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Ich möchte daran erinnern, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf der Höhepunkt eines ganzen Bündels von Maßnahmen ist, die wir bereits in dieser Legislaturperiode getroffen haben und mit denen wir die Asylbewerber, die zu uns kommen, entsprechend unterstützen. Das eine ist die Lockerung der Residenzpflicht. Sie erinnern sich. Das andere sind die Leitlinien des Sozialministeriums zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften, die am 1. April 2010 in Kraft getreten sind und die jetzt sukzessive umgesetzt werden. Das Aufnahmegesetz ist der Schlussstein und der vorläufige Höhepunkt. Es ist großzügiger und - ich betone es noch einmal - auch klarer; denn das Gesetz normiert die Personen im Einzelnen, die aus Gemeinschaftsunterkünften ausziehen dürfen. Das eigentlich Neue, das eigentlich Entscheidende und das Epochale dieser Regelung ist, dass es nun eine Obergrenze für den Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften, eine Höchstdauer der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften gibt, nämlich vier Jahre nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. So sieht es der neue Artikel 4 Absatz 4 vor. Das ist neu. Das ist bemerkenswert. Das ist verkündenswert.

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Heimatländern ab. Mit bundesweit rund 25.000 weiteren Flüchtlingen pro Monat ist nach Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF genannt, bis Ende des Jahres zu rechnen. Doch die Aufnahmekapazitäten in den Aufnahmeeinrichtungen kommen schon jetzt deutlich an ihre Grenzen. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Suche der Landesregierung nach einem dritten, einem weiteren Standort neben Trier und Ingelheim für eine weitere Erstaufnahmeeinrichtung. Wir hoffen, dass es schon bald eine konkrete Festlegung auf einen weiteren Standort geben kann.

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Als weitere Maßnahme hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 350 zusätzliche Stellen geschaffen, um eine Beschleunigung der Asylverfahren und damit auch der Anerkennung der tatsächlich Verfolgten zu erreichen. Daneben erwägt der Bund, Bundesimmobilien zur Verfügung zu stellen, in denen die Flüchtlinge zeitweise untergebracht werden. Zudem werden zusätzlich 200 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt eine Entlastung von besonders betroffenen Kommunen durch die Übernahme von 25 Millionen Euro für Unterkunft und Heizung und weiteren 10 Millionen Euro für Impfkosten für Kinder und Jugendliche. Ferner plant der Bund, den Bau von Flüchtlingsunterkünften durch Änderungen im Baurecht zu erleichtern.

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Die Zugangszahlen steigen jedoch weiter an. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prognostiziert für die kommenden Monate bundesweit 25.000 Asylbegehrende pro Monat. Herr Kessel hat es schon gesagt, im Jahr 2014 werden 200.000 Menschen nach RheinlandPfalz kommen. Das heißt, die Zahlen steigen, wir müssen am Ball bleiben, und wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen.

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Obwohl wir früh reagiert haben und obwohl wir kontinuierlich ausgebaut haben, stehen wir bei der Erstaufnahme immer noch vor großen Herausforderungen. Es ist gut, dass unsere Pläne für den Ausbau der Außenstelle in Ingelheim als zweite eigenständige AfA vorangehen. In dieser dann zweiten eigenständigen Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Rheinland-Pfalz werden wir 500 Personen aufnehmen können. Voraussetzung dafür ist die Einrichtung einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Dies hat uns das Bundesamt bereits zugesagt. Der LBB hat mit der Sanierung der Liegenschaft in Ingelheim begonnen. Die Fertigstellung ist für 2015 geplant.

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Es ist wichtig, bei Fragen der Migration den gebündelten Sachverstand mit unterschiedlichem Hintergrund zusammenzubringen. Nur so kann es zu ausgewogenen Entscheidungen kommen.

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Zu Frage zwei: 2014 ließen sich im Land Bremen 46 Mädchen oder Frauen und sieben Jungen oder Männer beraten. 2015 nahmen 29 Frauen oder Mädchen sowie drei Jungen oder Männer die Beratung in Anspruch. In der Kürze der Zeit konnten allerdings nicht alle Beratungsstellen erreicht werden. Außerdem ist die statistische Erfassung unterschiedlich. Gemeldet haben ihre Zahlen der AWO-Fachdienst Migration und Integration, das Mädchenhaus Bremen, das Bremer Jungenbüro, Schattenriss, das Frauenhaus Bremerhaven und die Bremerhavener Jugendhilfe. Dazu gab es einzelne Beratungen bei Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren – ReBUZ –, die nicht geschlechtsspezifisch erfasst sind.

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Das Beratungsnetzwerk kitab in Trägerschaft des Vereins für akzeptierende Jugendarbeit ist einer von vier Partnern eines bundesweiten Beratungsnetzwerkes und wird bis Ende 2016 über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert. Die Fortsetzung der Finanzierung aus Landesmitteln ab 2017 ist für das Integrationskonzept des Senats angemeldet.

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Wir haben uns ein großes Thema vorgenommen: das Medizinische Zentrum für Erwachsene mit Behinderung. Wir möchten das Kinderzentrum in Richtung der Betreuung und Behandlung von erwachsenen Menschen mit Behinderung weiterentwickeln. Wir müssen das Thema Behinderung und Migration auch mit dem Bremer Rat für Integration weiter in den Blick nehmen, und auch das Thema Inklusion an und in Schule wird uns natürlich begleiten.

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Frau Präsidentin! Frau Kollegin Spiegel, ich möchte Ihnen nicht nur einen Glückwunsch zu Ihrem neugeborenen Kind aussprechen, sondern auch zu dieser engagierten Rede im Parlament. Ich muss etwas Wasser in den Wein gießen; denn ich glaube, es ist notwendig, dass wir uns auf den rechtlichen Hintergrund dieses Antrags zurückziehen und einige Dinge klarstellen. Ich denke, auch die zuständige Ministerin für Migration wird das Ihre dazu sagen. Wir haben in diesem Bereich eine neue Zuständigkeit.

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Wir haben vor gut zwei Jahren, nämlich im Jahr 2009 auf Antrag aller damals im Haus vertretenen Fraktionen die Enquete-Kommission „Integration und Migration“ ins Leben gerufen, die unter Vorsitz meines Kollegen Dieter Klöckner sehr intensiv den Auftrag wahrgenommen hat, sich mit der Lebenssituation der in Rheinland-Pfalz lebenden Migrantinnen und Migranten zu beschäftigen.

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Das Zeitalter der Migration bringt nicht nur die Mobilität von Menschen mit sich, sondern auch die von Waren und Wertevorstellungen sowie die permanente Konfrontation mit anderen Kulturen. Sitten und Gebräuche lösen sich von alten Praktiken und mischen sich mit neuen Sitten und Gebräuchen.

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Erst einmal reden wir nur über Tatverdächtige. Zweitens ist es so, dass man sagen muss: Wenn mehr Menschen aus Gründen der Migration zu uns kommen und wir dadurch insgesamt mehr Einwohner haben, ist es unwahrscheinlich, dass die Straftaten deswegen zurückgehen. Natürlich werden sich unter denen, die im letzten Jahr zu uns gekommen sind, welche befinden, die sich in unserem Rechtssystem noch zurechtfinden müssen. Nichtsdestotrotz will ich umgekehrt sagen, dass wir eines aus diesem Anlass auf jeden Fall lernen sollten: Wenn so viele Menschen neu in unser System kommen, müssen wir ihnen schon sagen, wie unser System funktioniert. – Dabei ist es eben so, dass die Anforderungen, die wir an unseren Rechtsstaat stellen, der Schutz, den wir unserer Bevölkerung bieten wollen, die Befugnisse, die unsere Polizeien haben, vielleicht alle demokratischer sind, aber sie sind eben auch strukturierter und geben die ernsthafteren Antworten. Deshalb muss für jemanden, von dem wir erwarten, dass er sich an unser Rechtssystem hält, auch klar sein, dass er unser Rechtssystem kennt. Das ist der wichtigste Schlüssel, um zu erreichen, dass sich die Menschen, die zu uns kommen, auch in unsere Rechtsordnung einfügen. Wir müssen ihnen von Anfang an zeigen, was bei uns Recht und Gesetz ist und was unsere demokratisch verfassten Sicherheitsbehörden dürfen, aber was sie eben auch tun, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das halte ich für die richtige Antwort.

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Alle drei Aspekte, Interkultur, Migrantenkultur – hier als Sammelbegriff für verschiedene Kulturen der Migrantinnen- und Migranten gebraucht – und interkulturelle Bildung, finden wir in unseren Wahlkreisen vor. Sie führen aber zumeist ein Nischendasein, weil die kulturelle Dimension von Migration und deren Konsequenzen kaum Berücksichtigung finden. Kultur aber ist bestens geeignet, Integrationsprozesse aktiv positiv zu begleiten, die bekanntlich nicht von selbst funktionieren. Natürlich gibt es Beispiele dafür, dass interkulturelle Projekte und Vorhaben der Migranten- und Migrantinnenkultur ideell und finanziell gefördert werden. Das geschieht dem Grunde nach aber lediglich gemäß der Richtlinie zur Förderung kultureller Projekte. Stellt jemand einen Antrag, kann er finanziell unterstützt werden, ohne Antrag geschieht nichts.

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Es ist erst wenige Tage her, dass erstmals in Deutschland ein bundesweites Integrationsbarometer der Öffentlichkeit vorgestellt werden konnte. Das Jahresgutachten des Sachverständigenrates Deutscher Stiftung zur Integration und Migration hat, und das ist neu, Erfahrungen und Einstellungen von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund für verschiedene Bereiche der Integration gemessen. Die zentrale Aussage lautet: In Deutschland werden der Integration und Integrationspolitik trotz aller Probleme und Baustellen durchaus Erfolge bescheinigt.

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Ich habe vor einiger Zeit einen sehr interessanten Vortrag von einem Professor, stammend aus Düsseldorf, jetzt dozierend in Jena, gehört zu dem Thema „Demografie und Migration“. Er hat mal ein paar Zahlen in Vergleich gestellt, das fand ich eigentlich sehr bemerkenswert, ohne dass ich die jetzt im Detail überprüft habe. Es ist tatsächlich so, dass die Bundesrepublik Deutschland heute zwei Millionen mehr Einwohner hat als zur Wendezeit, also 1990.

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Und wenn man mal herausrechnet, was davon als Anteil am Bevölkerungswachstum entstanden ist aus den Bereichen, die dem Bereich der Migration zuzuordnen sind, sind es sogar vier Millionen mehr. Auf der anderen Seite hat er mal in den Raum gestellt und zurückgerechnet, was gewesen wäre, wenn wir 30 Jahre lang keine Wanderungsbewegungen innerhalb von Deutschland oder auch von außen zu uns herein gehabt hätten.

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Sehr geehrte Damen und Herren, jede und jeder Einzelne von uns kann dazu beitragen, dass Migration in unserem Land besser gelingt. Der Antrag von der Fraktion DIE LINKE beziehungsweise der Bericht trägt nicht unbedingt dazu bei, dass wir dies unterstützen. – Vielen Dank.

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(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Migration und die Bilanz der Deutschen Bank. Sie sind ein Luftikus. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum 70. Geburtstag unseres Landes haben uns zahlreiche Glückwünsche erreicht. Sie haben deutlich gemacht, dass NRW viele Freunde hat, in der Bundesrepublik und auch weit darüber hinaus. Etwas, das die Historie unseres Landes eng mit der Gegenwart verbindet, war hier von besonderer Bedeutung: NRW ist Integrationsland, das wurde immer wieder betont, und dass die Menschen an Rhein und Ruhr lange – und zwar sehr lange – und gute Erfahrungen mit Migration und der Aufnahme von Neuankömmlingen gemacht haben.

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sie beweihräuchern sich hier selbst, und draußen rauscht der „ICE Migration“ an ihnen vorbei.

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Wir haben mit der Migration eine historische Aufgabe in diesem Jahrzehnt, und wir haben keine Zeit. Wir haben nicht 2010, um uns irgendwie proaktiv vorzubereiten. Wir haben auch nicht 2013, um den Prozess aktiv zu begleiten. Wir haben 2016, und wir können mal wieder nur reagieren, wie es Politik so oft tut. Und wir reagieren viel zu langsam.

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Genauso lange, nämlich 70 Jahre, ist unser Bundesland Nordrhein-Westfalen auch Einwanderungs- und Integrationsland. Seit annähernd 1946 hat es kein Jahr gegeben, in dem unser Land nicht durch Migration, in welcher konkreten Form auch immer, geprägt worden ist. Ich erinnere daran, dass derzeit in unserem Land Nordrhein-Westfalen rund 4,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund unter uns und mit uns leben. Auch andere Länder in Deutschland sind seit Langem Einwanderungsländer. Das verbindet uns mit ihnen.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Unser Land NRW hat in seiner 70-jährigen Geschichte immer mit Migration zu tun gehabt. Jeder vierte Einwohner in NRW hat einen Migrationshintergrund. So gesehen sind Multikulturalität und Multireligiosität gelebte Realität in unserem Land. Jede kleine Stadt und jede kleine Einrichtung ist eine Abbildung davon.

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Nach dem Gesetz gibt es bei Kriseninterventionen den Abschiebestopp als ein wichtiges Instrument. Aber in diesem Fall, bei der Republik Kosovo - ich habe mich gestern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch einmal erkundigt -, handelt es sich um einen anerkannten Staat.

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Vielen Dank, Frau Kollegin Hämmerling! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so dass wir zur Abstimmung kommen können. Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Grünen die Annahme der Vorlage – Drucksache 15/838 – unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß Beschlussfassung Drucksache 15/1562. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Regierungskoalition. Die Gegenprobe! – Union und FDP. – Enthaltungen? – Bündnis 90/Die Grünen. – Dann ist das Gesetz mit Änderungen so angenommen.

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Natürlich ist mir bewusst, dass dies in einer Vielzahl von Fällen aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Für diese Fälle gilt es in der Diskussion um die Ausdehnung der räumlichen Beschränkung, die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: Den weitaus größten Anteil an der Zahl geduldeter Ausländerinnen und Ausländer bilden ehemalige Asylund Schutzsuchende, deren Anträge nach Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolglos geblieben sind. Für diesen Personenkreis gilt nach dem Asylverfahrensgesetz, dass räumliche Beschränkungen auch nach Abschluss des Verfahrens fortgelten, bis sie aufgehoben werden. Dennoch sind die Ausländerbehörden mit Erlass des Innenministeriums - er ist hier heute schon einige Male zitiert worden - angehalten worden, Duldun

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Wir wissen natürlich auch von der aufkommenden Entwicklung der Migration, wenn auch nur vereinzelt. Dieses Thema fordert aber auch den herkömmlichen Schulunterricht heraus. Das Thema Inklusion wurde auch schon als Thema benannt.

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Schließlich muss die Migration von Hochqualifizierten nach Baden-Württemberg erhöht werden, meine Damen und Her ren. Vor allem ausländische Absolventen unserer Hochschu len im Land müssen nach Beendigung ihres Studiums ver mehrt bei uns im Land eine Heimat finden.

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Die Forderungen nach Rückbau öffentlicher Unterbringung und Unterbringung der Flüchtlinge in Wohnungen stehen in Bezug auf Zuwanderer tatsächlichen Bedarfen entgegen. Während des Asylverfahrens haben Asylbewerber nur eine zum vorübergehenden Aufenthalt berechtigende Aufenthaltsgestattung. Sobald das Verfahren mit einer vollziehbaren Ausreisepflicht oder einer Duldung gemäß Paragraf 60a Aufenthaltsgesetz abschließt, bleibt der Aufenthalt dieser Personengruppe bis zur Erteilung eines zum längeren Aufenthalt berechtigenden Aufenthaltstitels vorübergehender Natur. Das ist wichtig, denn es besteht kein gesichertes Bleiberecht und mit diesem Status ist der Abschluss eines Mietvertrags äußerst schwierig. Aus diesem Grund verbleibt diese Zielgruppe in öffentlicher Unterbringung und erhält in der Regel keine Zustimmung zu einem Umzug in eine eigene Wohnung. Deshalb ist es aus meiner Sicht gut, dass sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bemüht, zügig über Asylanträge zu entscheiden. Diese Entscheidung ist dann auch der Startschuss für engagierte und ambitionierte Integrationsmaßnahmen.

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Doch! Sie haben hier etwas wiedergegeben, das ich nachweislich nicht gesagt habe. Das werfe ich Ihnen vor allem vor, weil das den Raum und die Diskussion der politischen Auseinandersetzung übersteigt. – Ich finde das unerträglich. Jetzt berichte ich Ihnen aber jetzt gerne noch zusätzlich aus der Zusammenkunft der Referenten „Migration“, die sich bundesweit austauscht.