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Auch ich möchte noch mal auf die Ausgleichsabgabe kommen, die ist jedes Jahr Thema, sie ist jedes Jahr Thema im Finanzausschuss, sie ist jedes Jahr Thema hier im Plenum und wenn der Finanzminister mir noch eine Bitte erfüllen könnte, dann sollte er ein Sondervermögen anlegen, damit endlich klar wird, dass wir nicht Geld bunkern, das Geld kommt im Laufe des Jahres herein, da können wir es noch nicht ausgeben. Im Folgejahr versuchen wir, es auch mit Sonderprogrammen, wenn wir viele Einnahmen haben, auszugeben. Wir haben allein 10 Mio. € in den letzten Jahren zusätzlich ausgegeben, um Anreize zu schaffen, dass Menschen mit einer Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt kommen und auch die Mär, in Rheinland-Pfalz würde das aus der Ausgleichsabgabe genommen, Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt auf eine andere Art und Weise finanziell zu unterstützen, ist eben nur eine Mär. Eins kann ich mir auch nicht verkneifen. Auch ich muss zu den Einsparungen im IT-Bereich, welche die FDP angesprochen hat, noch einmal sagen, ich weigere mich, die Trommel wieder einzuführen in einer modernen Welt und ich weigere mich auch noch einmal, das Morsen zu lernen.

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Wir haben gerade in den letzten Tagen ein wahres Feuerwerk an Sport gehabt, wir haben es eben gehört: der Sportgipfel, die Sportgala, gestern der wunderbare "Gold"-Film bei Lufthansa Technik. Wir haben viel über die Förderung des Spitzensports gesprochen, egal, ob Menschen mit Behinderung oder ohne Behinderung. Und Senator Neumann wird in dem Zusammenhang auch nicht müde, immer wieder zu betonen, dass wir diesen Spitzensport nur dann haben können, wenn wir auch eine gute Grundlage im Breitensport haben; damit hat er recht.

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Zuletzt möchte ich Sie noch auf einen Fehler hinweisen. So muss es im Antrag unter II.1, letzter Satz, richtig heißen, dass Ausbildungsmöglichkeiten „für“ Menschen mit Behinderung bereitzustellen sind und nicht „von“ Menschen mit Behinderung, sonst dürfte das nämlich wirklich überschaubar bleiben. Aber bei der Erstellung des Antrags musste es offensichtlich etwas schneller gehen. – Vielen Dank.

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schen mit geistiger oder körperlicher Behinderung verwendet werde. Wörtlich heißt es in Ihrer Pressemitteilung, diese Wortwahl – damit meinen Sie Inklusion – mache deutlich, dass die SPD nicht daran glaube, dass Zuwanderer Chancen auf Aufstieg und Karriere hätten. Was bedeutet das? Ich finde es skandalös, dass Sie den Menschen mit Behinderung auf diese Weise die Chance auf Karriere absprechen.

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Für die FDP ist dieses Gesetz ein tragbarer Kompromiss, wie ich es formulieren möchte. Wir befinden uns nämlich in einem Zwiespalt: Wir müssen die berechtigten Wünsche und Bitten von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, die in ihrem praktischen Leben jeden Tag mit Problemen, wie sie sich z. B. aus der fehlenden Barrierefreiheit ergeben, konfrontiert sind. Für die Kolleginnen und Kollegen im Landtag, die selbst keine Behinderung haben, ist es manchmal schwierig, all diese Wünsche nachzuvollziehen. Oft sind es die kleinen Dinge des Lebens, die das Leben mit einer Behinderung schwer machen. Für uns Politiker ist das ein sehr sensibles Thema.Wir müssen sehr genau aufpassen, wie wir mit diesen Forderungen umgehen, für die ich persönlich sehr viel Verständnis habe.

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Die Erfolge im Bereich der Eingliederungshilfe zeigen sehr deutlich, dass diese Gelder gut angelegt sind. Gerade die ambulanten Leistungen sollten noch weiter ausgebaut werden. Mit der Einführung des persönlichen Budgets, der Hilfe nach Maß für Menschen mit Behinderung und des Budgets für Arbeit hat Rheinland-Pfalz eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Auch das Projekt Übergang Schule – Beruf und das Betreute Wohnen tragen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Menschen mit Behinderung bei.

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Aber bei aller Wichtigkeit, diese fiskalische Entwicklung genau im Blick zu haben, müssen auch die Gründe hierfür betrachtet werden. Zum einen führen spürbare Fortschritte in der Medizin vor allem in der Frührehabilitation und eine verbesserte soziale Situation zu einem höheren Lebensalter der Menschen mit Behinderung, zum anderen wollen wir den Menschen mit Behinderung ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen.

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Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns gemeinsam dafür einsetzen, dass entsprechend dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene die Leistungen für Menschen mit Behinderung zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden und eine dynamische Kostenbeteiligung des Bundes innerhalb der Eingliederungshilfe normiert wird; denn die Menschen mit Behinderung haben es verdient, meine Damen und Herren.

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Zusammenhalt ist auch, wenn Inklusion von Menschen mit Behinderung gelingt. Es gibt noch viel zu tun, bis wir eine wirklich inklusive Gesellschaft erreicht haben. Aber wir arbeiten mit Nachdruck daran. Es ist wichtig, die Barrieren zu beseitigen, vor allen Dingen die Barrieren in den Köpfen, damit es auch in Zukunft eine Selbstverständlichkeit ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung zusammen arbeiten, zusammen leben, zusammen lernen und in unserer Gesellschaft zusammen Spaß haben können.

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Wir tun etwas für Menschen mit Behinderung. Ich nenne nur einige Beispiele dafür: Bayern war beim Bundesteilhabegesetz Taktgeber. Damit haben wir für die inklusive Gesellschaft den Paradigmenwechsel erfolgreich angestoßen. Es ist Bayern zu verdanken, dass mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes der Mensch mit Behinderung im Mittelpunkt steht und dieser eine bessere Teilhabe an der Gesellschaft erfährt als jemals zuvor.

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Nun noch kurz zum Thema Inklusion. Menschen mit Behinderung sind überdurchschnittlich von Armut betroffen. Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung steigt weiterhin. Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse stagniert bei gerade einmal 3 %.

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Lassen Sie mich abschließend die Situation der Menschen mit Behinderung ansprechen. Wir müssen sehen, dass wir mit der Förderung von Menschen mit besonderen Behinderungsarten einen klaren Weg gehen, und zwar bei Blinden, bei Gehörlosen und insbesondere bei Schwerstsehbehinderten mit dem TeilBlindengeld, das wir in den kommenden Wochen und Monaten beraten werden. Es ist eine Herausforderung für die Politik, Politik für und mit Menschen mit Behinderung zu machen, die wir ganz zentral in den Fokus stellen, meine Damen und Herren.

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Noch etwas zu diesem Thema; das haben Sie im Bericht auch stehen, nämlich die Förderung von Menschen mit Behinderung. Im letzten Jahr ist es ein paarmal passiert: Es konnten noch nicht einmal die 30.000 Euro für die Parität in Werkstattbeiräten ausgegeben werden. Wenn wir von Vereinfachungen im System sprechen und von Inklusion, dann darf es doch für den Freistaat Bayern kein Problem sein, wie ein Mensch mit Behinderung wählen kann, wie ein blinder Mensch wählen kann. Es muss doch möglich sein, die Informationen in einfacher Sprache leichter zugänglich zu machen. Es muss doch etwas für Hör- und Sinnesbehinderte gemacht werden. Es muss benannt werden, dass der Freistaat hier kein gutes Beispiel ist. Auch das ist ein großes Stück des Weges.

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Wenn ich davon spreche, dass es sich nicht um eine Gruppe handelt, die besondere Merkmale hat, dann meine ich das sehr wohl auf die Gruppe der Migrantinnen und Migranten bezogen. Wenn z. B. ein Mensch mit Migrationshintergrund eine Behinderung hat, dann ist er ein Mensch mit Behinderung.

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Mein Damen und Herren, das Schwerstsehbehindertengeld ist ein weiterer Baustein und ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft mit Barrierefreiheit, Teilhabe, Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, Beschäftigungsperspektiven für Menschen mit Behinderung und einer Berücksichtigung ihrer Situation. Bei den Beratungen sollten die Belange der Menschen mit Behinderung immer der

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Das Sächsische Integrationsgesetz regelt deshalb für Behörden und andere öffentliche Stellen: „Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine bestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“

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Für ein Kind mit Behinderung kann über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bezogen werden, wenn eine vor dem 25. Lebensjahr eingetretene Behinderung Grund dafür ist, dass ein Kind seinen Lebensbedarf nicht selbst decken kann.

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Liebe Frau Schmidt, die Ausgleichsabgabe fließt den Menschen mit Behinderung wieder zu, gar keine Frage. Unsere Aufgabe ist es, alle Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, wenn sie das körperlich schaffen und wenn sie auch die nötige Unterstützung haben. Wir brauchen aber auch die Werkstätten. Die Werkstätten sind dazu da, all diejenigen Menschen tagtäglich zu beschäftigen, die einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt überhaupt nicht ausfüllen können. Dafür gibt es auch diese Abgabe; wir nutzen sie. Ich habe nicht damit angegeben oder mich darüber gefreut, dass die Abgabe gestiegen ist, wie Sie gesagt haben, sondern für mich ist sie ein Instrument, um Behindertenpolitik gut machen zu können. Es wäre anders auch nicht möglich.

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Von den früheren Zuständen sind wir momentan rechtlich und in den meisten Fällen auch gedanklich weit entfernt. Dennoch existiert weiterhin das wirkmächtige Bild, dass Elternschaft und Behinderung nicht zusammenpassen. Von Vorbehalten gegenüber Eltern mit Behinderungen wird immer wieder berichtet. Für Beispiele muss man nur einmal die Webseite des Verbandes Eltern mit Behinderungen besuchen. Solange eine Behinderung noch als unüberwindbares Defizit einer Person betrachtet wird, wird dieser Vorbehalt weiterhin bestehen.

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Das Nächste. Sie haben gesagt, es stehe nicht drin, Menschen mit Behinderung bekämen pauschal das Wahlrecht entzogen. Da haben Sie recht. Aber Men schen mit Behinderung sind davon betroffen. Ich habe auch die Zahl der Menschen genannt, die unter Voll

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Ich erlaube mir zu empfehlen, den Artikel 29 der UN Behindertenrechtskonvention genauer anzusehen. Vielleicht hilft dies, um in dieser Richtung weiterden ken zu können. Darin wird ausdrücklich gesagt, dass Menschen mit Behinderung ihre politischen Rechte, insbesondere das Wahlrecht, gleichberechtigt mit an deren wahrnehmen können. Darüber hinaus verpflich tet die Konvention die Vertragsstaaten, dass Men schen mit Behinderung im Bedarfsfall und auf Wunsch

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meiner Sicht zu hinterfragen. Was einen weiteren großen Komplex des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE betrifft, das ist die Erreichbarkeit der Wahllokale für Menschen mit einem Handicap oder einer Behinderung. Ich bin schon sehr überrascht, dass DIE LINKE mit diesem Antrag jetzt erst kommt. In gut vier Wochen sind bereits Wahlen. Sie kennen alle die Abläufe. Wenn es wirklich erhebliche Veränderungen in den Wahllokalen, beispielsweise auch baulicher Natur, geben sollte, weil man zum Beispiel bestimmte Rampen anstellt, um die Erreichbarkeit der Menschen mit Behinderung dort in irgendeiner Form zu gewährleisten, dann hätte man aus meiner Sicht das Ganze nicht unbedingt mit einem Antrag der CDU und SPD verknüpfen müssen, wenn es um die Neugestaltung der Wahlkreise geht, sondern sich generell mal dazu ins Benehmen setzen sollen.

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Denn es ist darin geklärt und zu lesen, dass die Vertragsstaaten - und dazu zählt natürlich auch Deutschland und Thüringen - verpflichtet sind ,den Menschen mit Behinderung die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, dies gleichberechtigt mit den anderen zu genießen, umzusetzen. Und wir haben sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können,

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Hamburger Unternehmen landen bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen im bundesweiten Vergleich auf dem vorletzten Platz. Es besteht offenbar eine große Unsicherheit und Skepsis gegenüber der Einstellung von Menschen mit Behinderung. Der Austausch mit Hamburger Unternehmen, der von der Arbeitsagentur Hamburg und der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, Frau Körner, in Hamburg betrieben wird, sorgt sicher dafür, dass einige Hemmnisse abgebaut werden. Die meisten Unternehmen sind eben keine Experten auf diesem Gebiet und lassen sich durch den verstärkten Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung abschrecken. Doch es ist durchaus so, dass in schwierigen Fällen durch das Gespräch mit den entsprechenden Verbänden perspektivisch Lösungen gefunden werden können.

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Alle Ziele, die Sie in Ihrem Antrag beschrieben haben wie gleichwertige Lebensbedingungen, barrierefreier Lebensraumgestaltung oder auch der Zugang zu Informations- und Kommunikationssystemen beschränken sich doch nicht ausschließlich auf eine einzige Behinderung, sondern auf die Bedürfnisse aller Menschen mit Behinderung in diesem Land. Wir werden der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses folgen und Ihren Antrag ablehnen.

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Darüber hinaus halten wir es aber auch für wichtig, eine Einrichtung zu schaffen, in der sich Menschen mit und ohne Behinderung austauschen und voneinander lernen können. Hier reichen periodisch zugängliche Dunkel-Cafes nicht aus. Ein solches dauerhaftes Angebot wäre nicht nur im Sinne der Sehbehinderten und Blinden im Lande, sondern käme allen Menschen mit oder ohne Behinderung zu gute.

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Im Bundesteilhabegesetz haben wir einen Paradigmenwechsel vorgenommen. Nicht die Behinderung ist im Blickwinkel, sie ist nicht mehr der Maßstab für die Zuwendung, sondern es geht nun ausschließlich darum, was ein Mensch mit Behinderung braucht, um sein Leben möglichst selbstständig führen zu können und um auch an der Gesellschaft teilhaben zu können. In diesem Sinne haben wir einen gewaltigen Paradigmenwechsel, der große Anforderungen dahin gehend stellt, dieses Gesetz von Anfang an so gut umzusetzen, dass sich die betroffenen Menschen darauf verlassen können; denn sie sind darauf angewiesen, dass die Unterstützung gut funktioniert.

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Ich möchte Ihnen noch eines mitgeben. Es ist nicht eine Entschädigung für das Leben, sondern Menschen mit Behinderung haben es einfach verdient, dass sie sich den Mehrkostenaufwand, der für die Betreuung und technische Geräte entsteht, genauso leisten können und dass sie genauso teilhaben können. Sie sollen nicht verarmen, bloß weil sie eine Behinderung haben. Es ist keine Entschädigung, sondern die Übernahme eines Lebensmehraufwandes, um den wir uns in dieser Gesellschaft kümmern müssen. Ich hoffe auf einen guten Weg.

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Aus all diesen Gründen stehen wir hinter dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich möchte an dieser Stelle aber auch den der Beschlussempfehlung zugrunde liegenden Antrag der beiden Regierungsfraktionen ausdrücklich unterstützen, der dafür plädiert, im Rahmen der Denkmalpflege die Rechte der Menschen mit Behinderung zu beachten. Unsere behinderten Mitmenschen haben – das ist in Artikel 30 des Übereinkom mens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schriftlich festgehalten – genauso das Recht auf Zugang zu Theatern, Museen, Kinos und anderen Orten, an denen Kultur dargeboten wird, wie Menschen ohne Behinderung. Häufig wird ihnen dieser Zugang nicht gewährt, da befürchtet wird, dass durch erforderliche bauliche Verän derungen zu stark in ein Baudenkmal eingegriffen würde. Das ist aus denkmalpolitischer Sicht verständlich.

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Es wurde ganz klar gesagt, dass es erhebliche Auswirkungen für diejenigen Kinder haben wird, die wir besonders im Fokus haben müssen, weil das Thema der Kinderarmut in Bremen besonders schwer ist. Auch in Fällen von echter oder vermuteter Kindeswohlgefährdung wird es zu Schwierigkeiten kommen. Das haben mir alle Experten unabhängig voneinander bestätigt, denn für Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von Behinderung bedroht sind, oder für Kinder mit Entwicklungsverzögerung wird es, wenn es zum Beispiel um die Frühförderung geht, neue Schnittstellen geben. Das ist schon ein Konstrukt, bei dem sich drei verschiedene Parteien über ungefähr acht Jahre kaum einigen konnten und bei dem es riesige Schwierigkeiten gab, sodass wir froh sind, dass wir den derzeitigen Stand erreicht haben. Ich erinnere an die Debatten in der vergangenen Legislaturperiode.

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Aber es geht garantiert nicht – und das hat uns von Anfang an nicht gefallen –, dass es günstiger werden soll. Wie kann man denn auf Bundesebene eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung am tagtäglichen Leben fordern und erwarten, wenn man zugleich sagt, dass es nicht mehr als fünf Milliarden kosten darf? – Keiner von uns trägt ein Preisschild, auf dem steht, wie viel sein Leben kostet und wie hoch der Aufwand dafür ist. Aber hier bekommen Menschen mit Behinderung ein solches Preisschild angehängt und einen Deckel verpasst. Liebe Kollegin Deckwerth, ich hoffe, dass ihr von der SPD als Oppositionspartei in Berlin dafür kämpft, dass man an diesem Deckel schrauben kann, wie ihr das ursprünglich einmal vorhattet. Wir müssen erst prüfen, was das denn ausmachen würde und wo das Geld gebraucht wird. Wir schaffen ganz neue Strukturen und sicher auch einen Konkurrenzkampf zwischen Werkstätten; und wir nehmen vielleicht Anbieter vom Markt, die manchen Kampf nicht aushalten können. Generell stehen wir FREIE WÄHLER aber auch zu unserem bewährten Werkstattsystem.