Die Bundeswehr hilft. Ich will auch noch dazu sagen, dass ich froh und dankbar bin für die Bundeswehr, die uns hilft. Wir sind eines von drei Ländern, das die zivile und militärische Zusammenarbeit – der Ministerpräsident hat das unterschrieben und mich beauftragt – als ein Modell auf Bundesebene eingeführt hat. Wir haben mittlerweile in fast allen Landkreisen Stäbe der Bundeswehr, die bei bestimmten Lagen dort mit dem Chef des Katastrophenschutzes, also dem Oberbürgermeister und dem Landrat, die Einsätze leiten und koordinieren. Wo ist das Problem? Wenn Sie mit der Bundeswehr selbst reden und fragen „Wie sieht das aus, kann man sich einmal befreien vom Grundgesetz und von allen Möglichkeiten und sagen: Lasst uns mal über diese Frage reden“, dann stellen Sie sehr schnell fest, dass verantwortungsvolle Offiziere der Bundeswehr, Generäle, Ihnen eine Aufstellung über die Belastung der Bundeswehr machen, die sie zurzeit mit Afghanistan, mit Enduring Freedom und mit den ganzen Auslandseinsätzen hat. Sie sind auch schon woanders, auch in Afrika. Wenn Sie das dann auf die Frage herunterbrechen, wie wir 200.000 Soldatinnen und Soldaten einsetzen können, dann stellen Sie fest, die Kapazität der Bundeswehr ist dafür nicht vorhanden. Wir führen eine theoretische Diskussion, zum Teil eine sehr praktische Diskussion und eine sehr ideologische Diskussion.
Und ein letztes Zitat aus 2016: Und wenn jetzt „von Ihnen das Argument angeführt wird, dass Jugendoffiziere doch gar nicht für die Bundeswehr im Unterricht werben, dann frage ich Sie, ob das Auto mit dem Logo der Bundeswehr, ob“ der Anzug der Jugendoffiziere „mit dem Logo der Bundeswehr, ob die Informationsmappen für die Schüler mit dem Logo der Bundeswehr, ob die Kugelschreiber mit dem Logo der Bundeswehr,“ ob die PowerPoint mit dem Logo der Bundeswehr und nicht zuletzt, „ob die Visitenkarten des Jugendoffiziers, die an alle Schülerinnen und Schüler verteilt werden, selbstverständlich mit dem Logo der Bundeswehr, ob das alles keine Werbung ist“, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wenn die Länderpolizeien diese Aufgaben nicht lösen können, dann müssen sie in die Lage versetzt werden, dass sie hierzu fähig sind. Im Übrigen, meine Damen und Herren, können ja gemäß Artikel 35 Grundgesetz die für die innere Sicherheit zuständigen staatlichen Organe die Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe anfordern. Des Weiteren ist im Grundgesetz Artikel 87 Abs. 4 festgelegt, dass die Bundeswehr im Verteidigungsfall und im Spannungsfall zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zivile Objekte schützen kann. Ich denke, gerade die jetzige parlamentarische Beratung des Luftsicherheitsgesetzes ist in diesem Zusammenhang auch ein ganz wichtiger Baustein. Ein Problem, was Sie gerade nannten, das ist der Zusammenhang ABC-Schutz und Bundeswehr. Die Meinung, dass die Bundeswehr diese Aufgabe für die deutsche Bevölkerung nach dem Grundgesetz nicht durchführen kann, ist nicht richtig. Denn eine derartige Behauptung, die Bundeswehr kann keinen ABC-Schutz für die Bevölkerung leisten, ist abartig. Die ABC-Kräfte der Bundeswehr können lediglich Kampfstoffe lokalisieren, die Kampfstoffe feststellen und Dekontaminationsmaßnahmen durchführen. Hierzu dürfen sie im Rahmen der Amtshilfe selbstverständlich immer wieder tätig werden. Das möchte ich auch in diesem Zusammenhang mit sagen. Hier haben wir Möglichkeiten, die wir entsprechend mit einsetzen können. Übrigens, im Nachgang, ich wünsche mir auch, dass das Gerangel um das Zuwanderungsgesetz endlich ein Ende findet und dass dieses Zuwanderungsgesetz auch baldmöglichst, man spricht ja vom Mai, verabschiedet wird. Ich bin auch dafür. Zuwanderung einschließlich Sicherheit, das sind zwei Dinge, die zusammengehören
Damit bin ich bei Ihrer weiteren Forderung in diesem Bereich: die Einbindung der Bundeswehr in die Bekämpfung von Kriminalität, vor allen Dingen von Terrorismus. Was ich eben gerade gesagt habe, Herr Dr. Beckstein, das haben Sie auch selbst besonders betont. Die Wahrnehmung der originären polizeilichen Aufgaben ist Sache der Länder; das muss man als Grundsatz festhalten. Das ist einer der großen Bausteine des Föderalismus neben der Bildungspolitik, dass wir dort autark und selbst zuständig sind. Auch wenn die terroristischen Bedrohungen so groß sein mögen, wie Sie gesagt haben, dann darf man trotzdem nicht von der lange bewährten Trennlinie zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben abweichen. Das ist ein Grundsatz, der verfassungsrechtlich eindeutig ist und – wie ich meine – von dem es keine Abweichung geben darf. Das Grundgesetz räumt uns schon genügend Möglichkeiten ein, vor allem Artikel 35. Wir haben genügend Möglichkeiten, die Bundeswehr auf Anforderung einzusetzen. Ihre Beispiele aus Frankreich oder Spanien gehen daneben. Sie wissen ganz genau, dass Artikel 35 des Grundgesetzes erlaubt, dass die Bundeswehr zur Verhinderung eines konkret bevorstehenden Unglücksfalles eingesetzt werden kann. Sie argumentieren aber wieder juristisch: Das stehe dort nicht ausdrücklich drin. Wenn Sie den Gesetzestext des Artikels 35 Absatz 2 des Grundgesetzes genau lesen, dann werden Sie feststellen, dass es keinen Sinn haben kann, dass die Bundeswehr erst abwartet, bis ein Unglücksfall eingetreten ist, um dann erst einzugreifen. Alle Verfassungsrechtler sind sich einig, dass sie auch einen konkret bevorstehenden Unglücksfall verhindern kann, zum Beispiel einen bevorstehenden Dammbruch. Die Bundeswehr muss nicht warten, bis der Damm überspült wird, sondern sie kann schon vorher Sandsäcke legen. Dasselbe gilt für den von Ihnen angesprochenen ABC-Schutz. Im Wege der Amtshilfe kann die Bundeswehr, wenn ein ABC-Notfall vorliegen würde, selbstverständlich ihren ABC-Trupp einsetzen.
Wer die Bundeswehr zukunftsfähig ausgestalten möchte, muss sich insbesondere im Zusammenhang mit der Nachwuchsgewinnung fragen, wie die Bundeswehr attraktiver gestaltet werden kann. Wie können beispielsweise Familie und Beruf in der Bundeswehr vereinbart werden? Wie kann man es schaffen, dass die Vorstellungen junger Menschen von einem Job in der Bundeswehr im Hinblick auf Hierarchien, auf Führungsstrukturen und Ähnliches besser abgebildet werden? Die Attraktivität der Bundeswehr macht deutlich mehr als Pflicht aus, sondern vielmehr das Anpassen an die Bedürfnisse der jungen Generation. Vielleicht sollten Sie sich mal damit beschäftigen. Ich glaube, damit schaffen wir es, den Nachwuchs für die Bundeswehr zu gewinnen.
Herr Innenminister, ich habe mir eigentlich erwartet, dass Sie vor allen Dingen dafür sorgen, dass in Bayern auch die Hausaufgaben erledigt werden. Ich denke, wir brauchen uns nicht über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu unterhalten. Ehrlich gesagt, ist mir die Bundeswehr für den Objektschutz viel zu schade. Ich denke auch, dass es für amerikanische Einrichtungen wesentlich sinnvollere Lösungen gibt, als sie durch die Bundeswehr zu schützen. Die Bundeswehr kann auch jetzt schon bei Naturkatastrophen und bei besonderen Notlagen in Anspruch genommen werden. Die Bundeswehr kann auch bei Angriffen aus der Luft Unterstützung leisten; eine Verfassungsänderung ist nicht erforderlich. Darüber hinausgehende Einsätze der Bundeswehr im Inneren sind abzulehnen. Notwendig sind zum einen eine gute Ausstattung der Polizei und das Anstreben anderer Lösungen, wie zum Beispiel bei Fragen des Objektschutzes.
Zu den Fragen 1 bis 4: Dabei handelt es sich in der Hauptsache um Fragen, die die Verteidigungspolitik betreffen. Zu dem der Bundeswehr in Artikel 87 a Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes erteilten Verteidigungsauftrag gehören nicht nur der Kampfeinsatz und die Abhaltung von militärischen Übungen, sondern darüber hinaus auch andere militärische Tätigkeiten wie die Pflege der militärischen Tradition und der Beziehungen der Truppe zur Öffentlichkeit - vom Bundesverwaltungsgericht entschieden im 84. Band, Seite 247 ff. Für das Recht der Verteidigung ist nach dem Grundgesetz der Bund zuständig. Für Fragen in Verbindung mit dem Vollzug des Waffengesetzes und des Versammlungsgesetzes ist zwar das Land zuständig; allerdings kommen beide Gesetze hier nicht zur Anwendung. Das ist Ausfluss der mangelnden Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern. Fragen des Waffengesetzes sind nicht berührt, da nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 des Waffengesetzes dieses für die Bundeswehr nicht anzuwenden ist. Der Anwendungsbereich des Versammlungsgesetzes ist ebenfalls nicht eröffnet, weil es sich bei dem Appell nicht um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes, sondern um eine dienstliche Veranstaltung der Bundeswehr mit Öffentlichkeitscharakter handelte. Für den Bereich des Marktes übte die Bundeswehr das Hausrecht aus und sicherte diesen Bereich in eigener Zuständigkeit ab. Der Bund hat von seiner Polizei- bzw. ordnungsrechtlichen Annexkompetenz, die ihm auf dem Gebiet der Verteidigung zusteht, mit dem Erlass des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwangs und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivilen Wachpersonen Gebrauch gemacht. Dieses Gesetz passt die allgemeinen polizeirechtlichen Eingriffsbefugnisse den speziellen Anforderungen und Bedürfnissen der Bundeswehr an und wird daher als Sonderpolizeirecht der Streitkräfte bezeichnet. Angesichts der Re
Meine Damen und Herren, ich will das gerne auch noch durch ein paar andere Hinweise ergänzen. Das ist nun parteilich geprägt; dies gebe ich gerne zu. Die SPD-Verteidigungspolitiker sagen: Die Bundeswehr kann schon jetzt einen Beitrag zur inneren Sicherheit leisten. Das hat sie in der Vergangenheit bereits mehrfach getan - ich habe hier eine Liste, die ich Ihnen vorlesen könnte; das will ich mir aber erst einmal ersparen -, um die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen. Das Grundgesetz erlaubt derartige Unstützungsleistungen in schweren Unglücksfällen und bei Naturkatastrophen. Die Hilfsleistungen, welche die Bundeswehr beispielsweise in Bad Reichenhall erbracht hat - das ist sehr aktuell -, waren richtig und wichtig. Sie stehen in vollem Einklang mit unserem Grundgesetz. Gleiches trifft für Suchflüge von Tornados nach vermissten Personen zu. Auch gegen die Absicherung einer Absturzstelle bei einem Flugzeugunglück gibt es nichts einzuwenden. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Bussen für die Polizei. All dies darf die Bundeswehr. Hierzu ist keine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Natürlich soll und wird die Bundeswehr auch bei der Weltmeisterschaft 2006 Hilfestellung leisten. Das beschränkt sich vor allem auf sanitätsdienstliche Unterstützung, organisatorische Hilfe und Aktivitäten zur Luftraumüberwachung. Auf keinen Fall kann die Bundeswehr zivilen Objektschutz und Personenkontrollen durchführen, da sie hierfür nicht genügend ausgebildet ist. Das Argument, die Bundeswehr schütze
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mir fällt es schwer, zu den Dringlichkeitsanträgen Stellung zu nehmen, weil die Reden mit den Dringlichkeitsanträgen nur wenig zu tun hatten. Lieber Herr Professor Dr. Gantzer, Sie wissen, dass sich die Bayerische Staatsregierung stets für die Belange der Bundeswehr eingesetzt hat. Das brauchen Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag nicht zu fordern. Wenn Sie mit Vertretern der Bundeswehr reden - das wissen Sie auch -, erhalten Sie die Rückmeldung, dass sich die Bundeswehr in Bayern sehr wohl fühlt. Das liegt auch daran, dass die Bundeswehr die Bürgerinnen und Bürger hinter sich hat. Das liegt ebenfalls daran, dass die Bundeswehr viele Kommunen hinter sich weiß. Auch die Bayerische Staatsregierung steht hinter der Bundeswehr.
Weil ich schon ahne, was dann kommt, will ich zu den Entwicklungen bei der Bundeswehr insgesamt noch zwei Sätze sagen. Im Jahr 1989 standen etwa 700.000 Deutsche unter Waffen, in der Bundeswehr 500.000, in der NVA etwas über 200.000. Rechnet man mal dazu, was die alliierten Streitkräfte noch hatten, waren weit über 1 Mio. Mann in Deutschland mit den unterschiedlichsten Waffen ausgerüstet in den unterschiedlichen Armeen in Deutschland kaserniert. Die Bundeswehr hat seither permanent Umstrukturierungen erfahren, von 500.000 auf aktuell 220.000 Mann. Der Anteil an Wehrpflichtigen ist immer weiter zurückgegangen. Es sind aktuell 11 Prozent der Soldaten, die in der Bundeswehr Dienst tun, Wehrpflichtige. Das heißt, Umstrukturierungen wären nötig gewesen. Eine Strukturdebatte hätte es gegeben aufgrund der Sicherheitslage, aufgrund der veränderten Auftragslage der Bundeswehr, völlig unabhängig von der Debatte um die Wehrpflicht. Eine weitere Umstrukturierung der Bundeswehr hätte es völlig unabhängig von der Frage „Erhalt der Wehrpflicht - ja oder nein“ gegeben.
Unser Alternativantrag bezieht sich darauf, dass wir sagen, der Verfassungsschutz, aber auch die Bundeswehr haben nichts an der Schule zu suchen. Das hat mehrere Gründe. Die Bundeswehr führt seit mehreren Jahren mit sogenannten Jugendoffizieren - zurzeit sind das ca. 100 - Informationsveranstaltungen an der Schule durch. Um einmal darzustellen, was das in der Konsequenz dann auch an Kosten bedeutet, weil es der Bundeswehr natürlich darum geht, junge Menschen für den Beruf Soldatendasein zu rekrutieren, möchte ich mal die Zahlen ab 1998 zumindest ganz kurz darstellen. Und zwar wurden im Jahr 1998 für die Nachwuchswerbung, so heißt das offiziell bei der Bundeswehr, 9,2 Mio. € ausgegeben, nur für die Werbung. Im Jahr 2008 sind wir dann schon bei 10,3 Mio. €. Jetzt, nachdem die Wehrpflicht ausgesetzt ist, sieht auch die Bundeswehr und natürlich auch die zuständigen Ministerien einen erhöhten Finanzbedarf. Für 2012 sind für die Nachwuchswerbung, nur für die Werbung 29 Mio. € veranschlagt worden. Die Bundeswehr begründet das, bzw. der Gesetzentwurf der Bundesregierung damals begründet das damit, dass ein Mehr an Intensivierung nötig ist von Werbemaßnahmen, da die Aussetzung der Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienste stattgefunden habe. Damit ist natürlich zumindest für mich logisch, worum es geht; wenn diese Jugendoffiziere in die Schule gehen, geht es eben nicht darum, eine kritische, eine diskursive, eine wie auch immer geartete Diskussion zum Thema Kriegseinsätze, zum Thema Bundwehr und Ähnlichem mehr zu führen, sondern es geht darum, junge Leute für den Dienst an der Waffe zu rekrutieren.
Ich will noch mal meine Kollegin Katharina König in ihrer Auffassung und in der Position der Fraktion bekräftigen. Wissen Sie eigentlich, dass die Jugendoffiziere der Bundeswehr sich natürlich auch an die Vorschriften der Bundeswehr zu halten haben, die da heißen, natürlich nur die öffentlichen Meinungen und Auffassungen der Bundeswehr und ihrer Organisation zu vertreten? Da frage ich mich, an welchem Punkt Jugendoffiziere der Bundeswehr Neutralität an Thüringer Schulen wahren sollen. Die Bundeswehr ist eine Institution der Bundesrepublik und vertritt natürlich nach innen und nach außen die offizielle und herrschende Regierungspolitik; nichts anderes ist die Bundeswehr und nichts anderes tun Jugendoffiziere an Thüringer Schulen.
Wir haben sicher keinen Dissens in der Feststellung, dass einige Staaten gezielt nicht nur militärische Mittel einsetzen, um ihre Interessen durchzusetzen – oft im Widerspruch zu unseren Werten und mit dem Versuch, unsere Demokratie zu untergraben. Hybride Strategien und Angriffe verwischen die Grenze zwischen Krieg und Frieden zunehmend. Deutschland braucht gerade jetzt eine leistungsfähige und einsatzbereite Bundeswehr – eine Bundeswehr, die in einer Zeit internationalen Umbruchs mit unseren Bündnispartnern auf verschiedene Szenarien vorbereitet ist, eine Bundeswehr, die unser Land und seine Menschen verteidigen kann, eine Bundeswehr, die in Not geratenen Menschen aus Krisenregionen schnell evakuieren kann, eine Bundeswehr, die im Katastrophenfall unschätzbare Hilfe leisten kann und eine Bundeswehr, die durch eine sicherheitspolitisch gut informierte Gesellschaft getragen wird und deren Bedeutung und Leistung Anerkennung findet.
Noch nie musste die Bundeswehr von der Polizei geschützt werden. Ganz im Gegenteil, die Bevölkerung strömt zu den Gelöbnissen und Appellen und möchte sich mit ihrer Bundeswehr entsprechend identifizieren und damit zur Bundeswehr äußern. Die Bevölkerung steht hinter der Bundeswehr und steht auch zur Bundeswehr.
Was ist denn Fakt? Die Bundeswehr befindet sich in einem Strukturwandel. Die Anforderungen an die Bundeswehr haben sich seit dem Wegfall des Ost-West-Konfliktes geändert. Den neuen Anforderungen an die Bundeswehr muss natürlich auch durch eine Änderung der Struktur der Bundeswehr Rechnung getragen werden. Die jetzt verkündeten Standortschließungen – so bedauerlich diese für die jeweiligen Regionen sind – sind eine Folge der geänderten Anforderungen an die heute bestehende Bundeswehr.
Erstens stellen wir fest, dass die Bundeswehr als Parlamentsarmee in der Mitte unserer Gesellschaft steht. Öffentliche Auftritte der Bundeswehr sind für den Kontakt zu Bürgerinnen und Bürger sowie zum Austausch zwischen Bundeswehr und Zivilgesellschaft unerlässlich. Hierzu zählen Veranstaltungen wie der Tag der Bundeswehr ebenso wie öffentliche Gelöbnisse und Auftritte der Musikkorps der Bundeswehr.
Seit dem Bestehen des Hessentags ist die Bundeswehr stets ein wesentlicher Bestandteil des Hessentags und hat sich dabei mehrfach als Garant für dessen Gelingen erwiesen. Sie hat nicht nur – im übertragenen Sinne – oft Brücken gebaut. Die jeweiligen Hessentagsstädte wissen sehr wohl zu schätzen, in welchem Umfang die Bundeswehr ihnen bei der Lösung vielfältiger Probleme geholfen hat. Sie konnten sich stets auf ihre Bundeswehr, auf unsere Bundeswehr verlassen. Meine Damen und Herren, auf dem Hessentag ist die Bundeswehr in der Mitte unserer Gesellschaft, genau dort, wo sie hingehört.
Das haben wir auch in unserem Antrag, der Ihnen vorliegt, so formuliert. Die weniger halbherzige Konsequenz daraus ist die Eingliederung der einzelnen Teile der Bundeswehr-Uni in die staatlichen Hamburger Hochschulen bei Zurverfügungstellung einer entsprechenden Anzahl von Studienplätzen für die Studierenden der Bundeswehr. Die jährlichen Aufwendungen des Bundes für die Bundeswehr-Uni fließen auf diese Weise dann dem Wissenschaftshaushalt Hamburgs zu, wobei die einmaligen organisatorischen Kosten im Rahmen der Bundeswehrreform vom Bund getragen werden. Es ist übrigens auch nicht einzusehen, daß den Soldaten eine Exklusivausbildung unter besonders guten Studienbedingungen – man denke zum Beispiel an die Bibliotheken – geboten wird. Statt dessen ist die zivile Nutzung der gut ausgestatteten Bildungseinrichtungen dringend geboten. Für die zivilen Studierenden wäre die Eingliederung der Bundeswehr-Uni in den staatlichen Hochschulverbund eine deutliche Verbesserung der Studienbedingungen, und die Studierenden der Bundeswehr würden auf diese Weise ein erheblich breiteres Studienangebot vorfinden.
Deswegen ist es gut, dass wir erprobte Konzepte haben und die Themen „wehrhafte Demokratie“ und „Rolle der Bundeswehr“ in den Lehrplänen der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I und II feste Bestandteile sind. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Bundeswehr im schulischen Kontext einzubinden. Die Kooperationsvereinbarung habe ich gerade schon genannt. Die Behandlung der Bundeswehr in den Lehrplänen habe ich erwähnt. Man kann die Bundeswehr aber auch in die schuleigenen Demokratietage einbinden und beim Besuch außerschulischer Lernorte, zum Beispiel in Kasernen, kennenlernen. Genau so kann, soll und wird die Karriereberatung der Bundeswehr in die Berufsorientierung eingebunden.
Die Bundeswehr ist nicht etwas, das man, wie manchmal von einigen Seiten in diesem Hohen Haus beschworen wurde, verstecken sollte, sondern wir brauchen die Sichtbarkeit der Bundeswehr, gerade weil wir durch die Errungenschaften der Nachkriegszeit wissen: Wir wollen eine Bundeswehr, die in der Gesellschaft präsent ist. Wir gehen davon aus, dass die Bundeswehr eine Armee ist, die eine Bindung zu dieser Gesellschaft haben soll, und dass die Soldatinnen und Soldaten Bürgerinnen und Bürger in Uniform sind. Deswegen ist es wichtig, dass es auch im Freistaat Sachsen eine präsente Bundeswehr gibt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich werde nichts zum irakischen Präsidenten sagen, sondern wollte nur feststellen, und deswegen habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet, es trennt uns tatsächlich die Utopie der Friedenssicherung und des Friedens bewahrenden Elements der Bundeswehr, ob die Bundeswehr, die Institution der Bundeswehr, also das unter Waffen stehende Heer und alles was dazugehört, tatsächlich langfristig den Frieden in der Welt bewahren wird. Die Utopie trennt uns, da mag man uns dann Naivität vorwerfen. Eins, Herr Ministerpräsident, und das haben Sie eben vergessen zu sagen, trennt uns hier gemeinsam nicht und das will ich noch einmal unterstreichen, weil das alle drei Redner gesagt haben und ich will das hervorheben, dass es ein Konversionsprogramm geben muss, wenn die Bundeswehr abgebaut wird, wenn also rüstungsreduzierende Maßnahmen vorgenommen werden, dass dem Land nicht überlassen bleiben darf, die Folgen oder die Kommune, den Standort, dass die Folgen dort einfach ausgekehrt werden. Insoweit gebe ich Ihnen völlig Recht. Ich habe jahrelang dagegen demonstriert, dass NATOTruppen, andere Truppen in Westdeutschland standen und habe immer dafür öffentlich gestanden und gesagt, also auch in der Pfalz könnten die Amerikaner abziehen. Aber ich war auch dafür, wenn sie abziehen, dass es Maßnahmen und Gelder geben muss, dass in der Pfalz Arbeitsplätze entstehen an der Stelle, wo Arbeitsplätze des Militärs verloren gehen. Und in der Konsequenz eint es uns eben doch. Wenn die Bundeswehr reduziert wird und sie wird es und die Folgen sind hier gerade dargestellt worden, aber wenn das eintritt, dann darf man das nicht dem Land überlassen, sondern es muss ein Konver
Nochmals: Wir lehnen die Strukturreform in der vorliegenden Form grundsätzlich ab, und zwar deswegen, weil die Kürzungen sowohl politisch als auch militärisch nicht sinnvoll sind. Für die Verkleinerung gibt es derzeit weder politische noch strategische Spielräume, denn die Bundeswehr hat zusätzliche Aufgaben, Bedrohungspotenziale und vieles andere mehr zu bewältigen. Die neuen Bedrohungspotenziale der Bundeswehr ergeben sich weltweit. Das Potenzial der neuen Aufgaben ist noch nicht abgeschlossen. Die Aufgaben ändern sich täglich. Wir wissen nicht, was morgen oder übermorgen ist. Deswegen ist es richtig, wenn wir darauf bestehen, dass die Bundeswehr zumindest in der jetzigen Größe erhalten bleibt. Wir brauchen außerdem in bestimmten Krisensituationen die Möglichkeit, dass die Bundeswehr personell aufwachsen und weiter ausbilden kann und dass sie sich aus der Kompetenz heraus entwickeln kann. Man kann sie nicht einfach von heute auf morgen wie einen Lichtschalter ein- und ausschalten. Wir brauchen gewachsene langfristige Strukturen für eine starke Bundeswehr.
Ein sehr wichtiges Kriterium, Herr Ministerpräsident, was ich Ihnen mit auf den Weg geben möchte, ist die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Viele, viele lebendige Patenschaften zwischen den Gemeinden und Städten und den einzelnen Einheiten der Bundeswehr gibt es. Die Bundeswehr ist in das gesellschaftliche Leben vor Ort, in das gesellschaftliche Leben der Kommunen vollständig integriert. Es gibt auch keine Nachwuchsprobleme. Das ist auch ein weiterer Standortvorteil, weil die Akzeptanz der Bundeswehr in der Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns so hoch ist. Es gibt überhaupt keine Probleme, Nachwuchs für die Bundeswehr zu finden. Und, Herr Wirtschaftsminister, noch ein kleines Schmankerli für Sie, es werden – Herr Ritter, das haben Sie vielleicht auch noch nicht gewusst, ich sage es Ihnen deshalb – 124 Azubis in unserer Gegend bei der Bundeswehr ausgebildet.
Wichtig ist, dass man bei aller Unterschiedlichkeit der Haltung zu ihrem Inhalt bei den Fakten bleibt. Die Fakten, die uns in der gegenwärtigen Umstrukturierungsphase betreffen, sind in den bisherigen Redebeiträgen genannt worden. Es ist wichtig festzustellen, dass die Bundeswehr ein Wirtschaftsfaktor ist. Ich möchte, weil das bis dato noch nicht geschehen ist, aber auch feststellen, dass die Bundeswehr an den Standorten auch ein wichtiger gesellschaftlicher Faktor ist. Alle, die an den Standorten mit der Bundeswehr zu tun haben, wissen zu schätzen - das tun wir als Landesregierung auch - , dass der Faktor Bundeswehr das gesellschaftliche Leben bereichert. Was wir im Umgang miteinander erfahren konnten, ist auch ein Stück Begründung dafür, dass es heute an den Standorten, die geschlossen werden, entsprechende Reaktionen gibt. Ich möchte von dieser Stelle aus ausdrücklich unsere Wertschätzung für die Arbeit der Bundeswehr als Wirtschaftsfaktor, aber auch als gesellschaftlicher Faktor zum Ausdruck bringen.
Danke, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich hatte bislang in öffentlichen Äußerungen des BSW in Brandenburg immer die Botschaft vernommen, dass Sie sich der Ertüchtigung der Bundeswehr an sich nicht entgegenstellen, sondern durchaus auch die Notwendigkeit sehen, dass die Bundeswehr verteidigungsbereiter wird. Zu einer schlagkräftigeren Bundeswehr, zu einer Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft gehört aber natürlich auch, dass das Budget der Bundeswehr aufgestockt wird, dass die Bundeswehr also mehr Mittel zur Verfügung hat, um am Ende auch verteidigungsbereit zu sein.
Eigentlich war zu erwarten gewesen, dass nach dem Anschlag in London ein Dringlichkeitsantrag der CSU in den Landtag eingebracht wird, um ihre alten Forderungen, zum Beispiel den Einsatz der Bundeswehr im Innern, wieder in die Debatte einzubringen. Dies haben Sie auch bei allen zurückliegenden Anschlägen gemacht: Dringlichkeitsantrag der CSU vom 24. Oktober 2001 nach den Anschlägen in New York und Washington: Bundeswehr im Innern einsetzen; Dringlichkeitsantrag der CSU vom 26. November 2003 nach den Anschlägen in Istanbul: Bundeswehr im Innern einsetzen; Dringlichkeitsantrag der CSU vom 16. März 2004 nach den Anschlägen in Madrid: Bundeswehr im Innern einsetzen. Kolleginnen und Kollegen von der CSU, diese Dringlichkeitsanträge sind von Ihnen alle beschlossen worden. Gott sei Dank wird bisher die Bundeswehr zumindest für polizeiliche Maßnahmen nicht im Innern eingesetzt. So viel zur Durchschlagskraft Ihrer Dringlichkeitsanträge.
Ich komme zu dem Beispiel „Einsatz der Bundeswehr im Inneren“ und möchte den verschiedenen Ausführungen des Kollegen Schuster und der Kollegin Stahl die Ausführungen des Bundesvorsitzenden des Bundeswehrverbandes, Oberst Bernhard Gertz, hinzufügen. Er sagte deutlich, die Bundeswehr habe genug Aufgaben; Geld habe sie weniger, das sei der begrenzende Faktor. Er verweist darauf, dass es nicht Aufgabe der deutschen Soldaten im Kosovo sei, Einrichtungen zu schützen. Das wäre eine klassische Polizeiaufgabe, die im Kosovo nur deswegen nicht funktioniere, weil zu wenige Polizeibeamte dort abgestellt worden seien. Man darf also nicht Ursache und Wirkung verkehren, und man darf nicht sagen: Weil in anderen Ländern die Bundeswehr für solche Aufgaben eingesetzt worden ist, soll sie diese auch hier übernehmen. Die Bundeswehr hat eine gänzlich andere Ausbildung, eine gänzlich andere Einsatzstrategie. Wir brauchen im Inneren die Polizei. Ich habe überhaupt noch keinen Polizeibeamten kennen gelernt, der gesagt hätte, der Einsatz der Bundeswehr für Polizeiaufgaben wäre sinnvoll.
Derzeit bemüht sich die Bundeswehr, ihren Zugang zur schulischen Bildung auszuweiten, denn mittlerweile gibt es mindestens vier Kooperationsvereinbarungen zwischen der Bundeswehr und einzelnen Bundesländern, die sehr weitgehende Beteiligungsmöglichkeiten der Jugendoffiziere der Bundeswehr vorsehen. Ein Blick zum Beispiel in die Kooperationsvereinbarung mit Baden-Württemberg macht deutlich, dass das steigende Engagement der Bundeswehr auch vor dem Hintergrund zu sehen ist, dass sie vor einem massiven Rekrutierungsproblem steht. Es fällt ihr schwer, motivierte und geeignete Bewerber zu finden. Die Bundeswehr verstärkt daher ihre Anstrengungen, direkt in den Schulen Imagewerbung zu betreiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im vorliegenden Antrag „Der Verantwortung für eine friedfertige Welt gerecht werden“ schlagen wir konkrete Schritte vor, die auch tatsächlich in unserer landespolitischen Verantwortung liegen und einen Beitrag für eine friedlichere Welt leisten können. Sie finden Anträge zu den Bereichen einer veränderten Bildungspolitik, zur Umstellung von der rüstungsdienenden Forschung und Wirtschaftsbereichen und auch zu einer veränderten Alltagskultur, die Krieg, Militär und Gewalt nicht zum normalen Bestandteil der Gesellschaft werden lässt. Wir halten es für falsch, dass die Bundeswehr an Schulen und Universitäten werben darf - Frau Astrid Rothe-Beinlich ist darauf auch schon eingegangen -, um dort Nachwuchs zu gewinnen. So wird der Berufsweg des Militärs gleichberechtigt neben dem eines Heizungsinstallateurs, einer Krankenschwester oder eines Lehrers gestellt. Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres veranstaltete die Bundeswehr in acht Gymnasien und Berufsschulen hier in der Landeshauptstadt Erfurt Veranstaltungen. Inhalt dieser Veranstaltungen sind die Wehrpflicht, die Vorstellung von einer militärischen Laufbahn und die Aufgaben der Bundeswehr im In- und Ausland, als ob es zu dem Normalsten gehört, dass die Bundeswehr im Ausland Aufgaben zu erfüllen habe. Selbstverständlich - so der Verbindungsoffizier der Wehrdienstberatung - wird in jedem Vortrag darauf hingewiesen, „dass sich jeder Soldat, egal ob als Arzt oder als Kfz-Mechaniker, bei seiner Einstellung in die Bundeswehr verpflichten muss, auch bei Bedarf ins Ausland zu gehen.“ Weiter wird mitgeteilt, dass Interessierte soweit als möglich auch noch dazu beraten werden, wie man am schnellsten ins Ausland kommt.
deswehr im Rahmen von NATO- und UN-Mandaten verfassungsrechtlich umstritten, politisch immer fragwürdiger und von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt werden. Gleichzeitig hat die Bundeswehr Nachwuchssorgen und junge Menschen hoffen in der aktuellen Wirtschaftskrise auf die Bundeswehr als Arbeitgeber. Die GEW lehnt die Werbeversuche der Bundeswehr an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen ab und verurteilt sie. Die Schule ist kein Ort für Rekrutierung von Berufssoldatinnen und -soldaten. Es muss strikt darauf geachtet werden, dass die Bundeswehr weder offen noch verdeckt junge Leute für den Militärdienst wirbt.“ In unserem Antrag schlagen wir ihnen vor, anstelle der Werbe- und Informationsveranstaltung der Bundeswehr an Schulen flächenübergreifend Friedenserziehung als Querschnittsaufgabe im Lehrplan verbindlich festzuschreiben.
Sie sprechen den Verdacht aus, dass die Bildungsbehörde eng mit der Bundeswehr zusammenarbeiten würde oder es eben ignoriert und nicht für wichtig genug erachtet und die Bundeswehr walten kann, wie sie möchte. Gewiss ist das Interesse der Bundeswehr bestimmt auch da, in welcher Form auch immer, sich stärker in die Schulen einzubringen, aber dieses Interesse erkenne ich nicht beim Bildungsressort. Bremen hat gerade keinen Kooperationsvertrag, wie wir lesen können, mit der Bundeswehr, wie zum Beispiel Baden-Württemberg oder das Saarland, und ein solcher Vertrag ist auch nicht geplant. Es gibt auch keine regelmäßigen Treffen zwischen dem Ressort oder der Landesregierung und der Bundeswehr, und das ist auch gut so!