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aber wir sind nicht überzeugt, dass die Ausgriffe der EU mittels Datenschutz-Grundverordnung in diesem Bereich als geboten oder als legitim angesehen werden können. Aus diesen Gründen werden wir dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch nicht zustimmen können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag verfügt auf den ersten Blick über einen recht überschaubaren Regelungsgehalt. Schwerpunkt der Vertragsnovelle sind nämlich fast ausschließlich rundfunkrechtliche Anpassungen, die aus dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai dieses Jahres resultieren. Dennoch entfaltet der neue Staatsvertrag medienrechtlich und medienpolitisch grundsätzliche Bedeutung, geht es bei ihm doch um nicht weniger als um eine prinzipielle Abwägung zwischen zwei bedeutenden Verfassungsgütern: dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf der einen Seite und der in Artikel 5 Grundgesetz verankerten Medien- und Informationsfreiheit auf der anderen Seite.

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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Ich möchte noch mal ganz kurz drei Sätze zu diesem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verlieren. Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein richtiger Schritt, den wir auf europäischer Ebene gegangen sind, schlicht und ergreifend auch mit dem, was wir um die Enthüllungen von Edward Snowden in Europa gelernt haben sollten, und vor allen Dingen auch mit dem Bewusstsein, das wir damit geschaffen haben, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht darauf zu wissen, was mit unseren Daten passiert, ein sehr wichtiges ist.

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Die Fraktion DIE LINKE möchte diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Wer einer Überweisung der Drucksache 20/12168 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.

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(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Datenschutz nennt man das!)

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(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das ist ein interes santer liberaler Ansatz, den Datenschutz aufzuheben! Das ist ja großartig!)

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Es ist auch ein Zynismus pur: Ausgerechnet die FDP – was war das einmal für eine freiheitliche Partei! – spricht heute sozusagen gegen den Datenschutz, obwohl Sie genau wissen, dass die Grundschulempfehlung hochwissenschaftlich um stritten ist. Im Gegenteil, mit Lernstand 5 haben wir heute ein deutig sogar ein besseres Modell, das genau der Gefahr sub jektiver Theorien wie „Ach, der hat ja nur Grundschulemp fehlung Hauptschule“ entgegenwirkt.

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der Entwicklung zum Beispiel eines internen Messengersystems, weil wir schon lange nicht mehr nur von Datenschutz im klassischen Sinne reden, sondern von der Datensicherheit, von der Sicherheit sensibler Systeme. Natürlich kann es nicht sein, dass – wenn wir unsere Polizei sinnvollerweise endlich mal vernetzen können – solche Daten nicht sicher übertragen werden und dann ein Einfallstor besteht, um zum Beispiel Polizeieinsätze gründlich auszuforschen, sodass Kriminelle dann schon vorher wissen, was an Erkenntnissen da ist oder welche Einsätze geplant sind. Deswegen brauchen wir da auch ein besonderes Datensicherheitskonzept. Da sind die modernen Datenschutzbeauftragten unserer Tage, zu denen auch unserer gehört, die richtigen Ansprechpartner.

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Anfang des Jahres hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, seinen Bericht über das Hamburger Transparenzgesetz vorgelegt. Wir müssen hier zum Glück keine Pionierarbeit leisten. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums:

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Fakt ist, dass das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz festgestellt hat, dass zu den Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes bereits nach jetzt geltendem Recht ein Zugangsanspruch besteht. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass dies sehr wohl Verwaltungstätigkeit ist, lieber Kollege Burkhard Peters.

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Wir sind nicht sicher, und es ist uns auch völlig egal, ob ein zurzeit bei Abgeordneten Beschäftigter tatsächlich von einer solchen Gesetzesänderung betroffen wäre. Unsere „Achtung!!“ vor dem Datenschutz verbietet uns auch, da nachzufragen.

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Sehr geehrter Herr Kollege, Sie wissen auch, dass Informationsfreiheit oder, wie Sie es jetzt nennen, Informationszugang auf der einen Seite immer in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Datenschutz auf der anderen Seite steht. Auch das haben wir in den Ausschusssitzungen und im Plenum oftmals diskutiert. In Ihrem Gesetzentwurf fällt auf, dass darin Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse keinen Stellenwert haben. Missbrauch zum Beispiel durch Organisationen, die möglicherweise dem extremistischen Spektrum angehören, ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Mit Ihrem Gesetz schützen Sie private und öffentliche Interessen unzureichend. Dieser Gesetzentwurf bleibt klar hinter dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zurück, und er bleibt klar hinter dem Datenschutzgesetz des Bundes zurück. Sie würden letztendlich wichtige Errungenschaften des Datenschutzes aufgeben, ohne dass ein Mehr an Transparenz gewonnen würde.

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Wir wollen nicht immer nur Abwehrhaltungen unter alibihafter Bezugnahme auf den Datenschutz. Sicher hat die SPD in zahlreichen Parlamenten, aber auch hier wiederholt Gesetzentwürfe zur Informationsfreiheit vorgelegt und darüber diskutiert. Wir haben dabei auch Ihre Argumentation aufgenommen. Wir erhalten die Diskussion aufrecht, und die FREIEN WÄHLER mit ihrem Entwurf dankenswerterweise ebenfalls. Von Ihrer Seite kommt immer nur der Hinweis, dass es 14, 16, 18 oder 28 verschiedene Vorschriften gibt, aus denen sich die Informationsfreiheit ergibt. Das ist aber

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So können Sie auch nicht mit unserer Verwaltung umgehen. Die Verwaltung ist doch kompetent. Sie ist in der Lage, die Rechte abzuwägen. Sie ist kompetent, unter der Wahrung von Betriebsgeheimnissen und Datenschutz Entscheidungen zu treffen. Man kann doch davon ausgehen, dass solche Entscheidungen auch mit einem Informationszugangsgesetz getroffen werden.

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Ich spreche unsere bayerischen Kernanliegen an. Auch da muss ich widersprechen. Wir mussten nicht zum Jagen getragen werden. Von Anfang an, seit ich mein Amt übernommen habe, habe ich das Thema Freihandelsabkommen auf meiner Agenda gehabt. Das Thema lautet: Unsere hohen Standards bei Ernährung, bei Umwelt, bei Gesundheit und bei Verbraucher- und Datenschutz müssen wir behalten. Auf diese Werte vertrauen die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Wir wollen sie nicht aufgeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt: Ein Mehr an Liberalisierung im Handel darf nicht zu einem Weniger an Verbraucherschutz führen. Wir haben zur Bedeutung der Trinkwasserversorgung oft etwas gehört. Ich möchte deutlich sagen: Unsere Trinkwasserversorgung wird von TTIP nicht berührt. Trinkwasser ist ein so elementares Gut – darin sind wir doch einer Meinung –, dass wir für dessen hohe Qualität kämpfen – nur für den Fall, dass irgendjemand meint, er könne daran rütteln.

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Zum Dritten. In der Debatte wurde auf führende Köpfe in der Naziszene eingegangen. Sie haben kritisiert, die Landesregierung nenne nicht ausreichend Namen. Meine Damen und Herren, Datenschutz gilt aus unserer Sicht grundsätzlich auch für Nazis. Man muss als Landesregierung schon sehr vorsichtig sein, jemanden in einer Landtagsdrucksache öffentlich als Führungsfigur der rechten Szene zu outen.

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „ACTA ad acta“ – wer von Ihnen hat diesen Slogan in den letzten Wochen nicht vernommen? Zehntausende in aller Welt sind auf die Straßen gegangen, um gegen ACTA zu protestieren. Netzaktivisten in aller Welt fürchten bei einem Inkrafttreten um nicht weniger als um Meinungsfreiheit, Informationszugang und Datenschutz im Netz. Sind diese Befürchtungen berechtigt? Gehört ACTA wirklich ad acta?

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mit großen Begriffen wie dem Schutz des Bankgeheimnisses, dem Datenschutz, dem Schutz der Bürgerinnenrechte, kann nicht darüber hinwegtäuschen, was Ihr Antrag faktisch bedeuten würde, wenn wir ihn beschließen sollten. Er würde bedeuten, dass wir Steuerhinterzieher weiter schützen und kein Instrument hätten, Steuerhinterziehung wirkungsvoll zu bekämpfen. Das würde Ihr Antrag faktisch bedeuten, meine Damen und Herren von der FDP.

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Wenn Sie dann mit den großen Begriffen von Bürgerrechten und Datenschutz kommen, sage ich Ihnen, wir hätten uns die Stimme der FDP an ganz anderen Punkten gewünscht. Wir hätten uns die Stimme der angeblichen Bürgerrechtspartei FDP beim Thema Schleierfahndung gewünscht. Wir hätten uns die Stimme der angeblichen Bürgerrechtspartei FDP bei der Rasterfahndung gewünscht.

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Wenn der Vorwurf wenigstens stimmen würde, dass es sich um einen unbotmäßigen Angriff auf den Datenschutz handeln würde, wenn es wenigstens stimmen würde, dass es eine unbotmäßige Einschränkung von Bürgerrechten wäre. Aber, meine Damen und Herren von der FDP, schauen wir uns einmal an, wie das Verfahren ist.

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Ich finde auch interessant: Von der FPD wird allgemein behauptet, der Datenschutz sei berührt. Das haben Sie in Ihrem Antragstext ausgeführt.Es ist hochinteressant,dass Sie dazu heute nicht eine Textstelle in die Debatte eingeführt haben. Ich kann Ihnen sagen, warum. Sie werden keine Textstelle finden.An einer Stelle hat der Bundesdatenschutzbeauftragte gesagt, da gebe es ein Problem, weil im Gesetz nicht genau benannt werde, welche einzelnen Sozialbehörden um eine Kontenabfrage bitten könnten. Ansonsten hat es vom Datenschutzbeauftragten keine Kritik gegeben. Ich finde, diese Detailregelung ist durch den Anwendungserlass insoweit geklärt. Es ist zumindest auf jeden Fall klar, dass im Gesetz – das ist der entscheidende Punkt – genau benannt wird, welche anderen Behörden ein solches Kontenabrufverfahren über die Finanzämter durchführen können.

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Meine Damen und Herren! Unser Ziel als Politik muss es sein, notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen. Das fängt an bei den rechtlichen Rahmenbedingungen, vor allen Dingen zum Thema Datenschutz, es geht über Maßnahmen zur IT-Sicherheit bis zu Fragen des Breitbandausbaus. Politik kann helfen, den Fachkräftebedarf zu decken durch Unterstützung von Aus- und Weiterbildung oder durch Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland. Fachkräfte sind nämlich notwendig und werden notwendig sein, um Industrie 4.0 erfolgreich zu gestalten. Politik muss die Investitionen in Forschung und Entwicklung garantieren und Unternehmen dabei unterstützen, selbst zu forschen und im Zuge des Technologietransfers den Kontakt zu den Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu suchen. Und genau das hat die letzte Bundesregierung auf den Weg gebracht.

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Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 64, Drucksache 20/12438, Bericht des Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/10996: Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (Senats- antrag) – Drs 20/12438 –]

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Tagesordnungspunkt 65, Drucksache 20/12439, Gemeinsamer Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung und des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration: Optimierung der ambulanten und stationären Resozialisierung in Hamburg – was wurde getan? und Stellungnahme zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 22. November 2011 "Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012, Einzelplan 2 – Hamburg 2020: Sicherheit durch erfolgreiche Resozialisierung" sowie Erfolgreiche Resozialisierung ohne die erforderlichen Mittel?

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[Gemeinsamer Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung und des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration über die Drucksachen 20/5912: Optimierung der ambulanten und stationären Resozialisierung in Hamburg – was wurde getan? (Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE) und 20/7359: Stellungnahme zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 22. November 2011 "Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012, Einzelplan 2 – Hamburg 2020: Sicherheit durch erfolgreiche Resozialisierung" – Drucksache 20/2161 – (Senats- mitteilung) und 20/7572: Erfolgreiche Resozialisierung ohne die erforderlichen Mittel? (Antrag der GRÜNEN Fraktion) – Drs 20/12439 –]

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Die Fraktion DIE LINKE möchte diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Endlich wird es auch Zeit, dass wir die Digitalisierung nicht mehr rein technokratisch begreifen, wie es die Staatsregierung immer noch tut, sondern als gesellschaftliche Herausforderung, die alle Politikfelder betrifft. Datenschutz und Datensicherheit sind nicht nur für unsere Wirtschaft elementar, sondern ganz besonders auch für die Datenbestände des Staates und der Bürgerinnen und Bürger. Wenn wir nach dem Grundsatz verfahren, dass private Daten privat und öffentliche Daten öffentlich sind, ergeben sich daraus im Umkehrschluss große Chancen, Bayern demokratischer und transparenter zu gestalten. Denn eines ist klar: Eine Leitregion für den digitalen Aufbruch kann nicht zeitgleich Entwicklungsland in Sachen Open Government, Open Data und Verwaltungstransparenz sein.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

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Zum Zweiten wollte unsere Fraktion wissen, wie die Staatsregierung die Sicherheitsrisiken beurteilt. Informationssicherheit ist für den IT-Einsatz in der staatlichen Verwaltung aus offensichtlichen Gründen von großer Bedeutung. Die ständige Verfügbarkeit und die Stabilität der staatlichen Verwaltungs- und Kommunikationsinfrastruktur, aber auch der vertrauliche, am Datenschutz orientierte Umgang mit Bürger- und Unternehmensdaten fordern nachweislich sichere Software.