Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat kürzlich vor einer Zunahme des Antisemitismus in Deutschland durch Migration gewarnt. Antisemitismus sei zwar kein speziell muslimisches Problem, aber – so sein Zitat – „jetzt wird er auch durch Migration und durch den von radikalen Kräften in der islamischen Welt geschürten Hass auf Israel wieder stärker“.
Dazu zählt kein Land, das wir freischöpferisch erfunden hätten. Wir haben uns angesehen, was andere EU-Länder machen. Die Benennung der Länder deckt sich mit der bisherigen Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Länder sind nicht nur als sicher eingestuft, sondern deren Wahl ist auch durch die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bestätigt worden. Das Bundesamt bestätigt: Ja, aus diesen Ländern kommen in der Regel ganz überwiegend Menschen, die keinen Anspruch auf Schutz haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das beim GIGA beheimatete Projekt Kontextfaktoren von Flucht und Migration hinweisen. Auch könnte eine Forschergruppe bei der Stiftung Europa-Kolleg Hamburg, dem Institute for European Integration, im Verbund mit der Universität Hamburg angeregt werden, fächerübergreifend zu Fragestellungen der Integration und Migration zu forschen. Sie sehen, das Problem, das Sie mit Ihrem Antrag aufgreifen, lässt sich im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten lösen, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Wir wollen einen Landesbeirat für Migration und Integration und wollen in den Städten und Gemeinden Integrationsbeiräte, die gegenüber dem Kommunalparlament antragsberechtigt sind. Wir wollen einen Landesbeirat für Migration und Integration, der eine feste Zusammensetzung hat und in dem sich Expertinnen und Experten regelmäßig treffen und uns aufzeigen, wohin wir wollen und was wir noch tun müssen, damit wir dorthin kommen.
Lieber Herr Taşdelen, Sie arbeiten mit Martin Neumeyer eng zusammen und haben vorhin seine Arbeit gelobt. Das freut mich natürlich ganz besonders. Gleiches gilt für den Bayerischen Integrationsrat, der durch den Landesbeirat für Migration und Integration ersetzt werden soll. Die vorgesehene Einführung einer jährlichen wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung des Gesetzes wäre teure Integrationsbürokratie. Diese würde verstärkt durch die Beiräte für Migration und Integration, die in Gemeinden, Landkreisen und Bezirken eingerichtet werden sollen.
Das heißt, die Gesellschaft polarisiert sich immer weiter; die einen beklagen die Ausdünnung der Mitte, die anderen - wir vor allen Dingen - die Zunahme der sozialen Ungerechtigkeiten. Wir reden über Parallelgesellschaften im Kontext von Migration und übersehen dabei, dass wir längst viele Parallelgesellschaften ohne jede Migration haben, abhängig vom Einkommen und von der Berufsperspektive. Das geht schon bei den kleinen Kindern los. Das ist das Problem, mit dem wir es hier zu tun haben.
Das Recht auf Asyl darf nicht ausgehöhlt werden. Gleichzeitig brauchen wir aber auch eine bessere Kontrolle der Migration durch einen effektiven Schutz der Außengrenzen und durch die Partnerschaft mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern und eine deutlich verbesserte Bekämpfung der Ursachen von Flucht und Migration. Das wird überhaupt nur die Lösung sein.
Weil es ein Verwaltungshaushalt war, gab es dazu auch wenig Spielraum und wenig Diskussionsbedarf. Das hat sich jetzt wesentlich geändert, denn jetzt gehört zum Einzelplan 05 auch der „Verbraucherschutz“ und das Thema „Migration“. Beim Thema „Migration“ gibt es dann gleich einen Knackpunkt, auf den ich noch zurückkomme.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zu Ihnen, Frau Lehmann: Sie haben natürlich völlig recht, der Einzelplan 05 ist ein sehr sensibler Bereich. Es ist ein sensibler Bereich, weil er auch das Thema „Migration“ umfasst und aus dem Thema „Migration“ haben Sie ein politisches Minenfeld gemacht. Dieses politische Minenfeld haben Sie hergestellt, indem Sie so ziemlich jedes Sachargument gegen Ihre Politik, gegen Ihre verfehlte Asylpolitik und ihre verfehlte Zuwanderungspolitik, indem Sie jedes Argument dagegen mit dem Rassismusvorwurf belegen. Das ist nichts anders, als das Aufstellen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben dies sehr intensiv beraten. Es geht um die Datenschutzordnung des Thüringer Landtags, weil wir für uns eine eigene Regelung finden mussten. Durch Beschluss des Landtags vom 1. März wurde der Antrag an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Antrag dann folgerichtig auch in seiner 76. Sitzung am 22. März 2019 und in seiner 81. Sitzung am 6. September 2019 beraten. Es liegt dazu eine umfangreiche Beschlussempfehlung vor, die ich jetzt nicht vortragen werde, und ich hoffe auf breite Zustimmung zu dieser, wir haben sie ja intensiv diskutiert. Vielen herzlichen Dank.
Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz? Vielen Dank. Gegenstimmen? Eine Reihe von Gegenstimmen aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen? So ist dieser Gesetzentwurf auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen worden.
An den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sollte auch überwiesen werden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Mit Mehrheit beschlossen – bei einigen Gegenstimmen, vermute ich? Damit an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
In Rheinland-Pfalz haben wir – das wurde bereits erwähnt – bereits einen Landesbeauftragten für Migration und Integration, der sich sozusagen mit Wanderungsbewegungen und Migration auseinandersetzt. Er ist selbstverständlich auch Ansprechperson für die Heimatvertriebenen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in RheinlandPfalz, für diejenigen, die schon da sind, und für diejenigen, die noch kommen werden.
Jetzt müssen wir über die Federführung abstimmen. Beantragt wurde die Federführung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei einer Reihe von Enthaltungen aus der CDUFraktion ist die Federführung durch den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz damit entschieden.
Die Federführung soll auch hier beim Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Aus den Reihen der CDU-Fraktion und der AfDFraktion. Damit ist mit Mehrheit die Federführung beim Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz so entschieden.
Eine vollständige Ausfinanzierung der Landkreise bei den Kosten für die Unterbringung und die Betreuung sowie den Kosten für die Verwaltung, beschleunigte Asylverfahren und mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss auf Bundesebene gewährleistet werden. Ich fordere den Bau einer zentralen Liegenschaft in Erfurt für die Erstaufnahme und als Gemeinschaftsunterkunft. Die Vorteile dieser Einrichtung liegen auf einer Hand. Sie wäre zentral, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss mit in diese Einrichtung. Vitale Strukturen, wie zentrale medizinische Versorgung, zentrale Verpflegung und zentrale Sicherheit, wären am gleichen Ort. Außerdem würden keine Kosten mehr für Kommunen anfallen, weil das Land dafür aufkommen wird. So kann eine humane, effiziente, nachhaltige Asylpolitik in Thüringen gewährleistet werden.
Wir kommen nun zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit den Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zuvor ausschließlich für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig, hat seit dem 1. Januar 2005 die Aufgabe, Integrationskurse zu organisieren. Schon frühzeitig wurde über den hohen Verwaltungsaufwand berichtet: Die Berliner Morgenpost überschrieb einen diesbezüglichen Artikel vom 18. Juli 2005 mit den Worten „Integrationskurse versinken in Bürokratie“. Die bürokratischen Anforderungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen Volkshochschulen und private Kursanbieter vor große Herausforderungen: Beispielsweise bestehen ein hoher persönlicher Beratungsbedarf schon vor Kursbeginn sowie ein kompliziertes Anmeldeverfahren, und nicht zuletzt muss jeder Kursabschnitt von je 100 Stunden pro Teilnehmer gesondert abgerechnet werden. Für die Kursträger kostet diese Verwaltung rund 3 000 Euro pro Kurs - erstattet werden jedoch lediglich 140 Euro.
Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Bei 1 Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Gentele ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist 22 Uhr. Wir haben lange beraten. Wir haben in vielen Punkten gut beraten. Meine Vorrednerin von der CSU war beim Punkt Hochschulen. Ich muss betonen – Sie haben es alle immer wieder angemerkt –: Integration ist ein wichtiges Thema. Jetzt wird in Bayern von der Staatsregierung erstmals ein Integrationsgesetz vorgelegt. Von uns kam schon ein Entwurf, von der SPD kam schon vor Längerem ein Gesetzentwurf. Das Gesetz ist wirklich überfällig; denn wir haben in Bayern seit mindestens 50 Jahren Migration. Wenn man zurückschaut, haben wir eigentlich schon seit Jahrhunderten Migration.
Vorher darf ich noch ganz kurz erklären, dass wir am Mittwoch den Antrag der Abgeordneten König auf Genehmigung für eine auswärtige Zeugenvernehmung nach § 50 Strafprozessordnung vor dem Amtsgericht Suhl zur abschließenden Entscheidung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen haben. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat diesen Antrag in seiner gestrigen außerplanmäßigen Sitzung beraten und der Abgeordneten König gemäß § 50 Abs. 3 der Strafprozessordnung die entsprechende Genehmigung erteilt.
Ich möchte auf ein weiteres Thema, das ich vorhin mit dem Schlagwort „Migration“ benannt habe, eingehen. Wenn ich die Debatten in diesem Landtag richtig verfolgt habe, dann diskutieren wir nicht nur über Migration, über Einwanderung, wir reden auch über den sicheren Ort für Flüchtlinge, wir reden über ein weltoffenes Thüringen, wir reden vor allen Dingen aber auch über Religionsfreiheit, die jeder Religion beigemessen werden soll. Und Islamophobie oder Islamfeindlichkeit sollte in diesem Haus überhaupt keinen Platz haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zunächst geht es um das Gesetz über den Thüringer Rechnungshof. Durch Beschluss des Landtags in seiner 21. Plenarsitzung vom 9. Juli 2015 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz federführend sowie den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 4. September 2015, in seiner 15. Sitzung am 30. Oktober 2015 und in seiner 17. Sitzung am 20. November 2015 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.
Es ist außerdem schon 2011, nachdem die vollständige Freizügigkeit für Polen und andere Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Mitgliedsstaaten Europas hergestellt wurde, nicht zu einer Einwanderungswelle gekommen, die unser Sozialsystem überfordert hätte. Vielmehr nützt Migration einer Volkswirtschaft, zumal die demografische Entwicklung unseres Landes und gerade MecklenburgVorpommerns eine noch stärkere Migration erfordert, um den Bedarf des Arbeitsmarktes langfristig zu decken.
Die Veranschlagung stütze sich auf die Flüchtlingsprognosen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, wonach für das Jahr 2016 von 800.000 Flüchtlingen auszugehen sei. Die Landesregierung habe vorsichtshalber mit 50.000 mehr gerechnet und eine Zahl von 850.000 Flüchtlingen angesetzt. Entlastung sei sicherlich aus der vom Bund zugesagten Kostenbeteiligung zu erwarten. Ab 2016 beteilige sich der Bund strukturell und dauerhaft an den Kosten der Länder mit 670 Euro monatlich je Flüchtling für die Zeit von der Registrierung bis zur Entscheidung im Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wobei der Bund eine Verfahrensdauer von drei bis fünf Monaten anstrebe. Die Höhe und Auskömmlichkeit der Kostenansätze für das Asyl- und Flüchtlingswesen war Gegenstand kritischer Nachfragen im Ausschuss. Im Hinblick auf die erhebliche Haushaltsrelevanz hat der Ausschuss zu diesem Komplex eine regelmäßige Berichterstattung in jeder regulären Ausschusssitzung beschlossen.
In wie vielen Kommunen dann aber tatsächlich ein Beirat gewählt wird, hängt immer davon ab, ob sich vor Ort auch genügend Kandidatinnen und Kandidaten finden. Was wir jetzt aber auf jeden Fall schon festhalten können, wir werden erfreulicherweise nach der Wahl mehr Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz haben als zuvor; denn eine Abfrage bei den Kommunen, die wir mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt haben, hat gezeigt, dass es voraussichtlich in bis zu 69 Kommunen einen Beirat für Migration und Integration geben wird. Das sind rund 35 % mehr als aktuell.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hier also der Bericht aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Grundlage unserer Beratung war der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, in Drucksache 6/37, Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten. Durch Beschluss des Landtags vom 12. Dezember 2014 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Wir trauen den Menschen diese Entscheidung zu. Deswegen setzen wir uns für diese Verfassungsänderung zugunsten des Volksentscheids für unsere Bürger in Thüringen ein. Wir beantragen daher die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und auch an den Ausschuss Inneres und Kommunales mit der Federführung für den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Gegenstimmen aus den anderen Fraktionen des Hauses. Stimmenthaltungen? Bei keiner Stimmenthaltung ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abgelehnt.
Jetzt stimmen wir über die Federführung ab. Die soll beim Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegen, jedenfalls ist das so beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Koalitionsfraktionen und die fraktionslosen Abgeordneten sowie die CDU-Fraktion. Und Gegenstimmen? Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Wir hoffen auch, dass sich die neue Bundesregierung die ak tuellen Empfehlungen des Rates für Migration zu Herzen nimmt, das Kompetenzwirrwarr entwirrt und klare Zuständig keiten schafft. Übrigens empfiehlt der Rat für Migration in seinem offenen Brief an den neu gewählten Bundestag und die noch zu wählende Bundesregierung, dass die Integrations politik endlich aus dem Innenministerium herausgelöst und in einen Bereich Arbeit und Soziales überführt wird.