Sehr geehrter Herr Abgeordneter, auch in diesem Fall handelt es sich, wie Sie wissen, um geschützte Daten von Betroffenen, die ich an dieser Stelle nicht weitergeben muss.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Drucksache 13/6092 aus der letzten Legislaturperiode, als zum Stichwort „Geschäftsgeheimnis der Berater“ eine ähnliche Anfrage gestartet worden war. Ich kann sehr gerne daraus zitieren; aber ich denke, sie ist Ihnen bekannt.
Soweit die Kleine Anfrage auf die Bekanntgabe von Namen von Beratern nebst Bekanntgabe von Einzelheiten der mit diesen Beratern geschlossenen Verträge gerichtet ist, standen – wie bereits bei der erwähnten Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1615 – einer umfassenden Beantwortung durch die Landesregierung die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und aus Art. 14 Abs. 1 GG entgegen.
Ich kann Ihnen das gerne zur Verfügung stellen – zur Erinnerung daran, dass ich genauso verfahre, wie es in dieser Antwort geschildert ist.
Danke schön. – Frau Ministerin, da Sie zu den persönlichen Vorbereitungen keine Auskunft geben möchten, möchte ich gerne auf den Bereich der Erstellung und Vorbereitung von Reden übergehen.
Man hat seit längerer Zeit gemunkelt und gehört – das haben Sie eben auch bestätigt –, dass wichtige Reden zu zentralen Vorhaben Ihres Hauses extern vorbereitet werden. Könnten Sie erläutern, warum Sie Reden von Externen vorbereiten lassen und dies nicht im Haus geschieht?
Sehr geehrte Frau Gödecke, es ist eine Vielzahl von Reden zu erstellen. Ich gebe gerne zu, dass wir einen enormen Sachverstand im Haus haben. An dieser Stelle gibt es sicherlich kein Manko. Sie wissen aber auch, dass die Erstellung von Reden eine andere Sache ist, als die Grundlage aus dem Haus zu bekommen. Insofern muss eine Grundlage aus dem Haus in eine Rede umformatiert werden. Dazu gab es externen Sachverstand.
Frau Ministerin, im Zusammenhang mit dieser Fragestellung war der „Rheinischen Post“ zu entnehmen, dass Sie ihrerseits ermitteln ließen, wie hoch die Beratungskosten Ihrer Vorgängerin im Amt, Frau Ute Schäfer, waren. Können Sie uns zu dem Ergebnis etwas sagen? Was hat die Überprüfung erbracht?
Auch da beziehe ich mich auf das, was ich eben für mich in Anspruch genommen habe, nämlich auf geschützte Rechte von Betroffenen. Es ist kein guter Stil, in diesem Zusammenhang Auskunft über meine Vorgängerin zu geben. Das tue ich selbstverständlich nicht.
Frau Ministerin, können Sie uns darüber Auskunft geben, in welcher Höhe weitere Mittel bis zum Ende der Legislaturperiode für Coaching, Fortbildung und Redenanteile geplant sind?
Ich bestätige Ihnen hiermit, dass der für 2008 benannte Betrag auch am Ende des Jahres Gültigkeit haben wird. Es wird also keine Erweiterung geben. Ich halte allerdings eine Beratung in der von mir dargelegten Form auch für eine Profilierung und für professionelles Handeln. Ich möchte daher keine Auskunft darüber geben, wie es in den Jahren 2009 oder 2010 aussehen könnte.
durch eine Verstärkung im Referat keine zusätzlichen Coachingmittel anfallen werden. Mich interessiert an der Stelle: Wie hoch sind die Personalkosten im Referat, die mit dieser Verstärkung verbunden sind?
Frau Ministerin, meine Frage geht in die gleiche oder eine ähnliche Richtung wie die von Frau Hendricks: Sieht man sich den Organisationsplan des MSW und den Haushaltsplanentwurf an, so stellt man fest, dass viele Stellen abgebaut wurden. Demgegenüber scheint der Bereich Medien-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veröffentlichungen und Reden stark ausgeweitet. Können Sie uns sagen, wie viele Personen dort derzeit auf wie vielen Planstellen tätig sind?
Sehr geehrter Herr Trampe-Brinkmann, ich habe eben betont, dass eine Menge Reden anfallen, die geschrieben werden müssen. Damit sind unterschiedliche Personen beschäftigt. Ich habe zurzeit eine Redenschreiberin und jemanden, der eventuell einspringt, wenn das Volumen zu hoch ist.
Ich kann das gerne noch ein paar Mal wiederholen: Es handelt sich um geschützte Rechte von Betroffenen. Auf diesen Passus ziehe ich mich zurück. Wenn Ihnen meine Antwort nicht ausreicht, gebe ich gerne das an Sie zurück, was in der letzten Legislaturperiode von der damaligen Landesregierung zu diesem Sachverhalt geschrieben worden ist.
Frau Ministerin, in der „Bild“-Zeitung vom 8. Oktober 2008 werden Sie bzw. Ihr Ministerium indirekt wie folgt zitiert: Außer
dem sei die Empörung scheinheilig. Von Sommers Gesamtetat, rund 13,4 Milliarden € pro Jahr, mache die Summe nur einen Bruchteil aus. – Ich frage Sie, Frau Ministerin: Finden Sie, dass 50.000 € – immerhin das Jahresgehalt eines Lehrers – eine zu vernachlässigende Summe sind?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, diese 50.000 € beziehen sich auf das Jahr 2008 einschließlich. Guter Rat ist teuer.
Frau Ministerin, ich würde gerne Näheres zu der Art der Unterstützung wissen, ohne dabei Ihre Persönlichkeitsrechte oder die der Beratenden verletzen zu wollen. Handelt es sich eher um eine inhaltliche Unterstützung bei der Ausgestaltung der Reden oder eher um eine persönliche Beratung im Sinne eines Redetrainings im Bereich Rhetorik, Sprechtraining etc.?
Frau Ministerin, meine Frage geht in die gleiche Richtung: Welche Bausteine inhaltlicher Art sind denn für dieses und das nächste Jahr geplant?
Frau Löhrmann, für dieses Jahr ist nichts mehr geplant. Ich sagte ja, dass sich an dem Volumen, das Sie auch kennen, nichts mehr ändern wird. Ich behalte mir allerdings vor, wenn Bedarf besteht, das im nächsten oder übernächsten Jahr aufzugreifen.
Frau Ministerin, Sie haben eben in Ihrer Antwort dargestellt, dass Sie nicht weiter darauf eingehen wollten, welche Ergebnisse Ihre Überprüfung der Beratungskosten Ihrer Vorgängerin erbracht hat. Ich würde aber doch gerne wissen, wann Sie diese Überprüfung in Auftrag gegeben haben: vor Beantwortung der Kleinen Anfrage oder im Nachhinein?
Frau Ministerin, Sie haben für Ihr Coaching ca. 55.000 € beansprucht. Man konnte in einer Zeitung lesen, es handele sich um einen fünfstelligen Betrag, während Ihre Vorgängerin, also ich, einen vierstelligen Betrag ausgegeben habe. Sie haben eben davon gesprochen, Sie wollten Persönlichkeitsrechte nicht verletzen. Ich fordere Sie ausdrücklich auf, zu benennen, was ich für mein persönliches Coaching ausgegeben habe. Ich stelle Ihnen jetzt frei, diese Frage zu beantworten.
Dafür bedanke ich mich sehr, Frau Abgeordnete Schäfer. Allerdings würde ich das auch in diesem Fall nicht tun. Ich nehme für mich in Anspruch und empfinde das als guten Stil, das auch in diesem Zusammenhang nicht zu tun. Nein.
Frau Ministerin, könnten Sie mir bitte die Frage beantworten, wie Sie den bisherigen Erfolg der von Ihnen ergriffenen Maßnahmen beurteilen?
Sehr geehrte Frau Beer, es geht hier nicht um Erfolg oder Misserfolg. Ich sage an dieser Stelle: Die von mir in Anspruch genommene Beratung ist ein, wie ich meine, professioneller Akt. Beratung ist etwas, was durchaus gang und gäbe ist. Ich lese Ihnen in diesem Zusammenhang gerne einmal einen Abschnitt aus der „Zeit“ vor. Da steht:
Das Umdenken in Deutschland setzte vor etwa fünf Jahren ein. Bis dahin wurde belächelt, wer sich coachen ließ. Er war stigmatisiert als Verlierer, Schwächling, Kranker. Mittlerweile gilt Coaching als Zeichen hoher Wertschätzung.
Frau Ministerin, ich möchte auch gerne etwas zu Ihrer persönlichen Evaluation des Coachings erfahren. Sie haben zwar die Frage der Kollegin Beer nicht beantwortet, aber ich will sie trotzdem präzisieren: Können Sie
mir sagen, an welchen Kriterien Sie festmachen, ob weiterer Bedarf für ein Coaching besteht oder nicht?
Ich habe gesagt, dass der Etat für Beratung für 2008 ausgeschöpft ist. Ich habe auch gesagt, dass ich mir vorbehalte, das für 2009 bzw. 2010 wieder zu eröffnen, wenn ich diesen Bedarf sehe. Diesen Bedarf sehe ich persönlich. Dafür gibt es meine persönlichen Kriterien.