Wissenschaft, Bildung und Ausbildung bilden immer einen der Schlüssel für die Zukunft eines Landes. Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Bildungs- und Wissenoffensive wird zügig weiter vorangebracht.
Wir haben in der Wissenschaft, bei den Hochschulen in diesem Jahr eine Trendwende zur besseren Ausfinanzierung erreicht. Das heißt nicht, dass alle Wünsche erfüllt sind, aber es lässt hoffen, auch wenn das Optimum aus Sicht der Hochschulen noch nicht erreicht ist.
Bildung, Ausbildung und Qualifikation sind die Schlüsselressourcen auf dem Weg in das 21. Jahrhundert. Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Vor diesem Hintergrund haben wir die im Koalitionsvertrag verabredete Bildungsoffensive vorangetrieben. Mit der Novellierung des Schulgesetzes konnten jahrelang beklagte Defizite im Bildungssystem beseitigt und eine deutliche Qualitätsverbesserung erreicht werden. Wir haben dafür Sorge getragen, dass der Leistungsgedanke wieder in den Mittelpunkt brandenburgischer Schulpolitik rückt. Zentrale Prüfungen tragen hierzu ebenso bei wie die Einführung verbindlicher Rahmenlehrpläne und die Stärkung der Grundschulausbildung.
Alternativ dazu beantragen wir die Überweisung unseres Antrages zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft sowie an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Fraktion der DVU beantragt, ihren Antrag in der Drucksache 3/4125 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres, an den Ausschuss für Wirtschaft und an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu überweisen.
Minister für Wissenschaft und Kultur O p p e r m a n n (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Offensichtlich will die CDU Gorleben mit aller Macht auf dem politischen Wege für die Aufnahme hochradioaktiven Atommülls geeignet machen. Die vermeintliche Ergebnisoffenheit der dortigen Erkundungsarbeiten verdeckt allerdings den Blick auf die tatsächlichen Ergebnisse, die dort bisher jeweils erzielt worden sind. Diejenigen, die aus der Region kommen, wissen, dass im Jahr 1982 das so genannte Mehrfachbarrierenkonzept als Anforderung aufgestellt worden ist. Aber, meine Damen und Herren: Keine einzige der natürlichen Barrieren, die damals formuliert worden sind, hat im Laufe der Erkundungsarbeiten den entsprechenden Anforderungen standgehalten. Das hat die Wissenschaft festgestellt.
Lassen Sie mich einen dritten Punkt kurz ansprechen. Wir wollen das Europa der Regionen stärken. Diese Politik haben wir in Bayern von Anfang an betrieben. Sie sind erst viel später auf diesen Zug aufgesprungen. Bayern hat seine Politik immer auf ein Europa der Regionen ausgerichtet. Wir haben alle die Handlungsspielräume, die wir noch hatten, auch genutzt. Ich denke an die Förderpolitik für den Mittelstand. Dort durften wir noch ein wenig tun. Ich denke auch an die Förderpolitik für die Technologie und für die Forschung und Wissenschaft. Diese Förderpolitiken sind die Grundlage dafür, dass wir die Osterweiterung Europas mit Sicherheit besser bewältigen können als viele andere.
Dieses Chancenpapier „Bayern 2020“ ist auch die Grundlage für eine etwas andere Gestaltung des Branchendialogs, den wir seit Jahren mit den verschiedensten Branchen führen. Wir müssen uns nämlich auf die Entwicklungen einstellen und über die entsprechenden Fragen reden. Wir brauchen Reaktionen aus den Betrieben, wie die Entwicklungen dort eingeschätzt werden und wir brauchen die Reaktion aus der Wissenschaft, mit welchen Überlegungen man sich dort auseinandersetzt.
Wir haben die Freiheitsrechte kontra Kriminalitätsbekämpfung im Rahmen einer aktiven Sicherheitspolitik, Rechte von ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz im Austausch mit den Bedürfnissen des Unternehmens. Was ist eigentlich mit dem Recht auf die genetische Selbstbestimmung im Verhältnis zur Freiheit von Wissenschaft und Forschung? Ich erinnere an den sehr problematischen Fall in Würzburg, wo Behinderten ohne deren Wissen und ohne Wissen der Angehörigen Blut entnommen wurde, um es wissenschaftlich für Doktorarbeiten aufzubereiten. Dazu müssen klare Grenzen formuliert werden. Das darf schlicht und einfach nicht mehr passieren.
Wir haben einerseits die schutzwürdige Freiheit im Internet. Ich sehe schon, dass die Freiheit im Internet ein wichtiges Gut ist. Wir haben aber andererseits den Schutz der Nutzer vor unerwünschten Nebeneffekten. Neue Beteiligungs- und Anwendungsmöglichkeiten, Chatroom für globale Diskussionen, E-Commerce oder Homebanking. Welche Daten braucht der Anbieter für einen reibungslosen Geschäftsablauf? Auf welche kann aus Verbrauchersicht verzichtet werden? Wie wird Missbrauch zum Schutz von beiden vermieden? Als letztes: für Wissenschaft und Forschung bietet das Internet die Möglichkeit für globalen Austausch.
Nach einer EUROSTAT-Studie weist Bayern unter allen Regionen Europas mit 12,4% heute bereits den höchsten Anteil an Beschäftigten im Hochtechnologiesektor auf. Hinter diesen Zahlen stecken Beharrlichkeit und gezieltes finanzielles Engagement über Jahre hinweg. Über die Offensive Zukunft Bayern I und die HightechOffensive wurden erhebliche Mittel zur Förderung von Forschung, Grundlagenforschung, anwendungsorientierter Forschung, für den Technologietransfer, für das Risikokapital, für gemeinsame Projekte von Wissenschaft und Wirtschaft und für alles, was zur technologischen Innovation beiträgt, mobilisiert. Auch das Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen mit Fördermitteln von nur 26 Millionen DM hat seit dem Jahre 1996 immerhin 140 Unternehmensgründungen mit einem Investitionsvolumen von über 75 Millionen DM angeregt.
Meine Damen und Herren, ich erinnere an Bayern Innovativ in Nürnberg, das den Technologie– und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in beide Richtungen ausbaut. Inzwischen steht ein international aktives Netzwerk mit über 30000 Unternehmen und 120 wissenschaftlichen Institutionen. Auch das bringt Innovationsfähigkeit unter Ausnutzung der wissenschaftlichen Ressourcen insgesamt voran. Ich will darauf hinweisen, dass mehr als die Hälfte der Projekte der ersten Säule der HTO im Bereich meines Hauses mittlerweile auf den Weg gebracht worden sind. Auch die Regionaloffensive zur Stärkung der Technologiekompetenz in den Regierungsbezirken kommt planmäßig voran. Mit dem neuen Haushalt wird diese erfolgreiche Politik konsequent fortgesetzt.
Der zehnte Punkt ist der Dialog zur zukünftigen Entwicklung – er muss verstärkt ein Instrument der Wirtschaftspolitik werden, auch wenn er es bisher schon war. Jeder weiß, dass das verfügbare Wissen in den nächsten Jahrzehnten zunehmen wird. Folgt man den Gutachtern, wird es um den Faktor 625 zunehmen. Das ist eine gigantische Zahl. Die technologischen Neuerungen allein werden immer mehr und komplexer. Wir haben A. D. Little aufgefordert, in einem Chancenpapier „Bayern 2020“ zu eruieren, welche Branchen zukunftsträchtig sind, welche Einflüsse und mögliche Entwicklungen es im Technologiebereich und welche Veränderungen es im Bereich der Produktion, des Exports und der Dienstleistungen geben wird. Wirtschaftspolitik kann heute nicht nur Sanierungspolitik sein. Wir müssen gemeinsam mit Wissenschaft und Wirtschaft vorausschauen, auf welche Entwicklungen wir uns einstellen müssen. Wir müssen sehen, wo die Chancen liegen, wo Potenziale ausgeschöpft werden können und auf welche Weise wir diese Entwicklung politisch begleiten und positiv beeinflussen können.
Trotz der ständigen Fortentwicklung der genannten Konzepte müssen wir jedoch auch eingestehen, dass die technischen Möglichkeiten bislang noch nicht ausgereift genug sind, um einen absoluten Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Das wissen wir auch aus eigener Erfahrung in unseren Familien. Die entsprechende Weiterentwicklung der verschiedenen Filtersysteme soll und kann jedoch von der Bayerischen Staatsregierung nicht im Alleingang bewältigt werden. Im Hinblick auf den Zielkonflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen und Jugendschutzanliegen müssen Gewerbetreibende, Internet-Anbieter, Jugendschützer und Politiker an einem Strang ziehen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Dabei sind wir Politiker auch auf die Wissenschaft und die Wirtschaft angewiesen. Gerade die Wirtschaft ist bei der Qualifizierung der technischen Voraussetzungen für einen effektiven Jugendschutz im Internet gefordert, um ihrem Auftrag zur Selbstkontrolle als
Wissenschaft hat nicht automatisch eine Zielorientierung. Sie hat auch nicht automatisch eine ethische Orientierung oder eine ethische Wertskala. Da wird versprochen, mit den neuen Dingen Krankheiten bekämpfen zu können. Aber allein die Tatsache, daß man jetzt nur mit 30 000 bis 40 000 Genen rechnet, wobei man auf 120 000 gehofft hat, wird verhindern, daß wir eine Zuordnung von Krankheit zu Gen machen können, und dieses wiederum läßt die Aktien der Pharmaindustrie sinken. Dann wird die Forschung sehr viel komplizierter. Sie sehen, wie dicht die Wirtschaft hinter der Forschung steht.
Diese Entwicklung ist für mich – wie für alle meine Vorredner auch – zutiefst beängstigend. Denn natürlich bringt kaum eine Wissenschaft so viele Gefahren mit sich wie die Gentechnik. Wir sind uns hier wohl alle einig, daß es sich nicht durchsetzen darf, daß sich das, was aus anderen Ländern zu hören ist, daß Menschen aufgrund ihrer genetischen Konditionen keinen Arbeitsplatz erhalten, daß Kranken- oder Lebensversicherungen die Höhe der Police anhand der individuellen Erbinformationen taxieren oder daß Menschen – so wie es in den USA immer wieder auf der Tagesordnung steht – grundsätzlich keinen Versicherungsschutz mehr gewährt bekommen. Den gläsernen Menschen mit der Genchipkarte darf es bei uns nicht geben.
Darauf komme ich nun schwerpunktmäßig zu sprechen. Wir haben in Hessen mit dem TTN, dem TechnologieTransfer-Netzwerk, eine deutschlandweit einmalige Institution, einen Zusammenschluss von Wirtschaft, Wissenschaft und Betrieben. Die Ergebnisse der jüngsten Umfrage zeigen den Erfolg dieser Zusammenarbeit. Diese Zahl nenne ich in der Tat mit großem Stolz und Selbstbewusstsein: 62 % aller hessischen Betriebe – mit steigender Tendenz – stehen aktuell in Kontakt mit einer Hochschule bzw. mit einer wissenschaftlichen Einrichtung des Landes Hessen. Technologietransfer, Wirtschaft und technische Infrastruktur, Risikokapitalvorsorge und Qualifizierung – das sind die wesentlichen Themen.
Wir kommen damit zum Gesetzentwurf. Die erste Lesung hat stattgefunden. Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf dem zuständigen Fachausschuss.Das ist der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Besteht darüber Einvernehmen? – Das ist der Fall. Damit haben wir das so beendet.
Es wäre sicherlich gut, wenn Sie dazu eine Aussage machen würden. Ich kann für die Landesregierung nur noch einmal die Feststellung treffen, dass wir schon zum Zeitpunkt der ersten Frage der Zulässigkeit gesagt haben, es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsgemäßheit. Nachdem wir entsprechende wissenschaftliche Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt haben, die dem breiten Spektrum der Wissenschaft angehören, hat sich dies zu einer solchen Gewissheit verfestigt, dass wir die Voraussetzung des Artikel 82 Abs. 5 für gegeben erachten und verfassungsgemäß handeln, wenn wir den Verfassungsgerichtshof jetzt anrufen werden.
Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Thüringer Haushaltsgesetzes 2001/2002 zur Investiven Gütlichen Einigung zwischen dem Freistaat Thüringen und der Herzog von Sachsen Coburg und Gotha'schen Stiftung für Kunst und Wissenschaft sowie der Stiftung der Herzog von Sachsen Coburg und Gotha'schen Familie Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/1466
Und dabei, meine Damen und Herren, spielt es keine Rolle, ob dies heute oder von heute an gerechnet in 13 Jahren der Fall wäre, denn dann läuft die im Gesetz festgelegte zwanzigjährige Nießbrauchsfrist unwiderruflich aus. Dies hat die Landesregierung sehr bewusst im Blick gehabt, als sie 1999 beschloss, Gespräche mit Antragstellern aufzunehmen, die Restitutionsansprüche auf Kunstgegenstände in Thüringen geltend gemacht haben. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die vom Finanzministerium begleitet wird von Frau Staatssekretärin Diezel, im Übrigen von der Staatskanzlei, dem Justiz- und Innenministerium sowie dem Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt auf Arbeitsebene. Dieser interministeriellen Arbeitsgruppe stehe ich als Staatssekretär des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vor. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag zu prüfen und zu erwägen, in welchen Fällen sich Gespräche mit Antragstellern anbieten, um die Restitutionsproblematik zu einem für alle tragbaren Ergebnis zu führen.
Der andere Redner hat sich hier heute nur als Landwirtschaftsexperte vorgestellt. Ich habe seine Mitgliedschaft, die mir wohl bekannt ist, im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hier heute aber von A bis Z vermisst, Herr Kollege Dr. Botz.
Wir haben vorab im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst bereits darüber gesprochen, insoweit ist es richtig, dass die Überweisung dahin nicht beantragt wurde. Ich weiß von meinen Kollegen unserer Fraktion aus dem Arbeitskreis Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dass sie nicht auf Überweisung bestehen, weil sie sich im Vorfeld sehr wohl mit der Materie befasst haben und Zustimmung signalisiert haben. Ich beantrage für die Fraktion der CDU Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Da gehört es hin, aber es wird sehr
Über den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes entscheiden Ausbildungsstandard, Kreativität und Motivation der Arbeitnehmer, ein wirtschaftsorientierter Verwaltungsvollzug, die Vernetzung der Unternehmen mit Wissenschaft, Forschung und untereinander, eine Infrastruktur, die besser ist als jede an einem anderen Standort, nicht zuletzt aber auch das Verständnis der Bevölkerung für wirtschaftliche Zusammenhänge und für Wertschöpfungsketten. Denn nur dieses Verständnis führt zur Akzeptanz unverzichtbarer Produktionsanlagen und Infrastrukturprojekte.
Bei Übersetzungen ist Präzision gefragt, genau wie in der Wissenschaft, Frau Beer. Die Übersetzung von „inclusive“ bedeutet eben nicht Inklusion.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Drucksache 14/8895
Die Anhörung hat auch gezeigt, dass sich die Wirtschaft in allen Regionen, gerade auch im westlichen Ruhrgebiet, mit großem Engagement beteiligt. Solch eine Kooperation und Verzahnung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und immer auch der lokalen politischen Unterstützung ist genau das, was wir brauchen. Neben dem regionalen Bedarf an Studienplätzen war auch die Zusage der Wirtschaft, sich für duale Studiengänge zu engagieren, ein Kriterium für die Standortauswahl.
Zweitens. Wir freuen uns für jede einzelne Kommune, die durch dieses Fachhochschulausbaugesetz Hochschulstandort wird. Auch wir wissen, die Anbindung an Wissenschaft und Forschung und damit die Möglichkeit zu hochwertigen akademischen Ausbildungen kann für viele Betriebe gerade im mittelständischen Bereich ausgesprochen wichtig sein. Herr Lindner, trotzdem muss es doch erlaubt sein, Kritik zu üben.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Drucksache 14/8895. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/8290 in geänderter Fassung anzunehmen. Da der Wunsch geäußert worden ist, über die einzelnen Artikel abzustimmen, tun wir das. Dabei habe ich die herzliche Bitte, Artikel 4 und 5 zusammenfassen zu dürfen,
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Drucksache 14/8896