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Die zweite Frage ist: Wer führt eigentlich die Begutachtung durch? Es tatsächlich ja so, dass ein Allgemeinmediziner nicht gleich ein Allgemeinmediziner ist, sondern natürlich weitere zusätzliche Qualifikationen notwendig sind. Aus unserer Sicht ist es gerade in diesem Bereich der psychischen Belastungen erforderlich, dass der Senat noch einmal genau prüft - auch das würde ich mir wünschen -, ob die Sensibilität und die Ausbildung bei allen, die diese Begutachtungen durchführen, vorliegt. Machen wir uns nichts vor, natürlich ist eine Abschiebung eine psychische Belastung für eine Person, und natürlich muss mit Empathie seitens der Behörden vorgegangen werden, obgleich natürlich das Ziel gesetzlich vorgegeben ist.

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Frau Kollegin Dehne, ich bin mir sehr wohl bewusst, welche Behörden welche Kompetenzen haben und dass die Ausländerbehörde am Ende über die Abschiebung entscheidet, aber das Gesundheitsamt kann sehr wohl in Stellungnahmen, die nach unserer Vorstellung nach persönlicher Begutachtung stattfinden müssen - zumindest bei psychischen Erkrankungen, bei vielen anderen wahrscheinlich auch -, sagen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit mit suizidalen Handlungen zu rechnen ist, dann ist eine Gefahr für Leib und Leben erfüllt, und dann ist diese Person nicht reisefähig.

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Wenn wir von Abschiebung sprechen, dann sprechen wir auf der einen Seite auch von der Durchsetzung des Rechtsstaats.

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(Abg. Frau Leonidakis [DIE LINKE]: Herr Kollege Bensch, die Abschiebung schließt das Gesetz sogar aus!)

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Weitere Vorbemerkung: Die Entscheidung darüber, ob abgeschoben wird oder nicht, trifft die Ausländerbehörde. Das, was die Gesundheitsämter dazu beitragen, ist ein ärztliches Gutachten, und auf dieser Grundlage wird dann die Entscheidung über eine Abschiebung oder Nichtabschiebung vorgenommen.

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Ein Härtefall kann im Prinzip nur dann anerkannt werden, wenn eine Situation entstanden ist, in der eine Abschiebung der Intention des Gesetzes entgegenstehen würde. Insofern ist es meiner Ansicht nach völlig klar, dass wir hier nicht sehr viele Fälle haben können, sondern nur eine begrenzte Anzahl. Denn ansonsten ist das Aufenthaltsrecht über das Aufenthaltsgesetz abgesichert.

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Das entspricht aber dem Niveau, das in Ihrer Rede feststell bar war: Sie halten immer noch daran fest, dass innerhalb von drei Monaten die Weiterleitung direkt in die Abschiebung möglich wäre.

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Vor Wochen haben Sie uns im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags erklärt, dass Sie im Moment nicht wissen, wie Sie mit den Menschen umgehen, die sich einer Abschiebung entziehen. Sie erinnern sich, das war die Antwort auf eine Kleine Anfrage aus unserer Fraktion, in der deutlich geworden ist, dass mehrere hundert Menschen einfach verschwunden sind, dass Sie es nicht fertiggebracht haben, die Rückführung auch zu vollziehen. Sie haben uns dort erklärt, Sie wollten ein Konzept erarbeiten. In Ihrem Bericht lesen wir jetzt, dass Sie mit EU-Mitteln immer noch an einem Konzept arbeiten. Also einmal ganz ehrlich: Das Thema der Rückführung besteht ja nicht erst seit gestern, und Sie arbeiten immer noch an einem Konzept? - Das verwundert uns und ist im Grunde auch nicht zu akzeptieren und im Übrigen auch unseren Bürgern nicht zu erklären.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, und doch wird Deutschland auf Dauer und in so kurzer Zeit nicht für viele Jahre so viele Menschen wie 2015 aufnehmen und integrieren können. Nicht alle werden bleiben, nicht alle werden bleiben wollen. Die freiwillige Rückkehr ziehen wir ausdrücklich der Abschiebung vor. Doch was tun wir darüber hinaus? Die Bilder an der mazedonischen Grenze haben uns eines vor Augen geführt: Neue Zäune, Tränengas und Wasserwerfer sind wirklich nicht die Lösung im Umgang mit Menschen, die geflüchtet sind.

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Abschiebegewahrsam und Abschiebung gehören in der Bundesrepublik zur existierenden Rechtslage. Vor diesem Hintergrund müssen wir die dazugehörigen Instrumente immer wieder auf den rechtlichen und politischen Prüfstand stellen. Genau das wird zum Beispiel bei den Überlegungen für ein Abschiebegewahrsam in Fuhlsbüttel getan. Ich glaube, es ist vernünftig und richtig, ganz vorsichtig und ohne Emotionen zu gucken, wie man etwas am besten bewerkstelligen kann. Auch da, glaube ich, macht das Innenministerium einen richtig guten Job.

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Eines möchte ich Ihnen zum Schluss noch mitgeben: Ihre Kollegen von der CDU RendsburgEckernförde haben das auch komplett erkannt. Es waren nämlich die Kollegen von der CDU Rendsburg-Eckernförde, die beantragt haben, eine Stelle für freiwillige Rückkehrberatung einzurichten, die übrigens in Rendsburg-Eckernförde erheblich erfolgreicher ist als das Handeln beim Thema Abschiebung. Sie können sich gern bei Ihren Kollegen noch einmal erkundigen. Immerhin haben die damals die Mitteilungsvorlage beantragt.

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Abschiebung ist kein Mittel, um die Flüchtlingskrise zu beenden. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Dolgner, und sehr geehrter Herr Kollege Stegner, zunächst einmal, um das ganz deutlich zu machen: Für uns besteht Flüchtlingspolitik nicht allein aus Abschiebung.

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„Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten hat im Jahr 2015 … in geschätzt mindestens 500 Fällen bereits gebuchte Maßnahmen stornieren müssen; eine konkrete statistische Erhebung liegt nicht vor. Auch werden Gründe für die Stornierungen nicht erhoben. Einige ausreisepflichtige Personen entziehen sich der Abschiebung.“

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(Beifall CDU, vereinzelt FDP - Dr. Kai Dol- gner [SPD]: Was eine BAMF-Abschiebung ist, wissen Sie schon und wofür das „B“ steht? Muss man ja nicht wissen! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Keine Aufregung!)

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Dort muss man immer noch Monate warten, bis man überhaupt den Antrag stellen kann und bis entschieden wird. Sie sagen, es gibt einen Skandal zu den Zahlen. Das wissen wir nicht. Herr Klug hatte das ja auch schon eingewandt. Es gibt ein Chaos zwischen Landes- und Bundesebene. Das ist ein Problem. Sie können aber nicht sagen, dass dies nur Sache der Landesregierung ist. Wir müssen hier gemeinsam mit dem Bundesamt zu einer Klarheit in den Zahlen, in den Fakten und zugeordneten Vorgängen kommen. Wir wollen auf freiwillige Rückkehr setzen, weniger auf Abschiebung und nicht auf Abschiebehaft. - Danke sehr.

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Wir würden viel weniger über das Thema Abschiebung reden, da hat Frau Kollegin Eka von Kalben völlig recht, wenn es nicht immer noch Monate dauerte, bis man Menschen sagen kann, ob sie eine Bleibeperspektive haben, und dann schieben wir aber am Ende Leute ab, die teilweise hier geboren sind und seit zehn Jahren hier leben. Es ist nicht in Ordnung, dass das immer noch passiert. Daran müssen wir noch etwas ändern, damit die Integration hier vorangeht.

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Eine, wie von einigen Behindertenverbänden behauptete, Abschiebung von Menschen mit Behinderungen in die Pflege ist nicht gewollt. Diese werden wir auch verhindern.

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den. Die Kinder werden volljährig, die Eltern haben es versäumt, den Aufenthalt hier zu verfestigen. Dann folgt, logisch und rechtlich richtig in der Konsequenz aus Sicht der Ausländerbehörde, die Abschiebung in ein Land, in dem sie nie waren, in dem sie keine Familie haben und dessen Sprache sie nicht sprechen.

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Abschiebung trotz Ausbildungsduldung

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für diesen Zeitraum vor der Abschiebung geschützt ist?

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3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Rechtmäßigkeit dieser Abschiebung vor dem Hintergrund der rechtlichen Grundlage nach Frage 1 und 2?

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sche Ministerpräsident hat in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass es falsch ist, den Menschen diesen Anreiz in Deutschland zu bieten. Sie fehlen als Arbeitskräfte in Ser bien, und in Deutschland warten sie auf die Abschiebung. Das ist eine völlig verfehlte Entwicklung.

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Diese Fehlanreize sind zu benennen – nicht unbedingt in die sem Antragstext, aber in dieser Debatte. Es war bereits die Re de vom Taschengeld, das auch ausweislich einer Aussage des serbischen Ministerpräsidenten Fehlanreize setzt. Deshalb ist es notwendig, dieses Taschengeld durch Sachleistungen zu er setzen. Das gilt nicht grundsätzlich für alle Flüchtlinge. Die jenigen, die eine gute Bleibeperspektive haben und die auf die Kommunen verteilt werden, sollen es erhalten. Es sollte aber für die Dauer des Verfahrens in den Erstaufnahmestellen bis möglicherweise zu einer raschen Abschiebung ersetzt werden.

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Ich stimme auch mit Ihrer Aussage überein: Wir müssen die Ursachen bekämpfen. Wir müssen uns die Frage stellen, was wir vor Ort tun können, um einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Menschen gar nicht kommen müssen. Ich habe es im ers ten Teil der Debatte schon deutlich gesagt: Es ist eine Fehl entwicklung, wenn junge, arbeitsfähige Menschen, die in Al banien daran mitwirken könnten, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung in eine positive Richtung bewegt, bei uns um Asyl nachsuchen, notwendigerweise abgelehnt werden und bei uns auf die Abschiebung warten, statt in Albanien zu ar beiten. Das gilt natürlich auch für andere Regionen der Welt.

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Muss der Landkreis Göttingen mit Anweisungen zur Schikane von geduldeten Ausländern und Erlassen zur Abschiebung aus Hannover rechnen?

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Zum Hintergrund: Vor 19 Jahren ist die Familie Sardi aus Algerien nach Deutschland gekommen. Da sie keine Pässe besitzt, ist die Familie nur geduldet. Ihr A worden. Die Duldung wurde immer nur für kurze Zeiträume ausgesprochen, eine Arbeits- und Studienerlaubnis für die Kinder wurde nicht erteilt. Der Familie wurde unterstellt, dass sie sich nicht ausreichend um Pässe bemüht. Da ohne Pässe eine Abschiebung nicht möglich ist, wurde nach Angaben der Medien seitens der Landesregierung mehrfach ein rigoroses Einschreiten gegen die Familie gefordert. So sind Anweisungen des Innenministers persönlich u ner Fachbehörde bekannt geworden, gegen die Sardis mit Wohnungsdurchsuchungen, erhöhter Frequenz von Zwangsvorführungen, weiteren Strafverfahren und bei Zahlungsunfähigkeit mit Ersatzfreiheitsstrafen sowie Arbeits- und Studierverboten vorzugehen.

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Die Härtefallkommission gilt als letztes Mittel für Personen, die eine Abschiebung außergewöhnlich hart treffen würde und die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Jedoch sind in Niedersachsen laut einer ternational sowohl die Quote der Anerkennung von Härtefällen in Niedersachsen unter Berücksichtigung des Königsteiner Schlüssels als auch das Verhältnis der letztlich zur Beratung angenommenen an den insgesamt eingegangenen Eingaben im Bundesvergleich am schlechtesten.

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Im Übrigen kürzt Baden-Württemberg schon bisher Personen das Taschengeld, die sich einer Abschiebung entzogen haben. Baden-Württemberg liegt in Deutschland bei den Abschiebun gen im oberen Drittel. Auch bei uns – wie in ganz Deutsch land – wird derzeit nur ein Teil der Flüchtlinge, deren Asyl antrag abgelehnt wurde, auch tatsächlich zurückgeführt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein wichtiger Grund sind feh lende Pässe.

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die Diskussion jetzt etwas emotionaler ist. Ich schließe mich gleich mit einem Satz an: Es ist infam, mit einem Antrag Schutz zu suggerieren und Abschiebung zu meinen.

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Ich will Ihnen noch mal den letzten Satz Ihres Antrages vorlesen, der ist mir wichtig: „… die Bundeswehr zum Grenzschutz und zur Abschiebung von Flüchtlingen eingesetzt wird“. Das ist absoluter Unfug,