Ein solches Verbot ist bei den Jägern nicht umsetzbar; denn ohne großkalibrige Waffen können sie gar nicht auf die Jagd gehen.
In den Schützenvereinen wird auch mit Großkalibern geschossen. Es gibt hier deutsche Meisterschaften, Europameisterschaften und Weltmeisterschaften. Ich halte es allerdings nicht für notwendig, dass man bereits im Alter von 14 oder 15 Jahren Großkaliber schießt. Das wird von den Schützenverbänden, zumindest in Niedersachsen, aber auch bundesweit, auch so gesehen. Die Heraufsetzung der Altersgrenze auf 18 Jahre ist hier also der richtige Schritt.
Wichtig ist darüber hinaus, dass sichergestellt ist, dass ein Sportschütze nur dann ein Großkaliber bekommt, wenn er beim Sportschießen auch Großkaliber schießt. Es kann nicht sein, dass man die Berechtigung bekommt, Großkaliber zu kaufen,
obwohl der eigene Sportverein nur einen Schießstand für Kleinkaliber hat. Deshalb bin ich froh, dass sich die Große Koalition darauf geeinigt hat, dass man den Nachweis für den Bedarf an einer großkalibrigen Waffe regelmäßig führen muss.
Ich finde, insgesamt sind mit dem gestern Abend beschlossenen Paket die richtigen Antworten gefunden worden.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage wird von Herrn Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung in Anlehnung an die Frage von Herrn Briese, ob es Pläne für eine mengenmäßige Begrenzung der Waffen in Privathaushalten gibt. Wie viele Waffen sollen also maximal in einem Privathaushalt gelagert werden dürfen?
Da es hierzu ganz unterschiedliche Anforderungen gibt - Jäger müssen z. B. mehrere Waffen haben; im Schützenverein werden unterschiedliche Disziplinen geschossen -, macht es wenig Sinn, festzulegen, dass man nur zwei, drei oder vier Waffen haben darf. Es ist im Übrigen auch jetzt schon so, dass man nicht einfach eine Waffe kaufen kann, weil man eine Waffe haben will, sondern dass man dafür den Bedarf nachweisen muss. Dass wir hierbei Einschränkungen vorsehen bzw. Kontrollen verschärfen, ist die richtige Antwort. Eine Mengenbeschränkung bringt uns gar nichts, sondern der Bedarf an einer Waffe muss nachgewiesen werden. Dass dies geschieht, darauf werden wir in der Zukunft noch mehr als in der Vergangenheit achten.
Herr Minister, ich glaube, dass das, was Sie vorgetragen haben, sowohl in der Politik als auch in der
Gesellschaft eine große Zustimmung finden wird. Vor dem Hintergrund, dass die Verschärfung des Waffenrechts aber nur einer der Gesichtspunkte ist, die im Zusammenhang mit dem Amoklauf anzusprechen ist - die nach dem Amoklauf in Erfurt von der Innenministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe hat nicht nur eine Verschärfung des Waffenrechts ausgearbeitet, sondern gefordert, dass in diesem Zusammenhang noch weitere Aspekte zum Tragen kommen, u. a. der Einsatz von Schulpsychologen -, frage ich die Landesregierung: Wie weit ist diese Diskussion, auch andere Bereiche mit einzubeziehen, in der Landesregierung gediehen?
Frau Modder, Sie haben völlig Recht - das habe ich in meiner Antwort auch dargestellt -, dass die Gründe vielfältig sind. Die Eltern haben hier eine Verantwortung, und sicherlich hat auch die Schule eine Verantwortung. Die Ministerpräsidenten haben die Innenstaatssekretäre beauftragt, hierzu einen Vorschlag zu erarbeiten. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe habe ich vorgestellt. Der Appell richtet sich aber auch an die Sozialminister und an andere Bereiche, zu prüfen, was hier noch verändert werden muss.
Nach Erfurt hat man, wie Sie richtig gesagt haben, einiges auf den Weg gebracht, etwa im Bereich der Medien; hier gibt es einen klaren Katalog. Die Niedersächsische Landesregierung hat eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Verbesserung der Medienkompetenz befasst. Daraus ergab sich die Forderung, Killerspiele im Bereich der Computerspiele zu verbieten. Dieses Verbot ist leider Gottes bisher noch nicht umgesetzt. Aber ich bin jetzt guter Hoffnung, dass dies im Zuge des Verbots von Paintball oder Gotcha jetzt ebenfalls passiert. Zur Klarstellung: Paintball wird ja nicht verboten, man kann weiterhin Paintball spielen, verboten wird nur das Nachspielen von Krieg mit dem Ziel, jemand anders zu töten.
Es sind auch noch weitere Arbeitsgruppen eingesetzt worden, die sich vertieft mit weiteren Aspekten befassen.
Zum Stichwort Schulpsychologen: In Winnenden stand ein Schulpsychologe zur Verfügung. Insofern kann man hier nicht sagen, weil ein Schulpsychologe gefehlt hat, hat man das nicht erkannt. Aber ich will nicht verhehlen, dass in Sachen Prävention u. a. an den Schulen noch weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Das niedersächsische Innenministerium hat über das Landeskriminalamt - übrigens völlig unabhängig vom Fall Winnenden - eine Handreichung herausgegeben, wie man mit dem Phänomen Amoklauf umgehen soll.
Im Nachgang zu Winnenden hat es leider Gottes sehr, sehr viele Nachahmungstäter gegeben, die sich wichtig machen wollten. Über 100 sind gemeldet worden.
Für uns ist die Gewaltprävention wichtig. Damit muss man sehr früh anfangen, schon in den Kindergärten. Hier gibt es bereits tolle Initiativen, vom Lions Club und anderen, mit denen wir auch Partnerschaften geschlossen haben. Es geht darum, das Selbstbewusstsein der Kinder sehr früh zu stärken. Dazu gibt es in Niedersachsen schon viele Initiativen. Auf der Bund-Länder-Ebene sind wir aber auch in den anderen Bereichen wie Sozialem oder Medien tätig.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage wird von Herrn Coenen von der CDU-Fraktion gestellt.
Vor dem Hintergrund der hierzu gemachten Ausführungen frage ich die Landesregierung: Aus welchen Gründen wurden bisher Waffen aus privatem Besitz abgegeben?
Sehr geehrter Herr Coenen, natürlich gibt es viele Beweggründe, die dazu führen können. Einige habe ich dazu schon dargestellt. Wenn man eine Waffe erbt, sie aber nicht besitzen will, dann gibt man sie natürlich ab. Wenn man eine Waffe findet, dann gibt man sie auch ab. Darüber möchte ich aber nicht spekulieren. Das ist wahrscheinlich auch nicht der Hintergrund Ihrer Frage.
flächendeckenden Abholservice eingerichtet haben. Mit der Staatsanwaltschaft besteht zudem die Vereinbarung, dass man nicht strafrechtlich verfolgt wird, wenn man eine Waffe abgibt, zu deren Besitz man eigentlich gar nicht berechtigt war. Das ist meiner Ansicht nach der richtige Weg.
Gestern hat man sich dazu bundesweit auf ein Verfahren geeinigt. Dieses Verfahren wird bis zum 31. Dezember 2009 gelten. Wer sich bis dahin meldet, wird nicht strafrechtlich verfolgt. Bis dahin, meine ich, muss aber jeder verstanden haben, dass man eine Waffenbesitzkarte haben muss und dass die Waffe vor allen Dingen vernünftig untergebracht werden muss.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung, inwieweit das Papier, dass durch die Bund-LänderArbeitsgruppe erarbeitet wurde, den Konflikt zwischen dem grundgesetzlich verbrieften Recht auf Schutz der privaten Wohnung einerseits und den verdachtsunabhängigen Kontrollen andererseits löst. Sie haben darauf hingewiesen, entsprechende Regelungen seien aus dem Schornsteinfegerwesen bekannt. Diese Regelungen können in meinen Augen aber nicht auf den Waffenbesitz übertragen werden, da sich der Schornsteinfeger vorher schriftlich anmeldet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht vorgesehen, dass diese Kontrollen angemeldet werden müssen. Das halte ich auch für richtig. Es geht darum, das Bewusstsein zu schärfen. Wer eine Waffe besitzt, muss wissen, dass davon auch eine Gefahr ausgehen kann. Ich bin sehr froh, dass die meisten Waffenbesitzer, die Jäger und die Schützen, sehr verantwortungsvoll damit umgehen. Insofern spreche ich hier ausdrücklich keinen Generalverdacht aus.
Aber es gibt eben auch schwarze Schafe. Wir müssen auch im Sinne der Jäger und der Schützen alles daran setzen, diese schwarzen Schafe ausfindig zu machen, damit es nicht mehr zu solchen Amokläufen kommt. Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es aber nicht.
Jetzt ist vorgesehen, dass verdachtsunabhängig kontrolliert wird. Der Waffenbesitzer hat hier eine Mitwirkungspflicht. Verweigert er den Zutritt, greift das SOG. Droht also eine Gefahr, darf der Kontrolleur die Wohnung betreten. Droht keine unmittelbare Gefahr, aber hat der Waffenbesitzer den Zutritt zur Wohnung ein- oder zweimal verweigert, dann muss er die Waffenbesitzkarte und dann auch die Waffe abgeben; denn dann hat er Waffenbesitzer gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen. Das ist meiner Ansicht nach genau der richtige Weg.
Damit wird nicht gegen die Verfassung verstoßen. Wenn ein Waffenbesitzer den Zutritt zu seiner Wohnung verweigert, dann muss er damit rechnen, dass die Kontrolleure große Zweifel daran haben, dass er seine Waffe vernünftig untergebracht hat. Er hat dann seine Mitwirkungspflicht verletzt und muss seine Waffe abgeben. Diese Regelung halte ich für völlig richtig.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage wird von Herrn Krogmann von der SPD-Fraktion gestellt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, dass hier zwischen uns Konsens besteht, scheint klar geworden zu sein. Ich bin allerdings nicht ganz sicher, ob darüber auch mit Herrn Dammann-Tamke Konsens besteht.
Die Kontrollen müssen natürlich durchgeführt werden. Aber wer macht das? - Vermutlich machen das die Kommunen. Die Frage ist: Sind die Kommunen dazu in der Lage? Greift hier das Konnexitätsprinzip? Haben Sie schon über die Umsetzung mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen?
Sie haben Recht: Das ist Sache der Waffenbehörden, d. h. der Kommunen. Wir sind sofort nach dem Anschlag in Winnenden mit den Waffenbehörden in Kontakt getreten. Wir haben über das Ministerium ein entsprechendes Schreiben auf den Weg gebracht. Vor allem sind natürlich die Polizeidirektionen gefordert, die die Aufsicht über die Waffenbehörden haben. In einigen Polizeidirektionen haben bereits Abstimmungsgespräche stattgefunden. Zum Beispiel hat der Polizeipräsident von Göttingen, Herr Wagel, alle Waffenbehörden in seinem Bereich eingeladen, um über die Situation zu sprechen. Insbesondere ging es in diesem Zusammenhang um die Amnestieregelung und darum, dass die Waffen freiwillig abgegeben werden können.
Es ist richtig, dass die Kommunen stichprobenartig noch mehr Kontrollen durchführen sollten. Allerdings werden nicht - das sollte man auch nicht darstellen - flächendeckend Kontrollen durchgeführt werden können. Das ist nicht leistbar; es ist aber auch nicht notwendig. Denn die Tatsache, dass unangemeldet ein Kontrolleur vorbeikommen und aufdecken kann, dass eine Waffe nicht vernünftig untergebracht ist, und die damit verbundene Gefahr, dass man seine Waffe abgeben muss, wird - da bin ich ganz sicher - schon dazu führen, dass die wenigen, die ihre Waffe nicht vernünftig unterbringen, doch darüber nachdenken. Es ist schon interessant, dass es mittlerweile bei der Bestellung von Waffenschränken längere Wartezeiten gibt. Das zeigt, dass bisher das eine oder andere nicht richtig gelaufen ist. Durch diese neuen Möglichkeiten kann diesem Problem begegnet werden.
Ich meine nicht, dass in diesem Fall das Konnexitätsprinzip greift; denn die Aufgabe der Kontrolle hat schon immer bestanden. Der einzige Unterschied ist, dass man früher eine Wohnung nur dann betreten konnte, wenn ein gewisser Verdacht bestand. Jetzt können anlassunabhängige Kontrollen erfolgen. Das ist kein Grund, um in irgendeiner Weise über Konnexität zu diskutieren.
Herr Präsident! Ich habe noch eine Frage zu den Kontrollen. Wie häufig sollen die Kontrollen durchgeführt werden? In welcher Frequenz stellen Sie sich das ganz konkret vor? Und wie wird eigentlich weiter verfahren, wenn das Szenario eintritt, das Herr Dammann-Tamke aufgezeigt hat, nämlich dass der Waffenberechtigte den Kontrolleur nämlich schlicht und ergreifend nicht in seine Wohnung lässt?
Herr Briese, zum ersten Teil Ihrer Frage: Es muss stichprobenartig kontrolliert werden. Im Moment kann ich keine Vorgabe machen, wie oft das stattfinden soll. Das ist Sache der Behörde selbst. Dazu, wie oft das passieren soll, sollte sich nicht der Minister einlassen. Die Regelungen müssen vor Ort umgesetzt werden.