„Ich möchte mich diesem Anliegen mit Nachdruck anschließen. Der durch eine solche Maßnahme der Seeschifffahrt zugefügte Schaden lässt sich meines Erachtens nicht vertreten und nach außen nicht kommunizieren.
Ich wäre Ihnen daher verbunden, wenn Sie den Ausführungen der Seehafenverkehrswirtschaft Ihre besondere Beachtung schenken würden.
Herr Minister, ich frage Sie: Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der Auswahl von FFH-Gebieten allein nach fachlichen Kriterien dieses Schreiben, das Ihnen ja bekannt sein dürfte?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Bürger, jeder Verband, jedes Wirtschaftsunternehmen hat im Vorfeld das Recht, sich an den zuständigen Minister zu wenden, weil es bei dieser Frage natürlich auch um Arbeitsplätze geht. Die Sorgen der Bevölkerung und der Unternehmen sind in diesem Zusammenhang sehr groß, dass es auch zu irgendwelchen Benachteiligungen von Entwicklungen in Kommunen kommen könnte.
Frau Präsidentin! Herr Minister, trifft es zu, dass bisher keine deutschen Vorschläge zum Thema FFH von der Europäischen Kommission zurückgewiesen worden sind? Könnte nicht die Sorge bestehen, dass das so genannte Nachmeldekonzept auch als offizielles Nachmeldekonzept dargestellt werden könnte?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meinhold, ich glaube, ich hatte in meinem Eingangsstatement darauf hingewiesen, dass dies vertrauliche Gespräche sind. Wenn wir vertrauliche Gespräche führen und diese auch in dem Sinne, wie wir sie meinen, geführt werden sollen, können wir Ihnen hier natürlich schlecht die Konzepte der Gesprächsführung darlegen.
Herr Minister, gibt es Abstimmungen zwischen den einzelnen Ressorts der Landesregierung über die Vorgehensweise, und sind den Ressorts die Flächen bekannt?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können erst nach den bilateralen Gesprächen ein Konzept vorlegen. Dann erfolgt selbstverständlich auch eine Abstimmung mit den anderen betroffenen Ministerien.
Herr Minister, bisher sind im Harz offenbar nur die Flächen des Nationalparks gemeldet worden. Ist denn beabsichtigt, auch große Buchenwaldflächen im Harz, die FFH-würdig sind, zusätzlich in die Meldung einzubeziehen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, natürlich werden wir alles prüfen, was nach den bilateralen Gesprächen zu prüfen ist. Es gibt bisher keine Karten und auch nicht eine gewisse Präjudizierung von Gebieten, was die Meldung von Flächen angeht. Dies wird es erst nach den bilateralen Gesprächen geben. Danach werden wir in ein ganz offenes Verfahren mit der Bevölkerung eintreten, weil es auch in dieser Frage sehr wichtig ist, dass wir die Bevölkerung sozusagen mitnehmen. Nur dann wird auch eine entsprechende Durchsetzung möglich sein.
Herr Minister, im Kontext dessen, dass die Menschen beteiligt werden sollen, ihnen aber nicht gesagt wird, worum es geht, möchte ich jetzt meine Frage formulieren. Sie haben hier davon gesprochen, sich ausschließlich um fachliche Belange kümmern zu wollen. Das haben Sie entsprechend geschrieben. Ich frage, ob Ihnen die Entscheidung des EuGH vom November 2000 und die des Verwaltungsgerichts Bremen aus 2002 bekannt sind, nach denen in einem Mitgliedstaat den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten nicht Rechnung getragen werden darf, wenn er über die Auswahl und Abgrenzung der Gebiete entscheidet, die der Kommission zur Bestimmung als Gebiete
von gemeinschaftlicher Bedeutung vorgeschlagen werden sollen. Wenn Ihnen das bekannt ist, möchte ich gerne wissen, wie Sie denn das Schreiben Ihres Kollegen Hirche vor diesem Hintergrund und im Übrigen auch vor dem Hintergrund Ihrer eben gemachten Aussagen beurteilen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dehde, genau das ist der Punkt, warum wir diese bilateralen Gespräche führen wollen. Wir wollen sie führen, damit kein Vertragsverletzungsverfahren auf uns zukommt. Das können wir aber nur vermeiden, wenn wir die Positionen und damit auch die niedersächsische Position klar und deutlich darlegen.
Herr Minister, in der von Ihnen vorhin angesprochenen Sitzung des Umweltausschusses, in der der Ausschuss ansatzweise informiert worden ist, wurde von der CDU-Fraktion die Frage gestellt, ob es möglich sei, zu prüfen, ob man nicht bereits gemeldete FFH-Gebiete wieder zurückziehen könne. Müssen wir damit rechnen, dass Sie auch prüfen, inwieweit man versuchen kann, bereits gemeldete Gebiete aus der Gebietskulisse wieder herauszunehmen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Steiner, ich glaube, der Umweltausschuss ist am 22. September vom Staatssekretär sehr ausführlich über das derzeit laufende Verfahren informiert worden. Es geht hier nicht um bereits gemeldete Flächen, die in eine neue Bewertung kommen. Das ist doch wohl klar. Wenn wir die Möglichkeit eröffnet hätten, dass Gebiete wieder ausgetauscht oder zurückgenommen werden können, hätte doch gar nicht die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens bestanden. Es geht nur um Gebiete, die nach Ansicht der Kommission noch nachgemeldet werden sollten.
Herr Minister, auf einer Mitgliederversammlung im Bereich der ländlichen Erwachsenenbildung, in der wir beide anwesend waren, haben Sie in Ihrem Vortrag gesagt, man müsse EU-Richtlinien nicht unbedingt 1 : 1 umsetzen. Eine Umsetzung zu 90 bis 95 % würde auch ausreichen. Man müsste es einmal darauf ankommen lassen, und notfalls müsste man sich eben auch einmal verklagen lassen. Ich frage die Landesregierung, wie sie diese Aussage, die eigentlich zum Rechtsbruch auffordert, beurteilt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Stief-Kreihe, dass Sie vonseiten der Opposition solch eine Frage stellen, ist für mich verständlich, weil Sie es in der Vergangenheit immer dazu haben kommen lassen, dass die EU-Gesetze nicht 1 : 1 umgesetzt wurden. Sie haben vielmehr immer noch einen draufgesetzt.
Meine Aussage war genau in dem Sinne zu verstehen, dass, wenn von einer Umsetzung 1 : 1 die Rede ist, dies auch bedeuten kann, dass es um eine reine Bewertungsfrage geht. Bitte verstehen Sie meine Aussage so: Wir können die Bevölkerung in Niedersachsen nicht zusätzlich mit Dingen belasten, die über EU-Recht gefordert werden. Deswegen gibt es Gespräche, in deren Rahmen wir der Kommission auch klar machen müssen, dass wir über eine bestimmte Grenze nicht hinausgehen können.
Herr Minister, ich frage Sie: Ist es richtig, dass bei der Bewertung und Beurteilung neben den Lebensformen von Pflanzen und Tieren, die in den einzelnen Gebieten zu finden sind, auch die Repräsentativität der Gebiete eine Rolle spielt?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Zachow! Natürlich spielt das eine Rolle. Diese Gebiete sind repräsentativ. Dies gibt uns auch die Möglichkeit, sehr stark zu variieren. Wir hoffen daher auch, dass es nicht zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommt. Das werden wir auch der Kommission in den bilateralen Gesprächen klar und deutlich machen.
In dem Mahnschreiben der EU-Kommission an die Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesrepublik Deutschland ein Bußgeld angedroht worden. Wird es der Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der Landesregierung möglich sein, dieses Bußgeld auf das Land abzuwälzen? Mit welchen Kosten rechnen Sie?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Janßen, ich habe, so meine ich, ausgeführt, dass wir das aufgrund unseres offenen Verfahrens nach den bilateralen Gesprächen vermeiden können. Es trifft nicht zu, dass man das Land Niedersachsen mit den Kosten belasten kann. Allenfalls gibt es, wie Sie vielleicht aber auch selbst wissen, ein Klageverfahren gegen die Bun
desrepublik Deutschland. Zu all dem wollen wir es aber nicht kommen lassen. Deshalb sind diese Gespräche dringend notwendig.