Dies muss mindestens auch für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige gelten, denn pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung gehören nun mal zur Risikogruppe für Karies und Paradontalerkrankungen.
An wen kann und darf sich ein Bürger im konkreten Fall wenden, wenn nicht nur soziale Belange, sondern auch noch andere Aspekte, beispielsweise eine Behinderung, berührt werden? Wer ist in einem solchen Fall eigentlich originär zuständig, und wer kann schnell und umfassend helfen? Der Petitionsausschuss, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, die Bürgerbeauftragte, womöglich der Abgeordnete, den man kennt? Oder ist es nicht besser, sich gleich an alle Ansprechpartner gleichzeitig zu wenden? Allein dieser Umstand kann zu Frustrationen bei den Bürgerinnen und Bürgern führen; denn sie wenden sich im Regelfall erst dann an einen dieser Ansprechpartner, wenn sie nicht mehr weiter wissen, die Zeit aber drängt, weil womöglich Fristen eingehalten werden müssen.
Wenn es darum geht, eine Beratung aus einer Hand in jedem einzelnen Fall zu ermöglichen, dann ist es aus unserer Sicht der richtige Weg, die Informations- und Beratungsaufgaben aller Beauftragten zunächst in der Person der Bürgerbeauftragten zusammenzufassen. Genau dieses Anliegen verfolgt unser Gesetzentwurf. Er sieht die Einrichtung einer zentralen Organisationseinheit beim Landtag vor, die ein umfassendes Beratungsangebot in allen sozialen Belangen für Menschen mit Behinderung sowie in Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen ermöglicht. Ich sage auch eines an dieser Stelle ganz deutlich, was sich mit unserem Gesetzentwurf ändern würde: Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung kommt endlich dorthin, wohin er gehört, nämlich zum Landtag. Der gehört nicht ins Sozialministerium.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht als Sparmodell taugt, wird schon allein aus der Aufgabenstellung deutlich. Denn personell ändert sich gar nichts. Im Gegenteil, durch die Möglichkeit, den derzeit amtierenden Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zum Stellvertreter - ich sage das noch einmal in Richtung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: der Bürgerbeauftragten zu ernennen, erhalten erstmals Menschen mit Behinderung einen eigenen Ansprechpartner im konkreten Einzelfall - und das unabhängig und dem Landtag zugeordnet.
Mit der Umsetzung dieses Vorschlages würden wir einen Beitrag dafür leisten, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und die Beauftragte für soziale Angelegenheiten in ihrer Unabhängigkeit gleichzustellen. Wir sind davon überzeugt, dass die Arbeit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung noch bürgernäher und schneller funktionieren könnte. Es kommt - da sind wir uns in der Tat einig - durch eine verbesserte Koordination bei überschneidenden Zuständigkeiten mit der Bürgerbeauftragten zu einer Vermeidung von Doppelzuständigkeiten.
Wir wissen uns mit diesem Anliegen, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Schleswig-Holsteinischen Landtag anzusiedeln, mit den Interessenverbänden behinderter Menschen einig. Wir wollen das Amt und die Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderung stärken.
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung und der Flüchtlingsbeauftragte sind Ansprechpartner für Verbände, Vereine und Einrichtungen. Sie sind bei den Betroffenen vor Ort präsent. Sie beraten Kommunalpolitiker, wenn es darum geht, die Belange von Flüchtlingen oder von Menschen mit Behinderung auch vor Ort zu berücksichtigen. Sie weisen auf strukturelle Probleme hin und können so - wenn sie von der Politik ernst genommen werden - dazu beitragen, den Behörden- und Regelungsdschungel etwas zu lichten.
Andreas, sieh mir das bitte nach. Ich bin Politiker geworden, weil ich für diese Menschen - auch aufgrund eigener Erfahrung etwas erreichen will. Meine Erfahrung sagt mir, dass Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen in den Kommunen leben. Ich habe es ehrlich gesagt satt, dass mir jedes Mal gesagt wird: Wir haben kein Geld, das Land kann uns kein Geld geben. - Der Mensch mit Behinderung muss also weiter so leben wie bisher. Und das ist eben negativ. Das habe ich satt!
Sicherlich macht es Arbeit und es kostet zusätzlich Geld, diese Art von Veranstaltung auszurichten, aber mir ist es wichtig zu betonen, dass nicht nur die sparsamen Schwaben in ihrem Landtag einen solchen Tag bereits fünfmal durchgeführt haben, sondern viel wichtiger ist, dass die Belange behinderter Menschen keine Minderheitenproblematik sind. Der Anteil an der Bevölkerung, der ein Handicap hat oder von chronischer Erkrankung betroffen ist, ist weiter im Wachsen begriffen. Behinderung wird heute viel weiter gefasst – Behinderung durch Unfall, Alter, Stress.
Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Die Verabschiedung des Sozialgesetzbuches IX – Rehabilitation und Teilhabe der Menschen mit Behinderung – kann ebenfalls als wichtiger Schritt auf dem Wege zur vollständigen Integration der Menschen mit Behinderung gesehen werden. Und ich denke, auch das haben wir seit der 3. Legislaturperiode in unserem Landtag doch mit eingebracht. Dass die Umsetzung noch nicht so ist, wie Sie es sich vorstellen, Frau Müller, glaube ich, hängt auch davon ab, wie vielschichtig die Probleme sind. Das haben wir heute auch noch mal in der Fragestunde hören können.
Die sogenannte unterstützte Beschäftigung ist auch eine von der jetzigen Bundesregierung eingeführte neue Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Mitteilung des Senats greift dies auf. Ziel der unterstützten Beschäftigung ist ein regulärer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das schafft genau die neuen Teilhabechancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Zielgruppe hierbei ist insbesondere die Gruppe behinderter Menschen, die vor der Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen stehen, also in erster Linie junge behinderte Menschen, denen eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Berufsausbildung wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung bislang nicht möglich ist. Zusätzlich ist die unterstützte Beschäftigung für Menschen gedacht, bei denen sich beispielsweise wegen eines Unfalls oder einer physischen oder einer psychischen Erkrankung im Laufe ihres Erwerbslebens eine Behinderung eingestellt hat.
Eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des komplexen Systems der Behindertenhilfe war dringend erforderlich. Hinzugekommen ist inzwischen auch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dieses Gesetz setzt die Politik für Menschen mit Behinderung fort, die mit dem SGB IX begonnen wurde.
Abschließend bleibt festzustellen, dass die Menschen mit Behinderung in unserem Land mehr Aufmerksamkeit brauchen. Daher halte ich einen solchen Tag im Schweriner Schloss für sehr notwendig. Der Kampf für eine stärkere Integration der Menschen mit Behinderung kann nur erfolgreich geführt werden, wenn in aller Öffentlichkeit und eben nicht nur hinter verschlossenen Türen die Probleme umfassend erörtert und diskutiert werden sowie gemeinsam mit den Bürgern und ihren Angehörigen nach Lösungen gesucht wird.
Des Weiteren ist es ungünstig, wenn der Förderfaktor 4,5 mit der Bewilligung der Eingliederungshilfe verquickt wird, weil bürokratische Hürden aufgebaut werden, da Kinder mit Behinderung beim Bezirk erst die Bescheinigung ihrer Behinderung beantragen müssen, bevor sie in der Kinderkrippe den höheren Gewichtungsfaktor bekommen. Jetzt haben Sie mit einem Änderungsantrag darauf reagiert, indem eine Schonfrist von sechs Monaten eingeräumt wird. Aber das reicht nicht aus; denn wir alle wissen, wie schnell die Mühlen unserer Bürokratie mahlen. Ich sage Ihnen jetzt schon: Sehr viele behinderte Kinder werden durch die Maschen fallen. Sie werden keinen erhöhten Gewichtungsfaktor bekommen, weil diese Koppelung stattfindet. Sie reagieren darauf nicht.
diese faktisch eine reine Kostenüberwälzung auf den mündigen Bürger gewesen. Zweitens hätte eine einseitige Änderung des Verfahrens für Landtagsund Kommunalwahlen und fortgesetzte Portofreiheit bei den Stimmabgaben zu Bundestags- und Europawahlen beim Wähler zu Unsicherheiten geführt. Im Zweifelsfall für den Wähler. Das heißt in diesem Fall für das gewohnte und einheitliche Verfahren. Schließlich und vor allem können so Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität so leicht und einfach wie möglich am demokratischen Willensbildungsprozess teilnehmen. Darum war es gut, dass wir im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal die Stellungnahme des Beauftragten für Menschen mit Behinderung bekamen. Wir stimmen dieser Änderung also zu.
Menschen mit Behinderung benötigen bestmögliche Förderung und Perspektiven der Inklusion. Wir unterscheiden uns aber im Landtag des Öfteren voneinander in den Wegen, wenn wir sagen: Die Pflege oder die Förderung von Menschen mit Behinderung muss nach individuellen Gesichtspunkten bestmöglich dort erfolgen, wo es für die Familien, wo es für die Betroffenen den besten Ansatz gibt, wo also die bestmögliche Förderung sinnvoll ist. Das gilt für den Bildungsbereich genauso wie für die Maßnahmen der Behindertenhilfe und der Inklusion. Für die Umset
Freilich sieht das meine Fraktion genauso. Die Gesetzgebung auf der Landesebene in der Vergangenheit hat das auch belegt, das war 2005 - daran kann sich vielleicht der eine oder andere noch erinnern - das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung. Im April vorigen Jahres beschloss die Landesregierung den Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Ministerin sagte auch bereits, dass in diesem Maßnahmeplan 285 Einzelmaßnahmen enthalten sind, die praktisch alle Ressorts der Landesregierung betreffen und verpflichtende Gültigkeit besitzen. Wenn es nun doch einen Konsens in diesem Hause gibt, was die Beseitigung von Nachteilen für Menschen mit Behinderung angeht, warum lehnen dann die Fraktion und ich den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ab, warum ist das so? Es ist ganz undiplomatisch zu sagen, der Gesetzentwurf ist unseriös, er weckt Hoffnungen und Begehrlichkeiten, die wir im Grunde nicht erfüllen können.
setze auf Bundes- und Länderebene werden Menschen mit Behinderung nach wie vor diskriminiert und benachteiligt. Da geht es um das Arbeits- und Berufsleben, aber auch um viele andere Dinge. Es gibt genug Beispiele, die sind auch hinlänglich bekannt. Das beginnt am Bahnhof, wenn Fahrstühle fehlen, das geht weiter, wenn man auf dem Amt ist und der Gebärdensprachdolmetscher eben nicht bezahlt wird. Das geht bis hin zum Urlaub, wenn die Ferienwohnungen im Zweifel aufgrund der Behinderung nicht zugestanden wird, sondern im Zweifel sogar gesagt wird, nein, wir nehmen lieber andere Menschen, die in dieser Ferienwohnung wohnen.
In Thüringen gibt es 362.000 Menschen mit einem Grad der Behinderung von 20 und 100 Prozent, ca. 193.000 von ihnen sind entweder gleichgestellt oder haben 50 Prozent Grad der Behinderung aufwärts. Diese Betroffenen werden vertreten von einer großen, großen Anzahl von Behindertenverbänden, die sich dann zusammensetzen in dem „Außerparlamentarischen Bündnis“, das seit vielen
Noch ein Hinweis zum Abstimmungsprozedere. Ich habe eine kleine Änderung des vorliegenden Antrags vorzuschlagen. In der zweiten Zeile gehört nach „Kinder mit Behinderung“ der Einschub „und ohne“ eingefügt. Ich habe am Anfang versucht, es zu erläutern. Es geht hierbei nicht darum, Kinder mit Behinderungen zuzuführen. Das ist nicht unser Anspruch. Es geht darum, flächendeckend perspektivisch Möglichkeiten zu eröffnen, damit Kinder mit und ohne Behinderung miteinander lernen. Also ich schlage den Einschub „und ohne“ vor. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung geltendes Recht in Deutschland. Aber nur weil es geltendes Recht ist, heißt das noch lange nicht, dass es auch zur Umsetzung kommt. Wir haben also an dieser Stelle kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Sie sichert den Menschen mit Behinderung die universellen Menschenrechte auf der einen Seite zu, die ihnen ohne Zweifel zustehen, aber verlangt eben auch von den beigetretenen Staaten die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft. Dass wir da noch einen weiten Weg zu gehen haben, ich glaube, da sind wir uns alle einig. Eine inklusive Gesellschaft, in der gerade die Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit der Menschen nicht nur geschützt und respektiert, sondern - und darum geht es auch - geschätzt und gefördert wird, das ist die Theorie, aber die Praxis sieht eben anders aus. Trotz verschiedener Gleichstellungsge
Wir GRÜNE sind der festen Überzeugung, dass im Thüringer Gleichstellungsgesetz vor allem das Verständnis von Behinderung und das Konzept der Barrierefreiheit fortentwickelt werden muss und dritter Punkt - die Partizipation von Menschen mit Behinderung gefördert werden muss. Wir sagen, dass das Thüringer Gleichstellungsgesetz endlich zu einem echten Umsetzungsfördergesetz werden muss, also Papier ist geduldig und wir wollen, dass der nächste Schritt gegangen wird zusammen. Wir GRÜNE setzen uns dabei dafür ein, dass sowohl das Stichwort Barrierefreiheit zur Umsetzung kommt als auch Antidiskriminierung und ein dauerhafter individueller Nachteilsausgleich. Wir haben die Debatten der Sehbehindertenverbände und am Ende auch der Gehörlosenverbände hier immer wieder begleitet, sind bei der Frage des Nachteilsausgleichs auch in dieser Legislatur ein Stück gegangen, aber eben immer noch nicht weit genug, so dass man sagen könnte, es gibt auch hier gleichberechtigte individuelle Nachteilsausgleiche.
Sie fordern des Weiteren - und da bin ich mir gar nicht sicher, ob ich das nun lustig finden soll oder ob ich es einfach nicht verstehe - die weitere Schaffung eines Beauftragten. Jetzt bitte ich Sie mal genau zuzuhören. Wir alle wissen, wir haben einen Behindertenbeauftragten. Dr. Brockhausen sitzt heute hier, herzlich willkommen, viel Spaß bei der Debatte. Und wir haben eine Gleichstellungsbeauftragte. Nun soll noch ein Beauftragter für die Gleichstellung für Menschen mit Behinderung geschaffen werden. Ich wiederhole es noch mal: Beauftragter für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Jetzt habe ich mich gefragt, was macht denn der anders als die zwei, die es jetzt schon gibt? Ich glaube, das können Sie mir mit Ihrem Gesetzentwurf auch nicht erklären.
Wir haben uns auch darauf verständigt in unseren Gesprächen mit den Vereinen und Verbänden, dass wir das Thema Assistenz und das Thema Vermittlung von lebenspraktischen Fertigkeiten sowie den Mobilitätsausgleich noch einmal in den Gesetzentwurf schreiben. Das heißt nicht, und das sage ich noch einmal ausdrücklich, dass jeder und jede auf diesen Mobilitätsausgleich, so wie wir ihn in dem Gesetzentwurf formuliert haben, einen Anspruch hat, sondern nur die Personen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, diese Wertmarke, die man kaufen kann für 72 € für ein Jahr, zu erwerben. Da habe ich nachgefragt, wie viele Menschen das sind, die aufgrund der Schwere der Behinderung nicht die Möglichkeit haben, diese Wertmarken zum ÖPNV oder für die Bahn zu kaufen, da konnte mir die Landesregierung in der Drucksache 5/5325 keine Auskunft geben. So einfach ist die Faktenlage und das muss man, Frau Künast, auch so zur Kenntnis nehmen.
Es ist bereits erklärt worden, wann die UN-Behindertenrechtskonvention auch von Deutschland unterzeichnet wurde und ich will sagen, wir haben es uns als Landesregierung nicht einfach gemacht. Wir haben nicht - auch das war damals eine Forderung der LINKEN - das gemacht, was in anderen Bundesländern passiert ist, nämlich einfach aufgeschrieben was ist und noch ein kleines bisschen Schönheit obendrauf. Ich kann mich noch gut erinnern, 2009/2010 vor allen Dingen gab es diese Forderung nach einem halben Jahr, warum macht ihr denn noch nichts? Nein, wir haben uns hingesetzt mit allen Betroffenengruppen und haben gesagt, wir wollen darüber diskutieren, was die Menschen mit Behinderung, mit unterschiedlichen Graden der Behinderung möchten. Wir haben einen Beteiligungsprozess angeschoben, der neben dem täglichen Geschäft in allen Ministerien auch unterstützt wurde und der dazu geführt hat, dass wir einen Maßnahmeplan haben. Wenn Frau Siegesmund meint, dass der zu schmal ist, dann sage ich, wenn wir den umgesetzt haben, haben wir schon ganz viel erreicht. Man kann das Glas als halb voll und halb leer bezeichnen, aber uns nutzt kein Maßnahmeplan, dessen Elemente wir nicht umsetzen können, sondern wir haben uns darauf konzentriert, dass wir einen Maßnahmeplan haben, an dem wir auch arbeiten können und wo wir auch Fortschritte erzielen können. Ich denke, dass 285 Maßnahmen nun nicht nur so ein läppisches Blatt Papier sind.
Denn manchmal wird auch in integrativen Einrichtungen die Erfahrung gemacht, dass die Kinder nicht entsprechend gefördert werden. Die Eltern haben manchmal das Gefühl, ihr Kind werde abgestellt. Auch wird die Ansicht vertreten - das muss man auch deutlich machen -, es sei eine Zumutung für Kinder mit Behinderung und für Kinder ohne Behinderung, gemeinsam zu lernen und das zu erleben.
ma auf Kosten der Betroffenen, der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen, im Augenblick nicht einfach. Die Kommunen haben den Landesrahmenvertrag, der Grundlage für die Finanzierung aller Leistungen für die Menschen mit Behinderung ist, schon Ende letzten Jahres gekündigt und weigern sich in ihrem Fachausschuss, der die Rahmenbedingungen neu gestaltet, den gewichtigsten Mitfinanzier, das Land, angemessen an der Mitsprache zu beteiligen. Die Wohlfahrts- und Behindertenverbände lassen sie erst recht nicht an ihren Tisch.
So bleibt festzuhalten, dass es in unserer Gesellschaft ganz normal ist, verschieden zu sein. Dieses Selbstverständnis gilt es, in der Umsetzung des SGB XII und des individuellen Rechtsanspruchs deutlich zu machen. Es gilt, Menschen mit Behinderung selbst, ihre Eltern, Freunde, Nachbarn, Beschäftigte in Institutionen, Einrichtungen und Verwaltungen und auf allen Ebenen der Politik davon zu überzeugen, dass Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung in allen Bereichen unseres Lebens auch für Menschen mit Behinderung gelten.
Deshalb mein Appell an Sie alle: Gehen Sie auf Ihre Landräte und Bürgermeister zu! Verlangen Sie Rechenschaft darüber, wie vor Ort mit den Rechten und dem Geld für Menschen mit Behinderung umgegangen wird! Betätigen auch Sie sich als Moderatoren, um festgefahrene Strukturen zwischen den Verhandlungskontrahenten einerseits und den Behinderteneinrichtungen andererseits bei den Kommunen zu lockern! Denn das Problem ist nicht nur eines, das man auf zentraler Ebene lösen könnte. Es muss vor Ort gelöst werden. Vor allem müssen die positiven Beispiele, die Einrichtungen, die neue Wege gehen, die insbesondere das ganze Spektrum der ambulanten Hilfen nutzen, gefördert, gelobt und öffentlich unterstützt werden, auch in ihren Finanzverhandlungen. Es darf nicht sein, dass bestimmte Großeinrichtungen auf jeden Fall die Platzhirsche sind und sich die anderen eine solche Stellung schwer erkämpfen müssen. Wenn wir neue Wege gehen wollen und das persönliche Budget zu einem Erfolgsmodell machen wollen, dann erfordert es unseren ganzen Einsatz, damit endlich zumindest unsere Kinder sagen können: Es gibt verschiedene Menschen; aber das Wort „Behinderung“, wie wir es heute noch verwenden, muss der Vergangenheit angehören.
on von Menschen miteinander zu diskutieren. Ich finde, es geht eben nicht darum, Menschen mit Behinderung und die bestehenden Strukturen für Menschen ohne Behinderung zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass wir auch der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gleichermaßen gerecht werden. Da ist meine feste Überzeugung das Gleichstellungsgesetz, so wie es vorlag, auch wenn wir an einigen Stellen sicherlich mit den Forderungen nicht übereinstimmen, trotzdem aber eine gute Grundlage, um dahin gehend zu diskutieren. War das Thüringer Gleichstellungsgesetz in seiner ursprünglichen Version ja eher dazu gedacht, den Gedanken der Barrierefreiheit einzuführen, so muss es nun zu einem wirklichen Umsetzungsförderungsgesetz werden. Darum geht es. Ich weiß, das hört sich sehr sperrig an, aber das ist der nächste Schritt, den wir gehen müssen, und die Debatte dazu, die hätten wir im Ausschuss trefflich führen können
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Behindert sind nach § 2 Abs. 1 des neuen Sozialgesetzbuches Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Wenn die Beeinträchtigung der Teilhabe zu erwarten ist, ist die Person von einer Behinderung bedroht. Dies ist die Definition. Spätestens mit der Aufnahme des Benachteiligungsverbotes von Menschen mit Behinderung in das Grundgesetz im Jahre 1994 lehnen sich manche in die Sessel zurück und meinen, nun wäre alles erreicht.