Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Datenschutz hat in Hessen eine lange Tradition. Der Datenschutzbeauftragte hat es schon angesprochen: Willi Birkelbach, der erste Hessische Datenschutzbeauftragte, verfasste den Entwurf für das erste Hessische Datenschutzgesetz und damit auch für das erste gesetzliche Datenschutzregelwerk in der Welt. – Sie sehen, der Datenschutz spielt in Hessen eine ganz besondere Rolle. Dessen sollten wir uns immer bewusst sein, und das sollte auch unser Anspruch sein.
Mit dem 40. Datenschutzbericht liegt uns erstmals ein Bericht vor, der sich auch mit dem Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich befasst. Seit Juli 2011 ist der Hessische Datenschutzbeauftragte durch die Zusammenlegung von öffentlichem und privatem Datenschutz auch hierfür zuständig.
Alles in allem kann ich festhalten: Der Schwerpunkt im Datenschutz verschiebt sich immer mehr in den nicht öffentlichen Bereich. Wir brauchen dort, Sie haben es eben erwähnt, eine neue Datenschutzkultur und eine Verstärkung der Datenschutzkultur auch in Unternehmen. Der Datenschutz ist und bleibt immer in Bewegung. Es gibt eine Verschiebung vom Staat zum Privaten.
Nach 40 Jahren Datenschutz in Hessen – dem Geburtsland des Datenschutzes, das kann man wohl sagen – haben wir durch die Zusammenführung der Zuständigkeiten einen weiteren wichtigen Schritt getan. Wir gewährleisten damit im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger in Hessen einen einheitlichen und umfassenden Datenschutz auf höchstem Niveau.
Nicht von ungefähr war im Januar 1965 der Nummer-1-Hit „Das ist die Frage aller Fragen“ von Cliff Richard, wenn Sie sich erinnern. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Frage das Bundesverfassungsgericht beantworten sollte und nicht irgendwelche EU-Instanzen. Die rigide Antwort, die der Verfassungsgerichtshof Thüringen am 5. September 2012 gefunden hat, nämlich dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung durch ein umfassendes Erhebungsverbot zu schützen sei, will ich als für den Datenschutz Hessens Verantwortlicher nicht kommentieren. Wie sie das machen wollen, ist mir ein Rätsel. Die Prämisse steht jedenfalls. Die Entscheidung zeigt, wie kontraproduktiv Versuche sind, den Datenschutz „klein“zureden.
Verehrte Frau Präsidentin, Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 40. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten und die Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht belegen eines augenfällig, nämlich dass es in Fragen des Datenschutzes kaum – „gar nicht“ würde man nicht sagen können; das würde der Natur der Sache widersprechen – einen Dissens zwischen dem Beauftragten für den Datenschutz und der Landesregierung gibt. In der weit überwiegenden Zahl der im Tätigkeitsbericht angesprochenen Themen berichten entweder Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst über einen Sachverhalt, der nach der Intervention seiner Behörde im Sinne seiner Empfehlung geklärt worden ist, oder die Landesregierung stimmt der Auffassung des Hessischen Datenschutzbeauftragten nach der Prüfung des Sachverhalts zu. In beiden Fällen – ich finde, das muss man unterstreichen – besteht Einvernehmen über die Anwendung der Vorschriften zum Datenschutz.
Eine weitere Erfolgsmeldung hat uns heute erreicht. Der Trilog über die Europäische Datenschutzgrundverordnung und die Datenschutzrichtlinie scheint in der Sache erfolgreich abgeschlossen zu sein. Damit wird der grenzüberschreitende Datenschutz modernisiert und den Erfordernissen im fortschreitenden digitalen Zeitalter angepasst. Damit kommen allerdings in den nächsten Monaten und Jahren erhebliche Aufgaben auf uns in Sachsen zu. Die Datenschutzgrundverordnung ersetzt Datenschutz auch in Deutschland. Wir werden das auf unsere sächsischen Verhältnisse umsetzen müssen. Das wird ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Arbeit in den nächsten Jahren sein.
Erstens. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde nun endlich auf den Weg gebracht. Der erzielte Kompromiss kann jetzt in Handeln umgesetzt werden. Hoher Datenschutz und IT-Sicherheit sind die Basis dafür, dass die Wirtschaft sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher dem Digitalmarkt vertrauen.
Nun kann ein Bundesland leider weder den privaten Datenschutz materiell-rechtlich regeln noch die Arbeitnehmerdatenschutzrechte verstärken. Das ist Aufgabe des Bundes. Aber das Land Hessen kann die Kontrollmöglichkeiten für den privaten Datenschutz verbessern.
Nun sieht die Europäische Datenschutzrichtlinie vor, dass der öffentliche und der private Datenschutz unabhängig wahrgenommen werden müssen. Da haben wir in Hessen ein Defizit; denn der private Datenschutz ist beim RP Darmstadt angesiedelt und somit dem Innenminister unterstellt, also alles andere als unabhängig. Nun hat der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Ronellenfitsch schon mehrfach den Finger in die Wunde gelegt und sich entsprechend dazu geäußert, dass hier dringend – das meine ich auch so – Handlungsbedarf angesagt ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Neuordnung des Datenschutzes war auch in der letzten Wahlperiode ein Vorschlag, und zwar ein Vorschlag der FDPFraktion, der damals gefordert hat, ein Kompetenzzentrum Datenschutz einzurichten. Die Zusammenlegung des öffentlichen und des nicht öffentlichen Datenschutzes unter dem Dach eines Kompetenzzentrums Datenschutz wurde damals gefordert.
DIE LINKE ist nun gespannt, ob beides in den kommenden Beratungen über den Gesetzentwurf inhaltlich so zusammenfindet, dass der Datenschutz im Ergebnis wenigstens gestärkt wird. Denn selbst das, was im letzten Jahr Konsens war, ist bei Weitem nicht viel angesichts der Entwicklung – eigentlich muss man sagen: der Bedrohungen –, der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heute ausgesetzt ist. Wir werden am Donnerstag bei der Aussprache über den Bericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten Gelegenheit haben, etwas ausführlicher und grundsätzlicher über das Thema Datenschutz zu diskutieren. Meine Hoffnung dabei wäre, dass wir zu
Herr Kollege, da ich das seit zehn Jahren verantworte, kann ich Ihnen sagen: Erstens. Wir sind nicht nur kein Überwachungsstaat, sondern in diesem Land wird der Datenschutz sogar sehr ernst genommen. Herr Kollege Rudolph, jede Beratung, die wir hier über den Datenschutzbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten haben, belegt doch, dass der Datenschutz, soweit es um die öffentliche Verwaltung geht, nach Einschätzung aller Fraktionen dieses Hauses in hervorragender Verfassung ist. Darüber streiten wir nicht.
Datenschutz und Informationsfreiheit hängen untrennbar miteinander zusammen. Der Datenschutz garantiert die Integrität des Einzelnen und des Bürgers. Die Informationsfreiheit garantiert seine Partizipationsmöglichkeiten. Beides zusammen sind Voraussetzungen einer demokratischen Gesell
Auf der anderen Seite steht der Datenschutz; das ist schon mehrfach erwähnt worden. Die Einführung einer Obergrenze darf nicht zum gläsernen Bürger führen oder gar einer neuen Art von Vorratsdatenspeicherung Vorschub leisten. Hier gibt es auch bei uns Grünen gravierende Bedenken. Allerdings muss auch ohne Obergrenze gesichert sein, dass diejenigen, die freiwillig unbar bezahlen, auch nicht nachverfolgt werden können. Diesen Anspruch an Datenschutz von Bankdienstleistungen haben wir Grüne natürlich ganz grundsätzlich.
Die vorgesehene Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 2 im Artikel 2 des Entwurfs beinhaltet „Angaben zu der Identität des Berufsangehörigen“, was einen Eingriff des Gesetzgebers in das Recht auf Datenschutz der Betroffenen darstellt. Das Recht auf Datenschutz ist in Artikel 33 der Sächsischen Verfassung grundrechtlich geschützt und steht nach Artikel 33 Satz 3 der Sächsischen Verfassung unter einem ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt. Wir sehen hierbei ein weiteres Problem und weisen auf das Zitiergebot hin. Das Bundesverfassungsgericht spricht dies mit den einfachen Worten aus: „Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes.“ Dies sollten Sie prüfen und beheben.
Mit den personalisierten Tickets sind wir dann übrigens schon beim Thema Datenschutz. Denn die Frage ist ja: Wie wollen Sie das eigentlich mit den personalisierten Tickets machen, sehr geehrter Herr Minister? - Sie haben in Ihrer Antwort auf die Große Antwort geschrieben, dass die Polizei keinen Zugriff auf das Ticketing der Vereine haben soll. Aber das heißt ja im Umkehrschluss: Damit die Vereine im Wege des Ticketing bestimmte Leute, die beispielsweise gewaltbereit sind, aussondern können, müssten Sie den Vereinen die polizeilichen Daten zur Verfügung stellen, weil das personalisierte Ticketing sonst am Ende nichts brächte. Ich frage mich, wie das mit dem Datenschutz vereinbar ist, sehr geehrter Herr Minister. Das können Sie uns aber vielleicht gleich erklären.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, sich hinter dem Datenschutz zu verstecken und öffentlich keine Erklärungen abzugeben, wie denn das zu verantworten und wie denn das zu rechtfertigen sei, wie Sie sich verhalten, das finde ich schon abenteuerlich. Ich finde es abenteuerlich, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Zusammenhang Sie plötzlich den Datenschutz entdecken, um sich dahinter verstecken zu können.
Man muss sich doch die Frage stellen: Wohin führt das eigentlich? - Heute geht es in der Aktuellen Stunde beispielsweise um das Thema „Bürgerrechte und Datenschutz“. Wollen Sie uns, die wir uns für Bürgerrechte und Datenschutz einsetzen, den Vorwurf machen, dass wir uns auch für Kinderschänder stark machen? Oder wohin führt diese Debatte, meine Damen und Herren? - Das ist unglaublich!
Meine Damen und Herren, die Aufgabe, die wir in der Politik zu leisten haben, ist ziemlich groß und umfänglich. Wir brauchen in Deutschland - besser noch auf europäischer Ebene - Regelungen über digitale Systeme. Netzintermediäre brauchen klare Regelungen in Europa. Die Anfänge dafür sind gemacht. Die Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH oder die vor ein paar Wochen verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung der EU setzen dafür Eckpunkte. Aber ich glaube, allen hier im Raum ist klar, dass das nicht reichen wird. Datenschutz am Arbeitsplatz, im Privatleben und bei den staatlichen Stellen bleibt ein zentrales Thema der Zukunft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz all dieser Kritik - ich bin ja ein Freund von Optimismus und ein eher optimistischer Mensch - möchte ich eines nicht unerwähnt lassen, nämlich die Datenschutz-Grundverordnung, die vom europäischen Gesetzgeber als wichtiger Meilenstein insbesondere im Bereich des Datenschutzes gerade auf den Weg gebracht worden ist. Damit schließen wir den Flickenteppich des Datenschutzes in ganz Europa. Der Landtag hatte sich ja einstimmig dafür ausgesprochen, dass eine Datenschutz-Grundverord
Augenmaß und kühlen Kopf zu bewahren, das gilt es aber auch bei der Formulierung im CDU-Antrag: „Keine Zeit, länger abzuwarten: Wirksamer und vollständiger Kinderschutz steht vor Elternrecht und Datenschutz!“ – Meine Damen und Herren von der CDU! Sie haben uns vor kurzem wissen lassen, dass Sie beim Wissenschaftlichen Parlamentsdienst ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, das das Verhältnis zwischen Elternrecht und Kindeswohl und die Zulässigkeit staatlicher Interventionen in Familien klären sollte. Ein solches Gutachten ist der richtige Weg. Warten Sie doch erst einmal dieses Gutachten ab, bevor Sie jetzt plötzlich einen rechtlich völlig umstrittenen Vorrang des Kindeswohls vor Elternrecht und Datenschutz unterstellen!
Warum beraten wir diese beiden Gesetzentwürfe? - Sie alle können derzeit in der Presse verfolgen, wie die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, die am 25. Mai, also in etwa einem Monat, in Kraft treten wird, ihre Schatten vorauswirft. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt ab dem 25. Mai 2018 als unmittelbares Recht. Mit dieser Verordnung werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden, und andererseits ist es das Ziel, den freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Datenschutz ist ein sperriges Thema. Es scheint niemanden so richtig zu interessieren, obwohl es uns alle betrifft. Es ist ein Querschnittsthema, welches wiederum dazu führt, dass es oft als das fünfte Rad am Wagen erscheint. Dabei ist ganz klar festzustellen, dass der Datenschutz gerade in unserer Zeit, im digitalen Zeitalter, in Zeiten von Facebook und Google, aber auch in Zeiten von Terror und Terrorhysterie und eines ordnungspolitisch starken Staates eine herausragende Stellung einnimmt.
Meine Damen und Herren! Der 17. Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Stellungnahme der Staatsregierung belegen die hohe Bedeutung, die dem Datenschutz im Freistaat Sachsen zukommt. Auch von meiner Fraktion und von mir persönlich der herzliche Dank an Andreas Schurig und seine Behörde für die ausgezeichnete Arbeit, die sie mit wenigen Personen bewältigen müssen.
Datenschutz und Informationsfreiheit hängen untrennbar miteinander zusammen. Der Datenschutz garantiert die Integrität des Einzelnen und des Bürgers. Die Informationsfreiheit garantiert seine Partizipationsmöglichkeiten. Beides zusammen sind Voraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft, beides muss zusammen gesehen werden, und beides muss auch zusammen geregelt werden.
Vielleicht sollten Sie auch den amtierenden Datenschutzbeauftragten Prof. Ronellenfitsch zur Kenntnis nehmen. Prof. Ronellenfitsch hat in allen Diskussionen gesagt, wo es um Informationsfreiheit und Datenschutz gegangen ist, wo man durchaus sagen muss, dass die Balance zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit hergestellt werden muss, wo wir auch sagen, es gibt im Gesetz Normierungen, wonach man gewisse Daten nicht herausgibt:
Mit dem NDR-Datenschutz-Staatsvertrag schaffen wir als Land Niedersachsen eine solche Regelung für den Norddeutschen Rundfunk. Im Kern regelt der Vertrag die Möglichkeit, bei der Recherche und bei der Vorbereitung von Publikationen die Verarbeitung personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung der betroffenen Personen zuzulassen. Wie Sie erkennen können, haben wir hier ein sehr sensibles Feld. Die Datenschutz-Grundverordnung wurde nicht ohne Grund erlassen. Durch die enorme technologische Entwicklung und die damit einhergehende Globalisierung hat das Datenschutzrecht eine ganz neue Aufgabe bekommen. Uns stellen sich völlig neue Herausforderungen. Auf der einen Seite steht das Interesse der zu schützenden Personen, also der Bürger, und auf der anderen Seite stehen die Informations- und Presserechte - Freiheitsrechte in ihrem Kern.
Es ist zutreffend, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz hier gewisse Bedenken geltend gemacht hat, weil er meint, die Erhebungsgrundlage für die Evaluation sei möglicherweise nicht genügend gewesen. Andererseits müssen wir feststellen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz hier nicht hat feststellen können, dass es irgendwelche verfassungsrechtlichen Bedenken gibt oder dass wir Anlass dazu hätten festzustellen, dass Gerichtsvollzieher von diesem Recht missbräuchlich Gebrauch gemacht hätten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Stichwort: Datenschutz. Privatsphäre, Intimität, Überwachungsstaat? - Komisches Gefühl! Aber bevor man ein Problem bewertet, sollte man zunächst einmal schauen, ob man auch wirklich ein Problem hat. Wenn man in den letzten Wochen die Augen und die Ohren offen hielt hat, wurde mein heutiges Thema Datenschutz bzw. die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des niedersächsischen Datenschutzrechts immer wieder befeuert. So auch gerade eben.
Wir mussten daher zuerst schauen, ob wir Recht haben, das der Datenschutz-Grundverordnung widerspricht, und solches aufheben. Gleichlautendes Recht musste ebenfalls aufgehoben werden. Zudem mussten zwingende Regelungsaufträge ausgeführt werden. Und wir mussten dort, wo Spielräume bestehen, entscheiden, ob wir sie nutzen wollen. Um es ganz einfach zu sagen: Es musste ein Gesetz geschrieben werden, das die Datenschutz-Grundverordnung dort ergänzt, wo es das darf, und es mussten die bestehenden Gesetze überarbeitet werden.