Diese Fahrzeuge sollen auch künftig unter anderem im Fahrzeugpool der Finanzämter eingesetzt werden. Ich darf dazu ergänzen: Wir haben überhaupt keine andere Chance, als bei solchen Ausschreibungen das günstigste Angebot zu nehmen und in diesem Fall das mit Abstand günstigste. Ich bin leider daran gehindert, derzeit die Preise dazu zu nennen. Aber ich bin gerne bereit, damit diese Diskussion irgendwann einmal zu Ende ist, mit den Obleuten auch darüber zu sprechen, wie die Preise dort waren. Dann werden Sie sehen, dass das Angebote sind, bei denen sich der Finanzminister eines Landes sehr freuen kann.
Herr Minister, glauben Sie auch, dass der Abg. Rudolph seiner Kontrollfunktion mit seinem A 3 nicht folgen kann, wenn er diesen Autotyp vor sich sieht?
Herr Kollege Lübcke, ich habe den A 3 in Ihrem Wahlkreis gekauft. Wenn Sie das kritisieren, finde ich das unfair.
Frage an den Finanzminister: Sind Sie nicht trotzdem der Auffassung – auch wenn die Konditionen möglicherweise extrem günstig sind –, dass es auch Dienstwagen der Klasse A 4 oder Ähnliches getan hätten? Denn im Zeichen allgemeiner Sparbemühungen ist es natürlich schwer vermittelbar. Deswegen sollten Sie das Thema sicherlich mit den Obleuten besprechen, damit Klarheit und Transparenz in die Angelegenheit hineinkommt.
Herr Abgeordneter, die Frage bezieht sich auf die Kompaktklasse – Golf, Audi, Ford –, diese Kategorie, die Sie genannt haben.Aber wenn Sie bei der Ausschreibung ein Angebot bekommen, das dramatisch billiger ist als alle anderen, dann stellt sich die Frage, ob man öffentlich sagen soll, dass man das Teurere nimmt. Das dürfen wir vom Grundsatz gar nicht, sondern wir müssen offensiv darüber reden, dass wir jeweils das günstigste Angebot nehmen. Ich finde, ein Mercedes 200 CDI ist auch für Mitarbeiter der Finanzverwaltung und der sonstigen Landesbehörden, wenn man ihn zum mit Abstand günstigsten Preis bekommt, ein Fahrzeug, das akzeptabel ist.
Herr Kollege Weimar, ich begrüße sehr, dass Sie sagen, dass der Grundsatz des günstigsten Angebots gelten soll. Werden Sie auch dafür sorgen, dass im Kabinett dann auch Entscheidungen getroffen werden, die bei diesem Günstigsten bleiben und bei denen keine protokollarischen Gründe vorgeschoben werden, dass z. B. ein Staatssekretär kein besseres Auto als seine Ministerin fahren darf?
Frau Abgeordnete, das ist von der Fragestellung her sehr einfach zu beantworten. Ich glaube, dass es klug und vernünftig ist, dass – das hat der Kollege Rudolph aufgegriffen – die Kategorie nicht überzogen wird.
Wir müssen übrigens auch sehen, dass wir durch die Modellpolitik der Automobilunternehmen nicht in bestimmte Konstellationen, die auch politisch diskutiert werden, gebracht werden. Die Entscheidungen, die getroffen worden sind – es handelt sich nicht um wenige Fälle –, sind zahlenmäßig richtig. Es geht hier um das Be
schaffungswesen für die gesamte Landesverwaltung. Es werden große Tranchen ausgeschrieben. Es gibt wesentliche Einsparpotenziale, wenn wir die günstigeren Angebote annehmen.Von daher ist das so richtig und korrekt.
Frau Abgeordnete, Sie haben auf der anderen Seite völlig Recht, dass dies ein schwieriges Feld ist. Die Modellpolitik der Anbieter und deren Preise sind so, dass man in schwierige Konstellationen manövriert werden kann. So, wie es innerhalb der Landesregierung entschieden worden ist und wie es in der Vergangenheit gemacht wurde, liegen wir richtig.
Beabsichtigt sie, von der im FGG neu eingeführten Ermächtigung, die Verwendung von Vordrucken für die Abrechnung der Vergütung von Berufsbetreuern vorzuschreiben, Gebrauch zu machen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Rahmen der derzeit im Bundestag beratenen umfassenden Reform des Betreuungsrechts ist auch geplant, das Vergütungssystem für Berufsbetreuer insgesamt zu ändern. Die Landesregierung prüft daher derzeit, ob der organisatorische Aufwand der Einführung von Formularen zum gegenwärtigen Zeitpunkt sinnvoll ist, wenn voraussichtlich zum 1. Januar 2005 das Vergütungssystem ohnehin geändert wird. Ansonsten stehe ich der Einführung von solchen Formularen eher positiv gegenüber.
Einmal unterstellt, zum 01.01. nächsten Jahres gäbe es eine neue Vergütungsregelung und dann würde möglicherweise ein Vordruck diskutiert – ist es beabsichtigt, die Verbände der Berufsbetreuer, die gerichtliche Praxis und z. B. auch die Bezirksrevisoren an der Erstellung eines solchen Vordrucks zu beteiligen?
Es ist ständige Tradition und Praxis der hessischen Ministerien, dass bei der Einführung solcher Vordrucke auch die Praxis beteiligt wird.
(Die Frage 207 und die Antwort der Landesregie- rung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 205, 206 und 208 bis 214 sollen auf Wunsch der Fragestelle- rinnen und Fragesteller in der nächsten Frage- stunde beantwortet werden.)
Zum Thema Justizzentrum Wiesbaden rufe ich Herrn Gerling auf. – Er ist nicht da, dann ist die Frage erledigt.
Wir kommen zur Frage des Kollegen Riege, SPD-Fraktion, an Verkehrsminister Dr. Rhiel zur Verkehrsministerkonferenz.
Herr Staatsminister Rhiel, warum hat sich die Verkehrsministerkonferenz gegen ein Tempolimit für die Kleintransporter auf Autobahnen ausgesprochen, obwohl unbestritten ist, dass rasende Kleintransporter eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer sind?
In der Tat hat die Verkehrsministerkonferenz diese Frage sehr unterschiedlich diskutiert.Wir sind aber am Ende der Diskussion zu der Überzeugung gekommen, dass nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Statistik dieses Phänomen eher nach unten geht, d. h. die Zahlen geringer werden. Gemeinsam mit der Industrie, deren Anstrengungen wir würdigen, erwarten wir, dass hier eine wirksame Vorsorge geschaffen wird.
Herr Minister, erstreckt sich die Vorsorge auch auf konstruktive und vor allem auf betriebstechnische Vorgaben, die man denjenigen macht, die diese Kleintransporter für gewerbliche Zwecke nutzen?
Diese Vorgabe und diese Anleitung erstrecken sich nicht nur auf den Fahrstil, sondern genau auf den Bereich, den Sie angesprochen haben, dass nämlich die Sicherung von Gegenständen im Laderaum etc. im Mittelpunkt dieser Maßnahmen steht.
Nächste Frage, Herr Abg. Lenhart, zum Thema elektronische Wildwarnanlage an Herrn Dietzel. Bitte schön.
Wie bewertet die Landesregierung die vom Landesjagdverband vorgestellten elektronischen Wildwarnanlagen für Autofahrer?
Dieses Thema ist erstmals am vergangenen Samstag auf dem Landesjägertag besprochen worden. Es ist eine gute Sache, einen Probelauf durchzuführen. In den vergangenen Jahren gab es in Hessen in der Regel pro Jahr fünf Tote durch Wildunfälle und 12.000 tote Rehe und 2.000 tote Wildschweine. Von daher ist es gut, diese neue Technik zu erproben. Eine andere Frage ist in diesem Zusammenhang die Frage der Kosten. Mir ist gesagt worden, ein solches System kostet pro Anlage 100.000 c. Zugegeben ist das eine stolze Summe, wenn man ganz Hessen damit ausrüsten will.
Wie bewertet die Landesregierung, dass das hessische Wissenschaftsministerium zu einer CDU-Wahlkampfveranstaltung einlädt, so wie es am 3. Mai 2004 bei dem Besuch des neuen Frankfurter Unicampus geschehen ist?
Liebe Frau Abg.Sorge,es war keine CDU-Wahlveranstaltung, sondern es waren CDU-Abgeordnete dazu eingeladen, die sich dafür interessiert hatten. Ich biete Ihnen selbstverständlich gerne an, dass Sie genauso mit mir den Campus besichtigen und sich darüber informieren können.