(Vom Redner nicht au- torisiert) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin der letzte Redner zu diesem Dringlichkeitsantrag. Wir haben alle die verschiedenen Statements gehört. Aufgrund der verschiedenen Statements lässt sich feststellen, dass der Fall noch nicht abgeschlossen ist und sehr großer Klärungsbedarf besteht. Ich habe aufmerksam die Äußerungen des Innenministers, aber auch die Äußerungen der GRÜNEN, der SPD und der FDP verfolgt. Die vier Fragen der FDP und die zwei Fragen der GRÜNEN sind heute noch nicht ausreichend beantwortet worden. Die Beantwortung sollte auf jeden Fall in schriftlicher Form erfolgen, damit der Sache gründlich nachgegangen werden kann. Darauf bestehen auch die Freien Wähler. Wir unterstützen deshalb die Stellungnahme des Herrn Dr. Fischer und den Vorschlag der GRÜNEN. Da der Antrag der GRÜNEN dafür plädiert, die chinesischen Flüchtlinge nicht abzuschieben, werden wir dem Antrag in dieser Form zustimmen. Derzeit ist es noch nicht gerechtfertigt, diese Abschiebung vorzunehmen. Wenn die Anhörung abgeschlossen ist und die Antworten vorliegen, kann über dieses Thema erneut diskutiert werden.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf Abschiebung auszuweisender Ausländer. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.
Vollzug der Abschiebung auf Landesebene
Sehr geehrter Herr Präsident! Ehrenwerte Kollegen! Liebe Brandenburger und Gäste auf der Tribüne! Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Zuständigkeit für den Vollzug der Abschiebung wieder auf Landesebene zu ziehen, wie dies vor einigen Jahrzehnten schon einmal der Fall war.
burg wieder verlassen, entweder im Wege der freiwilligen Aus reise oder der Abschiebung. So weit, so rechtsstaatlich.
Meine Damen und Herren, übernehmen Sie wieder die poli tische Verantwortung, machen Sie die Abschiebung wieder zu einer Landesaufgabe und zeigen Sie damit den Bürgern, dass es Ihnen mit der Flüchtlingspolitik und der Hilfe für Menschen wirklich ernst ist und es nicht um eine versteckte Zuwanderung geht! - Danke.
Seit dem 1. Januar 1997 obliegt die Zuständigkeit für den Voll zug der Abschiebung ausreisepflichtiger, abgelehnter Asylsu chender nach der landesinternen Verteilung den Asylbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Das ist auch richtig, denn bei den kommunalen Ausländerbehörden liegt ebenfalls die Zuständigkeit für alle ausländer- und asylrechtlichen Ent scheidungen, sofern nicht das Bundesamt zuständig ist. Das betrifft beispielsweise die Aussetzung von Abschiebungen, die Erteilung von Duldungen ebenso wie den Widerruf und die Verlängerung einer Duldung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste auf der Tribüne! Die AfD fordert die Landesregierung dazu auf, die Zuständigkeit für den Vollzug der Abschiebung von den Kommunen auf das Land zu übertragen. Sie begründet ih ren Antrag damit, dass die Landkreise und kreisfreien Städte mit dieser Aufgabe überfordert seien.
Die AfD scheint immer noch nicht verstanden zu haben, dass einer Abschiebung oft rechtliche oder tatsächliche Vollzugshin dernisse entgegenstehen, zum Beispiel eine Bindung an minderjährige Kinder, Reiseunfähigkeit, Krankheit, fehlende Papiere oder unterbrochene Verkehrswege. Eine Übertragung der Zuständigkeit des Abschiebevollzugs auf die Landesebene würde am Bestehen dieser Vollzugshindernisse überhaupt nichts ändern. Grundsätzlich sind Abschiebungen aus unserer Sicht auch nicht als Erfolg oder erstrebenswertes Ziel anzuse hen, sondern sie sollten stets Ultima Ratio sein.
Auch mir ist klar, dass eine freiwillige Rückkehr wahrschein lich in den wenigsten Fällen eine vollkommen freiwillige Ent scheidung ist. Schließlich haben sich Menschen in der Regel nicht auf den Weg nach Deutschland gemacht, um das Land dann wieder zu verlassen. Meine Fraktion fordert daher, dass die Landesregierung im Sinne einer landesweit einheitlichen und gerechten Praxis darauf hinwirkt, dass zumindest vor jeder Abschiebung oder freiwilligen Ausreise die Ausländerbehör den prüfen, ob Spielräume bestehen, die einen legalen Aufent halt ermöglichen würden.
Meine Damen und Herren, die Abschiebung von Ausländern, die sich nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes aufhalten müssen, wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten mit der Funktionalreform 1996 übertragen. Für die Durchführung dieser Aufgabe erstattet das Land den Kommu nen jedes Jahr anteilig die Personal- und die Sachkosten. Ab schiebungen direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung sind und bleiben in der Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde.
Wenn man die Zuständigkeit des Vollzugs der Abschiebung auf die Landesebene verlagert, ändert sich vor allem eines: Die handelnden Akteure sind in der Regel nicht miteinander be kannt. Nachdem die zuständige Ausländerbehörde mitgeteilt hat, dass ein abgelehnter Asylsuchender abgeschoben werden soll, wird die Landesbehörde zunächst einmal damit beschäf tigt sein, die Lebensumstände und den gewöhnlichen Aufent haltsort des Asylbewerbers und seiner Familie zu ermitteln. Dann müssen von der Landesebene aus die Abholung vor Ort und die zwangsweise Rückführung organisiert werden. Auch das wird nicht ohne Rückkopplung mit den handelnden Ak teuren vor Ort abgehen und einen hohen Koordinationsauf wand erfordern.
Abschiebung bedeutet auch, in der Fläche tätig zu werden, um abzuschiebende Personen zu Hause oder anderswo abzuholen. In einem Flächenland wie Brandenburg bedeutet dies lange Wege. Sollte eine zentrale Landesbehörde diese Aufgabe über nehmen, benötigte sie auch hierfür einen deutlichen Zuwachs an Personal, denn einen großen Anteil der Arbeitszeit würde dieses Personal auf unseren Straßen verbringen. Zugleich ginge das in den Kommunen vorhandene spezielle Fachwissen im Rückführungsbereich dem Land verloren, denn das kom munale Personal würde ja nicht in jedem Fall mit der Aufgabe zum Land wechseln.
Zu ergänzen bleibt, dass die ZABH bereits, wie es das Gesetz vorsieht, Antragsteller aus sicheren Herkunftsländern mehr und mehr bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfah rens in der Erstaufnahmeeinrichtung behält und berät. Sie führt die Rückkehrberatung und wenn nötig auch die Abschiebung dann selbstständig durch. Dies hat bereits jetzt eine deutliche Entlastung der Kommunen zur Folge.
Herr Minister Schröter, 15 Monate nicht durchgeführte Ab schiebung heißt für mich konkret: Wenn eine Behörde nicht in der Lage ist, 15 Monate nach dem Beschluss der Abschiebung diese auch durchzuführen, kommt das für mich einer Arbeits verweigerung gleich.
Deswegen sind wir dafür, die Abschiebung auf Landesebene zu heben, um da mal ein bisschen Schwung in den Laden zu brin gen.
Vielen Dank. - Ich schließe damit die Aussprache. Wir kom men zu den Abstimmungen. Wir stimmen über den Antrag der AfD-Fraktion „Vollzug der Abschiebung auf Landesebene“ auf Drucksache 6/3534, Neudruck, ab. Ich darf Sie fragen: Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Auch die Asylverfahren, die für die Familie betrieben worden sind, sind negativ ausgegangen. Eine Abschiebung - das ist das Fazit des Anwalts - in ein vom Bürgerkrieg verwüstetes Land stelle über diesen langen Zeitraum von zehn Jahren hinweg eine menschliche Härte dar.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Intention unserer Fraktion mit diesem vorliegenden Antrag ist, wie ich mir stark erhoffe, fraktionsübergreifend ein Zeichen zu setzen, dass der Landtag die Fragen der Flüchtlinge und der damit verbundenen Abschiebung unter dem humanitären Aspekt angehen will. Die in unserem Antrag enthaltenen Verbesserungsvorschläge werden zweifelsohne das Problem nicht in Gänze lösen können. Das ist uns bewusst. Sie werden aber eine positive Signalwirkung generieren, vielleicht das Problem ein Stück weit lindern und hoffentlich den Betroffenen Hoffnung auf eine Zukunftsperspektive geben.
Das wird das Land NRW mit dieser Koalition auch tun. Das ist eines der Instrumente, die notwendig sind, um Menschen vor Abschiebung zu schützen. Wir tun das, was in landesrechtlichen Spielräumen möglich ist, um Menschen vor Verfolgung und vor dieser furchtbaren katastrophalen Situation im Kosovo zu schützen.
denn in der Bundesrepublik gilt für asylsuchende und für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde, die sogenannte Residenzpflicht gemäß § 61 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Das bedeutet, dass für
recht einzuräumen, vor allem aber ein Bleiberecht in Deutschland zu gewähren. Ohne einen sicheren Aufenthaltstitel bleibt die Angst der Opfer vor Abschiebung und die Sicherheit der Täter, einer Strafverfolgung zu entkommen.
Ihre Darstellung der Alternativen zur Abschiebungshaft ist demzufolge einseitig, Herr Fecker, und wird den vorhandenen Problemen in keiner Weise gerecht. Darüber hinaus unterlassen Sie es, in Ihrem Antrag darauf hinzuweisen, dass die Abschiebung Teil des Ausweisungsverfahrens ist und die Abschiebungshaft in die Vorbereitungs- und Sicherungshaft zu unterteilen ist. Ebenso weisen Sie nicht darauf hin, dass eine Verlängerung der Abschiebungshaft, die Sie immer wieder hier zitieren – Frau Vogt hat sie auch zitiert –, auf maximal 18 Monate nur bei vorsätzlicher Verhinderung der Ausweisung durch den Ausreisepflichtigen überhaupt möglich ist.
Man darf Menschen nicht zwingen, ein Leben auf Abruf und in Ungewissheit zu führen. Man darf Menschen nicht dazu zwingen, ein dauerhaft rechtlich unsicheres und perspektivloses Leben mit immer wieder verlängerten Duldungen in ständiger Angst vor einer drohenden plötzlichen Abschiebung und unter sozial äußerst prekären Bedingungen zu führen. Doch gerade das jetzige Bleiberecht fördert diese Lebenssituation.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juni 2011 lebten in Deutschland 87 000 Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel, davon mehr als 51 000 länger als sechs Jahre. In Sachsen-Anhalt sind es derzeit etwa 2 500 Menschen. Die Abschiebung dieser Personen ist vorübergehend ausgesetzt worden - mehr nicht.
Kommen wir nun zum eigentlichen Grund für den abgeforder ten Bericht. Überschrieben ist das Kapitel mit „Flüchtlinge und geduldete Personen“. Man könnte davon ausgehen, dass tat sächlich zwischen Menschen mit legitimem Rechtsanspruch auf Asyl und jenen ohne Rechtsanspruch unterschieden wird. Doch weit gefehlt. Es wird zwar ausgeführt, dass es sich bei geduldeten Personen um abgelehnte Asylbewerber handelt, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, aber die Abschiebung ist aufgrund bestehender Hindernisse ausgesetzt.
Beunruhigende Befunde erbrachte eine empirische Studie zur Situation von Kindern kosovarischer Roma in Deutschland und nach ihrer Rückführung in den Kosovo. Die Untersuchung wurde im Auftrag von UNICEF vom Zentrum für Antisemitismusforschung und einem internationalen Forscherteam Anfang des Jahres 2010 durchgeführt. Die Studie zeigt, dass dem Kindeswohl nicht Rechnung getragen wird, dass die Kinder und Jugendlichen in ihren Bildungschancen drastisch behindert sind. In der Folge der Abschiebung wird ein beträchtlicher Teil der aus der Bundesrepublik Deutschland Verjagten wieder in Deutschland erscheinen, das sie als ihre Heimat empfinden. Dort sind sie geboren, diese Sprache sprechen sie. Sie werden dann aber, wenn sie wiederkommen, von vornherein den Status von Illegalen, von Unerwünschten, von lästigen Zuwanderern haben.
Ein Blick in die Vergangenheit hilft, wenn es um eine Einschätzung der künftigen Lage geht. Im Jahr 2002 legte der damalige Innensenator, Kuno Böse von der CDU, der Deputation für Inneres einen Erlass vor, der vorsah, ich zitiere: „Die Fesselung schwangerer Abschiebehäftlinge ist nur durch Anlegung von Handfesseln zulässig.“ Immerhin, nur! Das Innenressort von Herrn Böse ordnete im Jahr 2002 auch die Inhaftierung eines Fünfzehnjährigen an, dessen Eltern sich der Abschiebung durch Untertauchen entziehen wollten. Er nahm also quasi dieses Kind in Geiselhaft. Wir könnten gemeinsam sicherlich noch einige weitere Beispiele aus der Vergangenheit finden, auch die Inhaftierung eines indischen Staatsbürgers, der monatelang mit einem Herzfehler einsaß, ist keine Ruhmestat. Hier hat aber der Innensenator, nämlich Herr Mäurer, richtig gehandelt, indem er die verantwortlichen Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Rechenschaft zog.
im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, das heißt, mit Richtervorbehalt – das bedeutet, ohne richterlichen Beschluss geht es nicht – ausgewiesen werden können. Dabei ist auch die Möglichkeit der Sicherungshaft im Rahmen der Abschiebungshaft zu nutzen. In den Paragrafen 53 folgende des Aufenthaltsgesetzes ist detailliert geregelt, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen eine Ausweisung beziehungsweise eine Abschiebung möglich ist. Auch für die CDU-Fraktion steht außer Frage, dass solche gesetzlichen Regelungen einer permanenten Überprüfung auf Sinnhaftigkeit und Übereinstimmung mit dem europäischen Recht unterzogen werden müssen. Für die CDU-Fraktion steht aber außerdem völlig außer Frage, dass wir auch in Zukunft in Deutschland in Einzelfällen – und das betone ich – nicht auf die Ausweisung von bestimmten Ausländern verzichten können und dabei das Instrument der Abschiebungshaft aus den genannten Gründen unverzichtbar sein wird. Meine Damen und Herren, wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab. – Vielen Dank!
Die Ausgangsposition war, Inhaftnahme nur als Ultima Ratio, das heißt, als letztes Mittel zur Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das ist unser Leitmotiv! Das heißt auch, zweitens, keine Abschiebungshaft, wenn eine freiwillige Ausreise glaubhaft gemacht wird, und das heißt, drittens, die sorgfältige Prüfung des Einzelfalles! Wenn erkennbar ist, dass in kurzer Zeit keine Abschiebung möglich ist – wir haben gestern das Problem der Passlosigkeit beziehungsweise die fehlende Mitwirkung der Heimatländer diskutiert –, wenn also klar erkennbar ist, dass beispielsweise im Libanon oder in Ghana niemand bereit ist, den Inhaftierten aufzunehmen, dann gehört derjenige nicht in die Abschiebungshaft.
Wenn es aber – das ist die andere Seite der Praxis – zum Beispiel schneit, die Flugzeuge nicht fliegen können oder das Bodenpersonal streikt, dann haben sie das Problem, sie können einen Inhaftierten dann nicht einfach einmal hierbehalten, das wäre nämlich Freiheitsberaubung. Deswegen braucht man in der Tat für einige Tage so etwas wie eine Abschiebungshaft, um dann später die Abschiebung durchzuführen. Das ist eigentlich in unserem Erlassentwurf geregelt. Ich würde Ihnen den Erlassentwurf gern heute Nachmittag zustellen. Ich glaube, dass wir damit und mit der abschließenden Beratung in der Innendeputation einen vernünftigen Weg gefunden haben, und ich hoffe, Herr Hinners, dass auch Sie am Ende diesem Erlass Ihre Zustimmung geben werden. – Danke sehr!