Kirsten Flesch

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meyer! Das macht nicht nur keinen Spaß, mich mit Ihnen, Ihrer Fraktion über das Thema auseinanderzusetzen,
es tut teilweise sogar richtig weh.
Ihre Ignoranz, Ihre Unkenntnis, Ihre Vorstellung von dem, was Verwaltung wohl sein könnte, liegt so jenseits aller Verfassungstheorie, Verfassungsrealität, Verwaltungsrealität in diesem Lande, dass es schon wirklich wehtut.
Der Bedarf an Außeneinstellungen wurde diese Legislaturperiode nicht definiert. Ja, Quatsch, Blödsinn! Das haben wir in jeden Haushaltsberatungen, in jedem Haushaltsgesetz haben wir den Bedarf an Außeneinstellungen definiert,
und zwar mit Hinblick auf den Personalabbau sehr stringent, sehr eng. Dort, wo Personal abgebaut werden musste, wurde es abgebaut. Dort, wo wir Personal weiterhin brauchten, Polizei, Feuerwehr, Finanzämter, Justiz, wurde ein uneingeschränkter Einstellungskorridor vorgehalten.
Also hören Sie doch auf, von Sachen zu reden, von denen Sie keine Ahnung haben!
Sie haben von Verwaltung null Ahnung. Und Sie haben anscheinend die letzten fünf Jahre hier auch tief und innig geschlafen. Es ist doch symptomatisch, dass Ihr Verwaltungsreformexperte hier nicht anwesend ist, während Sie hier ein Zeugs von sich geben, dass einen manchmal die parlamentarische Sprache kostet.
Sie reden davon, dass Berlin jetzt ganz irgendwie – – Was machen wir? Sondertarifvertrag? Außertarifliche Verträge? – Hin, egal was es kostet! Also eine Fraktion, die seit Jahren immer erzählt, diese Verwaltung ist zu groß, zu groß, zu groß, aufgebläht, unendlich groß! Tut mir leid! Das macht wirklich keinen Spaß, sich mit Ihnen auseinanderzusetzen.
Und dann Sie mit Ihren ewigen Kernaufgaben. Ich habe bis heute noch keine Kernaufgabendefinition von Ihnen gehört, immer nur gehört, Berlin muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren.
Wahrscheinlich definieren wir die deutlich anders als Sie, und das ist auch gut so.
Die Berliner Verwaltung muss deutlich effizienter werden. Haben Sie eigentlich geschlafen? Haben Sie in den letzten Jahren – ja, das brauchen Sie nicht, Sie sind Fraktionsvorsitzender, Sie haben einen Dienstwagen – mal ein Auto angemeldet? Wissen Sie eigentlich, dass Sie sich in der Jüterboger Straße einen Termin geben lassen können und keine fünf Minuten zu warten haben?
Oh, Mensch, jetzt hört doch mal auf zu blaken, Ihr beiden! Ihr könnt doch mal den Mund halten. Ich habe das Wort. Das geht doch nicht.
Frau Präsidentin! Vielleicht könnten Sie die beiden Herren mal ein bisschen zur Ruhe rufen. Das wird mir langsam zu viel.
Die Themen, die wir in dieser Legislaturperiode angegangen sind, Shared Services, Zusammenfassung von Aufgaben mit den Menschen in der Verwaltung, die dazu in der Lage sind, sind Sachen, die man nicht einfach mal beschließen kann. Dem verweigern Sie sich seit Jahren. Man muss mit den Menschen in der Verwaltung arbeiten. Sie können nicht einfach irgendwas hier beschließen und glauben, am nächsten Morgen sei das da. Gerade was den Bereich IT anbelangt und was den Bereich Personalverwaltung anbelangt, sind wir auf dem Wege, mit den Verwaltungen, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wege zu erarbeiten und sie auch zu erfüllen, nicht über: wir reden darüber, sondern durch viel intensive Arbeit. Im
Verhältnis zu den Bezirken, alles, was wir an vergleichbaren Sachen beschaffen, kostet Energie, kostet Zeit, verlangt viele Gespräche. Sie erzählen immer nur, der Senat muss, und vergessen, dass wir eine Verfassung haben, die uns auch sagt, wir können gar nicht, wir dürfen gar nicht. Das ist eigene Aufgabe einer jeden Behörde, einer jeden Verwaltung, egal auf welcher Ebene. Versuchen Sie doch mal, falls Sie mal wieder in dieses Parlament kommen, mit den Menschen, mit der Verfassungsrealität in diesem Lande umzugehen und nicht von außen sich irgendwelche Sachen auszudenken, in der Hoffnung, Sie kriegen dafür eine gute Presse. – Vielen Dank!
Das Land Berlin besitzt einen IT-Lenkungsrat, braucht es da einen IT-Planungsrat? – Der Antrag der CDU ignoriert die Existenz des Lenkungsrats und lässt völlig offen, was ein Planungsrat anders machen sollte. Die SPD-Fraktion, die Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag abgelehnt, weil er zur Unzeit kommt und die Komplexheit der Fragestellung einer IT-Strategie des Landes völlig außer Acht lässt. Nicht die Frage, wie viele Bezirksvertreter dort vertreten sein sollen, sondern welche Entscheidungskompetenzen dieser Rat im komplizierten Geflecht der Berliner verfassungsmäßigen Ordnung haben soll, ist entscheidend. Einer einheitlichen IT-Strategie steht nicht nur die zweistufige Berliner Verwaltung entgegen, sondern auch das sich durch alle Ebenen ziehende Ressortprinzip, das für einen Sozialdezernenten ebenso gilt wie für eine Justizsenatorin.
Deshalb macht es wenig Sinn, jetzt ein neues Steuerungsgremium einzurichten, ohne gleichzeitig über die Kompetenzen zu entscheiden. Der Senat beabsichtigt, ein Berliner IT- und Organisationsgesetz auf den Weg zu bringen. Der Referentenentwurf ist den Mitgliedern des Ausschusses dankenswerterweise zur Verfügung gestellt worden. Dort werden Regelungen entworfen, die über die Einrichtung eines Steuerungsgremiums, nenne man es Lenkungs- oder Planungsrat, hinausgehen. Gerade die SPD-Fraktion unterstützt die Innenverwaltung seit Jahren in ihrem Bestreben, den IT-Wildwuchs in der Berliner Verwaltung zu ordnen. Wir sind uns aber bewusst, dass die Verfassungslage in Berlin dies sehr schwierig macht. Wie Sie vielleicht erinnern, ist der IT-Planungsrat des Bundes durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern zustande gekommen. Vielleicht nennen wir es nur Zielvereinbarung, aber eine vertragliche Grundlage zwischen
allen Beteiligten wir hermüssen, damit ein solches Gremium überhaupt einen Sinn macht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine verehrten Damen und Herren! – Ach, Herr Trapp! Das mit der sozialen Kälte, das geht ja so ans Herz!
Sie haben es auch ein bisschen arg übertrieben, denn Sie wissen genau wie wir, dass sich die Menschen auch um diese befristeten Verträge gerissen haben und auch weiterhin vielfach bewerben. Gleichwohl ist auch die Fraktion der SPD der Auffassung, dass dauerhafte Aufgaben dauerhaften Personals bedürfen. Insoweit teilen wir die Intention dieses Antrags vollständig, und da bedarf es nicht des Appells an unser Herz, sondern das sagt uns unser Verstand.
Es ist nicht umsonst, dass hier eine Haushälterin vorne steht und keine Innenpolitikerin. Sie können also sicher sein, dass wir da eine Lösung finden. Aber wir wollen keine „carte blanche“ für eine Anzahl von befristeten Verträgen, von denen wir nicht wissen, ob sie gerechtfertigt sind. Deswegen fordern wir den Finanzsenator auf – er weiß es aber schon, obwohl er gerade nicht da ist – zu prüfen, ob die Anzahl den Regularien, die damals für Parkraumbewirtschaftungskräfte gefunden wurden, entspricht, und wir gehen davon aus, dass kein Vertrag gegen Jahresende ausläuft, wo nicht eine Folgelösung zu finden war. Somit erspare ich Ihnen drei weitere Minuten. – Ich wünsche einen fröhlichen Abend!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Steuer! Sie haben sich gerade selbst entlarvt. Jemand, der im Hauptausschuss sitzt, eine Verbeamtungsdebatte eröffnet und sagt, wie viel man an jedem Lehrer sparen kann, aber völlig offen lässt, wie viel Kosten das möglicherweise pro Jahr sind und kumuliert in den Jahren 2020, 2030 und den Folgejahren ergibt, der entlarvt sich selbst. Aber als Haushälter sind Sie ja noch nie so richtig aufgefallen, sondern immer nur als Schulpolitiker.
Natürlich weiß auch die SPD – und Sie wissen es aus dem Bildungsausschuss – um die Problemlage, und deshalb begrüßen wir, dass die Einstellungen, wie es der Senat jetzt beschlossen hat, deutlich vorgezogen werden, um das lange Verfahren rechtzeitig zu Ende zu bringen. Und wir begrüßen ganz besonders – wie Ihnen auch schon Kollegin Tesch gesagt hat –, dass nach den Zahlen der Bildungsverwaltung eingestellt wird – und nicht nach den Zahlen der Finanzverwaltung.
[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion – Mieke Senftleben (FDP): Das macht es nicht unbedingt besser! – Oliver Schruoffeneger (Grüne): Ist das eine Misstrauenserklärung an die Finanzverwaltung?]
Nein, nein! Das löst nur einen jährlich auftauchenden Streit mal für die andere Seite. Herr Kollege Schruoffeneger! So etwas nennt sich Gerechtigkeit.
Wir sind sicher, dass es den jungen Leuten, über die wir hier reden, in erster Linie um das Geld geht, nämlich darum, mehr in der Tasche zu haben. Es mag einen Teil geben, die sich freuen, mit 25 Jahren lebenslänglich verbeamtet zu sein. Ich glaube nicht, dass das die Mehrheit ist. Die Mehrheit möchte mehr Geld. So attraktiv ist der Beamtenstatus heute auch nicht. Wenn Sie wieder mal an Ihre Aktionen denken, wo man hört, wie schlimm das für die armen Beamten mit der Beihilfe ist, dann passt das alles nicht zusammen, genauso wie Ihre gesamte Politik nicht mehr zusammenpasst.
Wir müssen die Attraktivität steigern, aber nicht verbeamten.
Eine erste Lesung gibt auch die Möglichkeit, grundsätzliche Gedanken zu dem Anliegen der Antragsteller zu äußern.
Nein, danke! – Das, was die CDU heute beantragt, ist die Fortsetzung einer Art kurzsichtiger Politik, von der wir 2003 bewusst Abstand genommen haben, und zwar entgegen Ihrer Behauptung, Herr Steuer, völlig unideologisch. Hier geht es nicht um Beamte oder Nicht-Beamte, sondern hier geht es völlig unideologisch um das Geld. Unsere Überlegungen waren damals, dass wir keine ungedeckten Wechsel auf die Zukunft ausstellen. Wir sind die Generation, die jetzt darunter leidet, ungedeckte Wechsel aus der Zeit von vor 30, 40 oder 50 Jahren zahlen zu müssen. Sie kennen die Zahlen. Bis 2024 erwarten wir Versorgungsausgaben zwischen 1,6 und 2 Milliarden Euro. Schon jetzt haben wir Versorgungsausgaben von 1,2 Milliarden Euro jährlich. Das müssen wir in irgendeiner Form stemmen. Ihr Vorschlag, die Zahl der Beamten wieder zu erhöhen – neben denen, die wir notwendigerweise aufgrund von Artikel 33 des Grundgesetzes verbeamten müssen –, ist ungeeignet. Nachhaltige Politik ist das, was Sie machen, nicht. Sie schieben die Probleme in die Zukunft.
Es wird nicht nur bei Lehrern zukünftig einen starken Wettbewerb geben – aller möglichen Arbeitgeber, sowohl der Privatwirtschaft als auch der öffentlichen Hand. Es fehlen schon Lehrer, Erzieher, Ärzte, Ingenieure, und der von den Fachverbänden beklagte Facharbeitermangel ist auch bekannt. Es locken nicht nur die anderen Bundesländer die Ausgebildeten mit dem Beamtenstatus, sondern es herrscht auch noch ein kleinerer Wettbewerb. Da nimmt der Senat die frisch ausgebildeten Regierungsassistenten der Bezirke – natürlich nur die besten –, oder ein Bezirk nimmt den anderen Bezirken gute Mitarbeiter weg, indem er –ganz am Rande der Legalität – einfach die Stellen anhebt. Das ist die Realität, und das ändern Sie nicht mit Verbeamtung. Da sehe ich so ein bisschen den Geist von Klaus-Rüdiger Landowsky durch Ihren Antrag wabern.
Zur Frage des Pensionsfonds: Grundsätzlich ist ein Pensionsfonds überlegenswert, wenn man Geld dafür hat. Aber wir müssen diskutieren, ob es Sinn macht, mit der einen Hand Kommunalkredite aufzunehmen, um sie mit der anderen Hand in einen Fonds zu stecken. Dann geht es noch um die richtige Anlagestrategie. Wir wissen doch
alle, was in der Finanzkrise aus den Pensionsfonds in den USA oder Großbritannien geworden ist. Das sind spannende Themen, die wir gern grundsätzlich diskutieren. Im Fall der reinen Lehrer- und Lehrerinnenverbeamtung lehnen wir das ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Schmidt! Natürlich ist das ein spannendes Thema, aber wie Sie sehen und wie wir hier öfter erfahren, doch eher mehr von Sektierern betrieben.
Die große Mehrheit hat halt nicht so richtig Gefühl für dieses Thema.
Ich bin dem Geschäftsführer – wer auch immer es war – zutiefst dankbar, der in seiner Weisheit diese beiden Tagesordnungspunkte verbunden hat, denn bei einer Großen Anfrage mit 22 Fragen und 16 sehr kleingedruckten Antwortseiten fällt einem nicht mehr allzu viel ein, was man dazu sagen sollte. Im Prinzip ist auch diese Große Anfrage ein sehr durchsichtiger und von vornherein zum Scheitern verurteilter Versuch der FDP-Fraktion wie der Opposition generell, dem Senat in seiner gesamten IT-Strategie ein Versagen nachzuweisen. Man weiß es eigentlich innerhalb Berlins und auch gut außerhalb Berlins, dass wir hier sehr führend sind.
Nun zum IT-Planungsrat: Es ist ja immerhin toll, dass Bund und Länder nach 1980 – als Zeitpunkt, wo man anfing, sich mit der bürokratischen Nutzung der IT zu befassen, also nach dem Wildwuchs der 80er- und frühen 90er-Jahre – feststellen: O Gott, wir haben zwischen Bund und Ländern, im Zweifel zwischen Ländern und Kommunen, doch tatsächlich Netze, die nicht kompatibel sind! – Das haben wir auch schon gemerkt, ein bisschen früher, und wir haben auch schon früher angefangen, das zu ändern. Aber es ist ein großer Schritt nach vorn, dass sich über die Einfügung des Artikels 91c jetzt grundgesetzlich geregelt die Möglichkeit für Bund, Länder und Kommunen eröffnet, gemeinsam zu arbeiten. In Anbetracht eines früheren Tagesordnungspunkts sage ich nur: Toll! Es geht also. Warum gibt es keinen 91d für die Jobcenter? Hätten wir brauchen können.
Der größte Teil der Arbeit des IT-Planungsrats wird sich mit der Kompatibilität der Netze befassen. Das ist ein ein bisschen weniger spannendes Thema. Aber es wird auch über die Verfahren, über die Ausweitung von Verfahren etc. dort beraten werden. Das hört sich ein wenig nach einem schwerfälligen Monster an. Aber es ist schon ein absolutes Novum, denke ich, dass dort ein Mehrheitsentscheidungsverfahren geregelt ist. Das finde ich sehr gut, dass es nicht einstimmig geschehen muss. Die Frage ist, wie wird nachher die Umsetzung in den Ländern, die in einer Abstimmung unterliegen? – Die Erfahrungen aus der Staatssekretärsrunde sind bislang so: Da unterliegt eigentlich kaum jemand. Die ziehen alle sozusagen ideologiefrei an einem Strang, und das noch in die gleiche Richtung.
Also erhoffen wir uns für die Zukunft für die gesamte Bundesrepublik ein stärker vereinheitlichtes öffentliches Kommunizieren über moderne Medien. Es wird nicht ein einheitliches geben, muss es auch nicht. Vielfalt belebt immer wieder das Geschäft. Aber stärker an den Nutzerinteressen orientiert, weniger kleine, selbstgestrickte Lösungen – das kann uns allen nur noch helfen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden hier zur Debatte stehenden Anträge haben auf dem ersten Blick nichts miteinander zu tun – in dem einen geht es um die Ordnungsämter, in dem anderen um die mobilen Bürgerdienste. Tatsächlich sind aber beide Anträge Ausdruck einer konsequenten und an den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ausgerichteten Politik der Verwaltungsmodernisierung, die der Senat und die Koalition seit Jahren betreiben.
Das wäre sehr nett, vielen Dank, Herr Präsident! – Die Koalition verzichtet auf billige Effekte wie z. B. der Forderung nach viel mehr Personal. Wir konzentrieren uns darauf, notwendige Bürokratie effizienter und effektiver zu machen. Darüber mag sich die „Wirtschaftswoche“ in der letzten Woche amüsieren oder spöttisch auslassen, wir aber stehen dazu, allen Kunden und Kundinnen der Berliner Verwaltung einen möglichst guten und schnellen Zugang zu ermöglichen. Das heißt bei den Ordnungsämtern, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen, die Rahmenzielvereinbarung, die mit den Bezirken abgeschlossen wurde, ernst zu nehmen und die Arbeit der Ordnungsämter fortzuentwickeln.
Die jüngste Studie des Instituts für Urbanistik zur „Servicestadt Berlin 2016“ – wie soll eine Servicestadt Berlin in 2016 aussehen – zeigt deutlich, dass sich die Verwaltung in die richtige Richtung entwickelt. Wir entwickeln sozialraumorientierte Leistungskonzeptionen, und wir ziehen die Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger für bestimmte Leistungsangebote heran. Die Studie stellt auch fest, dass auch aufgrund des demografischen Wandels die Verwaltung zukünftig in Form einer aufsuchenden Stadt auf die Bürgerinnen und Bürger und auf die Unternehmen zugehen muss.
Die mobilen Bürgerämter sind Ausdruck einer aufsuchenden Verwaltung. Leider werden sie von den Bezirken weniger genutzt als wir ihnen die Mittel dafür, die Grundausstattung und die technische Ausstattung, zur Verfügung gestellt haben. Wo sie eingesetzt sind, z. B. im Bezirk Lichtenberg, haben sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Erfahrungen damit gemacht. Die Weiterentwicklung aller Vertriebswege für die Dienstleistungen der Bürgerämter muss sich an der demografischen Entwicklung orien
Anja Schillhaneck
tieren. Deshalb sind die aufsuchenden mobilen Bürgerämter für einen großen Teil der zukünftigen Bevölkerung der richtige Weg.
Über die Details der beiden Anträge werden wir in den Ausschüssen diskutieren, aber zumindest für den Verwaltungsreformausschuss bin ich sicher, im Prinzip eine große Übereinstimmung zu finden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Kollege Goetze! Abgesehen davon, dass man glaubt, dass ausgerechnet Sie das Verhältnis zwischen Produktsummenbudget, Globalzuweisung etc. plötzlich nicht verstanden haben, obwohl Sie im Unterausschuss immer entsprechend agieren – ist Ihnen eigentlich bekannt, dass es durchaus Bezirke gibt, die für einzelne Produkte, zum Beispiel Musikschulen, außerhalb des Produktsummenbudgets aus ihren eigenen Mitteln noch mehr finanzieren, als sie zugewiesen bekommen? So etwa der Bezirk Neukölln, der über das Produktsummenbudget hinaus 450 000 Euro im Jahr in die Musikschulen steckt und 250 000 Euro in die Stadtteilmütter. Ich könnte die Liste noch weiterführen. Das beweist doch, dass Ihre Behauptung, dass wir – der Senat, die Koalition – in die Haushaltsaufstellung eines Bezirkes hineinregieren, völlig an der Realität vorbeigeht. Von Ihnen, gerade von Ihnen hätte ich erwartet, dass Sie diesen Sachverhalt verstehen. Von Ihnen, gerade von Ihnen hätte ich auch erwartet, dass Sie den Antrag der Koalition, der sich auf mehr Transparenz bei der Mittelzuweisung in den Bezirken richtet, verstehen und nicht so unsäglich diffamieren, nur weil Sie vielleicht persönlich von einem sogenannten Verliererbezirk angesprochen werden. Der Wertausgleich geht alle an. Bei einem Wertausgleich wird es immer Verlierer und Gewinner geben. Anders geht es nicht. Sonst wäre es kein Ausgleich. – Vielen Dank!
Tut mir leid, Herr Jotzo! Ich glaube, Sie sind in der falschen Umlaufbahn gelandet.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl Frau Senftleben es beinahe geschafft hätte, uns im Ausschuss eines Besseren zu belehren, erlebe ich doch wieder den Tag, wo die FDP der zentralistischen Planwirtschaft nahekommt. Die FPD – das zeigt dieser Antrag wieder einmal – hat wenig Erfahrungen mit großen Personalkörpern und deren Notwendigkeiten. Von Verwaltung hat sie erst recht keine Ahnung. Aber das ist kein Wunder, denn sie hat in den letzten 20 Jahren in der Verwaltung keine Verantwortung getragen. Abgesehen von der stereotypen Forderung, weitere 40 000 Stellen im Land Berlin abzubauen – was jetzt gerade mal politisch durchsichtig in 93 500 Stellen umgewandelt wurde –, hat sie überhaupt keine gestaltenden Ideen.
In der Überschrift dieses Antrags fordert die FDP ein Personalentwicklungskonzept für Berlin. Ein Personalentwicklungskonzept für alle Mitarbeiter – also das gleiche Personalentwicklungskonzept für die Polizisten wie für die Lehrer, für die Verwaltungsmitarbeiter wie für die Sozialarbeiter! Das ist tiefdurchdacht. Außer in der Überschrift steht in diesem Antrag allerdings nichts von Personalentwicklung. Inhaltlich ist von Personalbedarf die Rede. Tatsächlich ist Personalbedarfsplanung ein Thema, und zwar ein Thema, das in etlichen Ausschüssen wesentlich qualifizierter diskutiert wurde, als es in diesem Antrag zum Ausdruck kommt. Wir brauchen eine Personalbedarfsplanung, aber nicht, um weitere 40 000 Stellen abzubauen, wie es die FDP will, sondern weil es in einigen Verwaltungen künftig eng wird.
Uns erreichen inzwischen Signale aus einzelnen Referaten und aus einzelnen Abteilungen von Verwaltungen, wo gesagt wird: Aufgrund der natürlichen Fluktuation wird es bei uns eng. Wir rechnen damit, in einigen Jahren nicht mehr ausreichend Mitarbeiter zu haben, um unsere Aufgaben adäquat ausüben zu können. – Das ist ein Problem, das erkannt wurde. Selbst der Senat hat das inzwischen erkannt und festgestellt, dass er für zukünftige Einstellungskorridore zielgerichteter arbeiten muss. Das bedeutet rechtzeitige Planung, um mit frisch ausgebildeten und neu eingestellten Mitarbeitern die jeweilige Zielzahl in den Referaten und Abteilungen referatscharf bzw. mitarbeiterscharf erreichen zu können. Das gilt nicht nur für frisch ausgebildetes Personal, sondern auch für umgeschultes Personal aus dem ZeP.
Der Titel – wie gesagt: nur der Titel – impliziert, dass es keine Personalentwicklung gibt. Ich habe zu erklären versucht, dass die FDP den Unterschied zwischen Personal
entwicklung und Personalbedarfsplanung nicht versteht. Das sieht man deutlich. Selbstverständlich gibt es Personalentwicklung. Es ist ureigenstes Interesse einer jeden Verwaltung und sogar einer jeden Abteilung, sich die Leute heranzuziehen. Meine Damen und Herren von der FDP! Verfolgen Sie doch nicht weiterhin den Ansatz, dass alle Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung nur etwas werden, weil sie auf ihren Stühlen sitzen. Die Zeiten sind schon sehr lange vorbei. Es findet in allen wichtigen Bereichen der Verwaltung Personalentwicklung statt – gezielt mit Schulungsmaßnahmen, mit Führungskräfteschulung. Aber das einfache Weltbild der FDP, was den öffentlichen Dienst anbelangt, lässt solche Erkenntnisse nicht zu. Das ist der Grund, wieso wir diesen Antrag ablehnen müssen. – Ich danke!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Henkel! Worte von der CDU erlebe ich jetzt schon lange. Ich erlebte Worte von der CDU in einer Zeit, wo wir gemeinsam in Regierungsverantwortung waren. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie „begeistert“ die CDU-Fraktion unter den damaligen Vorsitzenden, die CDU-Senatoren oder Staatssekretäre bei Aufgabenkritik, bei der Modernisierung der Berliner Verwaltung und beim Personalabbau mitgearbeitet haben. Bitte, sehen Sie es mir nach: schöne Worte, nichts dahinter!
Als ich das Thema dieser Aktuellen Stunde las, dachte ich erst einmal: Zusammengewürfelt! Da sind ein paar Sachen hintereinander passiert, daraus macht man jetzt das große Thema. – Es ist aber nicht das eine große Thema. Das Einzige, das ich Ihnen sagen kann, ist: Ja, natürlich, über das Thema „Weiterentwicklung des Personals“ müssen wir uns unterhalten, aber, Herr Henkel, es tut mir leid, mir Ihrer Fraktion hat das keinen Sinn.
Bei uns ist das nicht so gesteuert. Ich werde nicht von meinem Kollegen in der Reihe hinter Ihnen gesteuert.
Die Diskussion, die Sie führen, blähen Sie mit Worten auf, die sich modern anhören, aber eine wirkliche Zukunftsidee entwickeln Sie auch nicht.
Ein haushaltspolitisches Konzept hat die CDU noch nie gehabt.
Rot-Rot hat sich hingegen nach den Jahren mit Ihnen den haushaltspolitischen Herausforderungen Berlins gestellt und insbesondere das Problem des deutlich zu vielen Personals angegangen, unter anderem durch einen neuen Weg, den Weg des Stellenpools. Das gab es vorher noch nicht. Er wurde ausprobiert und ertüchtigt und hat sich inzwischen auch verändert.
Als Beispiel unserer Fürsorge: Wir haben einen gültigen Tarifvertrag. Er gilt bis Ende 2009. Gleichwohl hat der Senat den Beschäftigten ein Angebot gemacht, das von den Gewerkschaften abgelehnt wurde. Die Gewerkschaften sind vom Tisch aufgestanden. Fordern Sie bitte nicht uns auf, weiterzuverhandeln, sondern die Gewerkschaften!
Trotzdem leisten sich der Senat und das Land Berlin die zwei Einmalzahlungen, trotz der noch nicht geringer gewordenen Schulden. Ich darf Sie noch einmal daran erinnern: Die 60 Milliarden Euro sind immer noch fast erreicht. Die Tarifverhandlungen werden inhaltlich und auch wegen der Zahlen schwierig werden, aber sie werden zu der Zeit kommen, wenn der Tarifvertrag abgelaufen ist.
Jetzt möchte ich gerne zu dem Wahrheitsgehalt der Behauptungen der CDU kommen. Der Stellenpool ist gescheitert? – Wir haben kein Urteil vorliegen. Es gibt noch nicht einmal eine Presseerklärung des Senats. Herr Henkel hat die Kristallkugel aufgemacht und liest darin: Es ist alles gescheitert. – Es geht um die Versetzung von zwei Beamten aus einem Bezirk in den Stellenpool. Der Bezirk, nicht der Senat, Herr Henkel, hat die Herrschaften versetzt, und der Bezirk, nicht der Senat hat es verabsäumt, den Personalrat zu beteiligen. Bitte, Herr Henkel, was kann dann der Senat dafür? Niemand kann seriöserweise sagen, was in dem Urteil stehen wird, aber die Kristallkugel des Herrn Henkel sagt es ihm schon. Die Diskussion kommt viel zu früh. Wir wissen noch nicht, was darin steht.
Lieber Herr Henkel! Der Stellenpool hat im Moment etwa 3 000 Mitarbeiter. Davon sind 477 Beamte. Der Stellenpool hat über 5 000 Mitarbeiter in den letzten Jahren entweder in den Ruhestand verabschiedet oder davon 3 500 auf sinnvolle Stellen versetzt. Der Stellenpool ist ein Mittel zur Verlagerung des Personals dahin, wo es Aufgaben gibt, weg von den Aufgaben, die sie nicht mehr haben. Erzählen Sie mir bitte nichts von Scheitern! Sie könnten seriöserweise sagen: Das sind Anfangsschwierigkeiten, schlechte Kommunikation. – Scheitern ist nicht wahr!
Trotz des Abbaus von 20 Prozent Personal in den letzten Jahren, in der letzten Legislaturperiode, ist es einigen Verwaltungen komischerweise gelungen, bessere Leistungen für den Bürger zu erzielen, wie kürzere Warte
zeiten – ich nenne die Kraftfahrzeugzulassungsstelle, unter anderem in der Jüterboger Straße –, trotz der unzumutbaren Bedingungen für Mitarbeiter und Kunden dort vor Ort. Das ist eine Leistung.
Lieber Herr Ratzmann, jetzt muss ich Sie einmal anschauen. Nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Land Berlin sind so demotiviert, wie Sie vorhin mit dem Hinweis auf die Krankenstände gesagt haben. Sie haben vorhin in Ihrer Begründung der Aktualität davon gesprochen. Ich darf Ihnen noch eines sagen: Als ich hier anfing, hatten wir noch doppelt so viel Personal und 14 Prozent Krankenstand, nicht weniger. So weit zum Thema zu viel Personal und Krankenstände.
Jetzt kommen wir zum Anwendungstarifvertrag. Der sei rechtswidrig, sagt die Kristallkugel von Herrn Henkel. Was haben wir denn hier? – Wir haben eine neue EURichtlinie und ein Antidiskriminierungsgesetz, die sagen, der BAT klappt nicht mehr. Da ist ein junger Mann, der das gleiche Geld wie ein alter haben darf. Darüber freuen sich die jungen Männer, klar, und die jungen Frauen auch. Aber das sagt doch nicht, dass der Anwendungstarifvertrag rechtswidrig ist, sondern der BAT. Das ist ein neues Problem, und ich denke, der Senat wird gut beraten sein, dieses Urteil sehr intensiv auszuwerten und eventuell auch zum Bundesarbeitsgericht zu gehen.
Jetzt zu dem unvertretbaren Bearbeitungsstau bei der Beihilfe: Da kommt die Diskussion einmal nicht zu früh, sondern deutlich zu spät. Denn es war tatsächlich ein unzumutbarer Zeitraum, in dem die Sachen bearbeitet wurden. Aber gestern haben spontan zwei Beamte im Hauptausschuss gesagt – einer davon aus diesem Hause, der andere aus einer anderen Verwaltung –: Ich hatte meine Beihilfe nach einer Woche.
Es ist also alles prima jetzt. Der Senat hat gehandelt. Er hat Personal eingesetzt. Die Altfälle werden dauern. Aber dafür gab es Abschläge. Bei der Beihilfe gibt es keine neuen Staus mehr. Und das ist eine gute Nachricht für die Beamtinnen und Beamten und für die Pensionäre.
Letzter Satz: Verehrter Herr Henkel! Trotz der neuen Aufgabe ist Ihr Auftritt hier nicht überzeugender geworden. Ich ganz persönlich – und ich fürchte, auch der größte Teil meiner Fraktion – glaubt Ihnen nicht, dass Sie wirklich ernsthaft an die Probleme dieser Stadt herangehen wollen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, dass Beamtinnen und Beamte nach Landesbeamtengesetz außer in Zusammenhang mit der Altersteilzeit keinen Anspruch auf Auskunft über die Höhe ihrer voraussichtlichen Pensionsansprüche haben?
2. Teilt der Senat meine Auffassung, dass es gerade für jüngere Beamtinnen und Beamte wichtig und sinnvoll ist, frühzeitig über die Höhe der zu erwartenden Pensionsansprüche Bescheid zu wissen, um ausreichend privat vorsorgen zu können?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Der Lebensweg eines Beamten ist selbstverständlich nicht statisch. Gleichwohl sind es gerade die Anrechnungszeiten, die für Beamtinnen und Beamten etwas schwieriger auszurechnen sind, als dann bei erfolgten Beförderungen die laufenden Pensionsansprüche. Nach dem, was Sie gesagt haben: Beabsichtigt der Senat, im Landesbeamtengesetz einen Anspruch auf Auskunft, eventuell sogar regelmäßige Auskunft über die erworbenen Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten festzuschreiben?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir heute den verwaltungsreformatorischen Ausputzer des Abends machen, will ich es sehr kurz machen und Ihnen die Gründe für die Ablehnung der vorliegenden Anträge skizzieren.
Antrag der Fraktion der CDU zu den Finanzämtern: Dieser Antrag ist rückwärtsgewandt, die Finanzämter wurden erst vor einigen Jahren regionalisiert. Sie jetzt wieder zu zentralisieren, würde keinen Effizienzgewinn bedeuten.
Antrag der Fraktion der CDU elektronischer Schriftverkehr: Dieser Antrag beschränkt sich auf eine Änderung der GGO, die überhaupt nichts nutzt. Berlin ist mit den anderen Bundesländern und dem Bund in Verhandlungen zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Änderung der GGO würde daraus ausfließen. Das ist dann der richtige Weg und nicht anders herum.
Der Antrag der Fraktion der FDP zum Bürokratieabbau ist nichts als ein Schaufensterantrag. Wir alle wissen, dass wir in Berlin die Standardkostenmessung initiiert haben. Wir sind dabei. Wir wissen auch alle, dass maximal 25 Prozent der Bürokratie eines Landes von den Landesgesetzen verursacht werden. Hier ein Ziel zu setzen, bevor man überhaupt weiß, wie viele Anteile davon echte, originäre Landesbürokratie sind, das ist Schaufenster: Erst wird gemessen, dann werden die Ziele gesetzt.
Was die beiden Anträge der Fraktionen der Grünen und der FDP anbelangt, so scheint das ein rein numerisches Problem zu sein. Bürokratie ist die Anzahl von Rechtsverordnungen. Man kann auch sagen, Bürokratie ist die Anzahl von Gesetzen. Das ist jedoch mitnichten der Fall. Die Opposition will nur immer wieder an missliebige Gesetze heran. Die Art und Weise, wie Sie versuchen, damit umzugehen – eine rein numerische, eine rechtstechnisch unausgereifte Diskussion –, ist eine, die den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts entspringt.
Der Kollege Ratzmann verkündet auf irgendwelchen Podien immer wieder, dass die Verwaltungsreform in Berlin tot sei.
Er ignoriert dabei völlig, dass es – abgesehen von dem permanent laufenden Prozess – 100 neue Projekte zur Verwaltungsmodernisierung gibt, und zwar in Richtung mehr Bürgerfreundlichkeit, mehr Online-Service, verstärkter Kundenorientierung. Es wird schlichtweg ignoriert. Diese Anträge zeigen, dass die Opposition sich auf den Plätzen befindet, auf die sie gehört. Sie verstehen es einfach nicht! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht nur ist der Herr Präsident über den Titel Ihres Antrags gestolpert, auch sind diejenigen, die immer schon meinen, dass Verwaltungsreform etwas Sektiererischeres hat, in ein schallendes Gelächter über die Bürgerfreundlichkeit eines solchen Titels ausgebrochen. Aber manchmal verbergen sich auch sehr komplizierte Sachverhalte hinter sehr komplizierten Formulierungen.
Herr Kollege Schruoffeneger! Ich habe Ihnen sehr genau zugehört. In Ihrer Rede haben Sie viele bedenkenswerte Sachen gesagt, aber Sie haben sich auch selbst widersprochen. Und da sind wir bei dem Dilemma, über das wir heute zu diskutieren anfangen, anfangen, mit Ihnen zu diskutieren – in der Koalition führen wir die Diskussion schon ein bisschen länger und merken immer wieder, wie facettenreich sie ist.
Sie sagen, da werden Mindestveranschlagungen vorgenommen, und das sei systemwidrig. Ich sage: Ja, es werden Mindestveranschlagungen vorgenommen, sie sind auch systemwidrig, kommen aber oft genug aus der Mitte dieses Hauses. Auch eine qualitative und quantitative Definition – Mindeststandards, um das böse Wort zu benutzen – wäre nichts anderes als eine Mindestveranschlagung mit anderen Mitteln. Das hieße nämlich Einengung des politischen Spielraums der Bezirksämter bzw. der Bezirksverordnetenversammlung. Gerade deshalb ist Ihr Antrag zu oberflächlich, zu formalistisch, zu haushälterisch. Er löst diese Konflikte im Verhältnis zu den Bezirken, die wir alle in uns selbst tragen, überhaupt nicht. Es ist aber wichtig, dass wir diese Diskussion führen.
Wer gestern im Hauptausschuss die Diskussion zwischen Herrn Sarrazin und Herrn Schulz, dem Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg, gehört und erlebt hat, hatte nicht das Gefühl, dass diese zwei Herren dieselbe Sprache sprechen. Jedenfalls kamen am Ende unterschiedliche Zahlen heraus. Der gewöhnliche Betrachter von außerhalb, sprich: der Bürger oder die Bürgerin, der bzw. die vor Ort nur erlebt, wie gekürzt wird, fragt: Wo
von reden die eigentlich? Sie kapieren es überhaupt nicht mehr. Das zeigt zumindest, dass der Ansatz, dass ein transparentes System entwickelt werden muss, der richtige ist.
Aber Ihr Antrag greift nicht nur zu kurz, er ignoriert auch ein paar Wirklichkeiten, z. B. – ich greife ganz willkürlich einen Punkt heraus – die unterschiedliche Ausstattung in den Bezirken. Marzahn-Hellersdorf hat drei Bibliotheken, Treptow-Köpenick zwölf Bibliotheken. Hat Treptow-Köpenick viermal so viel Bevölkerung wie Marzahn-Hellersdorf? – Das glaube ich nicht. Da sind die Bezirke gefragt, sich der Verantwortung auch des Sparens, des Konsolidierens zu stellen, denn wir haben das Konsolidierungsziel noch nicht erreicht. Das Konsolidierungsziel heißt, irgendwann die Schulden abgebaut zu haben. Auch diese Diskussion gehört dazu.
Wir müssen uns Zeit nehmen, über die Leistungen der Bezirke und deren Finanzierung zu diskutieren: Was sollen sie leisten? Wie sollen sie es leisten? In welcher Qualität sollen sie es leisten? Und über das, was wir hinsichtlich Justiz, Polizei, Feuerwehr und Finanzämter in diesem Hause gesagt haben – ein paar Benchmarks und dann ist Schluss, dann muss das laufen –, müssen wir uns auch unterhalten. Das heißt dann: Mindeststandards entwickeln. Das braucht Zeit. Da reichen so kurz gegriffene, sehr kryptische Anträge nicht weiter. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Jotzo hat sehr eindrucksvoll vom Blatt vorgelesen, was das alles bringen könnte, wenn man jetzt sofort für die dreieinhalb einzustellenden Beamten in der nächsten Zeit einen Pensionsfonds auflegen könnte. Genau da unterscheiden wir uns. Wir reden als Haushälter über Zahlen. Wir wollen wissen, was kostet es und was bringt es, eine Kosten-Nutzen-Analyse: Was kostet es, wenn ich die
Netto-Neuverschuldung erhöhe, um einen Pensionsfonds einzuleiten, und was könnte ich mit dem Geld auf dem Kapitalmarkt bekommen? – Dieser Antrag ist supercharmant, liebe Herren Kollegen und Frau Senftleben von der FDP. Er hat nur einen Mangel, und den hat Herr Jotzo schon benannt: Er kommt 40 Jahre zu spät,
weil die, die vor 40 Jahren oder vor 30, 35 Jahren eingestellt wurden, das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, über deren Pensionslasten wir in Zukunft stöhnen werden und die mit hohen Summen in der Haushaltsplanaufstellung mit berücksichtigt werden können.
Aber es hat doch überhaupt keinen Sinn, hier über Träume, Behauptungen, Ideen zu reden, wenn man nicht belastbare Zahlen hat. Deswegen wollte ich Ihnen heute Abend diese Rederunde ersparen, gerade im Hinblick darauf, dass dieses Haus vor 14 Tagen den anderen Antrag – legt mal Zahlen auf den Tisch, damit wir wissen, worüber wir reden – beschlossen hat. – Es sollte nicht sein. Dieser Antrag ist so nicht beschlussfähig, denn wir wissen gar nicht, worüber wir reden.