Ich möchte zusammenfassen: Bayern hält sich an Bundesrecht. Übrigens handhaben es alle anderen Bundesländern genauso, aus Schulen nur als Ultima Ratio abzuschieben, aber ich betone nochmals: als allerletzte Möglichkeit. Darin sind wir uns einig und liegen gar nicht so weit auseinander. Die Schaffung weiterer Schutzräume kann nicht zielführend sein; denn sonst wird Abschiebung faktisch unmöglich. Das kann es einfach nicht sein. Und eine Art Schulasyl würde zu Recht Unfrieden stiften. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
War das notwendig? Man hat sich von vorneherein für eine auch zulässige Direktabschiebung entschieden, weil man wusste, dass gerichtliche Entscheidungen die so angedachten behördlichen Planungen nicht stützen würden. Das war alles an einem Tag, und das unter Zeitdruck. Die eigentlichen Bescheide wurden erst zwei Stunden nach der Maßnahme selbst ausgehändigt. Gegenüber dem Parlament wurde das schriftlich so beschrieben, dass das Ermessen der Verfahrensgestaltung in Ansehung der besonderen Umstände des Einzelfalls sowie unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze auszuüben sei. Wörtlich: "hierzu gehört auch, dass effektiver Rechtsschutz möglich bleiben muss." Dann weiter. Dies sei ja möglich gewesen, "weil ein Antrag auf Anordnung der Untersagung der Abschiebung …vom Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme … um 08.10 Uhr bis zum Zeitpunkt des geplanten Fluges um circa 21.50 Uhr möglich" gewesen sei.
Die Kammer erlaubt sich, ohne dass es für diese Entscheidung darauf ankäme, den Hinweis an die beteiligte Behörde, dass sie erhebliche Zweifel hegt, ob es rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, wenn die Bekanntgabe eines bereits verfügten Bescheides, der mit einem Rechtsmittel angegriffen werden kann, bis zum Zeitpunkt des Vollzugs der Abschiebung zurückgestellt und somit die Einlegung des Rechtsmittels vereitelt wird.
Die Schule ist kein rechtsfreier Raum, und selbstverständlich kann, ja muss die Polizei zur Unterbindung von Straftaten, wie zum Beispiel Landfriedensbruch oder Gewalt gegen Personen oder Sachen, einschreiten. Aber zur Durchführung einer wackeligen, finessenhaft von der Zentralen Ausländerbehörde inszenierten Abschiebung ist uns die Polizei zu schade.
Und selbst bei Personen, die schon in Abschiebehaft sitzen, ist der Ausreisevollzug nicht garantiert. Der Fall des bekannten Prümer Taliban, der sich durch rechtliche Kniffe und externe Helfer bis heute seiner Abschiebung erfolgreich entzieht, zeugt von jenem Katz- und Mausspiel, dessen Leidtragende am Ende die Steuerzahler sind.
Sachen Abschiebung ist Deutschland ein absolutes Entwicklungsland.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann mich kurzfassen. Das vorliegende Landesgesetz zum Staatsvertrag über die erweiterten Zuständigkeiten der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern regelt eine Lücke, die bisher bestand, wenn Bedienstete, die nicht im Polizeivollzugsdienst sind, mit der Begleitung und der Abschiebung betraut waren und dabei andere Bundesländer betreten haben.
Angesichts geringer Zukunftsperspektiven im Fall einer beabsichtigten Ausweisung und Abschiebung sind die Gefangenen wenig geeignet für Vollzugs lockerungen. Es kommt zu Erschwernissen in der Entlassungsvorbereitung und beim Übergangsma nagement vom Strafvollzug in die Freiheit.
Der aktuelle, vom Bundesinnenministerium den Ländern empfohlene Verzicht auf die Abschiebung in die Republik Syrien bietet keinen verlässlichen, dauerhaften Rechtsrahmen und dient lediglich der Umgehung der in § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorgesehenen Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen, die den Betroffenen zumindest für eine bestimmte Dauer Sicherheit bieten würde.
Bundesminister des Inneren auch auf die im Frühjahr in Syrien erfolgten militärischen Einsätze gegen die Protestbewegung reagiert und mit den Ländern vereinbart, dass die Abschiebung von ausreisepflichtigen syrischen Staatsangehörigen mit Ausnahme von Straftätern bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Rückführungen nach Syrien finden seither bundesweit also nicht mehr statt. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Da allerdings nicht absehbar ist, wie sich die politische Situation in Syrien entwickeln wird, kann derzeit keine dauerhafte Entscheidung getroffen werden. Die sofortige Aussetzung der Abschiebung war geboten. Die Vorläufigkeit dieser Anordnung ist allerdings auch richtig.
Meine Damen und Herren, ich habe einen ganz besonderen Appell. Dieser Appell gilt den Regierungsfraktionen. Ich möchte, dass Sie sich dafür einsetzen, dass die mehr als 10 000 hier lebenden und von dieser Regelung betroffenen Menschen eine Perspektive haben und ein Leben ohne ständige Angst vor Abschiebung aufbauen können. Ich möchte aber auch, dass Sie sich dafür einsetzen, dass die Familie Nguyen wieder in Deutschland zusammenfindet.
Geduldet zu sein, bedeutet, im Ungewissen zu leben. Viele Betroffene leben Jahr für Jahr in einer sogenannten Kettenduldung. Ihre Abschiebung wird immer wieder für wenige Wochen oder Monate ausgesetzt. Die Betroffenen sitzen jahrelang auf gepackten Koffern. Sie leben gewissermaßen zwischen Baum und Borke, weil sie nicht wissen, wie lange sie noch hier sein werden. Im Kopf ist immer der Gedanke, dass man abgeschoben werden kann. Darüber vergeht Jahr um Jahr, und dann kommt es oftmals nicht zu einer richtigen Integration. Denn Integration braucht Vertrauen, Verlässlichkeit und vor allem auch Klarheit darüber, wohin man eigentlich gehört.
Eine weitere Folge des ungesicherten Aufenthaltsstatus besteht darin, dass diese Menschen keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zu Integrationsmaßnahmen haben. Selbst wenn sie es aus eigener Kraft und mit eigenem Fleiß schaffen, Sprachkenntnisse zu erwerben, eine Ausbildung zu absolvieren und sich eine berufliche Existenz aufzubauen - siehe den Fall in Hoya - und sich in diese Gesellschaft zu integrieren, bietet alles das keinen Schutz vor einer Abschiebung in ein Land, dessen Staatsbürger sie vielleicht nur noch formal sind. Viele dieser Menschen haben hervorragende Integrationsleistungen erbracht, ohne Aussicht darauf zu haben, dass dies von dieser Gesellschaft hier anerkannt wird.
funden, leben aber dennoch in ständiger Angst vor Abschiebung.
„Hier werden Schulen, schulische Gremien und einzelne Lehrkräfte als Hilfsorgane der Ausländerbehörden missbraucht. Die Entscheidung über Abschiebung von ganzen Familien wird damit womöglich von Zeugniskonferenzen, Kopfnoten und Prognosen über Bildungsgänge abhängig gemacht. Dies setzt sowohl die betroffenen Flüchtlingskinder als auch die Schulen sowie jede einzelne Lehrkraft unter einen nicht zu akzeptierenden Druck.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fall Anuar Naso aus dem Landkreis Hildesheim, den ich heute Morgen schon erwähnt habe, ist ein Beispiel dafür. Die Lehrerin hatte eine Prognose abgegeben, ohne sich bewusst zu sein, was sie damit der Ausländerbehörde liefert. Sie hat bestimmt keine Erfüllungsgehilfin für eine Abschiebung sein wollen.
Wenn man sagt „Die Familie ist so lange hier gewesen; das ist eine schwierige Situation“, dann muss man auch sagen: Die Eltern haben sich, auch im Hinblick auf die Kinder, sicherlich nicht gerade verantwortungsvoll entschieden. Abschiebung ist der schwierigste Schritt überhaupt.
Wie bewerten Sie eigentlich, dass Landesbischof Weber heftig kritisiert, was da jetzt passiert ist, dass halb Hoya - mindestens die Hälfte, wenn nicht noch mehr - völlig schockiert und getroffen ist von dieser Abschiebung, dass die Leute fassungslos sind, dass der örtliche Pastor sagt: „Es ist unglaublich, was hier passiert ist“? Wie bewerten Sie das alles eigentlich? Sind die alle völlig neben der Spur, und Sie haben die Weisheit mit Löffeln gefressen
Drohende Abschiebung des Ehepaars L. Ch.
2. Inwiefern lässt sich eine geplante getrennte Abschiebung des Ehepaars in die jeweiligen Herkunftsländer mit dem völker- und verfassungsrechtlich verbrieften besonderen Schutz der Ehe nach Artikel 16, Abschnitt 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, nach Titel IV, Artikel 33 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie nach Artikel 6 des Grundgesetzes vereinbaren?
Zu Frage 2: Bisher wurden noch keine Abschiebungsmaßnahmen eingeleitet. Sollten Abschiebungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden, müsste auch geprüft werden, ob eine Abschiebung in dasselbe Land möglich ist.
Zu weiteren acht Petitionen empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss die Überweisung zuständigkeitshalber an den Deutschen Bundestag beziehungsweise an die Landtage. Vermehrt sind diese Petitionen eingegangen von Asylbewerbern nach der sogenannten Dublin-Verordnung, und wie Sie wissen, ist die Abschiebung nach der DublinVerordnung nicht in die Herkunftsstaaten möglich, sondern in das Land, wo die Flüchtlinge zunächst eingereist sind und auch registriert wurden. Für diese Prüfung ist ausschließlich der Bund, das Bundesamt für Migration und
In Göttingen gibt Ihr Haus detaillierte Anweisung, wie eine ausländische Familie bestmöglich drangsaliert werden kann, inklusive unberechtigter Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft. In gewohnter Manier lassen Sie eine langjährig hier lebende Familie nach Vietnam abschieben. Diese Abschiebung der Familie Nguyen liegt nicht allein am Bundesrecht, wie Sie uns immer weismachen wollen, Herr Schünemann, und auch nicht allein am Landkreis Nienburg. Sie ist im Wesentlichen das Resultat Ihrer rigorosen Abschiebepraxis und der Tatsache, dass die Härtefallkommission aufgrund Ihrer Vorgaben echte Härtefälle in diesem Land gar nicht bearbeiten kann.
Der nächste „Fall Nguyen“ steht bereits vor der Tür, heute in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung nachzulesen: Jetzt soll eine Familie aus Cuxhaven nach Sibirien fahren; sonst droht aus Ihrem Hause unmissverständlich die Abschiebung.
Ab sofort wird nämlich jeder ausreisepflichtige Ausländer vor seiner Abschiebung ausdrücklich darüber informiert, dass ein Härtefallersuchen gestellt werden kann. Das Innenministerium hat bereits alle Ausländerbehörden entsprechend angewiesen. Meine Damen und Herren, das ist richtig so.
Nun haben wir seit 1999 europaweit durchaus eine Veränderung des Abschiebehaftsystems erfahren. Es gibt EU-Richtlinien, die die Regelungen für die Abschiebehaft neu gefasst haben. Dazu gehört unter anderem das Trennungsgebot und damit auch, dass unterschiedliche Einschränkungen für Abschiebegefangene und Strafgefangene zu gelten haben. Wenn wir uns dann noch vor Augen führen, dass jemand, der in Abschiebehaft ist, eine ganz andere Notwendigkeit hat, ins Ausland zu telefonieren, um die geplante Abschiebung vorzubereiten, um den Kontakt zur Familie und soziale Kontakte zu erhalten, dann hat er ein ganz großes Problem in hamburgischen Haftanstalten.
Die Kommunikationsmöglichkeiten müssen erhalten bleiben. Es gibt, was auch eine Möglichkeit wäre, keine Sonderregelungen für mittellose Gefangene, um das Telefonieren zu erleichtern, und es gibt auch keine Möglichkeit, günstige Vorwahltelefonnummern anzurufen, denn Call-by-Call-Systeme lässt Telio nicht zu. Damit verbunden ist außerdem, dass das, was für die normalen Gefangenen an notwendigen Einschränkungen angehen mag – für Sicherungsverwahrte ist es schon fraglich –, für Abschiebehäftlinge absolut unzulässig ist. Hier geht es schließlich nicht um eine Strafhaft, sondern lediglich um einen Verwaltungsvorgang, um die Abschiebung zu ermöglichen.
Wir als SPD haben immer und auch zu Oppositionszeiten schon gesagt, dass gerade in der Abschiebehaft die Haft nur im Hinblick auf Gründe, die in der Abschiebung begründet sind, reglementiert werden darf. Natürlich muss auch die Sicherheit in den Anstalten gewährleistet sein, aber ansonsten müssen die in Abschiebehaft Inhaftierten selbstverständlich ganz andere Möglichkeiten haben als Strafgefangene.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang ja ein beachtenswertes Urteil gefällt. Die Richter sprechen darin von einem beachtlichen Risiko, das von diesen Menschen ausgeht, und deshalb ist deren Abschiebung relativ einfach. Dabei darf aus Sicht der CDU-Fraktion auch der Abschiebegewahrsam kein Tabu sein. Aber, meine Damen und Herren, wie gehen wir mit den Gefährdern um – ich hatte es eben schon angedeutet –, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen? Dem „Weser-Kurier“ vom 3. April konnten wir entnehmen, dass die Grünen bei diesem Personenkreis eine verstärkte Präventionsarbeit fordern. Das ist sicher erforderlich im Vorfeld dieser Gefährder, aber mindert das tatsächlich die Gefahr von Terroranschlägen durch aktuell Terrorverdächtige? Eher nicht, meine Damen und Herren!
Dania, du bist stellvertretend für deine Familie hier, eine Familie, deren Kinder und Eltern von der Abschiebung in den Libanon bedroht sind.