Das zieht sich durch die ganze Anfrage. In den Antworten wird verwiesen auf den Datenschutz,
In der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung monierte unser Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herr Reinhard Dankert, dass die DeMail keine Ende-zu-Ende-Verschlüsslung der übermittelten Nachrichten biete. Ich zitiere ihn: „Zwischen Nutzern und De-Mail-Diensteanbieter findet somit lediglich eine Transportverschlüsselung statt. Die Diensteanbieter haben jederzeit Zugriff auf die zur Entschlüsselung nötigen Schlüssel“ und somit sind De-Mails zumindest kurzfristig zu entschlüsseln. „Das E-Government-Gesetz soll aber ausdrücklich Verfahren der Steuerverwaltung und der Sozialversicherung unterstützen. Insbesondere in diesen Bereichen sind Nachrichten mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf in der Vertraulichkeit nicht selten. In diesen Anwendungsfällen ist der Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsverfahren angezeigt, weil sie die Kenntnisnahme von Nachrichteninhalten bei den De-Mail-Providern technisch ausschließen.“ Zitatende von unserem Herrn Dankert.
Sie haben recht. In unserem Landesgesetz ist es im Moment noch anders geregelt. Nichtsdestotrotz finde ich diese Verbesserung, die jetzt in das Bundesgesetz eingeflossen wäre und vermutlich auch einfließen wird, sehr viel besser und richtiger als das, was wir bisher haben. Die Anforderungen an den Datenschutz haben sich im Laufe der letzten Jahre erheblich verändert. Von daher ist diese Modernisierung und Anpassung notwendig.
Wir finden aber auch, in den meisten Fällen ist dies durchsetzbar, und die Schwierigkeiten im Einzelfall dürfen nicht dazu führen, den Datenschutz für alle Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands auszuhebeln.
Überwiegend jedoch geht der Antrag fehl in der Kritik und erweckt fälschlicherweise den Anschein, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bislang wenig Beachtung im Meldewesen gefunden habe und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz beim Melderecht außen vor gelassen wurde. Das Gegenteil ist der Fall. Beim Meldewesen herrscht zwischen dem ULD und der Landesregierung große Einigkeit. Das Landesmeldegesetz wurde sogar herangezogen, um das Gerüst des neuen Bundesmeldegesetzes zu bilden, welches
ne Bevölkerung und die Bevölkerung befreundeter Staaten überwacht. Mittlerweile ist jedem klar: Mit dieser Bundesregierung landet der Datenschutz endgültig auf einem Abstiegsplatz.
Vor zwei Wochen berichtete der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NordrheinWestfalen Ulrich Lepper im Europaausschuss über den besorgniserregenden Verhandlungsstand zur EU-Datenschutzreform. Bei aller diplomatischen Zurückhaltung war seine Botschaft deutlich vernehmbar: Diese Bundesregierung setzt alles daran, das heutige deutsche Datenschutzniveau abzusenken, beispielsweise durch die Aushebelung der Zweckbindung bei der Datenerhebung und durch den Wegfall der Verpflichtung zur Einsetzung betrieblicher bzw. behördlicher Datenschutzbeauftragter.
Lieber Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Datenschutz und Informationsfreiheit sind wichtigste Themen unserer Zeit. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Daten sind der Rohstoff im 21. Jahrhundert. Der Schutz personenbezogener Daten ist für uns ein Grundrecht.
Tatsächlich ist es so, dass Datenschutz die Frage unserer Zeit ist und dass er einen starken Rechtsrahmen braucht. Die europäische Datenschutzreform kann diesen Rahmen schaffen. Das ist völlig klar. Deswegen unterstützen wir das auch. Die Kommission und das Parlament haben dazu einen guten Entwurf vorgelegt. Der ist jetzt im Trilogverfahren. Das ist bereits angesprochen worden.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die Einzelheiten des Antrags der Fraktion der Piraten eingehe, möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass es richtig und gut ist, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit jede Gelegenheit wahrnimmt, im Landtag über Gesetzgebungsverfahren aus seiner Einschätzung und seiner Sicht heraus zu berichten. In diesem Zuge hat er auch Sorgen und Befürchtungen zum Aus
Weil wir eben die Sorgen der Bürger ernst nehmen, müssen wir fahrlässigen Fehlinformationen klar entgegentreten, wir müssen für das Abkommen streiten und klarmachen, dass es weder beim Verbraucherschutz noch im Umwelt- und Datenschutz oder bei der Nahrungsmittelsicherheit geringere Standards geben darf und wird.
Unser Problem beginnt bei den anderen Standards, nämlich bei den Standards, die über Jahrzehnte erkämpft worden sind. Das ist im Lebensmittelbereich so, das ist beim Verbraucherschutz so, das ist beim der Datenschutz so, und es ist auch bei der Kultur so. Da liegen unsere Probleme. Wenn es nur um solche Sachen wie Blinker, Ladekabel, technisches Zubehör und um Zulassungsvereinfachungen gehen würde, hätten wir das Problem gar nicht.
TTIP wird den steinzeitlichen und innovationsfeindlichen Status quo des europäischen Urheberrechts manifestieren, obwohl hier größte Reformbemühungen auf EU-Ebene vonnöten wären, die bereits teilweise begonnen haben. Das ist nur ein Effekt des sogenannten Lock-in-Prinzips des Freihandelsabkommens. Jedwede Verbesserung von Standards, zum Beispiel von Verbraucherschutz-, Datenschutz- und Umweltstandards, wird nicht mehr möglich sein, wenn sie Wirtschaftsinteressen berührt. Eine Erhöhung eines Schutzniveaus kann es in Zukunft nicht mehr geben.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz
Wir haben im Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der PIRATEN deren Vorschlag zu einer Ausschreibung bei der Stelle des Landesbeauftragten für Datenschutz abgelehnt. In der Tat steigen bei mir persönlich inzwischen die Zweifel, ob das die richtige Entscheidung gewesen ist, denn kurz vor Ende der zweiten und nach geltender, bewährter Gesetzeslage letzten Amtsperiode des Leiters des ULD präsentierten uns SPD, Grüne und SSW die etwas anrüchige Idee, das Landesdatenschutzgesetz zugunsten einer unbegrenzten Wiederwahl Thilo Weicherts zu ändern. Nahezu komödiantisch muteten in der letzten Landtagstagung die Versuche der versammelten rot-grün-blauen Netzwerke an, jeden Bezug zum grünen ExLandtagsabgeordneten und Parteifreund Weichert wegzureden.
Die Ergebnisse der schriftlichen Anhörung zu diesem Punkt wurden dann auch zu einem peinlichen Spießrutenlauf für die Parteibuchnetzwerker. Die deutsche Vereinigung für Datenschutz sprach sich für den Antrag der PIRATEN auf öffentliche Ausschreibung aus. Transparency International lehnt den Vorschlag von SPD, Grünen und SSW strikt ab. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hüllt sich in beredtes Schweigen. Ausgerechnet Professor Becker wird am Ende zum stärksten Verteidiger der Lex-Weichert-Freunde und stellt fest, dass sie immerhin nicht gegen Europarecht verstoßen.
Dieses Gesetz, von dem sie jetzt gesprochen haben, als Lex Weichert zu bezeichnen, geht wirklich an der Sache vorbei. Beteiligen Sie sich doch mit inhaltlichen Argumenten an der Entscheidung über den zukünftigen Beauftragten für Datenschutz! Bringen Sie Argumente! Aber diese billige Polemik, die Sie hier heute abgeliefert haben, anstatt die Kraft der Argumente wirken zu lassen, kann ich wirklich überhaupt nicht verstehen.
Wenn er wirklich der Einzige wäre, der davon profitiert, dann dürften wir ihn nicht wählen. Da gebe ich Ihnen recht. Das ist aber nicht so. Wenn wir tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, dass Herr Weichert in der Vergangenheit für das Land gute Arbeit geleistet hat, weit anerkannt über die Grenzen des Landes Schleswig-Holstein hinaus, dann wählen wir ihn, weil das gut für das Land Schleswig-Holstein und die Bürgerinnen und Bürger ist, für die er sich einsetzt und für die er dafür sorgt, dass der Datenschutz das entsprechende Gewicht hat. Darum geht es.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde ausschließlich zum Gesetzentwurf der PIRATEN sprechen. Mit ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz sind die PIRATEN wohl einem Regelungsreflex aufgesessen. Aus mehreren Gründen ist der Gesetzentwurf handwerklich lückenhaft und überdies systemwidrig. Er findet daher keine Zustimmung der Küstenkoalition.
Es ist nicht anders zu erklären als ein Reflex auf die unschöne Situation der Nachfolge von Peter Schaar als Bundesbeauftragter für Datenschutz im letzten Herbst im Anschluss an die Neuwahlen zum Bundestag. Bis eine - vorsichtig formuliert - überraschende Nachfolgerin in Andrea Voßhoff gefunden wurde, drohte das Amt für unbestimmte Zeit trotz des größten Datenschutzskandals aller Zeiten unbesetzt zu bleiben, weil sich die Bundesregierung weigerte, wenigstens eine kommissarische Fortführung der Amtsgeschäfte zu gewährleisten.
Aber ich gestehe Ihnen insgesamt zu: Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, was der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein genau tun soll und welche Stellung er deshalb im gesamten politischen Gefüge einzunehmen hat. Die PIRATEN sehen den Datenschutzbeauftragten offenbar als eine Art Volkstribun für Datenschutz, so wie es Professor Joachim Krause in seiner Stellungnahme beschrieben hat; denn mit der öffentlichen Ausschreibung sowie der öffentlichen Anhörung wäre automatisch eine höhere Erwartungshaltung an die Durchsetzungskraft des Datenschutzbeauftragten geknüpft, die derzeit aus gutem Grund gesetzlich in dieser Form nicht vorgesehen sei.
Worten: Die Aufhebung der Beschränkung der Wiederwahl des Datenschutzbeauftragten schade nach seiner Ansicht dem Datenschutz in SchleswigHolstein eher, als dass sie nütze.
Wer Thilo Weichert kennt, weiß, dass Thilo Weichert seinen Job lebt. Der Mann lebt für den Datenschutz. Er ist quasi von dieser Rolle kaum zu trennen. Insofern kann ich es nachvollziehen, wenn sich Thilo Weichert mit allen Möglichkeiten, die ihm zu Gebote stehen, und auch der Möglichkeit, hart zu lobbyieren, dafür einsetzt, dass er diesen Job behalten kann. Ich finde es nachvollziehbar und mache Thilo Weichert an dieser Stelle keinen Vorwurf. Es ist nur menschlich, dass er diesen Job, für den er lebt, weitermachen möchte.
Einen Vorwurf mache ich aber der Koalition, dass sie Herrn Weichert nicht gesagt hat, wie das Gesetz aussieht, dass wir zwei Amtsperioden für den Landesbeauftragten für den Datenschutz haben und dass dann Ende ist.
jemanden aus, der einfach die besten Beziehungen hat, und wählen ihn zum Landesbeauftragten für den Datenschutz. Das finde ich sehr komisch.
Datenschutz ist eng mit der IT verwoben. Der Kollege Kubicki hat es gerade ausgeführt: Alle 18 Monate verdoppeln sich die Leistung und die Speicherkapazität der Computer, die man jetzt neu kaufen kann. Um da mithalten zu können, ist es eine gute Idee, nach zwei Runden einen neuen Datenschutzbeauftragten zu wählen. Das hat Herr Bull schon 1988 gesagt, das hat er jetzt in der Anhörung gesagt.
Wir sollten dabei bleiben. Es ist gut, frische Ideen in das Amt einzubringen - so, wie Herr Weichert es damals gemacht hat. Und er hat den Datenschutz durchaus aufgemischt.
Ich komme zum Schluss. Wenn das nicht der Fall ist, dann haben wir eine Problematik mit der Legitimität. Wir müssen diese Legitimität auf das maximale Niveau setzen, das irgendwie möglich ist. Setzen Sie deswegen dieselben Standards wie für eine Richterwahl auch für die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz an! Stimmen Sie unserem Vorschlag zu, und streichen Sie bitte nicht die Wiederwahlsperre! - Vielen herzlichen Dank.
Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gemäß § 20 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA)
Dieser Tagesordnungspunkt wird ohne Debatte behandelt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben weiterhin über den Wahlvorschlag der Landesregierung zu befinden, der vorsieht, Herrn Nils Leopold als Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt zu wählen. Hierzu habe ich in meinen Unterlagen stehen, dass der Herr Ministerpräsident noch einmal das Wort ergreifen möchte.
- Nein, das möchte er nicht. - Bevor wir zur Wahl kommen, möchte ich Folgendes anmerken: Die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt gemäß Artikel 63 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 20 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes durch den Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Die Wahl wird gemäß § 75 und § 77 unserer Geschäftsordnung geheim mit Stimmzetteln durchgeführt.