Protokoll der Sitzung vom 12.07.2005

(Norbert Schmitt (SPD): Bei der nächsten Direktwahl hilft es!)

Zusatzfrage, Herr Dr. Jürgens.

Ich möchte noch einmal zu der Aussage über die Kosten zurückkommen. Meinen Sie nicht, dass die Einschätzung von jemandem, der konkrete Erfahrungen mit dem Bau eines Flughafens – nämlich in Erfurt – hat, an Plausibilität deutlich über den politisch bedingten Kostenschätzungen der Landesregierung liegt?

Herr Staatsminister Weimar.

Erstens sind Baumaßnahmen in den neuen Bundesländern, die unmittelbar nach der Wiedervereinigung vorgenommen wurden, möglicherweise nicht unbedingt ein Maßstab dafür, was der Ausbau eines Flughafens kosten muss. Zweitens haben wir die Kostenkalkulationen von Anfang an von externen Sachverständigen durchführen lassen,keinesfalls von der Geschäftsführung oder den Gesellschaftern.

Diese Kostenberechnung wird ständig beobachtet und unter Berücksichtigung der verschiedenen Schritte, die eingeleitet worden sind,fortgeführt.Das geht so weit,dass wir eine interne Projektcontrollinggruppe haben, die sich aus Vertretern der Gesellschafter zusammensetzt.Wir haben unter dem Gesichtspunkt des operativ Möglichen alles getan, um diese Kostenkontrolle so durchzuführen, dass wir das Ziel, die Kosten von 151 Millionen c nicht zu überschreiten, tatsächlich erreichen können.

Wie gesagt, bestehen im Moment keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Bau des Flughafens teurer wird. Mehr ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht dazu zu bemerken. Der Hinweis auf den Flughafen Erfurt zeigt, hier ist der klassische Fall eingetreten, dass die Angst vor dem Wettbewerb zu Äußerungen führt, die meiner Meinung nach dem Geschäftsführer des Flughafens Erfurt gar nicht zustehen. Ich sage hier: Der soll sich um seinen Flughafen kümmern, nicht um unseren.

(Beifall bei der CDU)

Frage 414, Frau Abg. Fuhrmann.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hoch waren die Kosten für die Gutachten zur Beteiligung des Frankfurter Umlandes an den „Kultur-Leuchttürmen“ Frankfurts?

Herr Staatsminister Grüttner.

Wie Ihnen bekannt ist, sind zwei Gutachten in Auftrag gegeben worden.Mit beiden Gutachtern wurde ein Honorar von jeweils 10.000 c vereinbart.

Ich rufe Frage 415 auf. Herr Abg. Jürgens.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Kommunen in Hessen haben bisher Zielvereinbarungen nach § 3 Abs. 2 und 3 HessBGG abgeschlossen bzw. verhandeln über solche oder haben auf sonstige Weise bei ihren Planungen die Ziele des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes umgesetzt (§ 9 Abs. 2 HessBGG)?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Herr Abg. Dr. Jürgens, bisher ist der Landesregierung im Zusammenhang mit Zielvereinbarungen nur bekannt, dass die Stadt Hofheim bereits eine abgeschlossen hat. Dazu, ob momentan weitere Verhandlungen geführt werden oder ob konkrete Ergebnisse vorliegen, liegen uns bisher keine Erkenntnisse vor,da,wie Sie wissen,das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz erst zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist und keine unmittelbaren Wirkungen auf die kommunale Ebene hat.

Aber in § 9 Abs. 2 ist ausdrücklich eine Prüfpflicht verankert, wonach die kommunale Ebene bei ihren Planungen und Maßnahmen die Ziele des Gesetzes im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigen soll. Dann wird es wiederum einen Bericht über die Wirksamkeit der Umsetzung des Gesetzes geben, der turnusgemäß von der oder dem Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderung zu erstellen ist. Danach werden wir sicherlich weitere Erkenntnisse darüber haben, inwieweit Zielvereinbarungen und vieles mehr umgesetzt werden konnten.

Ich rufe Frage 416 auf. Herr Abg.Wiegel.

Ich frage die Landesregierung:

Liegen ihr Informationen vor,an welchen Stellen in Hessen seit März 2005 die so genannten „verdeckten Feldbeobachtungen“ zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stattfinden?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Wiegel, der zuständigen Fachverwaltung, nämlich dem hessischen Pflanzenschutzdienst, liegen bisher keine Hinweise auf in Hessen stattfindende Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Vorhaben des Bundesumweltamtes zur verdeckten Feldbeobachtung bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vor.

Zusatzfrage, Herr Abg.Wiegel.

Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass das Projekt nicht von einer herkömmlichen universitären Forschungseinrichtung, sondern von einem außeruniversitären Forschungszentrum durchgeführt wird?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg.Wiegel, wir können dort keine Bewertung vornehmen. Es hat offensichtlich eine Ausschreibung und eine Auswertung gegeben. Auf diese Ausschreibung hin hat sich ursprünglich auch die Universität Gießen beworben. Sie hat ihre Bewerbung aber zurückgezogen, nachdem sie den Ausschreibungstext gelesen hatte. Weitere Einzelheiten konnten wir vom UBA und auch vom Umweltministerium nicht erfahren. Wir kennen nur das Ergebnis,nämlich dass das Umweltforschungszentrum Leipzig/Halle den Auftrag erhalten hat.

Frage 417, Frau Abg.Apel.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die gemeinsame Anregung des Deutschen Bauernverbandes und der Verbraucherzentrale Bundesverband, das Kartellrecht zu verschärfen, um befristete Verkäufe unter Einstandspreis insbesondere für den Lebensmittelbereich zu unterbinden?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum besseren Verständnis ist zunächst vorauszuschicken, dass sich die Bundesregierung und die Opposition am 15. Juni im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss zur Novellierung des Kartellgesetzes geeinigt haben. Frau Apel, das Thema, das Sie hier angesprochen haben, wurde nämlich

im Zusammenhang mit dem Kartellgesetz immer wieder eingebracht. Nachdem am 16. Juni der Bundestag und am 17. Juni der Bundesrat den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses gefolgt sind, kann die siebte GWB-Novelle nunmehr in Kraft treten.

Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens ist der Präsident des Deutschen Bauernverbandes mit dem Vorschlag an Ministerpräsident Koch herangetreten, die Regelung für Verkäufe unter Einstandspreis zu verschärfen. Ebenso forderte der Bundesverband der Verbraucherzentralen schärfere Maßnahmen gegen einen Machtmissbrauch im Lebensmittelhandel.

Frau Abg. Apel, die Landesregierung hat großes Verständnis für die Anliegen des Deutschen Bauernverbands und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Allerdings hat sie Bedenken, ob das, wie Sie zu Recht formulieren, auch ethisch zu betrachtende Problem des Verschleuderns von Lebensmitteln mit kartellrechtlichen Maßnahmen zu lösen ist.

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wurde eine Verschärfung der hier maßgeblichen Vorschrift des § 20 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zunächst nicht thematisiert. Die vom Bauernverband und den Verbraucherzentralen angesprochene Regelung wurde nämlich bereits mit der sechsten GWB-Novelle im Jahr 1998 nach eingehender Diskussion über das Für und Wider eines Sondertatbestands für staatliches Vorgehen gegen Verkäufe unter Einstandspreis in das Gesetz eingefügt.

Entgegen dem ersten Eindruck handelt es sich dabei aber nicht immer zwangsläufig um einen Verkauf unter Einstandspreis, sondern um die Auswirkungen der besonders vorteilhaften Einkaufskonditionen der großen Handelskonzerne.Wenn sich Marktbeherrscher unter Ausnutzung ihrer Marktstellung dies ohne sachlich gerechtfertigten Grund – wie etwa ein besonders hohes Einkaufsvolumen – gewähren ließen, kommt ohnehin aber ein Verstoß gegen eine andere Vorschrift des Kartellgesetzes in Betracht, nämlich gegen § 20 Abs. 3. Dieser stellt sachlich nicht gerechtfertigte Vorzugsbedingungen für marktbeherrschende Unternehmen unter Strafe.

Bei dieser Regelung also wäre diese kritische Frage beheimatet. Jedenfalls hat dies, was wir heute aktuell in der Diskussion haben und was Sie zu Recht ansprechen, nichts mit der Frage des Verkaufens unter Einstandspreis zu tun.Hier hält es die Landesregierung vor allem für notwendig, dass die Konsumenten in ihrer Souveränität – die Verbraucher – dafür Sorge tragen, dass der Wert von Lebensmitteln auch als Mittel zum Leben angesehen wird.

Frage 418, Frau Abg. Sorge.

Ich frage die Landesregierung:

Wertet sie es als Eingeständnis ihrer schlechten Hochschulpolitik, dass der Wissenschaftsminister auf öffentlichen Diskussionsveranstaltungen erklärt, er werde seiner Tochter ein Jurastudium an einer Privathochschule empfehlen?

Herr Staatsminister Corts.

Frau Abg. Sorge, diese Äußerung ist aus dem Zusammenhang gerissen. Ich begrüße ausdrücklich den Wettbewerb unter den Hochschulen, privaten und öffentlich finanzierten. Ich werde es aber meiner Tochter überlassen, sich alleine zu entscheiden.

Frau Sorge mit einer Zusatzfrage.

Herr Wissenschaftsminister, sehen Sie es nicht vielmehr als Ihre Aufgabe an, sich vor die staatlichen Hochschulen zu stellen und die Qualität dieser Hochschulen zu verbessern, statt über die Konkurrenz mit Privathochschulen zu reden?

Herr Staatsminister Corts.

Ich glaube, was wir mit dem Hochschulpakt gemacht haben, zeigt, wie ich mich vor die Hochschulen stelle und sie in die Lage versetze, im Wettbewerb mindestens standzuhalten.

Tatsache ist, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass bei den staatlichen Examina in Hamburg die private Hochschule Bucerius im Durchschnitt sehr viel besser abschließt als die staatlichen Hochschulen.

Ich nehme weiter zur Kenntnis, dass die Zeugnisübergabe von Ihrem Bundesinnenminister Schily wahrgenommen wird, weil er das herausheben möchte.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn, dann für uns alle!)