Meine sehr verehrten Damen und Herren, Datenschutz ist ein sehr hohes Gut. Es ist auch mühselig, dieses umzusetzen, das will ich gleich in Richtung der FDP sagen. Es ist furchtbar viel Bürokratie damit verbunden, aber es ist absolut alternativlos; absolut alternativlos, wenn wir in der Informationsgesellschaft eine vernünftige Regelung schaffen wollen, dass wir dieses Gesetz knackig - lassen Sie es mich so formulieren - ausführen, verschärfen durch unseren Änderungsantrag, um einen besseren Datenschutz im Ausführungsgesetz realisieren zu können. Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns heute Morgen ja schon einmal kurz über das Thema Datenschutz im Rahmen der Aktuellen Stunde austauschen dürfen. Ich möchte kurz auf einige Aspekte des Antrags „Massenüberwachung stoppen: Umfassenden Datenschutz auf europäischer und nationaler Ebene gewährleisten“ eingehen, meine Kollegin Frau Ryglewski wird später noch zu einigen Themen – Stichwort Verbraucherschutz – dieses Antrags Stellung nehmen.
Drittens möchten wir gern, dass dieser Senat sich ordentlich dafür einsetzt, die EU-Datenschutz-Grundverordnung endlich umzusetzen. Wir wissen, dass die alte Bundesregierung, teilweise auch die jetzige Bundesregierung, aktiv gegen diese Datenschutz-Grundverordnung arbeitet, das ist meines Erachtens ein Skandal!
Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen möchte endlich einen umfassenden Datenschutz auf nationaler und sogar auf internationaler Ebene gewährleisten – heute Morgen hatten wir das Thema auch schon in epischer Breite –, dafür fordern Sie eine Verankerung des Grundrechts auf Datenschutz im Grundgesetz sowie diverse detaillierte Einzelpunkte.
Die Bundesregierung aus Union und SPD hat den hohen Stellenwert von Datenschutz erkannt, und vor allem hat sie erkannt, dass Datenschutz kein Politikfeld ist, welches allein für sich steht, weswegen es sich auch durch den ganzen Koalitionsvertrag in einzelnen Passagen durchzieht.
Ich möchte mich kurz bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Dr. Sommer, für die hervorragende und oft auch nicht ganz so einfache Arbeit bedanken sowie bei den Mitgliedern des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit für die stets sachlichen und zielführenden Diskussionen und den kollegialen Umgang miteinander! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Um diese Dinge weniger möglich zu machen, teile ich die Auffassung der Datenschutzbeauftragten in Bremen, die sagt, ihrer Meinung nach sei es grundsätzlich problematisch, wenn wir einen öffentlichen Dienstleister wie Dataport haben und diesen eigentlich so ausstatten, dass er alle Probleme, die damit zu tun haben, lösen kann, überhaupt ein privates Unternehmen damit zu beschäftigen. Wenn dann noch ein Unternehmen beschäftigt wird, das hinlänglich dafür bekannt ist, mit Menschen zusammenzuarbeiten, denen der Datenschutz ziemlich egal ist oder die ein besonderes Verständnis von Datenschutz haben – die NSA schützt ja bestimmt unsere Daten, aber dafür müssen sie sie natürlich kennen, deswegen müssen sie ja auch alles abziehen, damit sie sie gut schützen können, wahrscheinlich ist das deren Ansatz, den ich allerdings nicht teile, ich will nicht, dass sie Zugang zu unseren Daten haben –, müssen wir uns die Frage stellen: Wie kann es sein, dass wir in Größenordnungen von vergleichsweise geringen Umfang von 360 000 Euro ein privates Unternehmen beschäftigen müssen, wo wir doch Dataport haben?
die deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit, vollumfänglich eingehalten werden, keine Kenntnisse über Kundendaten, Kundenbeziehungen weitergegeben werden, auch nicht an den Mutterkonzern, und sie keine Informationen an ausländische Regierungen weitergibt. Sie hält die vertraglich zugesicherte Vertraulichkeit, Geheimhaltung und den Datenschutz vollumfänglich ein. Das gilt auch gegenüber allen anderen Dritten, dass es keine Weisungen gibt, ihnen gegenüber Daten weiterzuleiten. Ich sage nicht, dass damit alles gut sei und wir ruhig schlafen könnten – die Datenschutzproblematik der deutschen Wirtschaft ist hochbrisant –, aber ich weise zurück, dass wir hier nicht jede erforderliche Sorgfalt haben walten lassen.
Die Ansätze dafür sind in diesem Antrag der Koalition vorhanden. Den Datenschutz im Grundgesetz zu verankern, finde ich im Gegensatz zu Frau Grobien notwendig, selbst wenn das Grundgesetz das impliziert und schon Urteile bestätigen, dass der Datenschutz im Kern schon, ohne darinzustehen, Teil des Grundgesetzes ist. Ich finde es notwendig, dass man es da hineinschreibt, weil wir zum Beispiel den Umweltschutz auch in die Verfassung hineingeschrieben haben, obwohl die Würde des Menschen eigentlich Umweltschutz beinhaltet. Ich finde, es wird präziser, wenn wir es mit hineinschreiben. Dass jeder Mensch das Recht hat zu erfahren, wer wann was über ihn gespeichert hat, ist außerhalb jeder Diskussion, das muss einfach gewährleistet sein.
Ich will inhaltlich nicht viel sagen, aber dennoch darauf hinweisen, wir haben eine, glaube ich, wirklich sehr gute Zusammenarbeit in dem Bereich. Wir nehmen die Kritik, auch die von der Landesbeauftragten für Datenschutz, sehr ernst, und im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit arbeiten wir sehr intensiv mit. Wir haben auch durchaus die Anregung zu Dataport, zu BASIS.Bremen oder zu VISkompakt, zur Kenntnis genommen und bearbeiten sie auch.
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 35. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 8. März 2013, (Drs. 18/805) , und zur Stellungnahme des Senats vom 27. August 2013, (Drs. 18/1037) vom 11. März 2014
Meine Damen und Herren, der 35. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 8. März 2013, Drucksache 18/805, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 39. Sitzung am 17. April 2013 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 27. August 2013, Drucksache 18/1037, in ihrer 48. Sitzung am 26. September 2013 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit nun der Drucksachen-Nummer 18/1305 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 35. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Drucksache 18/805, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 18/1037, und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 18/1305, Kenntnis.
Es muss die Anforderung sein, Gesetze zu erlassen, die den Anforderungen eines vernünftigen Datenschutzes entsprechen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat auch erklärt, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch in Thüringen akzeptiert werden müssen, selbst wenn damit die Strafverfolgung in einzelnen Fällen möglicherweise schwieriger wird. Ich will ganz gern eingestehen, dass das selbstverständlich problematisch ist, dass das selbstverständlich auch auf Sorgen, Nöte und Ängste trifft in der Bevölkerung, meine Damen und Herren. Aber Datenschutz ist trotzdem ein hohes Gut, das man nicht populistisch je nach Tageslage aufs Spiel setzen darf.
Datenschutz, meine Damen und Herren, steht grundsätzlich im Konflikt mit der Forderung nach Informationsfreiheit, nämlich den Auskunftsrechten. Informationsfreiheit bedeutet, dass Informationen der öffentlichen Verwaltung - nämlich die Frage der Verwaltungstransparenz - und Politik dem Bürger öffentlich gemacht werden, also das Öffentlichkeitsprinzip. Diese Informationen unterliegen jedoch auch dem Datenschutz und deshalb muss dort genau aufgepasst werden, wo die Grenze zwischen vertraulichem Umgang mit diesen Daten zu ziehen ist.
Weit weniger bekannt ist die damals mit veröffentlichte soge nannte kleine Schwester der Datenschutz-Grundverordnung, die die Präsidentin gerade erwähnt hat: die Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbe zogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Daten verkehr - kurzum der Datenschutz bei Polizei und Justiz.
Sehr geehrte Präsidentin, zum einen begrüßen wir, dass der gestern nicht mehr behandelte Teil unter Tagesordnungspunkt 6 aufgenommen wird. Zum anderen beantragen wir, die Tagesordnungspunkte 7 und 8 - das ist zum einen der Zwölfte Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung aufgrund des Brandenburgischen Polizeigesetzes (Dezember 2019) sowie die Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2018 - auf die Plenarsitzung im April zu verschieben, damit gewährleistet ist, dass die heutige und morgige Sitzung regulär zu Ende gebracht werden.
Aus unserer Sicht hat sich Google bei der kritischen Auseinandersetzung mit seinem Vorhaben sehr unprofessionell, wenn nicht sogar dumm verhalten. Statt mit der Angst der Menschen vor Google als Big Brother sensibel umzugehen, hat das Unternehmen mit Ignoranz gegenüber unserem Datenschutz reagiert und fröhlich weitergemacht. Es ist daher vor allem der Beharrlichkeit von Herrn Dr. Weichert und Herrn Dr. Caspar zu verdanken, dass es überhaupt Einspruchsmöglichkeiten vor der Veröffentlichung der Bilder gibt und die Rohdaten von Widersprechenden auch gelöscht werden. Auch die Justizministerkonferenz hat im Juni mit ihrem Beschluss in Hamburg ein deutliches Signal gesetzt, dass der deutsche Datenschutz keine Frage der Beliebigkeit ist.
heißt, wir haben es hier mit Profilbildung zu tun, möglicher Profilbildung anhand gespeicherter Nutzerdaten, und das ist schon lange nicht mehr nur ein Problem für Menschen, die in den sogenannten sozialen Netzwerken wie schüler- und studiVZ oder Facebook von sich aus persönliche Daten und Vorlieben preisgeben. Die Auswertungsmöglichkeit unserer Nutzungsdaten für kommerzielle Zwecke wie zielgerichtete Werbung ist vielmehr der von uns allen zu entrichtende Mindestpreis für vermeintlich kostenlos angebotene alltäglich genutzte Dienste, denn diese bezahlen sozusagen ihre Dienstleistung mit den Werbeeinnahmen und müssen deswegen die Werbeeinnahmen natürlich auch an den User, an den Kunden, an den Nutzer, an uns alle bringen. Für die überfällige Modernisierung des Bundes- wie auch des Thüringer Datenschutzgesetzes ist daher ein zentrales Anliegen, die Nutzung persönlicher Daten öffentlicher wie privater Stellen zu regulieren und zu kontrollieren. Zu den öffentlichen Datensammlungen ist viel gesagt, das ist das klassische Thema immer im Datenschutz, den datensammelhungrigen Staat in die Schranken zu weisen, die Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen und Datenschutz richtig und angemessen stattfinden zu lassen. Das sind alltägliche oder bisher schon gewohnte Debatten, die natürlich auch immer noch aktuell und wichtig sind.
Danke sehr, Frau Präsidentin, im Gegensatz zu meiner vorherigen Rede mache ich es etwas kürzer. Herr Kollege, Sie haben mich jetzt noch einmal gereizt. Ich hätte natürlich von Ihnen zumindest Zustimmung in Richtung Überweisung an den Ausschuss erwartet. Gestatten Sie mir doch noch einmal einen Blick und ich zitiere da, Frau Präsidentin, nur den ersten Absatz der Stellungnahme der Landesregierung zum 8. Tätigkeitsbericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz im Berichtszeitraum Januar 2008 bis 31. Dezember 2009: „Gemäß § 40 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes hat der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz seinen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2008/2009 abgegeben. Die Thüringer Landesregierung hat hierzu nach § 40 Abs. 2 Thüringer Datenschutzgesetz Stellung zu nehmen, wo
Der vorliegende Antrag ist der vergebliche Versuch, sich an dem im Thüringer Datenschutzgesetz vorgesehenen Verfahren vorbei zu profilieren. Ich darf vorab kurz dieses gesetzmäßig vorgesehene Verfahren skizzieren. Die Berichtspflicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gegenüber dem Landtag und der Landesregierung ist in § 40 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes geregelt. § 40 Abs. 2 Thüringer Datenschutzgesetz schreibt weiter vor, dass die Ministerpräsidentin eine Stellungnahme der Landesregierung zu dem Bericht herbeiführt und diese innerhalb von drei Monaten dem Landtag vorlegt. Der 8. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz ist am 21. Mai 2010 in der Staatskanzlei eingegangen und, wie die Abgeordneten Marx und Renner soeben bestätigt haben, heute hier eingegangen. Damit ist die Frist eingehalten. Die Stellungnahme ist fristgerecht vorgelegt. Die Notwendigkeit eines Vorgriffs, wie er in dem Antrag enthalten ist, vermag ich daher nicht zu erkennen.
Meine Damen und Herren, Artikel 3 des vorliegenden Gesetzentwurfs kommt ganz unspektakulär daher. Das ist das Datenschutzgesetz. In der Begründung heißt es lapidar, die Verarbeitung der notwendigerweise anfallenden personenbezogenen Daten im Justizvollzug solle einer einheitlichen landesgesetzlichen Regelung zugeführt werden. Dabei wird nicht erwähnt, dass es sich um eine bundesweit einmalige Art der Regelung handelt. In Rheinland-Pfalz lassen wir es nicht bei einem Verweis auf allgemeine Regelungen des Datenschutzes bewenden. Wir nehmen datenschützende Regelungen auch nicht in einen unbedeutenden Gesetzesannex auf, sondern vielmehr widmen wir dem Datenschutz ein eigenes Gesetz, das die Landesregierung in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz entwickelt hat.
Wir begrüßen weiterhin die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz gemeinsam mit dem Sozialministerium, den Standesorganisationen der Ärzte und den Berufs- und Patientenverbänden initiierte Aktion „Datenschutz in der Arztpraxis“. Dazu bestand im Ausschuss eine große Übereinstimmung, dass man das gut fand. Darum frage ich mich, warum Sie dem nicht zustimmen.
und ein paar andere Akzente ansprechen. Es geht um den Stellenwert des Datenschutzes. Das ist das Motiv dieses Antrags. Wir wollen, dass der jeweilige Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz im Landtag erörtert wird. In Artikel 62 der Niedersächsischen Verfassung heißt es - ich zitiere -: Er - der Landesbeauftragte für den Datenschutz - „berichtet über... seine Tätigkeit und deren Ergebnisse dem Landtag.“ Es heißt nicht „... den Ausschüssen des Landtages“. Insofern ist unser Antrag bereits ein Hilfsinstrument, um überhaupt das Plenum bzw. den Landtag zu erreichen. Eigentlich ist die Verfassung vom Wortlaut her eindeutig.
Dahinter steht die Frage: Wie wichtig nimmt man den Datenschutz? - Für manche von Ihnen vonseiten der Regierungskoalition scheint Datenschutz immer noch eher ein Hindernis zu sein.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Das Gesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz ist ein umfangreicher Gesetzentwurf, der den gesamten Vollzug von Strafhaft, Untersuchungshaft und Jugendstrafvollzug, den Vollzug der Sicherungsverwahrung sowie den dazugehörigen Datenschutz regelt.
Ausdrücklich würdigen möchte ich das Gesetz über den Datenschutz im Justizvollzug. Das ist wegweisend, meine Damen und Herren. Es ist ein Novum in der Rechtslandschaft der Bundesrepublik; denn es wurde gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit entwickelt. Wir schlagen nur einige wenige Änderungen vor, um diesen Gesetzentwurf noch ein Stückchen weiter zu komplettieren.
Das Justizministerium erarbeitet derzeit eine neue Regelung zur Speicherung von Telekommunikationsdaten. Die FDP plädiert dabei für einen transparenten, prüfbaren, nachvollziehbaren Umgang mit den Daten der Bürger und schiebt der unkontrollierten Datensammelwut einen rechtlichen Riegel vor. Ganz im Gegensatz zu den Vorgängerregierungen, welche in den vergangenen 11 Jahren etliche Gesetze beschlossen haben, die einer verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht standhielten. Liberale Innenpolitik bedeutet, die innere Sicherheit, Datenschutz sowie die Rechte und Freiheiten der Bürger in Einklang zu bringen. Deswegen machen wir uns dafür stark, die Datensammelwut des Staates einzugrenzen, um somit E-Government und Datenschutz wieder in die richtige Balance zu bringen.
Angesichts der zahlreichen juristischen Pannen in der Landesregierung bestehen wir darauf, zunächst die offenen Rechtsfragen beim Datenschutz zu klären und erst dann einen neuen Landesbeauftragten zu wählen. Wir wollen damit verhindern, dass das Amt des Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen schon vor der Wahl einer neuen Person beschädigt wird. Das hat unser Fraktionsvorsitzender Wolfgang Jüttner in einem Brief an Innenminister Schünemann deutlich gemacht. Er hat ihm deutlich gesagt: Bevor wir über eine Neubesetzung entscheiden, müssen die massiven rechtlichen Bedenken gegen den seit dem 1. Januar geltenden Zuschnitt der Zuständigkeit ausgeräumt werden. Ich erinnere noch einmal daran, dass es dagegen massiven Protest von allen Datenschützern aus ganz Deutschland gegeben hat. Herr Innenminister Schünemann, Sie wachen seit Beginn dieses Jahres über den nichtöffentlichen Datenschutz. Wir meinen, dass das nicht gut gehen kann.
2. Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 23. Juni 2009 – Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu einem Beschluss des Landtags; hier: Überprüfung von Datenabgleichen durch den Landesdatenschutzbeauftragten – Drucksache 14/4675
TOP 6: Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2018