Suchtipps

Markieren Sie ein Wort und klicken Sie auf das Suchsymbol , um eine neue Suche mit dem markierten Begriff zu starten

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Es muss daher möglich sein, Herr Dr. Buhlert, den Beruf weiter auszuüben. Die berufliche Tätigkeit wird der Bürgerschaft bereits jetzt gemeldet. Man kann sie sowohl in dem Büchlein als auch im Internet wiederfinden. Für diesen Beruf gelten das Steuergeheimnis und der Datenschutz wie für jeden anderen Bürger oder jede andere Bürgerin auch.

Link kopiert

Gerade der Hauptberuf unterliegt nach wie vor dem Steuergeheimnis und dem Datenschutz. Er wird angegeben. Jeder weiß, welchen Beruf Abgeordnete ausüben. Gerade bei Selbstständigen ist es wichtig, nicht alles darzulegen, gegenüber dem Finanzamt schon, aber nicht gegenüber allen anderen. Dass eine transparentere Regelung einem Berufsverbot gleichkomme, trifft doch überhaupt nicht zu.

Link kopiert

Hier ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

Link kopiert

Bisweilen wird der natürlich generell wichtige Datenschutz offenkundig nur vorgeschoben. Eine Landesregierung hat Blockaden von Daten tatsächlich damit erklärt, dass sie aus ihrer Sicht keinen Erkenntnisgewinn liefern würden. Was ist das für ein Verständnis von Forschung, wenn die Exekutive schon vorab erklärt, ob ein Erkenntnisgewinn entstehen könnte!

Link kopiert

Die Passage des Schulgesetzes, in der Sie das nachlesen können, haben Sie selbst genannt. Die Relevanz von Datenschutz gegenüber Minderjährigen muss ich hier tatsächlich den Freien Demokraten erläutern? Das macht mich stutzig.

Link kopiert

Nachvollziehbar ist das allgemeine Interesse an Bildungsforschung und ihren Ergebnissen. Dafür aber braucht es Maß und Mitte. Vorrangig muss der Schutz der Individualdaten gesichert sein. Der Datenschutz darf auch im Hinblick auf wissenschaftliche Interessen nicht verletzt werden.

Link kopiert

Natürlich legen wir auf den Datenschutz größten Wert und möchten, dass er gewährleistet ist. Wir informieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausführlich über diese Rahmenbedingungen Auf Wunsch unterstützen wir sie auch, indem wir sie beraten oder im Einzelfall ihr Vorhaben den Schulleitungen empfehlen.

Link kopiert

Sowohl Prof. Roggan wie auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Frau Block haben in ihren Stellungnahmen zur Anhörung darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung das Trennungsgebot verletzt wird und auch in diesem Punkt der Gesetzentwurf als verfassungswidrig angesehen werden muss.

Link kopiert

Er hat Klarheit darüber geschaffen, wie weit unsere Sicherheitsbehörden an die Grenzen des Grundgesetzes gehen und wie oft sie offensichtlich auch darüber hinausgehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb danken wir als GRÜNE ganz herzlich der FDP für diese Aktuelle Stunde, auch wenn es nur 5 Minuten sind, 5 Minuten für den Datenschutz, 5 Minuten für das Grundrecht auf Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, wie es das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 formuliert hat.

Link kopiert

Ich verlese die Ressortaufteilung: Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, Präsident des Senats, Der Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften, Der Senator für Kultur, Bürgermeisterin Karoline Linnert, Die Senatorin für Finanzen, Die Senatskommissarin für den Datenschutz, Senator Ulrich Mäurer, Der Senator für Inneres, Senatorin Professor Dr. Eva Quante-Brandt, Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Senatorin Anja Stahmann, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Die Senatskommissarin für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Senator Dr. Joachim Lohse, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Senator Martin Günthner, Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Der Senator für Justiz und Verfassung, Senatorin Dr. Claudia Bogedan, Die Senatorin für Kinder und Bildung.

Link kopiert

Die Länder haben unter Einbeziehung des Gutachtens zwischenzeitlich Eckpunkte für einen Rundfunkbeitrag ausgearbeitet. Wir sehen die Vorgaben der Protokollerklärung von Mecklenburg-Vorpommern zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag als erfüllt an. Der forderte nämlich: Der künftige Rundfunkbeitrag soll aufkommensneutral sein sowie die soziale Gerechtigkeit und Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern verbessern. Das Verfahren soll transparent sein, einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand haben und den Datenschutz berücksichtigen.

Link kopiert

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 99 Prozent, meine Damen und Herren, 99 Prozent von 3.345 überprüften Videokameras weisen Mängel auf. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten. Dieser hatte von Dezember 2008 bis März 2010 die von einem Großteil der dortigen Landesbehörden und von 34 Kommunen in Niedersachsen eingesetzten Videokameras abgefragt und ihren Einsatz datenschutzrechtlich überprüft. Das Ergebnis und, ich denke, diese Zahl von 99 Prozent war mehr als eindeutig. Bei gerade mal einem Prozent gab es in Sachen Datenschutz nichts zu beanstanden, meine Damen und Herren. Fast jeder Betrieb einer Videokamera durch Landes- oder Kommunalbehörden in Niedersachsen war unter datenschutzrechtlichen Belangen zu beanstanden.

Link kopiert

Meine Damen und Herren, ich habe das Beispiel Google Street View auch deshalb an dieser Stelle erwähnt, um noch einmal aufzuzeigen, dass das Bewusstsein für Datenschutz weiter verbessert werden muss.

Link kopiert

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag wird Bezug auf ein Ersuchen des niedersächsischen Beauftragten für den Datenschutz genommen. Dieser hat, wie wir gehört haben, einen Großteil der Landesbehörden und 34 Kommunen abgefragt. Unter anderem wurden untersucht Standorte von Videokameras an Straßen und Plätzen, die zur Gebäudesicherung eingesetzt sind in Schulen, Badeanstalten, Museen. Und danach verstoßen, Sie haben es gesagt, viele niedersächsische Behörden und Kommunen beim Betrieb von Videokameras gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Es war die erste Erhebung und Kontrolle dieses Umfangs in Niedersachsen.

Link kopiert

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDPFraktion hat dem Landtag jetzt einen doch etwas ungewöhnlichen Antrag vorgelegt. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz soll empfohlen werden, darauf sind meine Vorredner ja auch schon eingegangen, dem Landtag einen Bericht über die Praxis der Videoüberwachung in den Landes- und Kommunalbehörden bis Ende dieses Jahres vorzulegen.

Link kopiert

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz legt nach Paragraf 33 Absatz 1 unseres Landesdatenschutzgesetzes dem Landtag und der Landesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vor. Einen solchen Tätigkeitsbericht hat der Datenschutzbeauftragte zuletzt im Jahr 2008 für den Berichtszeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 vorgelegt. Und darin geht es – und das haben Sie auch bereits gesagt, Herr Leonhard – um die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen.

Link kopiert

Und ich will es noch einmal ganz klar formulieren, denn es könnte ja jetzt die Diskussion entstehen, dass wir wieder ähnlich, wie wir mit dem Rechnungshof praktizieren wollen, den Landesdatenschutzbeauftragten auffordern wollen. Nein, ich will es hier noch mal ganz klar und deutlich sagen: Wir empfehlen uns als Plenum heute, diese Überprüfung, die in Niedersachsen ganz automatisch durch den niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten übernommen worden ist, auch hier in Mecklenburg-Vorpommern an unseren Landesbeauftragten für Datenschutz zu empfehlen. Und dafür biete ich Ihnen hier heute diesen Antrag an und ich hoffe auf Ihre Unterstützung. Den Antrag der LINKEN werden wir natürlich übernehmen. – Vielen Dank.

Link kopiert

Ich halte die beantragte Empfehlung des Landtages an den Landesbeauftragten für den Datenschutz weder für angemessen noch für gerechtfertigt. Offensichtlich wollen Sie, und Ihr Redebeitrag ließ das so ein bisschen in die Richtung zu, so ziemlich sämtliche kommunalen Landesbehörden untersucht haben. Bei allem Respekt vor dem Ansinnen, und Sie wissen, dass die SPD auch sehr kritisch bei der Videoüberwachung ist, das geht ganz einfach nicht. Wenn Sie die Stellensituation bei unserem Landesdatenschutzbeauftragten sehen, dann müsste er, wenn er jetzt beauftragt wäre, selbst mit der Verlängerung bis August, sich von wesentlich anderen Aufgaben trennen und nur dieses tun. Und dass das jetzt geboten ist, das glauben wir jedenfalls nicht.

Link kopiert

Hilft uns deswegen der FDP-Antrag weiter? Ich glaube, nur einen Teil, denn nur auf den ersten Blick ist der Antrag zielführend. Dass der Datenschutzbeauftragte mit einer Empfehlung des Parlaments in die Spur geschickt werden soll, mag zwar gut klingen, ist aber nicht die Lösung des Problems, denn zum einen übersieht die FDP, dass der Datenschutzbeauftragte ohnehin den Landtag regelmäßig in seinen Tätigkeitsberichten über wichtige Belange informiert, auch zum Thema Videoüberwachung. So findet sich das Stichwort Videoüberwachung in seinem letzten Bericht über 50-mal. Hinzu kommt, dass der Neunte Tätigkeitsbericht unmittelbar bevorsteht. Insofern bedarf es hier heute eigentlich keiner gesonderten Aufforderung an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Link kopiert

Denn die Ministerien üben als Rechtsaufsichtsbehörden in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen auch eine Kontrollfunktion im Hinblick auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen aus. Es ist also vielmehr nahe liegend, etwa vom Bildungsministerium zu erfahren, wie die Situation an den Schulen unseres Landes ist, vom Justizministerium Ausführungen zu den JVA oder Gerichten zu erfahren, vom Finanzministerium von den Finanzämtern oder vom Innenministerium zu der Praxis in den Kommunen und, und, und. Diese Erhebung, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann der Landesbeauftragte für den Datenschutz mit seinen, sagen wir mal, überschaubaren personellen Ressourcen im Übrigen kaum leisten, die Landesregierung jedoch schon. Und vor allem: Es ist die Aufgabe der Landesregierung, so etwas zu tun.

Link kopiert

Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass solch ein Bericht des Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich ist – das werde ich begründen –, weil erstens ausschließlich auf den Bericht des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten vom 20. April eingegangen worden ist. Und in der Tat, Herr Leonhard und auch Herr Ritter haben massive Verstöße bei dieser Untersuchung festgestellt. Ich bin aber der Meinung, das ist doch eigentlich verwunderlich, dass gerade kommunale Behörden – und Niedersachsen ist nun ein sehr großes Land – solche Verstöße gegen den Datenschutz getan haben. Es ist aber meiner Meinung nach auch kein Anlass und ausreichender Grund, diese Verstöße, die in Niedersachsen vorgekommen sind, eins zu eins auf unser Land umzusetzen.

Link kopiert

So verstößt auch Mecklenburg-Vorpommern gegen die Datenschutzrichtlinie, weil der Landesbeauftragte für den Datenschutz Herr Karsten Neumann eben nicht unabhängig arbeiten kann, sondern der Landesregierung untersteht. Er ist somit weisungsgebunden und kann ohne die Genehmigung der Landesregierung eigentlich überhaupt nichts machen.

Link kopiert

Jetzt, wo es darum geht, Bürgerrechte zu garantieren, den Datenschutz zu sichern, werden Sie plötzlich in Ihrem Handlungszwang ganz langsam.

Link kopiert

Sie sollten erst mal Ihre Hausaufgaben machen und den Datenschutz auf eine rechtmäßige Überwachungsgrundlage stellen. Erst dann wäre eine Aufforderung an den Datenschutzbeauftragten vor einem Gericht überhaupt sinnvoll. Zum jetzigen Zeitpunkt würden wir mit einer solchen Aufforderung den Bock zum Gärtner machen, denn unser Datenschutzbeauftragter ist der Dienstaufsicht durch die Landesregierung unterstellt und somit weisungsabhängig.

Link kopiert

Lieber Kollege Dankert, da Sie offensichtlich ja der Auffassung sind, dass die Landesregierung alleine in den Ministerien ihre inhaltliche Überprüfung vornehmen soll, offensichtlich ohne dass der Landesbeauftragte für Datenschutz überhaupt Einblick hat,

Link kopiert

Und das ist für uns Maßgabe auch als Liberale und darin lassen wir uns einfach nicht beirren. Aus diesem Grund empfehlen wir dem Landesbeauftragten für Datenschutz, hier in diesem Land genau die gleiche Überprü

Link kopiert

Auch auf europäischer Ebene hat ein intensiver Diskussionsprozess über die notwendigen Veränderungen an der Richtlinie eingesetzt. Selbst die EU-Kommissarin Frau Malmström hat erkannt, dass der Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden ist. Jetzt ist der Zeitpunkt, dass

Link kopiert

Gleichzeitig ist der niedersächsische Innenminister aufzufordern, endlich seine unerträgliche Stimmungsmache gegen all diejenigen einzustellen, die sich für mehr Datenschutz einsetzen.

Link kopiert

Die nicht enden wollenden Vorhalte, wer sich für Datenschutz einsetze, schütze und unterstütze diese Straftäter, sind wirklich dreiste Unterstellun

Link kopiert

Stimmenthaltungen? Auch hier stelle ich fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Bei den Vorlagen zum Haushalt 2016 und 2017 ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie an die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, vorgesehen. Dies sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau. Ich lasse jetzt über diese Überweisungen abstimmen. Wer diesen von mir gerade vorgetragenen Überweisungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

Link kopiert

Wozu diese Art und Weise der Diskussion führt, konnten wir mit dem vorläufigen Tiefpunkt der Berichterstattung in der Bild-Zeitung vom 25. Mai 2011 erfahren. Ich zitiere die Überschrift: „43 Sexschweine kommen davon, weil die FDP auf Datenschutz pocht“. Meine Damen und Herren, so etwas ist in meinen Augen ein Fall für den Presserat.