Herr Abgeordneter, es gibt in dieser Frage keine solche Initiative.Es gab im Zusammenhang mit Koch/Steinbrück eine Initiative, die sich naturgemäß nicht überwiegend oder nur singulär mit der Frage der Biersteuermengenstaffel beschäftigt hat, sondern generell das ganze Tableau von Steuersubventionen betrachtet hat, wobei da der entsprechende Vorschlag gemacht worden ist. In einer Vielzahl von Einzelfragen der Reduzierung steuerlicher Subventionstatbestände gab es seitens der Bundesländer Einwände, und zwar je nach der Betroffenheit.
An der Frage der Biersteuer ist der Süden traditionell stärker interessiert als der Norden, während andere Fragen,wie etwa die Tonnagesteuer und Sonstiges,weniger in Bayern und mehr in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Rolle spielen. Koch/Steinbrück konnte nur gelingen, weil ein Gesamtvorschlag vorgelegt worden ist, bei dem eine ganze Zahl von Einzelvorschlägen von den Betroffenen subjektiv als Belastungen empfunden worden ist. Um das ganze Konvolut nicht zum Scheitern zu bringen, haben am Ende alle in toto zugestimmt.Deswegen wird es in der Frage auch von uns keine singuläre Initiative geben, sondern es wird sich jetzt die Frage stellen, inwieweit wir eine Steuerreform hinbekom
men, die es rechtfertigt, eine große Zahl von Ausnahmetatbeständen wegzustreichen. Ich bin immer vorsichtig und sage: Ich weiß nicht, ob es gelingt, alle wegzustreichen, aber doch eine große Zahl, um dann eine Basis dafür zu schaffen, dass wir solche Subventionstatbestände im Einzelfall nicht mehr brauchen.
Wir müssen uns also dennoch im Einzelfall immer alles genau angucken. Allerdings muss man auch im Brauereiwesen einsehen – zu diesem Ergebnis komme ich, wenn ich den Markt richtig beobachte –, dass trotz der Biersteuermengenstaffel in den letzten Jahren der Konzentrationsprozess nachdrücklich vorangeschritten ist, sodass die faktische Bedeutung dieses Punktes natürlich nachlässt. Ob man das noch dadurch beschleunigen sollte, dass man in der Frage weitere Initiativen ergreift, weiß ich nicht. Ich würde im Moment sagen: Nein.Wir werden dort keine Initiative ergreifen, sondern uns in der Gesamtdiskussion anschauen, was da gerechtfertigt ist oder nicht.
Inwieweit sind Sie bereit, die Bemühungen der Stadt Wiesbaden und die ebenfalls sehr erfolgreichen Anstrengungen der Wilhelm-Leuschner-Schule in Mainz-Kostheim zur Attraktivierung der Schule und damit zum Erhalt der einzigen gymnasialen Oberstufe im AKK-Bereich zu unterstützen?
Herr Abg. Pighetti, wir haben alle Schulen bzw. alle Schulträger dabei unterstützt, Planungen vorzulegen, um mit den sinkenden Schülerzahlen in einigen Bereichen umzugehen. Daraus hat sich ergeben, dass ein Oberstufengymnasium in Wiesbaden nicht die Zahlen zur Verfügung hat, die erforderlich sind, um eine Oberstufe innerhalb eines breiten gymnasialen Oberstufenangebots in der Stadt Wiesbaden aufrechtzuerhalten. So wird dieses mit der Jahrgangsstufe 11 im nächsten Sommer auslaufen.
dass Sie auch die Tatsache nicht berücksichtigen, dass sich die Schülerzahlen in der 11. Klasse im vergangenen Jahr im Verhältnis zum Vorjahr verdoppelt haben und dass es einen einstimmigen Beschluss des Magistrats der Landes
hauptstadt Wiesbaden und des Wiesbadener Schulausschusses gibt, also auch mit den Stimmen der Fraktion der CDU, nach dem der Schule noch eine gewisse Bewährungszeit von mindestens zwei Jahren eingeräumt werden soll?
Herr Kollege Pighetti,die Schule liegt nicht nur ein wenig, sondern sehr kräftig, im Dreißigerbereich, unter dem Richtwert. Deswegen greifen die gesetzlichen Bestimmungen von Zahl und Zeitraum, die sehr eindeutig sind und die nur ein gültiger Schulentwicklungsplan oder ein Beschluss zum Schulentwicklungsplan bis zum 1. Oktober hätte aufheben können, was aber nicht erfolgt ist.
Wie beurteilt sie insbesondere unter Berücksichtigung der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung die kurzfristige Abordnung von 12 PVS-gemeldeten Mitarbeitern des Landesbetriebes Hessen-Forst für den Einsatz am Frankfurter Flughafen zur Reiseverkehrskontrolle ab dem 2. Januar 2006, da der Auftrag zur Versetzung gegenüber dem Landesbetrieb erst am 27. Dezember 2005 erfolgte und einige der Betroffenen zum Teil erst am 2. Januar 2006 um 7.30 Uhr erfahren haben, dass sie um 11.00 Uhr des gleichen Tages in Frankfurt ihren Dienst antreten sollten?
Herr Abg. Bender, mit dem verstärkten Auftreten der klassischen Geflügelpest wurden die Reiseverkehrskontrollen zunächst durch ein zusätzliches Veterinärpersonal am Frankfurter Flughafen sichergestellt. Nach Ausweitung der Hochrisikogebiete für die klassische Geflügelpest zum Ende des Jahres 2005 ergab sich die Notwendigkeit, zur Aufrechterhaltung der Kontrollfrequenz der Reiseverkehrskontrollen kurzfristig weiteres Personal zur Verfügung zu stellen.
Die Dienststellen des nachgeordneten Bereichs des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurden mit Erlass vom 21. Dezember 2005 aufgefordert, geeignetes Personal für die logistische Unterstützung des Veterinärpersonals bei den Reiseverkehrskontrollen im Umfang von bis zu 24 Kräften ab Januar 2006 bereitzustellen. Das Personal sollte im Weg von Dienstreisen für einen zweischichtigen Dienstbetrieb bereitgestellt werden. Die Maßnahme wurde im Rahmen des Direktionsrechts des Dienstherrn verfügt und ermöglicht somit eine flexible Reaktion auf die akut durch die
klassische Geflügelpest sich verschärfenden Anforderungen an die Kontrollfrequenz bei den Reiseverkehrskontrollen am Frankfurter Flughafen. Der Einsatz dieses Personals ist für ein halbes Jahr vorgesehen. Die Anordnung von Dienstreisen löst in diesem Zusammenhang keine personalvertretungsrechtliche Beteiligung aus.Auch hätte eine Abordnung von sechs Monaten einer personalvertretungsrechtlichen Beteiligung nicht bedurft. Ich verweise hierzu auf § 77 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e und Nr. 2 Buchst. d des Hessischen Personalvertretungsgesetzes.
Aufgrund der sich akut verschärfenden Gefahrenlage war ein unverzügliches Handeln erforderlich, sodass eine sehr kurzfristige Anreise der benannten Beschäftigten zur Tierärztlichen Grenzkontrollstelle am Flughafen Frankfurt wegen einer ersten Diensteinteilung nicht ausgeschlossen werden konnte. Hierbei wurde und wird jedoch so weit wie möglich auf die dringenden persönlichen Belange der Beschäftigten Rücksicht genommen. Damit traten am 2. Januar 2006 zunächst fünf Forstbeschäftigte ihren Dienst in Frankfurt an. Weitere Beschäftigte werden zu späteren Zeitpunkten folgen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Schritte will sie unternehmen, um die personalwirtschaftlichen Maßnahmen künftig akzeptabler gestalten zu können?
Herr Abg. Bender, ich weise darauf hin, dass die Lage dadurch akut wurde, dass sich die Geflügelpest in der Türkei weit nach Westen ausgebreitet hatte. Wir sahen keine andere Möglichkeit, als das Personal, das bis dahin auf dem Flughafen zur Verfügung stand – Polizei, Zoll, Veterinäre –, durch Waldarbeiter zu verstärken.
Herr Minister, haben Sie oder Ihre Verwaltung oder auch die Verwaltung des Finanzministers die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit bei den personalrätlichen Gesprächen vorab informiert?
Das kann ich Ihnen im Augenblick nicht beantworten. Ich weiß nur, dass am 21. Dezember des letzten Jahres der Erlass aus unserem Hause herausgegangen ist.
Warum sind die Fach- und Förderrichtlinien für die „Offensive für Kinderbetreuung“ noch nicht in Kraft getreten, obwohl die alten Förderrichtlinien zum 31. Dezember 2005 ausgelaufen sind?
Frau Abgeordnete, die Förderrichtlinien werden rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt werden. Die Träger wurden bereits im Juli/August 2005 mit dem Bewilligungsschreiben über die Absicht der Landesregierung informiert, das Förderprogramm vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Haushalt 2006 auch in diesem Jahr in modifizierter Form fortzusetzen. Anträge auf Mittel können im Übrigen erst dann gestellt werden – das war auch in der Vergangenheit so –, wenn der Haushaltsgesetzgeber entschieden hat.
Mit einem weiteren Schreiben im Oktober 2005 wurden die Trägerverbände über die wesentlichen Änderungen der Neufassung in Kenntnis gesetzt. Daraufhin fand die Anhörung zur Neufassung statt. Diese befindet sich momentan in der Endabstimmung, sodass rechtzeitig – damit keinem Träger irgendwelche Nachteile entstehen – zum 01.01.2006 die Förderrichtlinien in Kraft treten können.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist die Vorlage der Richtlinien überhaupt erst im November 2005 an die Verbände zur Stellungnahme gesandt worden. Warum ist die Anhörung so spät erfolgt – außer mit dem Hinweis auf die von Ihnen zu verantwortende Verschiebung der Haushaltsberatung –, dass die Befristung auf Ende 2005 überschritten werden musste?
Frau Abgeordnete,wir haben überhaupt keine Eile in diesem Verfahren. Die Träger wurden rechtzeitig und frühzeitig schon im vergangenen Jahr – wie ich Ihnen gerade vorgetragen habe, im Juli/August – erstmals informiert. Danach wurden sie nochmals über die Schwerpunkte der Neuförderung informiert wurden. Sie wurden dabei darauf hingewiesen, dass für keinen Träger dadurch Nachteile bei der weiteren Förderung entstehen, weil wir nicht daran denken, irgendwelche Förderungen, die jetzt bereits laufen, zu verändern bzw. zu kürzen.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass bereits vorhandene Anträge nach den Förderkriterien der alten Förderrichtlinien behandelt werden,oder wie gehen Sie mit Anträgen um, die auf der Grundlage der alten Richtlinien für dieses Haushaltsjahr eingereicht wurden?
Frau Abgeordnete, es können noch keine Anträge für das Jahr 2006 gestellt sein. Die alten Anträge wurden natürlich nach den Richtlinien im vergangenen Jahr entschieden. Wenn im vergangenen Jahr eine Förderung stattgefunden hat, können die Träger entsprechend weiter gefördert werden.
Welche Maßnahmen werden in welchen Zeitabschnitten bis zum Fahrplanwechsel 2006/2007 getroffen, um den Betrieb der „neuen Odenwaldbahn“ in der gewünschten Qualität sicherzustellen und damit den angekündigten Qualitätsgewinn für die Fahrgäste vollständig zu erreichen?