Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Hause einen breiten Konsens zwischen den Fraktionen, dass gelingende Inklusion von Menschen mit Behinderungen vor allen Dingen auch heißt: Beteiligung am Arbeitsmarkt, Teilhabe am Arbeitsmarkt. Leider ist heute immer noch ein Großteil der Menschen mit Behinderung eben nicht beschäftigt oder arbeitet in Werkstätten für Menschen mit Behinderung für ein Taschengeld.
Laut der neusten repräsentativen Studie mit dem Titel „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigung und Behinderung in Deutschland“, die von der Universität Bielefeld durchgeführt wurde, sind Frauen mit Behinderung viel häufiger Opfer von Gewalt als nicht behinderte Frauen. Sie sind zwei- bis dreimal häufiger sexuellem Missbrauch in der Kindheit und Jugend ausgesetzt als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt. Mit 58 bis 75 Prozent erlebten auch im Erwachsenenalter fast doppelt so viele geistig behinderte Frauen körperliche Gewalt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt.
Statistiken vieler Untersuchungen weisen darauf hin, dass je nach Art der Behinderung die Zahl der sexuellen Übergriffe variieren. Viele dieser Unterschiede wurden vorhin genannt, ich möchte sie nicht noch einmal wiederholen. Wenn wir die Untersuchungen lesen, sehen wir zudem auch ganz deutlich, dass besonders Mädchen und Frauen mit Behinderung den Übergriffen von sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind.
wendig, behinderten Menschen eine eigene Sexualität zuzugestehen und ihnen eine positive Einstellung gegenüber zu erbringen. Das heißt, wir alle müssen an uns selbst arbeiten und unsere Bilder in unseren Köpfen neu überdenken. Ein Nichtanerkennen ihrer Sexualität verhindert, dass behinderte Menschen ein positives Körpergefühl entwickeln können. Sie trauen ihren eigenen Gefühlen nicht und übernehmen die Bilder und Klischees, die ihnen von außen übermittelt werden, dadurch ordnen sie sich unter und werden schließlich zu Opfern sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs. Nun fragen wir uns natürlich, was passieren muss, um sexuellen Missbrauch, Gewalt sowie Misshandlungen bei Menschen mit Behinderung entgegenzutreten. Es ist nicht einfach, diese Frage zu beantworten, denn – ich habe es am Anfang auch gesagt – es ist ein gesellschaftliches Problem, an dem wir alle arbeiten müssen und an dem wir uns zu einer sensiblen und parteilichen Gesellschaft für Menschen mit Behinderung entwickeln müssen.
Das Thema sexueller Missbrauch darf nicht verdrängt werden, schon gar nicht, wenn es um Menschen mit Behinderung geht. Deshalb bekommen in erster Linie die Sexualerziehung, das Lernen, Nein sagen zu können, das Holen von Hilfe, das Erkennen von Grenzen sowie die Vermittlung eines Selbstwertgefühls und der Selbstbestimmung eine große Bedeutung. Meine Erwartung ist deshalb, dass die Institutionen, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten, ihre Angebote immer wieder an die Bedürfnisse der Betroffenen anpassen, sich diesem Thema nicht verschließen und dafür Sorge tragen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu diesem Thema weitergebildet und sensibilisiert werden. Selbstachtung und Selbstvertrauen kann zum Beispiel durch behindertenspezifische Selbstverteidigungskurse vermittelt werden, die inzwischen auch von vielen Institutionen angeboten werden. Dort wird auch das Körpergefühl und Körperbewusstsein gefördert und Widerstandsformen bei sexuellen Übergriffen vermittelt. Auf institutioneller Ebene müssen Wohnkonzepte überdacht und den Wünschen der Bewohner angepasst werden. Dabei sollte die betroffene Person möglichst selbst entscheiden können, wer sie pflegen und betreuen soll. Mehr Kontrolle bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Führungszeugnisse helfen zu mehr Sicherheit für alle Beteiligten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alles das, was ich aufgezählt habe, sind sicherlich nur einige wichtige Schritte, um Vorkehrungen zu treffen und präventiv zu agieren.
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und ich – ich gehöre dazu – halten es allerdings für viel klüger, wenn alle Menschen, ob mit Behinderung oder ohne Behinderung, verstehen können, was gesagt wird und was wir beschließen. Wir müssen aber noch üben, weil die Leichte Sprache für uns eigentlich eine schwere Sprache ist. Weil wir verstehen, dass Menschen, die Probleme mit der Konzentration oder dem Hören und Verstehen haben, das Recht haben teilzunehmen und dazuzugehören, sich einzumischen und uns auch zu beraten, ist uns Ihr Antrag auf Leichte Sprache wichtig.
Themen oder Themen, die direkt mit Behinderung oder Behinderung im weiteren Sinn zu tun haben, machen soll. Das finden wir irgendwie nicht angemessen, sondern uns fehlen hier ganz klar die Betroffenen.
Die Schwerpunkte der Politik zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sind im Gesetzentwurf enthalten. Ich nenne nur das Benachteiligungsverbot, die Barrierefreiheit im umfassenden Sinne, die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an politischen Entscheidungen, die Interessenvertretung und im weitesten Sinne - das haben wir noch vor uns - von Inklusion und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Ich denke, die Inklusion ist die Zielrichtung dieses Gesetzes. Sie ist in vielen Teilen enthalten, obwohl sicherlich noch manches offen ist. Da gibt es in der UN-Konvention bei der Verwirklichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Richtung Inklusion auch eine Formulierung, die ich als wichtig erachte und über die wir hier oft diskutieren. Dort heißt es, dass es Normalität ist, dass Menschen mit Behinderung Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Dieses bedeutet - ich zitiere -, dass grundsätzlich die allgemeinen Angebote für alle - und damit auch für Menschen mit Behinderung - geöffnet werden müssen und Sondersysteme mehr und mehr der Vergangenheit angehören und überflüssig werden.
Spätestens seit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist es gemäß Artikel 6 unser ausdrückliches Ziel, das als Landesregierung umzusetzen. Das heißt: Wir beziehen die Frauen mit Behinderung in diesen Prozess ein, damit sie beteiligt werden können. Gerade „Gewalt“ und „Behinderung“ sind Bereiche, in denen Frauen mehrfach diskriminiert werden. Wir müssen gemeinsam mit den Betroffenen Maßnahmen dagegen entwickeln.
Dann sagen Sie immer: Ja, ja, das mag in einigen Kreisen stimmen. Sie haben ja recht, dass nicht alle Landkreise das gleich gut gemacht haben. Auch ich reklamiere für den Landkreis Esslingen, aus dem ich komme, und übrigens auch für meine Kreisrätinnen und Kreisräte – das sollten Sie in Ihrem Landkreis auch einmal tun –, dass wir hier genau das Ziel einer möglichst großen Teilhabe für die Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung gleichermaßen vor Ort möglich machen.
In vielen Bereichen ähnelt das Altern von Menschen mit Behinderungen dem der sonstigen Bevölkerung. So erleben wir gerade zum ersten Mal eine Generation von Menschen mit Behinderungen, die ein höheres Lebensalter erreichen. Das ist auch gut so. Aber die Forschung, z. B. über das Altern von Menschen mit geistiger Behinderung, steht erst am Anfang. Uns fehlen Erfahrungen in Bezug auf Menschen mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung in höherem und hohem Alter.
Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung wollen und sollen aus den eigenen vier Wänden herausdürfen, sollen Mobilität genießen, ohne in Gefahr zu geraten oder in einer für sie gefährlichen Situation hilflos zu sein und bleiben zu müssen. Sie haben das Recht, in allen solchen Lagen ebenso wehrhaft zu sein wie ein Mensch ohne Behinderung.
erfolg, diese Maßnahme, vor Ort anschauen. Wir waren – ich glaube, das kann ich für alle sagen – wirklich begeistert von dem, was hier passiert ist. In unserem Beschluss haben wir uns dafür eingesetzt, dass die gestützte Kommunikation für Menschen mit Behinderung, meist Autisten, als weiteres wichtiges Mittel der Kommunikation für Menschen mit Behinderung neben der Gebärdensprache und der Blindenschrift in Gesetze und Vorschriften aufgenommen wird. Auch hier konnten wir bereits den ersten Erfolg verbuchen. Die gestützte Kommunikation wird künftig in die Lehrerausbildung hier an der Ludwig-Maximilians-Universität in München aufgenommen. Das ist ein erster Erfolg, wenn auch nur ein kleiner Schritt, wobei wir uns viele weitere Schritte wünschen.
Ja, das können wir Ihnen nachweisen. Das ist leider so. Mir wäre es recht, ich würde überall sagen können, es ist anders, weil ich es besser fände, wenn es so wäre, aber leider ist es so, dass die überwiegenden Beschäftigungsverhältnisse, die wir in den letzten Jahren auch mit erhöhten Summen durchaus gefördert haben, leider ausgelaufen sind, sobald der Zuschuss nicht mehr da war. Das macht natürlich auch das erheblich größere Problem bei dem „Budget für Arbeit“ sichtbar. Es ist doch nicht so, Frau Siegesmund, dass wir uns nicht ganz intensiv, das will ich für beide Koalitionsfraktionen sagen, für die SPD und für die CDU, schon seit Jahrzehnten dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderung entweder in der Werkstatt oder in Außenarbeitsplätzen, wenn das möglich ist, auch eine selbstbestimmte Arbeit finden. Es ist doch eine Unterstellung, wenn behauptet wird, wenn wir das „Budget für Arbeit“ nicht machen, dann tun wir nichts für Menschen mit Behinderung, dass sie aus der Werkstatt auch herauskommen können und Außenarbeitsplätze haben, aber Sie wissen doch ganz genau, wie schwierig das ist.
Meine Damen und Herren, neben den Beteiligungen bei Rechtsvorschriften, Plänen, Konzepten und Programmen ist der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen auch in einer Vielzahl von Gremien, Arbeitsgruppen und Netzwerken eng mit den Arbeiten der Landesregierung verbunden. Ich hatte bereits ausgeführt, dass er in der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans mitwirkt. Um die Ziele des Thüringer Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene umzusetzen, wurde die Landesarbeitsgemeinschaft der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in Thüringen gegründet. Durch die gemeinsame Arbeit können unmittelbar vor Ort behindertenpolitische Themen mit dem Beauftragten diskutiert werden. Da der Beauftragte, wie vom Gesetzgeber gewünscht, seine Arbeit unabhängig und ressortübergreifend wahrnimmt, war die Landesregierung nur in wenigen Fällen zu beteiligen. Gleiches gilt für viele seiner Aktivitäten im Bereich der Beiräte, Arbeitsgruppen und Netzwerke. Ich persönlich bin sehr dankbar, dass Herr Dr. Brockhausen seine Kenntnisse und sein Wissen nutzt, um unabhängig mit Institutionen, Gruppen und Vereinen im Interesse der Menschen mit Behinderung tätig zu sein. Er ist - das weiß ich aus verschiedenen Einzelfällen heraus - auch derjenige, der manchmal bei bestimmten Einzelfällen Supervisionen machen muss, weil es oftmals nicht immer ganz einfach ist.
Ich kann Ihnen für die SPD-Bürgerschaftsfraktion und ebenso für Bündnis 90/Die Grünen versichern, dass wir unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht in Klassen gemäß ihrem Einkommen und ihrer Behinderung einordnen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen, so wie es die UN-Konvention vorsieht, gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, und zwar unabhängig von ihrer Behinderung und ihrem Geldbeutel. Darum werbe ich noch einmal für den koalitionären Antrag. Lassen Sie uns sowohl unseren Arbeitskreis als auch die Bundesrepublik auffordern, geeignete Maßnahmen bundeseinheitlich zu ergreifen, so wie wir es eigentlich alle miteinander wollen! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Damen und Herren! Welches Problem steckt hinter diesem Antrag? - Stellen Sie sich einfach vor, Sie sind Eltern eines Kindes mit Behinderung. Die Art der Behinderung wollen wir an dieser Stelle zunächst erst einmal unbeachtet lassen. Die Problemlage differenziert sich nachher noch aus.
Die Bayerische Staatsregierung muss den Kommunen und freien Trägern finanziell helfen und den Alltag der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung spürbar verbessern. Nachdem der Aktionsplan diese konkrete Unterstützung schuldig geblieben ist, können nur Sondermittel die Voraussetzungen für eine verbesserte Lebensführung bieten. Von der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung – Sie haben es gerade angesprochen und den demografischen Wandel betont –, sondern auch ältere Menschen und Menschen mit Kindern. Bayern muss vorangehen, und es wäre schön, wenn Bayern ein leuchtendes Beispiel wäre.
Leider ist seit einigen Jahren zunehmend zu beobachten, dass Träger aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus auf weniger qualifizierte Kräfte zurückgreifen, die allein von ihrer mangelnden Qualifikation her weder der Belastung dieser Arbeit noch dem Qualitätsanspruch, den sowohl die Menschen mit Behinderung als auch deren Angehörige und nicht zuletzt auch wir haben, gerecht werden können. Auch nicht geeignete, weil überforderte Pflegekräfte oder Pflegekräfte, die zwar geeignet und ausgebildet sind, aber aufgrund zu hoher Belastung durch zu große Gruppen unter Stress geraten, können das Risiko für Gewalt an Patienten, sprich an den Menschen mit Behinderung, erhöhen.
Inklusion bedeutet daher auch Zusammensein mit Gleichaltrigen ohne Behinderung. Aneinander wachsen und miteinander lernen erfordern jedoch praktikable Konzepte vor Ort, die auch berücksichtigen, dass einige junge Menschen mit Behinderung für ihr Wohlbefinden einen strukturierten Alltag und vertraute Bezugspersonen sowie eine vertraute Umgebung benötigen.
Nun haben wir dieses Recht und jedes Kind – das will ich und das wollen wir – soll in der allgemeinen Schule die Förderung bekommen, die es braucht, und zwar unabhängig davon, in welchem Lebensalter die Behinderung diagnostiziert wird, und unabhängig davon, ob es sich um eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung handelt. Es kommt darauf an, dass wir dieses Ziel erreichen, egal ob es Inklusion oder Integration heißt. Wir wollen ein inklusives Bildungssystem, in dem Kinder am besten lernen, sich gegenseitig wertzuschätzen und zu respektieren, um dann miteinander zu lernen.
Unser Antrag war schon lange eingereicht, als Anfang Juli eine Mitteilung des Senats zum Thema „Hilfesystem für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder überprüfen“ herausgegeben wurde. In dieser Mitteilung steht unter anderem: „Spezielle Angebote für Frauen/Mädchen mit geistiger Beeinträchtigung/Behinderung gibt es kaum. Die Einrichtungen machen diese Angebote, soweit sie es im Rahmen ihrer Ressourcen umsetzen können. Aufwendungen für besondere Bedarfe von Menschen mit Behinderungen sind in aller Regel nicht finanziert. Dies gilt zum Beispiel auch für notwendige Umbauarbeiten, die einen barrierefreien Zugang ermöglichen. Konzepte zur Erreichbarkeit von Frauen mit Behinderung/Beeinträchtigung, zum Beispiel für gehörlose oder blinde Frauen, die Gewalt in engen Beziehungen erleben, gibt es bislang im Land Bremen nicht.“
Abgesehen von dieser umstrittenen Regelung der Anpassung bei der Finanzierung enthält das Kita-Anpassungsgesetz Regelungen zum Beispiel zu Kommunikationshilfen für Eltern mit Hör- oder Sprachbehinderung. Das begrüßen wir ausdrücklich. Von einer Barrierefreiheit für Eltern mit Behinderung sind wir trotzdem noch meilenweit entfernt. Wir begrüßen auch die Gesetzesänderungen, die zum Ziel haben, Grundschulkindern mit einer Behinderung den Hortbesuch zu erleichtern und endlich klare Regeln für die Übernahme der Kosten aufzustellen. Dies wurde ebenfalls mehrfach angesprochen.
unterstellen. Vor dem Hintergrund, dass es bisher lediglich eine Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, des Sozialausschusses und des Petitionsausschusses vorliegt, dass aber ein konkreter Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein bislang nicht vorhanden war, haben FDP, Grüne und SSW Ihnen heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Anbindung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung an den Landtag umfangreich und umfassend regelt. Hierdurch erwarten wir, dass der Landesbeauftragte die Interessen und Rechte von Menschen mit Behinderung gegenüber der Landesregierung, also der Exekutive, unabhängiger vertreten und durchsetzen kann, als dies bisher der Fall gewesen ist.
Die CDU-Fraktion will sowohl den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung als auch die Bürgerbeauftragte unabhängig und eigenständig für unser Land. Wir glauben aber, dass eine Verzahnung im administrativen Bereich sinnvoll sein könnte. Beide Beauftragten kümmern sich um soziale Belange: Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten ist beim Landtag angesiedelt, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung im Sozialministerium. Das macht auf Dauer keinen Sinn.
Zweitens möchte ich einwerfen: Wenn man über das Vorschlagsrecht streiten will, kann man das tun. Ich glaube aber, dass es richtig ist, zumindest mit den unterschiedlichen Verbänden auch zu diskutieren, in welcher Form man Beratung, Anhörung, Unterstützung für eine solche Wahl organisieren kann, denn ich glaube, es hilft auch nicht viel, einfach zu behaupten: Die Verbände haben ein Vorschlagsrecht. Es gibt sehr differenzierte Verbände auch in der Behindertenarbeit. Auch wenn es darum geht, nicht nur Verbände zu hören, sondern - wie eben ausgeführt - die Menschen mit Behinderung selbst ein Stück weit mitentscheiden zu lassen, um diese Prozesse zu organisieren, sollten wir uns zusammensetzen, sollten überlegen, was da geht, aber vielleicht auch festhalten, wenn es nicht geht, es vielleicht anders zu organisieren. Von daher glaube ich nicht, dass es nur einen Weg gibt, den man heute schon vor der Anhörung der Verbände und der Menschen mit Behinderung einfach so festschrei
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Belange der Menschen mit Behinderung geraten leicht ins Hintertreffen. Aktuelles Beispiel ist das Globushaus in Schleswig, das zunächst nicht barrierefrei konzipiert wurde. Planer und Architekten denken oftmals die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung nicht mit. Das zeigt sich auch im privaten Eigenheimbau, wo die Architektur nicht Schritt hält, wenn sich im Alter zunehmend Mobilitätsprobleme einstellen. Immerhin ist jeder zweite Schwerbehinderte älter als 65 Jahre.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Barrierefreie Geldautomaten im Land Bremen!“ lautet der Titel unserer jetzigen Debatte. Unsere Forderung nach einem Girokonto für alle ist für uns eine sehr ernst gemeinte Forderung, daher bestätigen wir seit Jahren unseren Beschluss hierzu und drängen ungeduldig auf die Umsetzung unserer Forderung. Spätestens seit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland dem gesellschaftspolitischen Ansatz der Inklusion verpflichtet. Allen Menschen mit Behinderung sind die Teilhabe und die Selbstbestimmung zu ermöglichen. Notwendige Hilfen und Unterstützungsleistungen müssen zur Verfügung gestellt werden. Auch unsere Forderung nach einem Girokonto für alle schließt natürlich die Menschen mit Behinderung ausnahmslos mit ein.
Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Wir setzen mit der Frage 1598 (Mindestlohn für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind [WfMmB]) fort, die der Abgeordnete Maresch stellt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert in ihrer Präambel, aber auch in all den 50 Artikeln und in den Zusatzprotokollen, die Deutschland auch unterzeichnet hat, letztendlich eine neue Definition von Behinderung, ein neues Denken über Behinderung und das heißt aus meiner Sicht auch, wir müssen endlich ein neues Handeln in der Richtung umsetzen. Das fehlt mir leider. Das merke ich auch heute an dieser Diskussion. Leider hängen wir immer noch in dem medizinisch defizitären Behindertenbild und davon müssen wir uns endlich abkehren.