Herr Minister Bouffier, mit welcher Begründung hat die Landesregierung trotz kritischer Stellungnahme des Fi
nanzministers die Neuauflage des Sale-and-lease-back-Geschäfts des Landkreises Waldeck-Frankenberg mit einem anderen Investor genehmigt?
Herr Abgeordneter, mir sind die Absichten des Landkreises Waldeck-Frankenberg bekannt, die Möglichkeiten des Sale-and-lease-back-Verfahrens zu nutzen, um damit entsprechende Verbesserungen des Haushalts zu erzielen. Mir sind im Moment aber keine Einzelheiten hierzu bekannt oder gegenwärtig. Dem Brief des Landrats kann aber entnommen werden, dass sich die jetzt verfolgte Absicht von dem unterscheidet, was ursprünglich Gegenstand der Überlegungen war und was auch im Kreistag intensiv erörtert wurde. Die Dinge kennen Sie. Es geht jetzt um einen anderen Sachverhalt. Allerdings kann ich im Moment mangels abgeschlossener Prüfung zu diesem Vorgang noch keine abschließende Bewertung mitteilen.
Der Landrat hatte dieses Geschäft im letzten Sommer für erledigt erklärt. Stimmt es mit den rechtlichen Bestimmungen für Kommunen überein, dass dann ein neuer Vertrag mit einem neuen Investor, der einen anderen Sitz, nämlich in Bayern, hat, mit einer Reduzierung des Volumens ohne die Zustimmung des Kreisausschusses und des Kreistags unterschrieben werden kann?
Herr Abg. Kahl, diese Frage kann man nur vernünftig beantworten, wenn man erstens die Unterlagen und zweitens die Vertragsgestaltung kennt. Dann kann man das beurteilen. Ich kenne das zur Stunde nicht.
Ganz generell kann man sagen, dass es einem Landkreis natürlich nicht verwehrt ist, nachdem er den einen Vorgang abgeschlossen hat, einen anderen aufzunehmen. Das kann man einem Landkreis nicht generell verwehren. Ob das,was der Landkreis Waldeck-Frankenberg jetzt vorhat, mit den Bestimmungen des Kommunalrechts in Einklang zu bringen ist, kann man erst beurteilen, wenn man das Konstrukt und,nicht zuletzt,die Verträge kennt.Aus Ihrer Tätigkeit im Kreis wissen Sie, dass es da sehr auf die Einzelheiten,die juristische Konstruktion und gegebenenfalls auch auf die steuerrechtlichen Folgen ankommt. Das kann man aber beim besten Willen hier nicht in einer mündlichen Erörterung vortragen. Man muss die Unterlagen und die Bewertung dazu kennen. Wenn es gewünscht wird, werden wir das vorlegen.
Die nächste Frage richtet Herr Kollege Milde an Herrn Finanzminister Weimar. Sie betrifft den Versicherungsausschuss in Frankfurt.
Wie beurteilt die Landesregierung die Entscheidung, den europäischen Versicherungsausschuss in Frankfurt anzusiedeln?
Herr Abgeordneter, angesichts der Kämpfe, die es im europäischen Raum um die Frage gibt, wo etwas angesiedelt ist, sage ich, dass dies eine ausgesprochen positive Entscheidung für Frankfurt ist. Dieser Ausschuss ist so wichtig und bedeutsam, weil er mittelfristig sicherlich dazu führen wird, dass nach der Harmonisierung der Versicherungswirtschaft deren Aufsicht für Europa ebenfalls ihren Sitz in Frankfurt haben wird. Momentan ist die Sichtweise der Versicherungsaufsicht sehr angelsächsisch geprägt. Vielleicht kann man das dann auch dadurch etwas zurechtrücken, dass dieser Ausschuss seinen Sitz nicht in London haben wird.
Derzeit ist es so, dass die deutsche Versicherungswirtschaft – ich drücke das jetzt einmal vorsichtig aus – möglicherweise strengeren Restriktionen unterliegt,als das im angelsächsischen Raum der Fall ist. Dadurch ergibt sich hinsichtlich des Angebots der Produkte am Markt eine Situation, bei der der Wettbewerb vielleicht nicht ganz so hergestellt ist, wie es der Fall sein könnte, wenn in Europa einheitliche Richtlinien gelten würden.
Es ist also nicht nur die Tatsache, dass diese Institution in Frankfurt angesiedelt werden wird, positiv zu bewerten. Denn alles, was an Institutionen auf europäischer Ebene nach Frankfurt kommt, stellt eine Stärkung des Finanzplatzes im weitesten Sinne dar. Darüber hinaus kann sich mittelfristig auch aus einer Entwicklung etwas Positives im Hinblick auf die Harmonisierung des europäischen Versicherungsrechts und der Aufsicht ergeben. Natürlich wird dann auch die Nähe, die die Unternehmen in Deutschland zu dem Institut haben werden, zu einem fruchtbaren Dialog beitragen können.
Die nächste Frage richtet Herr Abg. Bender an Herrn Minister Grüttner. Sie betrifft die Personalvermittlungsstelle.
Wie lange können Bedienstete, die der Personalvermittlungsstelle gemeldet wurden, aber nicht vermittelt werden können, in der Vermittlungsstelle verbleiben?
Mit der Einrichtung der Personalvermittlungsstelle hat die Landesregierung das Ziel verbunden, eine schnellstmögliche Vermittlung zu erreichen. Insofern werden mit den Bediensteten, die dort gemeldet sind, permanent Vermittlungs- und Beratungsgespräche geführt.
Vor dem Hintergrund ist eine klare Entscheidung getroffen worden, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem absehbar ist, dass eine Vermittlung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, ein Verbleib auf der jeweiligen Dienststelle sicherzustellen ist. Über Zeiträume gibt es hier keine Eingrenzungen.
Herr Minister,darf ich Ihrer Antwort entnehmen,dass bei nicht möglicher Vermittlung die Meldung in die PVS zurückgenommen wird und der Bedienstete wieder in seine Dienststelle eingegliedert wird?
Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen gesagt, dass im Rahmen der Vermittlungstätigkeiten der PVS entsprechende Beratungs- und Vermittlungsgespräche geführt werden. Solange diese nicht erfolgreich abgeschlossen sind, bleibt die jeweils betroffene Person auf ihrer Dienststelle. Ich habe damit nicht zum Ausdruck gebracht, dass damit Vermittlungsbemühungen eingestellt werden.
Die nächste Frage zum Thema Organspenden geht von Frau Kollegin Oppermann an Frau Ministerin Lautenschläger.
Frau Staatsministerin, in einer „dpa“-Meldung vom 24. Januar 2004 war zu lesen, dass die Zahl der Organspenden in Deutschland wieder deutlich gestiegen ist. Kann die Landesregierung hierzu Angaben für Hessen machen?
Frau Abg. Oppermann, es zeichnet sich ab, dass es in diesem Bereich auch eine deutliche Zunahme in Hessen für das Jahr 2003 geben wird.Wie es für den gesamten Bezirk,
dem wir mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland angehören, mit genauen Zahlen aussieht, kann ich im Moment noch nicht im Detail sagen. Aber für Hessen scheint es wieder eine deutliche Verbesserung zu geben.
Nach wie vor sind natürlich trotzdem noch Ängste in der Bevölkerung bei diesem Thema vorhanden. Es muss noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden, sodass die Angst bei postmortalen Organspenden abgebaut werden kann, um überhaupt bessere Zahlen zu erreichen, wie es sie im europäischen Ausland gibt.
Nächste Frage, Frau Kollegin Sorge an Staatsminister Corts, betreffend Sparmaßnahmen der Uni Gießen.
Wie bewertet die Landesregierung die angekündigten Sparmaßnahmen der Uni Gießen, die mit erheblichem Stellenabbau und sogar mit der Schließung ganzer Fachbereiche verbunden sein sollen?
Frau Abg. Sorge, sie bewertet es genauso wie Präsident Hormuth. Herr Präsident Hormuth hat uns mitteilen lassen, dass er in seinem „dpa“-Interview fälschlich wiedergegeben worden sei. Er habe erstens nicht von der Schließung von Fachbereichen gesprochen, sondern von der Schließung von Studiengängen. Zum Zweiten gibt es Berechnungsfehler aus dem vergangenen Jahr,an denen zum Teil die Universität Gießen eine Mitschuld trägt, weil sie ihre Drittmittel zu spät berechnet und gemeldet hat.
Hinzu kommt noch ein anderer Punkt, dass die Promotionen anders berechnet worden sind. Sie waren zuerst als normale medizinische Promotionen berechnet worden. Wir haben sie jetzt als normale Promotionen vorgesehen. Das sind Werte zwischen 2.000 und 8.000 c.
Das hat dazu geführt, dass ein Differenzbetrag nicht von 850.000 c, sondern von 500.000 c entstanden ist. Das wird aber im nächsten Jahr mit dem Haushalt korrigiert.
Herr Minister, der Pressemeldung ist ebenfalls zu entnehmen – Sie haben es gerade gesagt –, dass die Universität Gießen im Jahre 2003 850.000 c weniger bekommen hat, als ihr nach den Berechnungen zustehen. Für 2004 fehlen noch einmal 300.000 c. In der Presse ist davon die Rede, dass es ein Fehler seitens des Ministeriums oder seitens des Ministers war. Sie haben es jetzt anders dargestellt. Egal, wessen Fehler es war: Wird die Uni Gießen auf dieses Geld verzichten müssen, oder wird das nachgeliefert?
Nachliefern – Sie wissen, wie das ist. Das muss im Haushalt genau aufgeschrieben werden. Unser Haushalt ist nach den einzelnen Universitäten aufgeteilt. Als seitens der Universität Gießen festgestellt wurde, dass die Drittmittel nicht mitgeteilt worden sind, lief der Haushalt schon, sodass wir das nachberechnen werden. Das ist das eine.
Aber Herr Präsident Hormuth hat heute einem Beamten meines Ministeriums gegenüber mitteilen lassen, dass er das Ganze,weil es aus dem Zusammenhang gerissen ist,in einem Gesamtzusammenhang von seiner Seite darstellen wird, damit es nicht zu diesen Irritationen führt und nicht zu irgendwelchen Fragen, die dann ganz einfach zu beantworten sind.
Die nächste Frage stammt von Herrn Abg. Dr. Jürgens zum Stichwort Konferenz Transnet an Herrn Staatsminister Rhiel.
Warum war sie bei der hessischen Bezirkskonferenz der Gewerkschaft Transnet in Kassel gestern nicht vertreten?