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der Austausch mit anderen Sicherheitsbehörden nötig ist. Nur – und an dieser Stelle halten wir es mit dem Datenschutz ganz eng …

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Sie sagen: Das, was heute da ist, betrachten wir als Ende der Situation. – Das ist es aber doch nicht. Sie haben „Karlsruhe abgeschrieben“, ohne zu fragen – das war unser Wunsch –: Was lässt Karlsruhe noch offen? Ich nenne zum Beispiel den Bereich der Wohnraumüberwachung und auch bewusst die Bereiche Datenschutz, Datenspeicherung oder auch Datenlöschung.

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Der letzte wesentliche Kritikpunkt, den wir haben, ist, dass Sie das Thema „Datenerhebung, Datenpflege, Benachrichtigungspflichten“ nicht mit der nötigen Sorgfalt behandelt haben. Es ist ja wunderbar, wenn man jetzt sagt, das Verfassungsgericht habe erst vor Kurzem entschieden, Herr Kollege Körfges, da könne und wolle man nicht warten. Es geht nicht darum, ob Sie auf etwas warten wollen, sondern es geht einfach darum: Was wollen Sie? Sie müssen doch eine Vorstellung davon haben, wie Bürgerinnen und Bürger optimal beim Thema „Datenschutz“ gegenüber dem Verfassungsschutz zu schützen sind.

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Sie, sehr geehrte Kollegen von SPD und Grünen, können doch nicht ernsthaft so ein Gesetz hier durchwinken. Die Anhörung ist die Beteiligung der Bürger, die Sie immer einfordern. Die Bürger sagen Ihnen: Das Gesetz ist schlecht. Das Gesetz bringt nichts. Es kostet. Es führt zu Rechtsunsicherheiten, zu Investitionsstopps und gefährdet den Datenschutz am hiesigen Standort.

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Herr Minister, Sie haben gerade davon gesprochen, dass die Kooperation beim Datenaustausch unter den Behörden nicht an der Landesregierung scheitern würde. Im Mai vergangenen Jahres gab es einen Antrag von CDU-Abgeordneten, der genau das zum Gegenstand hatte. Dieser wurde damals abgelehnt, u. a. unter Hinweis auf den Datenschutz.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, und wir haben einen Anspruch. Der Anspruch lautet, einen vernünftigen Weg zwischen der Stärkung der polizeilichen Arbeit und der Wahrung von Datenschutz und Freiheit zu gehen. Das ist die große Überschrift.

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2. Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich Umwelt und Bau an die europäische Datenschutz-Grundverordnung Mitteilung des Senats vom 11. September 2018 (Drucksache 19/1817)

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Ich würde das Angebot gern aufgreifen und beantrage Überweisung unseres eigenen Antrages in den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und in die Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz, federführend: Wissenschaftsausschuss.

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Es ist Überweisung in den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und in die staatliche Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz beantragt. Ich lasse jetzt über diesen Antrag abstimmen.

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Meine Damen und Herren! Datenschutz ist auch Verbraucherschutz. Hier wird insbesondere der zweigleisige Ansatz unserer Verbraucherschutzpolitik deutlich, wonach der Informationsanspruch der Bürger mit einer Informationspflicht der Behörden und Unternehmen einhergehen muss – ein Grundsatz, der in der bestehenden Gesetzgebung und Praxis häufig noch verletzt wird. Darum ein paar Worte zum Verbraucherinformationsgesetz:

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Was wir brauchen, ist eine viel stärkere gesetzliche Verschränkung von Verbraucher- und Datenschutz. Einiges davon richtet sich an die Kollegen auf Bundesebene, soll aber aufgrund der grundlegenden Bedeutung hier kurz genannt werden. Es reicht nämlich zum Beispiel nicht, wenn eine Ministerin Aigner erklärt: Wenn die Datenschutzbedingungen bei Facebook soundso sind, dann trete ich aus. – Einmal abgesehen davon, dass sie das noch immer nicht gemacht hat, ist mir und den allermeisten Verbraucher(innen) wahrscheinlich ziemlich egal, ob Frau Aigner persönlich bei Facebook ist. Nicht egal ist aber, ob sie als Ministerin für die notwendigen gesetzlichen Regelungen zum Daten- und Verbraucherschutz sorgt. Das ist ihre Aufgabe. Interessant ist nicht so sehr, ob sie persönlich bei Facebook ist oder nicht.

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Die Internetwirtschaft ist ein rasant wachsender Bereich. Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen hat schon festgestellt, dass momentan über 2 Millionen Sachsen online sind, und besonders die jungen Altersgruppen nutzen das Netz zu über 90 % und täglich. Das zeigt ganz klar, dass Datenschutz ein zentraler Bereich kommender Verbraucherschutzpolitik sein muss und der Verbraucherschutz in das Internet eingreifen muss, das uns täglich bei Einkauf, Kommunikation, Alltag und Information umgibt. Ich begrüße daher ausdrücklich die Vereinbarung, in der es auf Seite 9 heißt: „Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher werden bei OnlineVertragsabschlüssen und Abo-Fallen im Internet gesichert.“ Dieser Teil ist also abgedeckt, Frau Bonk.

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Frau Aigner kritisiert den mangelnden Datenschutz im Netz. Damit hat sie teilweise recht. Ich möchte aber auch hier die Verbraucherzentralen zitieren, die sagen, dass die Meldung von schwarzen Schafen jedem möglich ist. Also, Frau Bonk, wenn Sie das nächste Mal nicht wissen, wo Sie hinklicken, schicken Sie es an die Verbraucherzentrale weiter. Man nimmt sich dort Ihrer sehr gern an.

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Meine Damen und Herren! Während sich Nestlé & Co. nicht gern in die Karten sehen lassen, sammeln sie fleißig sämtliche Informationen über das Konsumverhalten der Verbraucher. Da werden Profile angelegt, Datensätze miteinander verknüpft und personenbezogene Daten gehandelt – alles hinter unserem Rücken. Oft ist nicht ersichtlich, welche Daten erhoben werden, was mit ihnen geschieht und an wen sie weitergegeben werden. Das aktuelle Beispiel Google Street View zeigt, wie lax der Datenschutz gehandhabt wird.

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Damit wären wir beim Thema Datenschutz als Teilbereich des Verbraucherschutzes. Hierbei möchte ich mich auf den geplanten Bankdatenklau und den Angriff auf die datenschutzrechtliche Souveränität und Integrität Deutschlands konzentrieren, wie uns das mit dem von den USA und der Bundesregierung lancierten sogenannten Swift-Abkommen bevorsteht. Auch das EU-Parlament ist in Ausnahmefällen mal zu etwas zu gebrauchen. Wenn die Parlamentarier in Brüssel ab und zu deutsche Interessen besser vertreten als deutsche Landtags- und Bundestagsabgeordnete, dann liegt das aber nur daran, dass die Nationsvergessenheit und die Unterwerfung unter USamerikanische Interessen wohl nirgends konsequenter praktiziert wird als in Deutschland.

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Sie kennen vielleicht das Sprichwort „Wir ertrinken in Daten, aber wir hungern nach Informationen.“ Genau hier setzt der Entschließungsantrag an. Wir wollen ganz besonders soziale Netzwerke mit dem Stellenwert verknüpfen, den der Datenschutz in Zukunft genießen wird. Sie lesen in Punkt 2, dass die Stärkung der Medienkompe

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Zum Zweiten möchte ich hier noch einmal den Datenschutz ansprechen, ebenfalls geregelt im Punkt Verschwiegenheitspflicht. Hier sollte man im Sinne des Betroffenen sicherstellen – das ist in der Anhörung explizit erwähnt worden –, dass die Daten, die im Rahmen des Härtefallersuchens zusammengestellt und auf die dortigen Erfordernisse zugeschnitten werden, nicht in anderen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakten auftauchen dürfen und gar gegen die Betroffenen verwendet werden.

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/9559:

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Punkt 15, Drucksache 20/13044, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/9559: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht (Senatsantrag) – Drs 20/13044 –]

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Zweitens haben wir die Rechtsgrundlagen weiterentwickelt, die Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention, zum Beispiel Umsetzungsvorschriften zum Datenschutz, aber auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Zwangsbehandlungen und Fixierungen.

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Erstmals befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 46. Sitzung am 12. März 2020 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, in seiner Sitzung im Mai 2020 eine Anhörung durchzuführen. Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen konnte die Anhörung im Rahmen der 48. Sitzung am 14. Mai 2020 durchgeführt werden. Neben dem Landesbeauftragten für den Datenschutz stellten ein Professor der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie ein Vertreter der Stiftung Neue Verantwortung e. V. ihre Expertisen vor.

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Wir brauchen deshalb starke europäische Datenschutzregeln, die die Bürgerinnen und Bürger auch schützen, wenn sie US-Dienste nutzen. Insbesondere brauchen wir klare Regeln für den Zugriff von Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden auf unsere Daten. Die EU muss endlich eine eigene, starke Position zum Thema „Datenschutz“ entwickeln. Das betrifft unter anderem das zwischen der EU und den USA auszuhandelnde Rahmenabkommen über den Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu persönlichen Daten, aber vor allem die europäischen Datenschutzreform. Der Entwurf liegt vor und muss nur noch von der EU-Kommission umgesetzt werden.

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Datenschutzreform versucht die Bundesregierung, wo immer es geht, auszubremsen. Die Stiftung Datenschutz findet ohne Datenschützer statt. Hinzu kommt, dass die Überwachungsfantasien der CDU praktisch grenzenlos sind. Das zeigte uns gerade gestern erst hier im Haus unser Kollege Biesenbach, als er in der Debatte ums Verfassungsschutzgesetz groß beweinte, dass es im neuen Gesetz keine Onlinedurchsuchungen gibt.

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Man sollte mir nicht deshalb Arroganz unterstellen, weil wir Grüne und andere Fraktionen bessere Konzepte haben, weil wir beispielsweise für die gesetzliche Absicherung der Netzneutralität sind und nicht für diese Larifari-Lösung, die Sie gemacht haben, weil wir dafür sind, eine zukunftsfähige Infrastruktur zu schaffen, weil wir dafür sind, ein zukunftsfähiges Urheberrecht zu haben, weil wir dafür sind, dass es zukunftsfähigen Datenschutz gibt, der diesem Jahrhundert angemessen ist, das ist falsch.

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Kollege Hegemann hat gerade einen Widerspruch aufzuzeigen versucht, der so nicht existiert. Es gibt ein legitimes Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger, gerade auch unter den Bedingungen der Digitalisierung. Diesen Diskurs müssen wir führen. Wir müssen ihn nach vorne führen. Der Umgang mit Prism wird ein entscheidender Beitrag dazu sein, wie wir den Datenschutz im 21. Jahrhundert im Sinne von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufstellen.

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Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist ein Sammelsurium verschiedener Betrachtungsweisen, was die digitale Welt angeht, was Datenschutz angeht, was Bürgerrechte angeht, was tatsächliche oder vermeintliche Mängel angeht. Wegen der begrenzten Redezeit kann ich nur auf einige wenige eingehen – insbesondere auf den in diesem Antrag erhobenen Vorwurf, die Landesregierung tue nicht alles, um die Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen, oder – noch viel mehr – es gebe bei der Landesregierung unzureichende Sicherheitsvorkehrungen.

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ist. Der Umgang mit den sensibelsten Daten in den Unternehmen ist – bildlich gesprochen – wie das Lesen in einem offenen Buch. Durchaus hohe Kompetenzen, ein großes Maß an Wissen und Wirtschaftlichkeit werden aus diesen offenen Büchern – insbesondere von Ländern, die mit Bürgerrechten und Datenschutz einen leichtfertigen Umgang betreiben – „abgesaugt“.

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geschehen, zwischen Verhältnismäßigkeit, Bürgerschutz und Datenschutz auf der einen Seite und der Bekämpfung von Straftaten auf der anderen Seite.

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Jetzt kann ich leider nichts mehr sagen zur Medienkompetenz, zur Datenschutzkompetenz, zu den Vorschlägen, die der Minister gerade angerissen hat, um den Datenschutz und die Informationssicherheit weiterzuentwickeln. Ich kann auch nichts mehr dazu sagen, dass wir ein ernsthaftes Interesse an einer Diskussion über Schutz und Sicherheit nach vorne haben. – Dennoch bedanke ich mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

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Ihr Antrag dokumentiert ein Rechtsstaatsverständnis, das der Mehrheit des Hauses sehr fremd ist. Der Antrag, zusammengeschrieben aus Absurdem und Skurrilem, will einfach nicht beachten, dass wir eine funktionierende Polizei brauchen. Ich kann dem, was meine Vorredner gesagt haben, in weiten Teilen zustimmen. Ich hätte mir gewünscht, dass eine Partei, die auf der einen Seite so für Datenschutz eintritt, daran denkt, dass die Polizistinnen und Polizisten ebenfalls Menschen sind, deren Daten und Persönlichkeitsrechte schützenswert sind und nicht mit Füßen getreten werden dürfen.