Bereits 2011 hat sich der Beirat für Integration und Migration des Landes Thüringen - der Landesintegrationsbeirat - konstituiert, dem unter anderen fünf Migranten, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Kirchen, des Verbandes der Thüringer Wirtschaft, der von Integrationsfragen betroffenen Ressorts sowie die Ausländerbeauftragte der Landeregierung angehören. Des in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Landesbeirats in Artikel 5 § 8 des Entwurfs bedarf es daher nicht. Bei diesen vielfältigen Regelungen, die die Fraktion der Partei DIE LINKE in den Gesetzentwürfen unterbringen will, scheint es, dass das Ziel, die Überarbeitung der Anrechnungsund Übergangsregelung der politischen Beamten bei Ruhestandsversetzung, etwas aus dem Blickfeld gerät.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns Gäste aus Worms begrüßen, zum einen die Mitglieder des Jugendparlaments Worms, ber auch den Seniorenbeirat und den Beirat für Migration und Integration. Seien Sie herzlich willkommen!
Ich bezweifle auch, dass attraktive Arbeitsbedingungen und Gehaltszahlungen das Hauptmotiv für internationale Migration nach Deutschland sein sollen. Ich empfehle Ihnen einmal hinauszugehen und beruflich bestens qualifizierte, als Taxifahrer oder Reinigungskraft arbeitende Migrantinnen und Migranten zu fragen, warum sie sich das antun: weil die zentralen Motive für die Auswanderung und Flucht nämlich immer noch die unerträglichen sozialen und politischen Bedingungen und die alltäglichen Menschenrechtsverletzungen in den Herkunftsländern sind!
Die Aufenthaltsgestattung, die den Aufenthaltsstatus während des Asylverfahrens absichert, wird ausschließlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt. Nur da wird ein rechtlich erhebliches Ausweispapier erstellt. Bei den in der
Erstens möchte ich wissen, wie Sie, Herr Minister, dazu stehen, dass in der Dienstanweisung Asylverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge steht:
Enquete-Kommission zum Thema „Integration und Migration“, im Übrigen die erste bundesweit.
Lassen Sie mich noch einmal zurückkommen. Bei dieser Enquete-Kommission „Integration und Migration in Rheinland-Pfalz“ sagen uns alle Wissenschaftler und alle, die sich damit befassen, dass dieser muttersprachliche Unterricht notwendig ist, damit die Kinder richtig Deutsch lernen. Das ist notwendig. Das müssen wir machen. Das fördern wir. Wenn ich die jüngsten Kinder in der Kita und in der Schule fördere, dann haben sie bessere Chancen, später nicht sozial abgehängt zu werden, sondern sie können später in der Gesellschaft ihren Platz besser finden. Das muss das Ziel bei Integration sein. Deshalb ist es falsch, solche Einsparvorschläge zu machen.
Die Weiterführung derartiger Netzwerke ist im Prinzip bisher weitreichend unterstützt worden. Der Bundestagsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.06. war ein Teil dazu. Er ist am 27.06. von der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag abgelehnt worden. Von den Wirtschaftsministern der Länder gibt es einen aktuellen Beschluss und einen Bericht der Wirtschaftsministerkonferenz vom 5./ 6. Juni 2013 „Beitrag ausländischer Fachkräfte zur Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs“. Dieser Bericht ist vor allen Dingen unter Federführung von Thüringen im Arbeitskreis „Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik“ der Wirtschaftsministerkonferenz erstellt worden. Die Innenministerkonferenz hat sich damit befasst, das hat Herr Geibert dargelegt. Die Ausländerbeauftragte von Thüringen hat an Frau Staatsministerin Böhmer als Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau von der Leyen, einen Brief geschrieben mit der Bitte um Unterstützung, das Bleiberechtsprogramm weiterhin in den Bundesländern fortzusetzen. Die Antwort von Frau von der Leyen sah so aus, dass sie keine Nachteile für diese Personen sieht, da sprachliche und berufliche Qualifizierung von EU- und Drittstaatenangehörigen weiter unterstützt wird. Sie sah auch nicht die Notwendigkeit, die geplanten ESF-Projekte enthalten eine Anpassung und Nachqualifizierung sowie berufsbezogene Sprachförderangebote für Migrantinnen und Migranten. Sie verwies auf die Operationellen Programme durch die Bundesländer. Schade, kann man da nur sagen, denn gerade der Personenkreis der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge, der in diesem speziellen Projekt gefördert wurde, ist nicht mehr enthalten. Ich muss feststellen, dass es von der Bundesregierung nicht als dringend erforderlich gesehen wird, genau diese Personen durch dieses
In der Praxis können Asylverfahren mehrere Jahre dauern, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Eine genauere Untersuchung der Hintergründe und Beweggründe werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgenommen. Hier werden auch die Entscheidungen über einen entsprechenden Antrag getroffen. Nach Angaben des Bundesamts erhalten im europäischen Vergleich Flüchtlinge in Deutschland überdurchschnittlich oft Asyl. Und dies zeigen Erhebungen der EU-Statistikbehörde EUROSTAT. Im Jahr 2009 erhielten 33,8 Prozent aller Asylbewerber einen Aufenthaltstitel in Deutschland. Im Januar wurden beim Bundesamt 2.659 Asylerstanträge gestellt. In Deutschland und logischerweise auch hier bei uns in Thüringen gilt, dass das Asylverfahrensgesetz für Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte oder Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat beantragen, in dem ihnen Gefahren drohen. Über Asylanträge einschließlich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entscheidet allein das Bundesamt. Wie Sie sehen, zeigt sich hier, dass Thüringen keine Entscheidungsbefugnis hat. Wir haben es also mit Bundesrecht zu tun.
rung für Arbeitsuchende. Die Leistungen betragen nur rund zwei Drittel der Leistungen für Sozialhilfeempfängerinnen und Empfänger. Zudem - und dieser Aspekt ist heute noch nicht erwähnt worden - ist die medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die unabweisbar notwendige Behandlung „akuter Schmerzzustände“ beschränkt. Der Vertreter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge konnte in der eben benannten Anhörung keine gesicherten oder wissenschaftlichen Belege, sondern nur individuelles Erfahrungswissen vorweisen, inwiefern dieses Gesetz überhaupt dazu geeignet ist, die mit ihm verbundenen Zielsetzungen zu erreichen, denn erinnern wir uns, die waren nämlich, die Einreise von Asylsuchenden nach Deutschland zu reduzieren bzw. abgelehnte Asylsuchende bzw. geduldete zu einer schnellen Ausreise aus Deutschland zu bewegen. Das belegen auch nicht zuletzt die mitunter jahrelang, manche sogar Jahrzehnte andauernden Verfahren, die diese Menschen durchleben müssen.
Ähnlich übrigens bei der Frage der Kosten, die bei einer Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes entstehen würden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatten lange behauptet, dass es im Zuge einer Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ungeahnten Mehrkosten kommen würde. Für dieses Schreckensszenario gab es in der Anhörung allerdings keinerlei Belege.
Wir haben alle verantwortlichen gesellschaftlichen Kräfte, die in Sachen Integration, Migration und Flüchtlingshilfe in diesem Lande aktiv sind, auf unserer Seite - nicht auf Ihrer Seite. Das sollte Sie nachdenklich machen, Bereitschaft zu zeigen, diese Option des Zuwanderungsgesetzes anzuwenden.
Das allergrößte Problem, das uns in diesem Sachzusammenhang zu schaffen macht, war die unterschiedliche Beurteilung der Gefährdungslage im Iran. Das Bundesamt für Migration hat die Gefährdungslage anders eingeschätzt als hierzulande die Petenten. Die Einschätzung der Gefährdungslage ist in Zusammenarbeit mit der Botschaft in Teheran vorgenommen worden. Wenn ich es richtig sehe, ressortiert die beim Bundesaußenminister. Der hat aber wohlfeil geschwiegen. Das hat uns sehr stark beeinträchtigt.
Dennoch hat mein Haus quasi bis zur letzten Sekunde vor der Abschiebung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wiederholt gebeten, die eigene Entscheidung zu überdenken, ob tatsächlich eine Gefährdung von Frau Kameli an Leib und Leben ausgeschlossen werden kann. Schon zu diesem Zeitpunkt hat mein Haus darauf hingewie
Im Lissabon-Vertrag ist die Europäische Union eine historische Verpflichtung eingegangen. Sie wird sich mit dem Klimawandel auseinandersetzen, so wie wir es auch in unserem Land tun. Sie ist die Verpflichtung für die Gewährleistung einer sicheren, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Energieversorgung eingegangen. Auch hier sind wir hervorragend aufgestellt. Sie fühlt sich wichtigen Partnern ihrer Nachbarschaft und der ganzen Welt verbunden. Auch hier können wir positiv dazu beitragen, besonders durch unsere Nachbarschaft mit Dänemark. Sie will die Globalisierung zu einer Chance für die Bürgerinnen und Bürger machen und sie wird die Aufgaben Justiz, Inneres und Migration
Integration verabschiedet. Bald ist es zwei Jahre her, dass das Buch eines ehemaligen Finanzsenators aus Berlin einen heftigen Streit zu den Themen Migration und Integration ausgelöst hat. Zu diesem Buch möchte ich heute nichts sagen, das haben schon genügend andere getan. Eines hat dieser ganze Vorgang gezeigt: Eine gesellschaftliche Diskussion über Erfolge und Misserfolge der deutschen Migrationsund Integrationspolitik war überfällig.
einem Asylbewerberleistungsgesetz wird die Sicherstellung des Lebensunterhalts für Asylbewerber den speziellen Bedürfnissen dieser Personengruppe angepasst.“ In der Begründung des Gesetzentwurfs wurde man deutlicher. Hier ist als Ziel nicht mehr von Bedürfnissen der Asylsuchenden die Rede, sondern ganz klar definiert - ich zitiere erneut: „Mindestunterhalt während des Asylverfahrens wird gesetzlich eigenständig geregelt mit dem Ziel, dass eine deutliche Absenkung der Leistung erfolgt.“ Schwarz-Gelb hat damals Einsparungen in Höhe von 2 Mrd. DM jährlich erwartet und gleichzeitig eine abschreckende Wirkung. Das Ziel war es, Ausländerinnen aus der Bundesrepublik fernzuhalten. Auch heute noch werden die Einschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz damit gerechtfertigt, diesen vermeintlichen Asylmissbrauch zu bekämpfen. Dabei wird unter anderem häufig auf die geringen Anerkennungsquoten verwiesen. Dabei ist die Situation gar nicht so eindeutig in dieser Richtung interpretierbar, meine Damen und Herren. Von Januar bis November 2009 beispielsweise wurde laut Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in 33,1 Prozent der Entscheidungen positiv im Sinne eines Aufenthaltsrechts entschieden, zusammengesetzt aus den Anerkennungen nach Artikel 16 a des Grundgesetzes, nach anerkannten Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention und nach Feststellung von Abschiebungshindernissen. Im Jahr 2008 hat dieser Anteil sogar 37,7 Prozent betragen.
In feministischen Kreisen gibt es Kritik an der Unwissenschaftlichkeit der Ausstellung, denn Kritik an Gewalt fassen zumindest wir LINKE weiter. Gewalt ist eine strukturelle Erscheinung, die in verschiedenen Formen gegen Frauen gerichtet ist. Worin besteht denn der Unterschied, wenn ein weißer deutscher Christ seine Frau ermordet oder ein Muslim? Bei dem einen heißt das dann Familiendrama, bei dem anderen Ehrenmord. Wer will, macht aus Gewalt in Familien mit Migrationshintergrund schnell einen Integrationsunwillen. Ich erinnere daran, dass es Henning Voscherau war, der nach dem Mord an Morsal forderte, ihrem Bruder nachträglich die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Und dann schließt sich der Kreis. Der in der Migration verstärkte soziale Druck, Regeln und Normen des Herkunftslandes zu respektieren, um die eigene kulturelle Identität nicht zu verlieren, verstärkt sich noch und eine frauenfeindliche Auslegung des Islam wird als unumstößliche Tatsache angesehen.
Aber ich möchte auf einen Punkt noch einmal eingehen, weil ich finde, dass Sie sich in der Argumentation widersprochen haben. Einerseits finde ich Ihre Kritik oder Ihre Sensibilisierung sehr sympathisch zu sagen, wenn es um Fragen der Gewalt an Frauen und Mädchen geht, werden sehr schnell Migrantenmilieus an den Pranger gestellt. Grundsätzlich teile ich diese Kritik. In Bezug auf diese Ausstellung, das habe ich ausdrücklich gesagt, teile ich sie nicht, weil ich die Ausstellung kenne und mir auch die Broschüre noch einmal daraufhin angesehen habe. Was ich allerdings dann nicht verstehe, ist, warum Sie unter Berufung auf diese Ausstellung eine Debatte führen wollen, in der die Gewaltthematik im Zusammenhang mit Migration und Einwanderung diskutiert wird. Damit widersprechen Sie sich selbst. Das muss man ordentlich voneinander trennen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat jedoch noch kurz vor dem konkreten Abschiebetermin bestätigt, dass es nicht zu einer neuen Entscheidung kommen wird. Das Bundesinnenministerium hat keinen Grund gesehen, von der ihm gesetzlich zustehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Bundesamt entsprechend anzuweisen. Auch nach der gescheiterten Abschiebung haben Ministerpräsident Wulff und ich in Telefonaten und persönlichen Gesprächen mit Bundesinnenminister Schily im Verlauf der letzten Woche versucht, ihn doch noch zu einer anderen Entscheidung zu bewegen. Sie wissen, dass das nicht erfolgreich gewesen ist. Vor dieser Situation standen wir am Freitag. Erst zu diesem Zeitpunkt war klar, dass für weitergehende aufenthaltsrechtliche Entscheidungen die Ausländerbehörden und damit auch das Ministerium nur so genannte asylverfahrensunabhängige Gründe berücksichtigen dürfen. Diese hatten bisher noch nicht vorgelegen. Das hat eine positive Entscheidung für Frau Kameli äußerst erschwert. Gleichwohl sind wir gestern zu einer gemeinsamen Lösung gekommen - ohne Härtefallkommission.
Auch die Abschiebungen nach der Dublin-II-Verordnung wären nicht schwer herauszubekommen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in Bremen eine Außenstelle und führt über die Abschiebungen in die sogenannten Ersteinreiseländer eine Statistik. Dort hätte man einfach einmal nachfragen können.
Frau Hiller, ich habe nicht unterstellt, dass uns die Antworten vorenthalten wurden, sondern ich habe nur gesagt, man hätte einmal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und beim Bundesinnenministerium nachfragen können. Ich habe diese Antworten nämlich auch nicht, deswegen haben wir ja gefragt.
Zu Frage 3: Den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt die Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Der verstärkte Zugang von Asylsuchenden macht es erforderlich, dass auch die Kommunen zusätzliche Unterbringungsplätze zur Verfügung stellen. Das Thüringer Innenministerium hat unter anderem die Kirchen und die Liga der freien Wohlfahrtsverbände angesprochen und gebeten, den Landkreisen und kreisfreien Städten nach Möglichkeit geeignete Objekte anzubieten. Daneben unterrichtet das Landesverwaltungsamt die Landkreise und kreisfreien Städte regelmäßig über die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prognostizierten Asylbewerberzahlen.
Wenn man mit Blick auf die Realität diskutiert, dann ist uns allen klar, dass es irreguläre Migration weltweit gibt und nicht erst, seit es die LINKE gibt und nicht erst seit dem Mauerfall oder anderen, politisch auch wichtigen Events, sondern eigentlich schon immer.
Dem Nachtrag liegt die aktuelle Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zugrunde. Danach wird im Jahr 2015 bundesweit mit 400.000 Flüchtlingen gerechnet. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass eine Steigerung nicht auszuschließen ist. Ob und in welchem Umfang dies allerdings einen weiteren Ausgabenzuwachs bedeutet, ist auch vor dem Hintergrund der Absicht, die Verfahren zu beschleunigen, schwer bezifferbar. Wir haben vorsichtig etatisiert, um gewisse Mehrbedarfe abdecken zu können.
zen eingerichtet werden. Außerdem werden im August Modulbauten auf dem Gelände der AfA Ingelheim für 212 Asylbegehrende bezugsfertig sein. Auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes Bitburg wurden aktuell weitere temporär zu nutzende Unterkunftsmöglichkeiten geschaffen. Im Herbst sollen zwei weitere Erstaufnahmeeinrichtungen in Hermeskeil mit bis zu 750 Plätzen und Kusel mit bis zu 700 Plätzen in Betrieb genommen werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bereits die Einrichtung von Außenstellen an beiden Standorten zugesichert.
Herr Bracht, es waren drei Punkte. Sie haben recht. Der eine Punkt ist schon von Herrn Schweitzer beantwortet worden. Bei dem dritten Punkt hat uns doch tatsächlich Herr Schreiner vorgeworfen, dass wir die Zahl der Flüchtlinge falsch prognostizieren würden, wissend, dass das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemacht wird. Auf den ist Herr Schweitzer längst eingegangen.
Einer mittelfristigen Prognose des Thüringer Landesverwaltungsamtes sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge folgend wird demnach zwischen 2014 und 2016 ca. eine jeweils 5-prozentige Steigerung der Asylbewerberzahlen in Thüringen erwartet. Auch in den letzten 2 Jahren sowie im laufenden Jahr haben sich die Zugänge um je 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Wir haben davon schon zur Aktuellen Stunde berichtet und gehört. In dieses Zahlenwerk sind noch nicht die politischen Entwicklungen eingearbeitet, zum Beispiel in Ägypten, Syrien, Iran und Irak oder Afghanistan, so dass noch mit einer größeren Steigerungsrate gerechnet werden muss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir alle haben in den letzten Wochen und Monaten schockierende Bilder vom grausamen Bürgerkrieg in Syrien und von Menschen auf der Flucht gesehen, die uns tief betroffen machen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit den Ländern bereits am 30. Mai dieses Jahres eine Anordnung zur vorübergehenden Aufnahme von 5.000 Schutzbedürftigen aus Syrien und den Anrainerstaaten Syriens erlassen. Von diesen syrischen Flüchtlingen wird entsprechend der Länderquote Thüringen 140 Personen aufnehmen. Im Rahmen dieses Kontingents ist bereits am 15. Juli 2013 eine vierköpfige Familie individuell zu Verwandten in den Eichsfeldkreis eingereist, weitere drei Personen, eine Frau mit zwei Kindern, reisten am 10. September 2013 individuell nach Saalfeld ein, wo bereits der Ehemann lebt. Am 11. September 2013 sind die ersten syrischen Flüchtlinge mit einem durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge organisierten Charterflug nach Deutschland eingereist. Nach einem zweiwöchigen Aufenthalt in der niedersächsischen Landesaufnahmebehörde Friedland wurden 12 Personen in Thüringen aufgenommen und leben seit dem 24. September 2013 in Jena.
Frau Artus, Sie sprachen vom Defizit bei den Dolmetscherdiensten. Beim Thema Frauen und Migration ist Hamburg sehr gut aufgestellt. Nach Aussagen des Robert-Koch-Instituts sind Frauen mit Migrationshintergrund oftmals Mehrfachbelastungen ausgesetzt, die sich sehr wohl ungünstig auf die Frauengesundheit auswirken können. Im Krankheitsfall stehen für Migrantinnen allerdings zum Beispiel im UKE Dolmetscherdienste in 16 verschiedenen Sprachen zur Verfügung; das ist schon gewaltig. Es gibt auch in allen Krankenhäusern Aufklärungs- und Faltblätter, die den Migranten helfen. Ein Beispiel in puncto Vernetzung ist, dass auch die Selbsthilfegruppen sich geöffnet haben. Mit der Unterstützung einer Krankenkasse gibt es jetzt das Projekt "Weiterentwicklung der Selbsthilfegruppen", eine Unterstützung speziell für Migrantinnen und Migranten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Dezember des vergangenen Jahres hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Staatsministerin Böhmer, den Siebten Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland veröffentlicht. Da hat man wieder gesehen, dass das Thema Integration jetzt eigentlich überall richtig Konjunktur hat. Die Sache läuft jetzt auf Hochtouren, was jeden Integrationsbeauftragten freut.