„Kann die Abschiebungsanordnung wegen eines Abschiebungsverbotes oder wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung nicht vollzogen werden, ist der Ausländer auf richterliche Anordnung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet.“
„Kann die Abschiebungsanordnung wegen eines Abschiebungsverbots oder wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung nicht vollzogen werden, ist der Ausländer auf richterliche Anordnung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet.“
Und jetzt, Herr Möbius, kommt noch Ihre christliche Weihnachtsbotschaft: Hauptsache, mehr Abschiebung. Ihr Abschiebungspapier, Herr Laschet, ist doch der Ausbruch puren Populismus.
Herr Kollege, ist denn wirklich so viel Druck auf dem Kessel, dass Ihre frostige Weihnachtsbotschaft an die Flüchtlinge nur noch lauten kann: „Hauptsache mehr Abschiebung“? Da muss man doch froh sein, dass die Außentemperatur, Herr Kollege Laschet …
Es gibt einen Unterschied zwischen Menschen, die in Vollzugshaft sind, und denjenigen, bei denen eine Abschiebung ansteht. Von daher stellt sich zum Beispiel die Frage nach der religiösen Betätigung bei der Abschiebungshaft ganz anders. Dem haben wir mit unseren Änderungsanträgen Folge geleistet.
Ein weiteres Beispiel: NRW-SPD und NRW-Grüne wollen, dass die Abzuschiebenden auch aus der Haft heraus noch einen Arzt ihrer Wahl aufsuchen dürfen. Damit wird den viel kritisierten Gefälligkeitsgutachten, mit denen man die Abschiebung bisher oft verhindern konnte, wieder Tür und Tor geöffnet.
chen – das ist ja Grund für solch eine Inhaftierung –, bis zu ihrer Abschiebung eine möglichst anständige Unterbringung, einen Zugang zu Beratung und Gesundheitsversorgung sowie so viel – in Anführungszeichen – „Freiheit“ zu gewährleisten, wie es eben unter diesen Bedingungen möglich ist.
In einer Zeit großer Herausforderungen durch die Flüchtlingsproblematik, in der über die effektivere Abschiebung debattiert wird, schafft Rot-Grün nun
Was folgte? Zum einen wurde versucht, die Legitimierung wiederherzustellen, indem die Aufstände als faschistischer Putschversuch hingestellt wurden. Zum anderen wurde die Stasi aufgerüstet, die Überwachungs- und Zersetzungsmaßnahmen wurden ausgeweitet. Dazu zählten die offensichtlichen, physischen Maßnahmen - Abschiebung, Haft, Folter bis hin zu Mord - und die weniger offensichtlichen, psychischen Zersetzungsmaßnahmen. Es wurden psychologische Profile von Opfern angelegt, um ihre Schwächen zu entdecken und genau diese auszunutzen. Gruppen, Freundeskreise, Familien wurden durch Falschinformationen, gestellte Bilder, Gerüchte auseinandergetrieben. Die Perfidie ging so weit, dass die Stasi dafür sorgte, dass die Opfer selbst in die Nähe der Stasi gerückt wurden, um sie in ihrem Umfeld ihrer Reputation zu berauben. Wer in der DDR opponierte, merkte schnell: Die Stasi ist allgegenwärtig und in gewissem Sinne allmächtig. - Man selbst konnte sich daneben klein und ohnmächtig fühlen.
8 Abschiebung in Verfolgung, Hunger, Kälte
und Not stoppen – NRW muss die Abschiebung von Flüchtlingen in den Westbalkan über den Winter aussetzen
Aber für die Menschen aus dem Westbalkan ist doch alles gleich. Die Situation vor Ort hat sich für die Abgeschobenen nicht geändert. Das hat doch gerade auch Ihr Kosovo-Kongress im Winter 2012 gezeigt. Es wurde von Traumatisierungen berichtet. Ein Kind erzählte, dass es im Leben nichts Schlimmeres als die Abschiebung erlebt hat. Es wurde von Rückkehr in ungeheizte Baracken ohne fließendes Wasser berichtet. Es gibt keine Perspektive auf Arbeit, keine Zukunft, nur Hoffnungslosigkeit und dazu offene Feindseligkeiten für die Rückkehrer und noch stärkere Repressionen.
In der Kommunikation der CDU und anderer Abschiebefreunde wird uns vorgetäuscht, dass unsere Systeme mit der Abschiebung in die sogenannten sicheren Herkunftsländer entlastet würden. Dabei kommen aktuell weniger als 2 % der Flüchtenden aus dem Westbalkan. Wir haben also keine Entlastung für die Gesellschaft, aber für jeden einzelnen Abgeschobenen eine menschliche Katastrophe. Abschiebungen sind grundsätzlich immer schrecklich und abzulehnen.
Dies ergibt jedoch nach geltender Rechtsprechung und aufgrund unserer Rechtslage trotz und alledem noch keine dauerhafte Aufenthaltsperspektive in der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb muss man im Einzelfall bei der Rückführung bzw. bei der Abschiebung mit aller gebotenen Sensibilität vorgehen.
Was von Ihnen generell als ablehnungswert empfunden wird, können wir jedoch nicht teilen. Wir haben uns gestern in einem anderen Zusammenhang über die Abschiebung als Ultima Ratio unterhalten. Auch wir ziehen alle anderen Formen der Rückkehr vor, aber das geht nicht in jedem einzelnen Fall. Daher kann ich Ihrer Ansicht nicht beipflichten, dass man Abschiebungen insgesamt ächten muss.
Ich komme auf Punkt 6 des CDU-Positionspapiers zurück. Da steht wörtlich in der Überschrift: „Landesregierung muss abschiebungshinderliche Erlasse zurücknehmen“. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, an dieser Stelle vermitteln Sie den fatalen Eindruck, als sei die Abschiebung im Landesinteresse und im Interesse der Menschen wünschenswert. Ich finde das abscheulich und ekelerregend.
Ich bin durchaus an Ihrer Seite, wenn es darum geht, humanitäre Aspekte zu berücksichtigen, und zwar ganzjährig. Auf der anderen Seite muss ich schon aus Vernunftgründen sagen: Eine generelle Ächtung der Abschiebung als Ultima Ratio ist mit uns nicht zu machen.
Unsere kommunalen Ausländerbehörden sind an die Beurteilungen des BAMF gebunden; sie dürfen die Bewertungen des BAMF nicht durch eigene Einschätzungen ersetzen. Die Ausländerbehörden prüfen aber in jedem Einzelfall, ob einer Abschiebung rechtliche oder tatsächliche Hinderungsgründe entgegenstehen. Ein solches Hindernis kann beispielsweise die nicht vorhandene Reisefähigkeit sein.
Wir werden dem Antrag der GAL selbstverständlich zustimmen. Es ist ein Mindestgebot der Humanität, die Abschiebung wenigstens über die Wintermonate auszusetzen. Wir alle, die hier sitzen, wissen oder wir können wissen, in welch elendige Lage die Roma zurückgestoßen werden, wenn sie nach Serbien oder in die anderen Nachfolgestaaten Jugoslawiens abgeschoben werden. Und wer es nicht wissen will, der kann sich nicht herausreden, denn die Quellen sind öffentlich zugänglich. Vor genau einer Woche meldete Amnesty International, dass wieder 27 Roma-Familien die Vertreibung aus ihren Wohnungen in Belgrad droht. Seit dem Jahr 2000 werden immer wieder Roma-Gemeinschaften zwangsgeräumt, seit April 2009 massiv. So hat insbesondere in Belgrad ein Drittel der Roma keine andere Wahl, als in informellen und illegal errichteten Siedlungen zu leben, mit anderen Worten in Slums zu leben, weil sie keine andere Wohnung bekommen, hinter Kartons, Plastikplanen und Brettern, ohne Anschluss an Wasser und Kanalisation, oft ohne Strom. Sie werden, weil sie in informellen Siedlungen leben, auch nicht als Bürgerinnen und Bürger Belgrads anerkannt und sie haben deshalb keine Chance, Arbeit zu finden oder Sozialversicherung zu beziehen. Sie haben keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Werden sie zwangsgeräumt, landen sie unter der Brücke. Ich las einen sehr bedrückenden Bericht im Internet über 500 Leute, die nach ihrer Zwangsräumung unter einer Brücke leben. In ganz Serbien gibt es rund 600 illegal errichtete Siedlungen, Gettos an den Stadträndern. Ihre Bewohnerinnen und Bewohner sind ausgestoßen von der Gesellschaft, rassistischen Angriffen rechter und nationalistischer Kräfte ausgesetzt und von der Polizei kaum geschützt und oft misshandelt. 80 Prozent der Roma in Serbien sind ohne Arbeit, fast die Hälfte lebt vom Sammeln von Altpapier und Müll. Insgesamt 84 Prozent haben kein geregeltes Einkommen und sind von Hunger und Krankheit bedroht. Viele haben keine Dokumente. Schulen weigern sich nicht selten, Roma-Kinder aufzunehmen; nur 4 Prozent der Roma-Kinder erreichen eine Mittelschule. Das alles weiß der Senat oder kann es
Jetzt sage ich etwas sehr Persönliches. Wir haben aus der Geschichte unserer Bewegung gelernt, dass es ein Recht auf Flucht geben muss, damit Menschen Situationen entkommen können, die für sie unerträglich sind und in denen sie keine Zukunftsperspektive haben. Die Roma, um die es hier geht, die schon abgeschoben wurden oder denen die Abschiebung droht, haben ihr Land verlassen, weil sie nicht im Verborgenen vor die Hunde gehen wollen. Die Situation der Roma ist überall in Ostund Südosteuropa katastrophal. Diese Roma kommen aus Serbien. Sie konfrontieren uns mit ihrem Elend und klammern sich an jede Möglichkeit, wenigstens ihren Kindern eine bessere Zukunft zu ermöglichen, und uns fällt nichts anderes ein, als zu sagen: Weg mit euch und euren Kindern.
Die Abschiebung der Roma aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, aus Deutschland, Frankreich, Italien und anderen Ländern missachtet ein grundlegendes demokratisches Recht und schafft oder verfestigt undemokratische Strukturen und Strukturen himmelschreiender sozialer Ungerechtigkeit in Europa. Diese rigorose Abschiebungspolitik begünstigt sehenden Auges den in Ost- und Südosteuropa weitverbreiteten militanten Rassismus.
Die Abschiebung der Roma aus Hamburg ist nicht sozial und sie ist nicht demokratisch, und wenn die SPD heute den Antrag der GAL niederstimmt, wenn sie nicht einmal Mindestanforderungen der Humanität achtet, dann sollte sie "sozial" und "demokratisch" aus ihrem Namen streichen
Frau Schneider, Sie haben sich auf eine Presseerklärung bezogen, die ich 2006 veröffentlicht habe, damals als Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei. Sie können das nicht miteinander vergleichen, es ging in dieser Erklärung um die Abschiebung nach Afghanistan und das waren ganz andere Verhältnisse als heute.
Die unbegrenzte Aufnahme von teils gesellschaftsinkompatiblen Personen unter dem Deckmantel von Humanität und Weltoffenheit muss ein Ende haben. Bevor über neue Programme der Aufnahme von Flüchtlingen nachgedacht wird, hat die konsequente Abschiebung ausreisepflichtiger Personen zu erfolgen. Der deutsche Bürger und alle in unsere Gesellschaft integrierten Personen haben ein Recht darauf, sich in unserem Land sicher und geborgen zu fühlen.
Es kommt aber noch dicker, wenn man sich das Protokoll der bisherigen Abschiebeversuche anschaut. Im Juni 2004 wurde auch der Asylantrag des Sohnes der Angolanerin abgelehnt, worauf die Zentrale Ausländerbehörde Chemnitz Abschiebung ankündigte.
Im Dezember letzten Jahres folgten die erneuten Abschiebeankündigungen der Zentralen Ausländerbehörde. Einen Monat später wies das Verwaltungsgericht einen gegen die Abschiebung gerichteten Eilantrag zurück.
Auch dieser zweite Abschiebeversuch scheiterte an der Flucht der Angolanerin, die diesmal mit ihrem Sohn ein sogenanntes Kirchenasyl in Dresden bezog. Auch dieser zweite Abschiebeversuch lief wie beim ersten Mal formal korrekt ab, ohne dass die Abschiebung wirklich durchgeführt werden konnte.
allen Ernstes, dass Frau de Assis vorsorglich untergetaucht sei, weil die Mutter nur so ihr Kind schützen könne. Hier wird der Eindruck erweckt, dass der Rechtsbruch der Angolanerin eigentlich ganz in Ordnung sei, weil der Junge vor deutschen Behörden und Gerichten geschützt werden müsse. Weiterhin kommt Dallmann zu dem Schluss, dass die Abschiebung moralisch nicht vertretbar und angeblich auch nicht der Weisheit letzter Schluss sei.
die Wirksamkeit unserer staatlichen Grundfesten von Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung in Zweifel zu ziehen, wenn die Abschiebung einer Ausländerin und ihres Kleinkindes scheitert.
und zwar an allen abgeschlossenen rechtsstaatlichen Verfahren vorbei. Mit der Aufnahme eines ausreisepflichtigen und abschiebepflichtigen Ausländers in Kirchenräumen soll der Vollzug einer Abschiebung vereitelt und der Ausländer dem legitimen Zugriff der staatlichen Organe entzogen werden. Dabei gehen die Kirchenasylaktivisten kalt berechnend davon aus, dass sich die Behörden zum einen scheuen, in kirchlichen Räumen Menschen mit Polizeigewalt festzunehmen. Zum anderen setzen sie darauf, dass sich die Verantwortlichen angesichts eines medial verstärkten Prangereffektes in einer gezielt manipulierten und Moralin verspritzenden Öffentlichkeit scheuen, die gerichtlich festgestellte Ausreisepflicht auch tatsächlich zu vollziehen.
Im Fall der Dresdner Asylposse um Anna de Assis ist die Vorgehensweise der Abschiebungsgegner sogar noch viel unverfrorener. Hier wird nämlich nicht einmal mehr behauptet, dass bei ihrer Abschiebung in das Herkunftsland Folter oder Tod drohe, sondern hier wird mit der angeblichen Traumatisierung des kleinen Leandro de Assis argumentiert, der damit einmal mehr zum Spielball der materiellen Interessen seiner Mutter wird. Die schwere Traumatisierung, von der in den Medien zu lesen war, soll das Resultat des knapp zweistündigen Aufenthaltes des Jungen beim Dresdner Kinder- und Jugendnotdienst sein, wo der Junge unter der Aufsicht fachkundigen Personals stand. Hier muss man einfach mal sagen, so bärbeißig und schreckenerregend sind sächsische Verwaltungsbeamte nun wirklich nicht, dass schon ein kürzester Kontakt mit ihnen zu tiefen Traumatisierungen führen würde. Wenn dem wirklich so wäre, würde jeder Sachse, der schon einmal mit der Polizei zu tun hatte, irgendwelche Traumatisierungen davontragen. Das ist natürlich mitnichten so.