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Lassen Sie mich beim Thema Datenschutz und Schutz der Privatsphäre noch auf ein letztes Thema kommen, das mehr aus dem Verfassungsausschuss stammt, aber auch hierher gehört. Ich kann es mir an dieser Stelle nicht ersparen, Herr Senator, ich kann mir nur wünschen, dass Sie Ihr Engagement für den Datenschutz und die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern auch in die eigene Partei tragen. Gerade die GAL Nord scheint dringend eine Lektion zu brauchen, wenn sie nicht einmal davor zurückschreckt, eigene Abgeordnete wie Herrn Diebolder durch einen Privatdetektiv ausspionieren zu lassen.

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Keine Sorge, wir stimmen trotzdem zu. Der Datenschutz ist aber etwas, was sich aus meiner Sicht jedenfalls nicht für einen Nebensatz eignet, sondern auch da im Vordergrund stehen sollte. Ich gehe aber davon aus, Herr Hinners, dass wir da keinen Dissens haben, dass der Datenschutz dort nicht nachrangig behandelt werden soll, sondern das Ganze sich auch im Rahmen des Bremischen Datenschutzrechts bewegt, was dort miteinander vereinbart worden ist.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Spätestens seit dem Volkszählungsurteil 1983 ist die Debatte über den Datenschutz auch in allen Länderparlamenten angekommen. Wir haben in diesem Haus immer wieder sehr harte Debatten darüber geführt, nicht zuletzt deshalb, weil die Bayerische Staatsregierung nicht immer der Vorreiter in der Bundesrepublik Deutschland war, wenn es darum ging, einen bürgerfreundlichen Datenschutz in diesem Land umzusetzen. Man muss dazu sagen: Der letzte große Fehlgriff, der zwar nicht auf das Konto der hier sitzenden Regierungskoalition, aber auf Kosten ihrer Ableger in Berlin geht, bestand in dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens, das letztendlich auch der Auslöser dieser Debatte war. Dabei wurde unter der Federführung des CSUBundestagsabgeordneten Hans-Peter Uhl und einer Kollegin von der FDP-Bundestagsfraktion eine Regelung verhandelt, die letztendlich einen Rückschritt für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet. Das ohnehin renovierungsbedürftige Meldewesengesetz wurde für die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich verschlechtert. Das hat zu Recht zu einem öffentlichen Aufschrei geführt. Wir kämpfen seit Langem für eine Zustimmungslösung. Diese wurde uns in diesem Haus, obwohl es landesrechtlich möglich gewesen wäre, immer verwehrt. Daher grenzt dieser Gesetzentwurf, der bezeichnenderweise von den Koalitionsfraktionen und nicht von der Staatsregierung eingebracht worden ist, tatsächlich an ein mittleres kanonisierbares Wunder.

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Ich will allerdings zwei, drei Bemerkungen in der Sache machen. Herausheben will ich den Satz im Bericht, der das Leitbild des Datenschutzreferats skizziert: „Vorbeugender Datenschutz ist der beste Datenschutz.“ Es geht nicht darum, hauptsächlich über Ordnungswidrigkeitenverfahren die Einhaltung des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich sicherzustellen. Vielmehr wird der Schwerpunkt auf die Beratung hinsichtlich des vorbeugenden Datenschutzes gelegt. Das halten wir für ein ausgezeichnetes Leitbild einer Aufsichtsbehörde. Das ist bei Weitem keine Selbstverständlichkeit.

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5,5 Stellen sind derzeit im Innenministerium für den Datenschutz vorhanden. Das sind ausweislich auch der Debatte, die wir im Ausschuss geführt hatten, nicht gerade sehr viele, und es gibt keine großen Möglichkeiten, damit viel Außenpräsenz zu zeigen. Deswegen ist schon aus organisatorischen Gründen eine Zusammenlegung von öffentlichem und nicht öffentlichem Datenschutz erwägenswert.

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Die Probleme mit dem Datenschutz werden eher zunehmen als abnehmen. Mit der vorhandenen Personaldecke sind wir schon jetzt im Grunde nicht in der Lage, die Arbeit in ausreichender Weise zu leisten. Dies liegt nicht an den Einzelnen, die sie ausführen. Wenn man beispielsweise einen solch ausführlichen, guten Bericht bekommt, sieht man, dass die Arbeit mit Engagement geleistet wird. Aber das nützt ja nichts, wenn der Datenschutz nicht über genügend Personal verfügt.

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Es wird darauf hingewiesen, vorbeugender Datenschutz sei der beste Datenschutz. Das ist völlig richtig. Deswegen ist es aber auch notwendig – der Kollege Hofelich hat darauf hingewiesen –, schon vorzeitig mit den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Kontakt aufzunehmen. Man muss denjenigen Betrieben, die noch gar keinen Datenschutzbeauftragten haben, noch viel mehr Hinweise geben, welche Notwendigkeiten im Bereich des Datenschutzes bestehen. Das ist aber mit einer solch kleinen Mannschaft schlichtweg nicht immer möglich.

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Bei der Wahl des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sind 115 Stimmzettel abgegeben worden, davon waren 115 Stimmzettel gültig, damit alle. Herr Prof. Dr. Johannes Caspar erhielt 109 Ja-Stimmen, 2 NeinStimmen und 4 Enthaltungen. Damit ist Herr Prof. Dr. Caspar zum Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt worden.

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Datenschutz ist also in aller Munde, aber nicht in jedermanns Bewusstsein. Damit greife ich Stichworte aus dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf. Das gilt für den Staat, die Wirtschaft und für den Bürger. Der Umgang mit den Daten ist zu sorglos. Wegen Rabatten, Gewinnchancen und was sonst alles noch eine Rolle spielt, geht man so etwas von freizügig mit seinen eigenen persönlichen Daten um, die man sonst noch nicht einmal im Freundeskreis erzählen würde.

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mir mehrere Vorgänge vorgelegt, was ich in der Aktuellen Stunde auf die Fragen sagen soll, wie es mit dem Datenschutz in Rheinland-Pfalz, nachdem der Datenschutzbericht vorgelegt worden ist, im Hinblick auf die Nutzung personenbezogener Daten, die immer schneller Marktreife erreichen und im Markt entsprechend genutzt werden (Sozialnutzung, Facebook, wer-kennt-wen), und den Gefahren aussieht, die sich daraus ergeben. Der Datenschutz als Bildungsaufgabe ist auch schon angesprochen worden.

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Verehrter Herr Dr. Schmitz, das gilt auch für den Datenschutz. Auch hier haben verschiedene Sachverständige einschließlich – das sage ich ausdrücklich – des Landesbeauftragten für den Datenschutz ihre Auffassung zur Anwendung der geltenden Datenschutzbestimmungen dargelegt.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der letzten Plenarwoche haben wir auf Antrag der FDP-Fraktion über den Datenschutz in Rheinland-Pfalz diskutiert. Anlass war damals die Absicht des Rhein-HunsrückKreises, mittels eines Datenflächenkatasters auf Basisdaten des Landesamtes die Solarenergienutzung voranzutreiben. Damals gab es durch eine Presseerklärung den Vorwurf, das Land sei schlimmer als Google. Ich selbst habe damals in meinem Redebeitrag auf die Gefahr hingewiesen, dass die technische Entwicklung den Datenschutz immer mehr ins Hintertreffen geraten lässt.

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Was mich besonders nachdenklich stimmt, ist, dass die aktuelle Untersuchung – der eine oder andere von Ihnen hat es vielleicht gelesen – von PriceWaterhouseCoopers mitteilt, dass nur 25 % der Unternehmen bei uns in Deutschland überhaupt, was Datenschutz anbelangt, in Weiterbildung investieren und eine möglichst intensive Befassung mit dem Thema „Datenschutz“ vornehmen. Auch da gibt es in dem erwähnten Sinne Handlungsbedarf.

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Am 22. April 2010 haben – es ist gesagt worden – der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie der hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in einer gemeinsamen Presseerklärung mitgeteilt, dass Google-StreetView-Fahrzeuge auch mit einem Scanner zur Erfassung von Daten über WLAN-Netze ausgestattet waren. Diese Praxis ist durch das Unternehmen Google gegenüber dem zuständigen Hamburger Datenschutzbeauftragten inzwischen eingeräumt worden.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages hat der Präsident des Landtages von SachsenAnhalt den neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2009 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zum neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen.

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Unser aller Anliegen ist die Gewährleistung eines effektiven Datenschutzes. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten die Landesregierung und der Landesbeauftragte für den Datenschutz eng und vertrauensvoll zusammen. Das Beste für den Datenschutz und damit für die Bürgerinnen und Bürger ist es nun einmal, wenn Landesregierung und Landesbeauftragter - bildlich gesprochen - an einem Strang ziehen, wohlgemerkt: in die gleiche Richtung!

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Gegenstand einer vertieften Beratung in den Ausschüssen waren Folgerungen aus einer nicht datenschutzgerechten Videoüberwachung im Justizzentrum Magdeburg. Hierzu kann ich Ihnen ergänzend mitteilen, dass Herr Professor Dr. Abel die angekündigte Handreichung zum Datenschutz in der Justiz in Kürze fertigstellen wird. Das Ministerium der Justiz plant, diese Handreichung Ende des Jahres vorzustellen und dann in seinem Geschäftsbereich zu verteilen. Vorher wird die Handreichung dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Kenntnis gegeben werden. - So weit meine Ausführungen. Herzlichen Dank.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um den Datenschutz in Sachsen-Anhalt ist es gut bestellt, sowohl was die Arbeit von Herrn von Bose und seinen Mitarbeitern betrifft, als auch den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich. Aber nichts, was gut ist, kann nicht noch in den nächsten Jahren verbessert werden. Deshalb darf ich an dieser Stelle die Landesregierung ein Stück weit beim Wort nehmen. Sie haben in Ihrer Stellungnahme gesagt - ich zitiere -:

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Anlass zu großen Sorgen, was den Datenschutz im öffentlichen Bereich angeht, sehe ich persönlich nicht. Der Bericht des Datenschutzbeauftragten und die umfassende Stellungnahme der Landesregierung machen deutlich: Die Sensibilität für den Datenschutz in der Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt nimmt zu und nicht ab.

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Der Datenschutz hat im Abrechnungsverfahren - das ist gar keine Frage - eine wesentliche Bedeutung, denn die Rechenzentren verarbeiten hochsensible Sozialdaten. Für die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist die Beauftragte für Datenschutz des Landes Brandenburg zuständig. Wir haben uns mit ihr abgestimmt, und ihr liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass es illegale Verfahren oder Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gibt.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf Initiative des Europarates wird jedes Jahr am 28. Januar der Europäische Datenschutztag ausgerichtet, nunmehr zum zweiten Mal. Dieses Datum erinnert an den Tag der Unterzeichnung der Europa konvention 108. Mit der Konvention verpfl ichteten sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere des Persönlichkeitsrechtes, bei der automatisierten Datenverarbeitung Sorge zu tragen. Ziel des Europäischen Datenschutztages ist es, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für den Datenschutz zu erhöhen. Aus diesem Anlass fi nden auch in Deutschland zahlreiche Veranstaltungen statt. In Mecklenburg-Vorpommern wird die zentrale Veranstaltung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit im Deutsch-Polnischen Gymnasium in Löcknitz ausgerichtet.

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Datenschutz im Internet ist ein großes Thema. Die FDP hat sich auf Bundesebene in der Koalition erfolgreich für eine Stiftung Datenschutz eingesetzt, die im Januar dieses Jahres gestartet ist und Strategien zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit eigenen, persönlichen Daten entwickelt.

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Schließlich werden einige Regelungen zum Datenschutz im Krankenhaus in Absprache mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz konkretisiert und weiterentwickelt.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz legte dem Innenausschuss mit Schreiben vom 28. September 2009 einen Prüfbericht über die Speicherung personenbezogener Daten von Minderjährigen vor Vollendung des 14. Lebensjahres im Dokumentenmanagementsystem der Verfassungsschutzbehörde mit dem Aufdruck „VS - Nur für den Dienstgebrauch!“ vor. Eine ergänzende Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz hierzu erreichte den Innenausschuss mit Schreiben vom 9. Dezember 2009; ebenfalls mit dem Aufdruck „VS - Nur für den Dienstgebrauch!“.

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Das Melderecht fällt nach den Ergebnissen der BundLänder-Föderalismuskommission ausschließlich in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das Gesetz tritt aber erst im Jahr 2015 in Kraft. Dies bietet uns ausreichend Zeit für eine bayerische Zwischenlösung. Diese ist äußerst sinnvoll und richtig. Wir wollen den Datenschutz auch in der Zwischenzeit gewährleisten. Wir wollen nicht, dass kommerzielle Adresshändler und Datenbanksammler die zeitliche Regelungslücke nutzen, um sich in den verbleibenden Eindreivierteljahren kräftig einzudecken. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Er bringt ein Mehr an Datenschutz, der vor allem auch funktioniert.

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Die Landesregierung hat daher in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für Medien und Kommunikation, der Verbraucherzentrale, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und jugendschutz.net das Thema „Datenschutz“ in das Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ aufgenommen und voll integriert.

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1. Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in BadenWürttemberg vom 3. Dezember 2007 – Achtundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in BadenWürttemberg – Drucksache 14/2050

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Irgendwie erinnert mich das Diskussionsschema um das Thema PRISM an die Thematik SWIFT. Damals haben wir ganz klar und mit großer Übereinstimmung gesagt, was bei uns Datenschutz bedeutet. Für uns bedeutet Datenschutz, dass nicht einfach Daten aus Social Networks erfasst werden dürfen, dass nicht einfach Daten aus Google erfasst werden dürfen, dass Daten nicht allein zum Zweck des Sammelns ohne einen Richtervorbehalt gesammelt und ein Profil eines jeweiligen Menschen erstellt werden darf.

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Das allein ist aber noch zu wenig. Wer Datenschutz will, muss mehr dafür tun. Wir wissen bereits, dass sämtliche europäischen Nutzer und Nutzerinnen von Online-Diensten in den USA betroffen sind. In dieser Situation genügt es nicht, sich nur informieren zu wollen. Wir erwarten ein Einschreiten der Bundesregierung gegen diesen Datenmissbrauch, und wir erwarten ein konsequentes Handeln auf europäischer Ebene. Eine Lösung erfordert ein starkes gemeinsames Auftreten in Europa für den internationalen Datenschutz und klare Regelungen zu internationalen Datentransfers. Der Fall Prism zeigt, dass ein klarer Rechtsrahmen zum Schutz persönlicher Daten Grundrecht für die Bürgerinnen und Bürger werden muss. Die europäische Datenschutzrichtlinie, die seit

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Wer der Überweisung des 34. Jahresberichts der Landesbeauftragten für Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 18/302 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Der zweite Punkt: Der Gesetzentwurf sei ein Verstoß gegen den Datenschutz. Wir haben uns nicht nur an den Regelungen des Bundesgesetzes orientiert, sondern alles mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eng abgestimmt, der keine Einwände erhoben hat.