Protokoll der Sitzung vom 24.01.2006

Zweitens war dies die Einführung schulformbezogener Lehrpläne. Dabei wurde das Erlernen der Methoden betont. Außerdem wurde die Medienerziehung berücksichtigt.Auch wurde verbindlich festgelegt, dass Projektarbeit geleistet werden muss. Daneben wurden eigenständige Abschlussprofile geschaffen.

Drittens. Der Leistungsgedanke wurde durch die Änderung der Ausgleichsregelung gestärkt. Der qualifizierte Hauptschulabschluss wurde eingeführt. Daneben wurde auch die themenorientierte Projektprüfung eingeführt, die in außerordentlichem Umfang auf den Unterricht eingewirkt hat. Außerdem wurden zentrale Abschlussarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch eingeführt. Im Abschlusszeugnis werden nunmehr die Gesamtnote und die Prüfungsergebnisse ausgewiesen. Daneben gibt es die Möglichkeit, nach dem 10. Hauptschuljahr einen mittleren Abschluss zu erwerben.

Außerdem haben wir mit der Einführung verbindlicher individueller Förderpläne einen besonderen Akzent auf die intensive Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler gesetzt. Dies gilt für den Fall, dass Leistungsversagen droht. Wir haben auch die Diagnose- und Förderinstrumente eingeführt. Daneben gibt es inzwischen die SchuB-Klassen für Schülerinnen und Schüler, bei denen das Erreichen des Abschlusses gefährdet ist.

In der Ausbildung der Lehrer gibt es jetzt das Pflichtmodul „Diagnostizieren, Fördern und Beurteilen“. Insgesamt haben wir das strategische Ziel ausgegeben – dem sehr viele Maßnahmen zugeordnet sind –, die Zahl derjenigen, die die Hauptschule ohne Abschluss verlassen, bis Ende des Schuljahres 2007/2008 um ein Drittel zu verringern.

Herr Abg. Dr. Lübcke stellt eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, die Hessische Landesregierung hat einen ganzen Kanon an Maßnahmen ergriffen, um gerade bei der Hauptschule dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler einen Abschluss erzielen können. Ist Ihnen ein anderes Bundesland bekannt, das in dieser Fülle Maßnahmen ergriffen hat und auch einen entsprechenden Erfolg aufweisen kann?

(Lachen des Abg. Reinhard Kahl (SPD) – Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ei, ei, ei! – Weitere Zurufe)

Frau Kultusministerin, Sie haben das Wort. – Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe.

Herr Kollege Dr. Lübcke, ich kenne zwar Länder, in denen die Förderung der Hauptschule eine längere Tradition hat.Aber es gibt kein anderes Land,das mit dieser Intensität und dieser Schnelligkeit gehandelt hat. Es hat auch kein anderes Land einen solchen Anspruch bzw. solche Anforderungen an sich selbst erhoben und seine Maßnahmen so gebündelt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Die nächste Frage, Frage 537, stellt ebenfalls Herr Dr. Lübcke.

Die Unruhe hier im Saal zeigt, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden. – Ich frage die Landesregierung:

Aufgrund welcher Maßnahmen konnte die Zahl – –

Das war die bereits gestellte Frage – einen Augenblick bitte.

Wir sind jetzt bei der Frage, die das Rauchverbot betrifft.

Ich frage die Landesregierung:

Welche vorläufige Bilanz zieht sie nach einem Jahr Rauchverbot an Hessens Schulen?

Herr Weinmeister hat mich etwas aus der Bahn geworfen.

Frau Staatsministerin Wolff, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Dr. Lübcke, mit dem Rauchverbot an unseren Schulen haben die Landesregierung und der Landtag, der es letzten Endes beschlossen hat, ein richtungweisendes Signal für die die Gesundheit fördernde Schule gesetzt. Das hat weit über Hessen hinaus Beachtung und Nachahmung gefunden. Mehrere Bundesländer sind dem hessischen Beispiel gefolgt und haben das in ihr Gesetz hineingeschrieben.Andere Bundesländer haben das über den Verordnungsweg geregelt. Weitere Bundesländer werden demnächst folgen. Aber schon jetzt ist in der Mehrheit der Bundesländer das Rauchen untersagt.

In der Öffentlichkeit und auch insbesondere von den Ärzteverbänden erhalten wir für unsere Entscheidung Zustimmung.Mit dem Erlass des Rauchverbots an den Schulen wollen wir bei den Schülern und Lehrkräften einen langfristig wirksamen Bewusstseinswandel erzielen. Inso

fern sind wir mit diesem ersten Schritt auch sehr zufrieden.

An den meisten weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I verlief der Start des Rauchverbots weitgehend reibungslos. Von diesen Schulen kann man hören, dass Ermahnungen und Strafen kaum notwendig sind. Mit wenigen Ausnahmen hat sich die Vorbildfunktion der Lehrer schlagartig verbessert.

Zweifellos gibt es aber insbesondere an den beruflichen Schulen damit Probleme. Dort sind die Raucher auf die Gehwege im Umfeld dieser Schulen ausgewichen.Das hat Konflikte ausgelöst. In Kooperation mit den Kommunen wird intensiv an Lösungen gearbeitet. In verschiedenen Kommunen werden Konzepte erarbeitet. Sie werden demnächst im Internet veröffentlich werden.

Wichtig ist mir, dass eine Einbindung in das Gesamtkonzept „Schule und Gesundheit“ erfolgt. Zu diesem Gesamtkonzept gehört auch die Prävention. Dazu gehören Fortbildungs- und Beratungsangebote. Raucherentwöhnungsprogramme werden verstärkt wahrgenommen. Außerdem werden Wettbewerbe für das Nichtrauchen durchgeführt. Das alles ist rundum erfreulich.

Wir haben eine Pilotregion, die wir besonders beobachten. Dies ist Frankfurt. In Zusammenarbeit mit der Universität werden wir die dort eingeführten Maßnahmen evaluieren. Im Sommer dieses Jahres werden wir erste belastbare Ergebnisse vorlegen können.

Herr Kollege Weinmeister stellt eine Zusatzfrage.

Meine Zusatzfrage hat sich erledigt.

Dann stellt Frau Kollegin Schulz-Asche jetzt eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, wie viele zusätzliche Mittel hat das Land vorgesehen, um die Schulen zu unterstützen, damit sie Entwöhnungsprogramme und Präventionsprogramme fördern und das Rauchverbot mit begleitenden Maßnahmen unterstützen können?

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin, es geht dabei nicht zentral um Landesmittel.Vielmehr arbeiten wir im Rahmen der integrierten Konzepte mit Partnern zusammen, und zwar sowohl mit den Verbänden der Ärzte als auch mit den Kassen. Darüber hinaus verfügt auch das Programm „Schule und Gesundheit“ über ein Budget. Daneben werden noch andere Träger einbezogen.

Diese Vernetzung hat dazu beigetragen, dass die angesprochenen Entwöhnungsprogramme, aber auch die anderen Programme entsprechend durchgeführt werden konnten.

Die nächste Frage ist Frage 538 des Herrn Abg. Beuth.

Frau Ministerin Wolff,ich stelle jetzt Frage 538.– Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die künftige Form und den Umfang der Lehrerfortbildungsmaßnahmen im Vergleich zu früheren Jahrzehnten?

Frau Ministerin Wolff, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Beuth, wie Sie sich denken können, bin ich der Auffassung, dass diese Maßnahmen außerordentlich zukunftsweisend sind. Denn es gibt jetzt eine klare Struktur.

Zum einen haben wir das Amt für Lehrerbildung aus dem früher vorhandenen Amt für Lehrerausbildung gegründet. Dort liegt der Schwerpunkt auf der Fortbildung der Multiplikatoren, der systematischen Weiterentwicklung des Bildungsservers, was landesweiten Qualifizierungsmaßnahmen dient, und der Schulung der Führungskräfte.

Zweitens haben wir Aufgaben auf die Ebene der Staatlichen Schulämter verlagert. Sie fragen regional ab, welcher Fortbildungsbedarf an den einzelnen Schulen besteht. Damit unterstützen sie die Schulen bei der Aufstellung ihrer Fortbildungspläne.

Inzwischen können auch die Schulen selbst Träger der Fortbildung sein.

Alle Träger der Fortbildung haben die Möglichkeit, sich dem Akkreditierungsverfahren zu unterwerfen,das inzwischen eingeführt wurde. Damit wird die Transparenz der Fortbildungsmaßnahmen im zweiten Durchgang sehr viel höher sein.Außerdem können wir wegen der Akkreditierung die Angebote, die unterbreitet wurden, landesweit bekannt machen. Im Moment haben wir fast 10.000 Fortbildungsangebote in der Akkreditierung. Diese Angebote können wir publik machen, sodass die Lehrerinnen und Lehrer dann darauf zugreifen können.

Vielen Dank. – Ich rufe nunmehr Frage 539 der Frau Abg. Lannert auf.

Ich frage die Landesregierung:

Wie schätzt sie die aktuelle Situation bei der Vogelgrippe ein?

Herr Staatsminister Dietzel, Sie haben das Wort.

Frau Abg. Lannert, eine konkrete qualitative Einschätzung des Gefährdungspotenzials erfolgt durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das ist das Friedrich-Loeffler-Institut, in Abhängigkeit von der weltweiten Seuchensituation. Das Institut wird Ende Januar 2006 eine aktualisierte Risikobewertung vorlegen, auf deren Grundlage über die erneute Aufstallung des Freilandgeflügels entschieden werden wird.

Die schnelle Ausbreitung der Tierseuche in der Türkei ist besorgniserregend. Die Überwachung des Reiseverkehrs zur Verhinderung illegaler Einfuhren wurde daher nochmals verstärkt.

Ich sehe niemanden, der eine Zusatzfrage stellen wird.

(Petra Fuhrmann (SPD): Doch!)

Frau Kollegin Fuhrmann, bitte schön, Sie haben das Wort.