen Kopf kürzer gemacht.
Herr Leeb, Sie kennen dies genau und auch die Berichte über die mündliche Verkündung der Urteilsgründe durch den Bundesgerichtshof. Was ist es denn anderes, wenn man versucht, auf die Richter und Staatsanwälte mit solchen Methoden Einfluss zu nehmen? Sie wollen das nicht hören. Aber dies hat dazu geführt, dass in der bayerischen Justiz dieses Klima vorhanden ist. Dieser kurze Weg von Ministerialdirektor zu Ministerialdirektor wäre hinsichtlich des Landeskriminalamtes angebracht gewesen, als es um die Erstellung des Gutachtens ging, aber nicht bei der Frage, ob ein Amtsrichter eine Abschiebung bestätigt oder nicht. Dies sind die Situationen, die wir haben. Herr Hofmann, auch diesbezüglich können Sie das Protokoll nachlesen. Herr Zierl sagt in der heutigen „Süddeutschen Zeitung“ zur Frage, was denn jetzt eigentlich bei der Justiz gemacht wird: Wir suchen und suchen. Wir finden das zwar sehr respektabel, hoffen aber, dass auch etwas gefunden wird. Herr Zierl sagt auch, es seien Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verdachts des Verwahrungsbruchs eingeleitet. Zwar gibt es einen Straftatbestand „Verwahrungsbruch“, aber für den Fall, dass die Festplatte weggekommen ist, gibt es sehr viel schwerwiegendere Straftatbestände, welche hier nicht erwähnt werden, nämlich die Straftatbestände der Strafvereitelung, der Computersabotage, die mit sehr viel höheren Strafen bedacht sind; doch dazu hört man nichts. Es wird also wieder versucht, zu verniedlichen und auf ein Nebengleis abzuschieben. Der zentrale Punkt jedoch wird nicht klargemacht.
Ich habe damals wie heute gesagt, dass wir in jedem Fall den rechtsstaatlichen Vorgehensweg auch durchführen. Das heißt, hier werden einzelfallbezogen auch von den Verwaltungsgerichten selbstverständlich alle Informationen einbezogen, die notwendig sind, bevor es zu einer Abschiebung kommt. Insofern habe ich von dem, was ich damals gesagt habe, nichts zurückzunehmen. Wir befinden uns jetzt, wie Sie wissen, in dem Prozedere, das sehr mühsam ist, weil diese einzelfallbezogenen Daten eine Rolle spielen. Das ist damals von mir gesagt worden, und das wird heute auch exekutiert.
sie dann zur Abschiebung kommen. Wir haben jetzt eine nennenswerte Zahl von Abschiebungen, die bereits erfolgt sind, und das geht jetzt so weiter. Die genaue Zahl kann ich Ihnen dann gern in der Deputation für Inneres nachtragen.