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Ich will noch einmal betonen: Über Datenschutz wird ja im mer eine lange Diskussion geführt. Datenschutz ist vielleicht das falsche Wort. Es geht eigentlich eher um den Schutz von Menschen, um den Persönlichkeitsschutz. Vielleicht sollten wir noch klarmachen können, dass es nicht immer nur um ab strakte Daten geht, die im Raum herumschwirren, um Tele fonnummern oder sonst etwas. Vielmehr stehen Menschen, stehen Tätigkeitsschwerpunkte von Menschen dahinter, steht dahinter, wie sie sich verhalten, wo sie sich wiederfinden, wo sie unterwegs sind. Ich glaube, da wird jedem klar, was man mit Daten anfangen kann. Man kann nämlich Menschen or ten, sie nachverfolgen und von ihnen ein Profil anlegen.

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Vorratsdatenspeicherung ist auch in der Bundespolitik nur ein Feld, auf dem man Datenschutz leben kann. Da habe ich un ter der alten Bundesregierung den Elan vermisst und vermis se ihn auch unter der jetzigen Bundesregierung. Das kann noch kommen. Ich habe die große Hoffnung, dass, wenn jetzt auf der europäischen Ebene unter der neuen Kommission die Datenschutz-Grundverordnung – hoffentlich – angegangen wird, auch Taten folgen und nicht nur darüber diskutiert wird, wer Präsident der EU-Kommission wird. Vielmehr ist es auch wichtig, ob solche Vorhaben weiter vorangebracht werden.

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Der Tätigkeitsbericht macht deutlich, dass alle datenschutzrechtlichen und ordnungsrechtlichen Aktionen und aller technischer Fortschritt den Datenschutz am Ende nicht aus seiner Krise holen, wenn die Bürgerinnen und Bürger das Interesse am Datenschutz verlieren. Fast könnte man den Eindruck gewinnen, dass dies mehr und mehr der Fall ist. Jedenfalls sind die Reaktionen auf Datenschutzvorkommnisse mehr als zurückhaltend.

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Er hat sehr viel unternommen, um die Medienkompetenz, vor allem von jungen Leuten, zu fördern. Dazu gehören zum einen die Datenschutz-Workshops, die er an den rheinland-pfälzischen Schulen anbietet. Mittlerweile sind es über 2.000 Workshops, bei denen 60.000 Schülerinnen und Schüler erreicht worden sind. Ich glaube, das ist wichtig. Eigentlich muss man bereits in der Kindertagesstätte mit der Information über Datenschutz beginnen, weil bereits die Kinder im Vorschulalter inzwischen mit den modernen Medien umgehen, worüber ich nur staunen kann; denn ich bin ja nicht gerade das Sinnbild von Neuen Medien.

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Der Datenschutzbeauftragte stellt, wie ich denke, zufrieden fest, dass die Bundesregierung eigene Datenschutzstandards nicht zugunsten einer europaweiten Kompromissregelung aufgeben will und zitiert Bundeskanzlerin Angela Merkel wie folgt: Wir arbeiten an einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung mit Hochdruck. Aber wir achten dabei sehr darauf, dass der deutsche Datenschutz durch die Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzes nicht unverhältnismäßig geschwächt wird.

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Insbesondere vor diesem Hintergrund ist es sehr positiv zu bewerten, wenn es dann doch einmal zu Sanktionen kommt, wenn massenhaft gegen den Datenschutz verstoßen wird. Deswegen ist das Bußgeld gegen den Debeka-Vorstand so besonders, weil hier mit einem Bußgeld in Höhe von 1,3 Millionen Euro gezeigt wurde, ja, es hat Konsequenzen, wenn gegen unseren Datenschutz verstoßen wird.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seiner Eigenschaft als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit seinen ersten Tätigkeitsbericht erstattet und hat uns über die aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen auf europäischer Ebene sowie auf der Bundes- und auf der Landesebene berichtet. Für die akribische Aufbereitung in dem vorliegenden Bericht möchte ich zunächst dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Dr. von Bose ganz herzlich danken.

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Ein wichtiges Thema, das der Bericht aufgreift, ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Vor zwei Jahren noch wurde die Bundeskanzlerin vor allem aus den Reihen der GRÜNEN scharf dafür kritisiert, dass sie hier blockiere. Ich bin daher dem Datenschutzbeauftragten dankbar, dass er im aktuellen Bericht darüber aufklärt, was die Bundeskanzlerin zu Recht nicht einfach durchwinken wollte. Er macht nämlich klar, dass durch die Verordnung ein eigener Handlungsspielraum in den Mitgliedstaaten weitgehend wegfallen würde. Dies betrifft auf der Ebene der Bundesländer besonders die Gesetze, die sich auf die staatliche Verwaltung beziehen; denn nur hier haben die Landesgesetzgeber datenschutzrechtliche Regelungskompetenzen, die durch die Datenschutz-Grundverordnung obsolet würden.

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Zusammengefasst sind wir der Meinung, dass die elektronische Überwachung nicht vor weiteren Straftaten schützen kann. Das muss auch der Bevölkerung deutlich gesagt werden. Sie hilft nicht wirklich bei der Überwachung von Kontaktauflagen, sofern es solche gibt, und sie schießt mit der Möglichkeit lückenloser Bewegungsprofile über das Ziel hinaus, die Führungsaufsicht effektiver und erfolgreicher zu machen. Da bin ich offensichtlich nicht bei Frau Kollegin Marx, die meint, schön, dass man ein lückenloses Bewegungsprofil bekommt. Das ist dann nicht notwendig, wenn man den Datenschutz geringer haben kann. Dafür gibt es offensichtlich Beispiele in anderen Ländern. Man muss nicht das volle Programm wollen, wenn es mit weniger geht, das ist das Thema Datenschutz dabei. Deshalb braucht es unserer Ansicht nach aus den Erfahrungen heraus, die die Hessen gemacht haben, nicht ein lückenloses Bewegungsprofil.

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Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Studentisches Wohnen ausbauen – zusätzliche Wohnungen beim Studentenwerk schaffen“ vom 25. November 2015 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 12. Sitzung am 20. Januar 2016 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und in die staatliche Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit legt mit der Drucksachen-Nummer 19/699 dazu seinen Bericht vor.

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In Bremerhaven ist es zurückgegangen – das stimmt! Danke für die Klarstellung, Frau Böschen! Bremerhaven ist besser. – Im Stadtgebiet Bremen ist es massiv gestiegen, und das, finde ich, ist wirklich ein Riesenproblem. Wenn man sich überlegt, was mit den Kindern passiert, wenn sie umziehen, wenn sie in solchen Ehen leben und dann von Bremen in ein anderes Bundesland ziehen – dann passiert Folgendes: Dann erlaubt der Datenschutz nämlich nicht, dass erfasst wird, wohin sie gehen und ob sie noch zur Schule gehen oder nicht. Wenn sie sich nicht melden, dann rutschen diese Kinder aus dem System heraus, und ich finde, das ist ein Tatbestand, den wir nicht zulassen dürfen. Datenschutz darf nicht über Jugendschutz stehen!

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Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, man kann immer wieder neu über Datenschutz reden - das mache ich gern - und auch über Novellierungsbedarf von Datenschutzgesetzen das mache ich auch gern. Herr Bergner hat eben gesagt, der große Wurf sei es nicht gewesen, was wir im November hier verabschiedet hätten. Ich finde schon, dass es sich sehen lassen kann, was wir alles geändert haben. Aber wenn der große Wurf vermisst wird, dann ist das, was jetzt hier vorliegt, auch kein großer Wurf, denn wir haben hier drei Detailpunkte, über die wir eigentlich im letzten Gesetzgebungsverfahren schon hätten reden können. Wie gesagt, wenn Sie den großen Wurf vermisst haben, dann kommt er hier auch nicht von den Kolleginnen und Kollegen der LINKEN-Fraktion. Sie machen eigentlich, streng genommen, nur zwei oder drei Vorschläge. Die Institution soll verändert werden, die Datenschutzbehörde, die noch Behörde heißt, soll eine eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts werden nach dem Vorbild des Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Das kann man vorschlagen, das kann man fordern. Das Landeszentrum in Schleswig-Holstein funktioniert auch ganz gut, das ist auch richtig. Aber wo Sie falsch liegen - und das ist auch in der Debatte schon betont worden -, ist in der Meinung, nur durch diese Art der Konstruktion könne man eine Unabhängigkeit des Landesbeauftragten gewährleisten. Das ist nicht der Fall. Damit haben wir uns auch in der Debatte, die im November mit unserem Gesetz abgeschlossen worden ist, beschäftigt und haben gesagt, so eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist im Moment vielleicht auch in der angespannten Haushaltslage noch zu groß und zu schwierig zu stemmen für ein wirtschaftlich nicht so gut aufgestelltes, kleineres Bundesland. Das so weit zu dieser Institution.

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schusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 38. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 10. März 2016 (Drs. 19/330) und zur Stellung nahme des Senats vom 30. August 2016 (Drs. 19/718)

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Gestatten Sie mir folgende Hinweise: Die Amtszeit des Landesbeauftragten für Datenschutz endet am 29. Februar dieses Jahres. Gemäß § 35 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wählt der Landtag den Landesbeauftragten für Datenschutz mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Im Fall einer erfolgreichen Wahl werden wir unmittelbar im Anschluss die Ernennung und Verpflichtung des oder der Landesbeauftragten durchführen. Dazu liegen Ihnen die Wahlvorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Constanze Kurz, sowie der Fraktion der SPD, Herr Dr. Lutz Hasse, in den Drucksachen 5/4080 und 5/4095 vor.

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Thema Datenschutz: Dem Amt werden umfassende Möglichkeiten zur Datenauslese und Datenspeiche rung gegeben. Es fehlt aber die Einbeziehung und In formation des Datenschutzbeauftragten, wie es der Bund vorschreibt. Der Bund schreibt auch vor, dass der Innenausschuss jedes Jahr über die Anwendung der Vorschriften zum Datenschutz unterrichtet wird. Das ist in Bayern nicht vorgesehen. An dieser Stelle sehen wir Nachbesserungsbedarf.

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Meine Damen und Herren, der 20. KEF Bericht vom 17. Mai 2016, Drucksache 19/434, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 24. Sitzung am 16. Juni 2016 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/882 seinen Bericht dazu vor. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 19/434, und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/882, Kenntnis.

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und steht einer Erhebung des Landesbeauftragten, wie eben schon gesagt, zur obersten Landesbehörde entgegen. Im Übrigen regelt die Landesverfassung abschließend, wer oberste Landesbehörde ist: Es ist die Landesregierung als oberstes Organ der vollziehenden Gewalt und der Landesrechnungshof gemäß Artikel 103, der als einzige Behörde neben der Landesregierung den Status einer obersten Landesbehörde erhalten hat. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz müsste deshalb über eine Änderung des Artikels 69 der Status einer obersten Landesbehörde verliehen werden. Festzuhalten bleibt damit, dass in Thüringen eine europarechtskonforme Regelung besteht und keinerlei Notwendigkeit ersichtlich ist, eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Neuregelung vorzunehmen. Ich halte den Gesetzentwurf darüber hinaus in sich für nicht schlüssig, ich habe hier mehrere Beispiele auf meinem Sprechzettel, ich will nur ein Beispiel nehmen. Wenn in § 35 Abs. 3 Satz 2 des Entwurfs darauf verwiesen wird, dass die Mittel des Landesbeauftragen für den Datenschutz in einem Kapitel des Einzelplans des Landtags etatisiert werden sollen, widerspricht dies § 35 des Entwurfs, denn oberste Landesbehörden, wie die Ministerien und der Thüringer Rechnungshof, verfügen als Konsequenz aus dieser Stellung auch über eigene Haushaltspläne. Darauf hat zu Recht auch schon...

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Meine Damen und Herren, der 38. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 10. März 2016, Drucksache 19/330, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 18. Sitzung am 20. April 2016 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 30. August 2016, Drucksache 19/718, in ihrer 28. Sitzung am 21. September 2016 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der DrucksachenNummer 19/905 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

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Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 38. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Drucksache 19/330, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 19/718, und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/905, Kenntnis.

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Deshalb gibt der Bericht ebenfalls Auskunft über die fachliche Unterstützung, die alle Beteiligten aus dem Sozialministerium, dem Bildungsministerium und dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen erhalten, beispielsweise durch professionsübergreifende Fachtagungen, durch Fortbildungen, durch die Handreichung Datenschutz und Schulsozialarbeit an Schulen, die wir mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz erarbeitet ha

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Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfahl zu beschließen, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die Stellung einer obersten Landesbehörde zu übertragen sowie es den Angehörigen von Behörden und sonstigen öffentlichen Einrichtungen zu ermöglichen, sich jederzeit ohne Einhaltung des Dienstweges an den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu wenden. Dieser Antrag fand keine Mehrheit.

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Noch verweigern die Koalitionsfraktionen dem mit neuen Zuständigkeiten versehenen unabhängigen Landesbeauftragten eine auskömmliche Personalausstattung. Mit lediglich zwei oder drei aus dem Einzelplan des Innenministeriums zu übertragenden Stellen ist der nicht-öffentliche Datenschutz kaum sinnvoll zu begleiten. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wird dieses Parlament beweisen müssen, ob und wie wichtig ihm ein effizienter Datenschutz ist.

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Es gibt weitere Kritikpunkte, auf die ich kurz eingehen möchte. Das ist zum einen der aus unserer Sicht ungenügende Datenschutz. Im Staatsvertrag ist verankert, dass jeder, der sich bei der GEZ abmelden will, seine Abmeldung begründen muss. In § 9 - der Minister hat es schon angedeutet - ist formuliert, dass Haus- und Grundstückseigentümer, wenn auch nur in letzter Konsequenz, gegenüber der GEZ verpflichtet sind, Auskunft über Gebührenschuldner zu geben. Das geht uns deutlich zu weit. Wenn der Landesdatenschutzbeauftragte, Herr von Bose, hierzu starke Kritik äußert und den Datenschutz verletzt sieht, müssen wir das kritisch hinterfragen und ernst nehmen.

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Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich auf einen zweiten Aspekt eingehen, der für uns viel wichtiger ist. Wir haben uns verständigt, dass gerade bei EU-Verordnungen der Landtag mit eingebunden wird. Der Europaausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Thema Datenschutz beschäftigt, auch zahlreiche andere Ausschüsse, nämlich es gab die Parlamentsbeteiligung einmal zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung und zum Zweiten zur Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir haben eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen, weil einmal durch die Grundverordnung die EU direkt Zugriff auf uns hat; das kann ja wohl nicht sein. Ich darf, wenn ich es gleich finde, zitieren aus dem - Frau Präsidentin - Beschluss, denn der Europaausschuss hat unter anderem gesagt: „Durch die gewählte Rechtsform der Verordnung würden bisher anwendbare nationale Regelungen entfallen und ersetzt werden.“ Ich meine, dort müssen wir aufpassen, dass nichts passiert.

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Zweitens haben wir es hier mit einem Antrag zu tun, der sich mit diesen Fragen eigentlich nicht in der gebotenen Art und Weise auseinandersetzt, weil da im Prinzip nur drin steht: Datenschutz ist irgendwie auch wichtig. – Da muss man sich sehr konkret anschauen: Was dient eigentlich dem Datenschutz?

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Die Gesetzgebungskompetenz für den Datenschutz im Vollzug der Ordnungssicherheit und der Zwangs- und Erzwingungshaft hat der Bund. Daher gilt für die sogenannten Zivilgefangenen die Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den angepassten Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes des Bundes.

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Wie Sie der Vorlage der Landesregierung entnehmen können, wurde auch die Empfehlung des Landebeauftragten für den Datenschutz aufgegriffen. Meine Fraktion erachtet es gleichwohl als zielführend, in einer mündlichen Anhörung insbesondere den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die kommunalen Spitzenverbände einzubeziehen.

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Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen. Vonseiten der CDU-Fraktion liegt ein Überweisungsbegehren federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung vor. Die GRÜNE Fraktion beantragt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung und mitberatend an den Innenausschuss.

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist keine entscheidende qualitative Verbesserung der Diskussion in diesem Haus. Das haben wir das letzte Mal hier leider schon konstatieren müssen. Er war ein relativer Schnellschuss im Rahmen der in der letzten Plenarsitzung erfolgten Wahl des neuen Landesdatenschutzbeauftragten. Die Institution Landeszentrum für Datenschutz, wie auch immer, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts oder oberste Landesbehörde in Schleswig-Holstein ist vorbildlich, das habe ich das letzte Mal schon gesagt, wir finden die schön. Die hat allerdings auch Aufgaben mittlerweile, die sie für andere Datenschutzbehörden der Länder mit erfüllt. Jetzt ist es aber so, das hatte ich das letzte Mal schon gesagt, als wir gesagt haben, wir überweisen das nicht an den Ausschuss, weil wir im Moment die EU-Datenschutz-Grundverordnung haben, die die Rechtsgrundlagen für das Datenschutzrecht auch bei uns umfassend beeinflussen wird und dann müssen wir abwarten, was da für Vorgaben gemacht werden.

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Die Idee, ein unabhängiges Datenschutzzentrum zu schaffen, kommt deswegen zu spät und würde die Haushaltslage von Thüringen überfordern. Wir sind trotz allem weiterhin der Auffassung, dass im jetzigen Gesetz die Unabhängigkeit noch nicht in dem Umfang gewährleistet ist, wie es die EG-Richtlinie vorsieht, meine Damen und Herren. Dass die EU beim Datenschutz Druck macht, dürfte nach der letzten Ausschusswoche auch den meisten bekannt sein; wir durften hier eine Richtlinie und eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, wir sind gut beraten, nicht zu warten, bis uns von oben datenschutzrechtliche Bestimmungen auferlegt werden, sondern selber daran zu arbeiten, dass wir Transparenz und Datenschutz im ausreichenden Maße gewähren.

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Meine Damen und Herren, aber ich mache auch keinen Hehl daraus, steter Tropfen höhlt den Stein, deshalb möchte ich nochmals ein paar Argumente hier ins Feld führen. Wie Sie wissen, die Schwerpunkte unseres Gesetzentwurfs haben wir ja aus verschiedenen Gründen, aus der Brisanz und Aktualität heraus, so formuliert. Ich möchte darauf Bezug nehmen, dass mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. März 2010 der Datenschutz tatsächlich unabhängig von anderer staatlicher Kontrolle, Aufsicht bzw. Anbindung sein wird und sein soll. Wir als LINKE-Fraktion gehen davon aus, dass der Vorschlag zum Aufbau eines unabhängigen Datenschutzzentrums, wie es schon in Schleswig-Holstein erfolgreich arbeitet, für Thüringen ebenfalls sehr sinnvoll wäre, gerade mit Blick auf die europäischen Vorgaben. Hinzu kommt, dass die in der Diskussion befindliche, wie es Frau Marx auch schon benannt hat, EU-Datenschutz-Grundverordnung ebenfalls die umfassende Unabhängigkeit der datenschutzrechtlichen Strukturen betont. Wenn man hier wirklich eine Modernisierung und eine Stärkung der Unabhängigkeit der Daten