viele Menschen. Ich bin mir sicher, wenn die Landesregierung es wollte, wäre sie in der Lage, eine andere Lösung zu finden, auch wenn sie am grundsätzlichen Ziel der Abschiebung - das ist angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse klar - festhalten will. Es gibt da durchaus Beispiele, angefangen bei der simplen behördlichen Meldeauflage.
Die Frage nach den Alternativen zur Abschiebungshaft ist jedoch nicht nur eine Frage des politischen Willens, sie ist auch rechtlich geboten. Denn unsere Verfassung wie auch die europäische Rückführungsrichtlinie erlauben die Abschiebungshaft erst dann, wenn im konkreten Einzelfall keine andere Maßnahme wirksam umgesetzt werden kann, um das Ziel der Abschiebung zu erreichen.
Das verpflichtet uns auch, jede Möglichkeit zu nutzen, um Abschiebungshaft zu vermeiden, und mildere Mittel zu prüfen und zur Verfügung zu halten, zumal der Grund für die Inhaftierung oftmals die bloße Vermutung oder der Verdacht ist, die Betroffenen würde sich einer Abschiebung entziehen und die Behörden könnten ihrer nicht mehr habhaft werden, weil sie untertauchen würden.
Ich finde, es ist enorm wichtig, diese Perspektive aufzurufen, selbst wenn man an der Abschiebung festhalten will. Denn das verweist auf die Frage, wie wir mit diesen Menschen umgehen, auch wenn sie nur vorübergehend und nach dem politischen Willen der Mehrheit nicht hierbleiben dürfen. Auch sie - angesichts ihrer verletzlichen Lebenssituation gerade sie - haben Rechte; und der Staat hat ihnen gegenüber Pflichten.
Dass das Instrument der Abschiebungshaft als freiheitsentziehende Maßnahme daher nur als Ultima Ratio Anwendung findet, ist vor dem Hintergrund des im Grundgesetz verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit, Frau Quade, die im Übrigen auch in § 62 des Aufenthaltsgesetzes ihren Niederschlag gefunden hat. Danach kann eben nur ein vollziehbar Ausreisepflichtiger, der sich seiner Abschiebung entzieht, durch richterlichen Beschluss in Abschiebungshaft genommen werden. Absoluten Vorrang hat also stets die freiwillige Ausreise.
Ich gebe zu bedenken, dass es auch die Ausweisung von ausländischen Straftätern gibt, wenn die Abschiebung nicht unmittelbar aus der Strafhaft heraus erfolgen kann. Wir müssen auch die Chance haben, straffällig gewordene Ausländerinnen und Ausländer über die Abschiebungshaft abschieben zu können. Deshalb halten wir nach wie vor dieses Instrument, wenn auch als Ultima Ratio, für unabdingbar erforderlich.
als Ultima Ratio vorgesehen ist. Sie umfasst 30 Tage Zeit zur freiwilligen Ausreise, die fristlose Abschiebung und die Abschiebehaft. All das ist in der Rückführungsrichtlinie ausdrücklich geregelt. Gegen diese gedenken Sie zukünftig zu verstoßen.
Ich will abschließend noch ein Wort zu der Frage der Glaubwürdigkeit sagen. Der Minister sagte: Die Glaubwürdigkeit der deutschen Asylpolitik hängt an der Durchsetzung der Abschiebung. Ich will dem entgegenhalten: Meiner Meinung nach und nach Meinung meiner Fraktion hängt die Glaubwürdigkeit der Willkommenskultur eines Ministers eben auch daran, wie man mit Menschen umgeht, die nicht hierbleiben sollen. - Herzlichen Dank.
Aufgrund der für ihn „unverständlichen Situation“ ist Herr Gashi wohl untergetaucht, sodass die bevorstehende Abschiebung bisher nicht vollzogen werden konnte. Laut der Presseberichterstattung prüft der Verein „Asyl in der Kirche“ die Gewährung von „Kirchenasyl“.
In der Anfrage wird Bezug genommen auf einen Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung über die gescheiterte Abschiebung des kosovarischen Staatsangehörigen Edmond Gashi. Unter Berufung auf den von Herrn Gashi bevollmächtigten Anwalt wird in dem Presseartikel der Eindruck erweckt, dass es sich bei Herrn Gashi um einen in jeder Hinsicht vorbildlich integrierten ausländischen Jugendlichen handele.
Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern wird in jedem Fall die Gelegenheit einer freiwilligen Ausreise eingeräumt. Reise- und Rückkehrbeihilfen können in diesen Fällen auf Antrag gewährt werden. Zur Regelung der Modalitäten einer Ausreise werden den Betreffenden großzügige Fristen gesetzt. Werden diese Möglichkeiten jedoch nicht genutzt, sind die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für eine zwangsweise Aufenthaltsbeendigung erfüllt, und die Ausländerbehörden haben ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und den Aufenthalt der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer durch Abschiebung zu beenden. Ein Ermessen ist ihnen insoweit vom Gesetzgeber nicht eröffnet worden. Die derzeit geltenden Regelungen über den Vollzug von Abschiebungen sind mit dem Ausländergesetz 1990 zum 1. Januar 1991 eingeführt worden und seither unverändert gültig.
Die Einleitung der geplanten Abschiebung von Herrn Gashi war der Landesregierung nicht bekannt. Dem Ministerium für Inneres und Sport wurde lediglich der Abschiebungstermin von der für Flugabschiebungen koordinierenden Stelle mitgeteilt. Dabei handelte es sich um eine allgemeine Information über den Vollzug von Abschiebungen - unabhängig vom vorliegenden Einzelfall.
In der Beantwortung der von Mitgliedern der SPD-Landtagsfraktion gestellten Anfrage „Abschiebung nach Noten?“ vom 11. Februar 2011 (Drs. 16/3590) gibt die Landesregierung zu Frage 2 an, dass der im Februar 2011 nach Syrien abgeschobene Anuar Naso 1992 geboren sei und nicht, wie von der Familie angegeben, 1995.
Zu 2: Die örtlich zuständige Ausländerbehörde veranlasst die für eine Abschiebung notwendigen Maßnahmen, zu denen grundsätzlich auch die Beschaffung von Passersatzpapieren gehört. Da für syrische Staatsangehörige die Passersatzpapierbeschaffung zentral durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - Außenstelle Langenhagen - erfolgt, sind die Passersatzpapiere für Anuar Naso von der Landesaufnahmebehörde bei der Syrischen Botschaft in Berlin beantragt und anschließend der Ausländerbehörde zur Einleitung des Abschiebungsverfahrens übersandt worden. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hatte in diesem Fall keinen Kontakt zu den syrischen Behörden.
Frage stellen: Warum eigentlich Roma? Drei Zeilen weiter reden Sie dann plötzlich von „Sinti und Roma“. Ich erinnere mich auch an eine Diskussion, die wir hier im Landtag hatten. Da ging es um „Keine Abschiebung von Ashkali und Roma“. Dieser ganze Bereich beschränkt sich in keiner Weise allein auf die Roma. Auch dieses Thema haben wir damals diskutiert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der August-Tagung waren wir uns hier im Haus alle einig, dass wir eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung mit vernünftigen Zugangskriterien brauchen. Der Fall Tigran, dessen bevorstehende Abschiebung und die Reaktion der Öffentlichkeit haben uns alle - quer durch die Fraktionen - bestürzt und uns vor Augen geführt, dass hier endlich eine gerechte Lösung gefunden werden muss.
Beim Thema Abschiebung möchte ich der Ministerin ausdrücklich beipflichten. Ich glaube, es ist wichtig, wenn Menschen vor der Ausreise stehen, dass wir immer die Priorität darauf setzen, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen und sie zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen; denn das ist auch ein Kennzeichen einer guten und humanen Flüchtlingspolitik im Land Rheinland-Pfalz.
Was die Zahlen hochgerechnet in Richtung Abschiebung angeht, müssen wir wirklich die Zahlen bringen, wie viele noch hier sind, ob das mehr als woanders sind. Das ist eine populistische Darstellung, die ich so nicht unterschreibe.
(Abg. Röwekamp [CDU]: Sagen Sie noch etwas zur Abschiebung und zu Mahgreb, oder machen Sie das nicht?)
Die Fraktion DIE LINKE beabsichtigt mit ihrem Antrag unter anderem, die Landesregierung aufzufordern, sich zeitnah mittels Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, die Abschiebungshaft als UItima Ratio zur Durchsetzung der Abschiebung abzuschaffen.
Erst wenn ein vollziehbar Ausreisepflichtiger offensichtlich eine freiwillige Ausreise ablehnt und sich zudem der Rückführung zum Beispiel durch Untertauchen entzogen hat bzw. wenn damit zu rechnen ist und eine Abschiebung konkret bevorsteht, stellt der Staat durch die Anordnung von Abschiebungshaft sicher, dass die Durchsetzung geltenden Rechtes nicht weiterhin am Verhalten der Betroffenen scheitert.
Der kürzlich vorgestellte Jahresbericht der Härtefallkommission im Land spricht aus der Sicht meiner Fraktion eine deutlich andere Sprache. In 24 Fällen - in zehn davon waren Kinder die Betroffenen - prüfte offenbar erst die Härtefallkommission die persönliche Situation der Betroffenen ernsthaft; denn in 24 Fällen wurde eine bereits avisierte Abschiebung ausgesetzt, indem der Innenminister der Empfehlung der Kommission folgte. Die Frage ist doch, was vor dem Tätigwerden dieser Kommission eigentlich geprüft wurde und wie.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Angesichts verschiedener in der Vergangenheit zu Recht skandalisierter Vorgänge, wie des Versuchs, eine jesidische Familie in Magdeburg in einer Nacht-undNebel-Aktion abzuschieben, bei dem die Mutter der Familie versuchte, sich das Leben zu nehmen, die „unter besonderer Würdigung der persönlichen Situation der Betroffenen“ wirkenden Behörden die Abschiebung der übrigen Familienmitglieder aber munter fortsetzten und erst beim zweiten Selbstmordversuch der Mutter stoppten - angesichts die
Weiterhin halten die Koalitionsfraktionen in ihrer gemeinsamen Beschlussempfehlung fest, dass es in Deutschland ein verbindliches Aufenthaltsrecht und gesetzliche Ausreisepflichten gibt. Abschiebung und Abschiebungshaft sind notwendige Mittel zur Durchsetzung rechtmäßiger Ausweisungen. Die Abschiebungshaft droht als allerletztes Mittel, als Ultima Ratio nur in Fällen, in denen sich der Betroffene nicht an die Auflagen der Behörde hält, untertauchen will oder sich einer freiwilligen Ausreise verweigert, und setzt im Übrigen auch die Anordnung durch ein unabhängiges gerichtliches Organ durch richterlichen Beschluss voraus.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die von der Fraktion DIE LINKE geforderte Abschaffung der Abschiebungshaft halte ich für weltfremd und falsch. Es gibt leider auch Fälle, in denen die zwangsweise Abschiebung der Anordnung der Abschiebungshaft bedarf. Davor, meine Damen und Herren, darf man die Augen nicht verschließen. Ich
Meine Damen und Herren! Ich möchte abschließen mit einem Bekenntnis zu der von uns in den letzten Monaten sehr strapazierten Willkommenskultur, die auch eine Anerkennungskultur sein muss, die das anerkennen muss, Herr Scheurell, was Menschen mit in dieses Land bringen. Ich glaube, dass die Abschiebungshaft diametral diesem Ziel entgegensteht und dass sie eine dezidierte Auseinandersetzung mit den Ursachen einer eventuellen Abschiebung und damit auch der Abschiebungshaft verhindert und nicht ermöglicht. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits im Februar zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE ausgeführt, möchte ich wiederholen, dass die Abschiebung und auch die Abschiebehaft natürlich im Rahmen sehr enger rechtlicher Grenzen erfolgt.
Also es sind enge rechtliche Grenzen gesetzt worden. Ich denke, es wird uns auch hier in diesem Haus niemand absprechen, dass diese engen Grenzen eingehalten werden sollen und auch eingehalten werden müssen. Dafür ist ein Rechtsstaat da. Die Abschiebung bleibt die Ultima Ratio, wenn ein unberechtigter Aufenthalt festgestellt wird.
Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, im Einzelfall könnte man eventuell, falls notwendig, noch einmal überlegen, wie man dann hier die Abschiebung praktiziere. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass das Willkür ist.
nicht einen einzigen Fall, der von einer Abschiebung bedroht wäre, um den es hierbei geht.
Da muss ich ganz ehrlich sagen: Wir haben eine Sechsmonatsfrist. Neu ankommende Flüchtlinge durchlaufen das Verfahren in sechs Monaten nicht vollständig. Sie sind dann also auch gar nicht in der Gefahr einer Abschiebung.