Ich bin auch sehr erstaunt über die Art und Weise, wie Sie vortragen. Nachdem uns vom Ministerium zweifelsfrei über die rechtliche und sachliche Prüfung dieses Falles berichtet und uns geschildert worden ist, wie sich die Abschiebung wirklich dargestellt hat und wie sie vorgenommen wurde, bin ich schon einigermaßen erschrocken darüber, dass Sie hier im Plenum so verzerrt darüber berichten.
Herr Gabriel hat gesagt: Die müssen wir konsequent abschieben. Ich bin gespannt, ob das auch wieder eine seiner typischen Gabriel-Umdrehungen gewesen ist oder ob er das ernst gemeint hat. Wir stellen fest, dass wir außerhalb der Asylanträge, die am Ende abgelehnt werden, Abschiebung wegen Straftaten in Deutschland kaum vollziehen, und zwar in keinem Bundesland. Ich sage ganz bewusst, dass es Bayern genauso wenig macht wie SPD-ge
Abschiebung einer iranischen Familie
1. Wie beurteilt die Landesregierung das geschilderte Vorgehen der für die Abschiebung zuständigen Behörde rechtlich als auch sachlich?
3. Wie ist es zu rechtfertigen, dass der Familie untersagt wurde, einen Rechtsanwalt zu informieren, um durch das Einlegen von Rechtsmitteln die Abschiebung gerichtlich überprüfen zu lassen und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
4. Ist es richtig, dass der Familienvater, einer der Teilnehmer des Protestes gegen die Unterbringungssituation in der Gemeinschaftsunterkunft in Gerstungen, zur Eröffnung der Interkulturellen Woche im Beisein des Thüringer Innenministers in Bad Salzungen gewesen ist und wie ist auszuschließen, dass die nunmehr erfolgte Abschiebung im Zusammenhang mit diesem Protest gestanden hat?
Wie kann es sein, dass der 19-jährige Jahja, der von Warlords in Dagestan zum Kämpfen und Töten gezwungen wurde und seit fünf Jahren allein in Deutschland lebt, Deutsch spricht und die Schule besuchte, plötzlich wieder abgeschoben werden soll, sodass er sich aus Angst vor der Abschiebung entschließt, nicht mehr in die Schule, sondern in die Illegalität zu gehen.
In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Berichte von Abschiebungen von Menschen, die vollziehbar ausreisepflichtig geworden waren, die also keinen Aufenthaltstitel bekommen haben. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, die Ausreise bzw. die Abschiebung konnte aber nicht selten eine beträchtliche Zeit lang nicht vollzogen werden, oder sie fielen unter eine der verschiedenen Sonderregelungen, die der Kollege Herbst beschrieben hat.
Diese Menschen befanden sich im Status der Duldung. Dies ist ein überaus prekärer Status, weil diese Menschen in permanenter Ungewissheit leben mussten. Sie waren im Grunde jederzeit von Abschiebung bedroht, durften nicht oder nur in Ausnahmefällen arbeiten und hatten somit kaum eine Chance, sich ein eigenständiges Leben, geschweige denn eine Perspektive zu schaffen.
Mit dem Auslaufen von stichtagsgebundenen Regelungen, mit dem Enden altersbezogener Sonderregelungen, mit dem Auftauchen neuer Unterlagen, manchmal aber auch aus nicht nachvollziehbaren Gründen werden diese Menschen dennoch plötzlich zur Ausreise aufgefordert bzw. ihnen wird die Abschiebung angedroht.
Unangekündigt und im Morgengrauen sollte die Abschiebung vollzogen werden. Es kam zu den Ereignissen, von denen wir lesen mussten.
Offenbar herrschte Panik. Der Vater wehrte sich; er wurde abgeführt. Die Frau brach, offenbar nach Medikamenteneinnahme, zusammen und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Abschiebung des Vaters und der vier Kinder lief derweil weiter.
Erst als die Frau - offenbar in größter Verzweiflung - versuchte, sich die Pulsadern aufzuschneiden, wurde die Abschiebung der Familie gestoppt und die Familie konnte zur Mutter zurückkehren.
Passlosigkeit ist eines der Haupthindernisse für ein Bleiberecht. Das aber ignoriert die Realität von Geflüchteten völlig. Ausweispapiere beschaffen, sie korrekt stempeln lassen und dann weiterreisen - das sind nicht die Regelbedingungen, unter denen eine Flucht geschieht. Die aktive Mitwirkung an der eigenen Abschiebung zur Voraussetzung für ein dann vielleicht doch mögliches Bleiberecht zu machen, ist für Menschen, die auf der Suche nach nichts anderem als einem Leben in Sicherheit und Würde sind, einfach unzumutbar.
Die Abschiebung der armenischen Familie in Magdeburg - Sie haben den Fall geschildert - wäre
Diese unionsinterne Debatte ist mit der Bundesratsinitiative Hamburgs in Deckung zu bringen. Insofern handelt es sich nicht um ein Umdenken und es gibt auch keinen direkten Bezug zu dem Fall der Abschiebung der yezidischen Familie hier in Magdeburg. Ich wollte das gern für meine Fraktion klarstellen.
Herr Neumann hat den Innenausschuss und die Öffentlichkeit getäuscht, anders kann ich das nicht bewerten. Wann soll man jemanden denn nicht abschieben, wann soll man jemanden von einer Abschiebung ausnehmen, wenn nicht in einem solchen Fall, wo der Mann wirklich todkrank ist. Warum gewährt man ihm nicht einmal die neun Monate, die die GAL beantragt hat? Wir würden sogar sagen, warum gewährt man ihm nicht, hier zu bleiben, weil er schwerkrank ist? Sie wissen alle, die Sie hier sitzen, wohin die Roma abgeschoben werden.
Gestern war in "SPIEGEL ONLINE" ein Bericht "Osteuropas vergessener Bürgerkrieg". Da steht zwar Osteuropa, es bezieht sich aber auch auf Südosteuropa. Da ist von einem modernen Bürgerkrieg die Rede. Es ist davon die Rede, dass in vielen Ländern und in vielen Situationen das Leben der Roma nicht mehr sicher sei. Die Situation insgesamt ist außerordentlich prekär. Es gibt keine gute Grundversorgung und es gibt keine gute Bildung. Aber es wurde nicht ein einziger Fall, obwohl dies zugesagt war, von der Abschiebung ausgenommen.
bürgerliches Blatt – sagt, es brauche, um den Bürgerkrieg gegen die Roma in Osteuropa zu beenden, vor allem eines: Empathie. Und dieses Minimum an Empathie muss die Bürgerschaft aufbringen. Deswegen appellieren wir an Sie, in diesem Fall Abstand von einer Abschiebung zu nehmen.
Auch die Mitglieder der SPD, im Ausschuss auch die von CDU und FDP, haben sich mit diesem Fall, wie in allen anderen Fällen, die auch um das Thema Roma und Abschiebung gehen, umfassend mit den Eingaben beschäftigt. Alle Gesichtspunkte sind abgewogen und geprüft worden.
Wir halten das Ergebnis mit einer dreimonatigen Duldung und kontinuierlicher Prüfung des Gesundheitszustands für eine richtige Entscheidung der Behörde. Pauschale Vorwürfe wie zum Beispiel, dass alle Roma abgeschoben würden und kein einziger Roma-Fall positiv entschieden worden sei, weisen wir zurück. Unsere Aufgabe ist es nicht, nach quantitativen Gesichtspunkten Eingaben zu beraten. Jeder Fall ist immer wieder ein neuer Einzelfall und wird genauestens geprüft. Von Abschiebung in den sicheren Tod kann nach Auffassung des Bundesamtes auch keine Rede sein. Auch liegen in fast allen Fällen abgeschlossene Asyl- und Gerichtsverfahren zugrunde. Wir sollten die Unabhängigkeit der Gerichte respektieren und auf persönliche Vorwürfe verzichten.
Ein junges Mädchen aus Togo saß bereits im Flugzeug und sollte in ihr Heimatland zurückgeflogen werden, obwohl ihre Mutter hier lebt. Man glaubte ihr nicht, dass diese Frau ihre Mutter ist. Sie musste dies erst per Gentest beweisen, was aber nur möglich war, weil wir die Abschiebung per Petition verhindert haben. Hat dieses Mädchen auch das Asylrecht missbraucht?
Es gibt bundesweit Kriterien, die festlegen, ob es einen Rechtsanspruch auf Asyl gibt oder nicht. Wer absolut kein Recht hat, bei uns zu bleiben, der muss unser Land wieder verlassen, und das möglichst zeitnah. Wer aber bei uns bleibt, weil zum Beispiel einer Abschiebung bestimmte Hinderungsgründe entgegenstehen, hat ein Anrecht auf eine menschenwürdige Behandlung.
- Das sage ich gleich. Der Stadtrat in Augsburg hat eine Resolution, die von der Partei DIE LINKE und von der Partei DIE GRÜNEN eingebracht wurde, einstimmig beschlossen. Der Oberbürgermeister der Stadt Augsburg, der - Herr Seidenath, jetzt nenne ich Ihren Namen richtig - der CSU angehört, hat diese Resolution als Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht. Ich hatte die Ehre und die Aufgabe, diese Petition zu bearbeiten, weil ich Mitglied des Petitionsausschusses bin. In dieser Petition - man höre und staune - übernimmt der CSU-Oberbürgermeister von Augsburg einstimmig eins zu eins die Positionen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zur Zukunft der Asylpolitik. Was mich daran eigentlich ärgert, ist, dass die Stadt Augsburg und voran der Oberbürgermeister die gesamte Verantwortung und die Beantwortung der Frage, wer aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen kann, wo es vielleicht neue Standorte gibt, auf die nächsthöhere Ebene abschiebt, anstatt sich vor Ort um diese Probleme zu kümmern, Frau Kamm. Das kann nur - das ist meine feste Überzeugung - im Zusammenspiel zwischen Stadt, Regierung von Schwaben und Sozialministerium funktionieren. Mit der Abschiebung der Verantwortung auf die nächste Ebene werden wir diesem Problem nicht gerecht. Ich fordere alle Stadträte, die in Augsburg sitzen, auf, ihren Oberbürgermeister daran zu erinnern. - Herr Präsident, Ihr Zeichen habe ich schon gesehen. - Jetzt wollen Sie mich etwas fragen, Frau Kamm.
angekündigt wird, ich kann Ihnen aber jetzt nicht sagen, ob das nun 14 Tage sind oder wie viele sonst. Es geht dem ja immer ein Verfahren voraus, und darin werden alle Personen zunächst einmal aufge fordert, die Bundesrepublik Deutschland freiwillig bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlassen. Insofern lässt sich daraus auch ableiten, wann die Abschiebung erfolgen soll.
abzuschiebende Personen, denen die Abschiebung angekündigt wurde, sich dieser entzogen haben, und wenn ja, wissen Sie ungefähr, wie viel Prozent der Fälle das sind?
Fälle gibt, in denen sich Personen der Abschiebung entzogen haben. Gemessen an der Gesamtzahl ist das aber eher zu vernachlässigen.
oder vier Jahren über 3 000 geduldete Bürgerinnen und Bürger in Bremen, die immer bedroht davon waren, dass sie abgeschoben werden, denn Dul dung bedeutet ja nur, dass man die Abschiebung ausgesetzt hat, aber sie schwebt weiterhin wie ein Damoklesschwert über ihren Köpfen. Wir haben es dann erreicht, diese Zahl von 3 000 auf 1 500 Per sonen zu reduzieren. Ich hatte hier gesagt, dass ich es auch erreichen könnte, in einem Jahr bei unter 1 000 Personen zu liegen. Leider hat die aktuelle Flüchtlingsbewegung dies verhindert, sonst wären wir so weit. Ich bin deswegen nicht darüber entsetzt, dass wir keine Überbelegung in der Abschiebehaft und dort zu wenig Personen haben.
sagen, da es, wie gesagt, immer auch eine Frage des konkreten Einzelfalls ist, ob es wirklich zur Durchführung der Abschiebung kommt. Das kann von vielen Faktoren abhängen. Wenn wir zum Bei spiel wie im letzten Jahr einen Abschiebestopp für bestimmte Länder im Winter erlassen,
„Kann die Abschiebungsanordnung wegen eines Abschiebungsverbotes oder wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung nicht vollzogen werden, ist der Ausländer auf richterliche Anordnung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet.“