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Erst werden die Rundfunkanstalten auf Abschiebung angesetzt, dann das Schweinefleisch als Pflichtangebot der Kantinen gefordert, jetzt rücken die Einwohnermeldeämter in den Fokus Ihrer politischen Überlegungen. So setzt jeder seine eigenen Schwerpunkte.

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Was aber bedeutet die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten nun wirklich? Bedeutet sie Abschiebung ohne Rücksicht auf Verluste oder geht es schlichtweg um eine Beweislastumkehr? Bisher wurde jeder Einzelfall überprüft, ob der Asylsuchende in irgendeiner Art und Weise verfolgt wird, sei es politisch oder kriegerisch. Kommt diese Überprüfung zu dem Ergebnis, dass dem Asylsuchenden in seinem Heimatland kein Ungemach droht, dann wird er zurückgeführt.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten, dem der Bundesrat nach Auffassung der Antragsteller unbedingt zustimmen sollte, also auch nach Auffassung der SPD unbedingt zustimmen sollte, verfolgt zwei grundlegende Ziele: eine Beschleunigung der Abschiebung im Asylverfahren und die Abschreckung vor der Flucht nach Deutschland. Einen mitfühlenden Kompass der Menschlichkeit, Herr Ministerpräsident und liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, kann ich hier nicht er- kennen!

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Wenn die Gedanken allerdings mehr um den bevorstehenden Wohlstand als um das angeblich zurückgelassene Leid kreisen, wird das zu Recht schwierig. Aber selbst dann gibt es leider noch genügend andere Instrumente, die einen längeren Aufenthalt in Deutschland garantieren, zum Beispiel die Klage gegen den Ablehnungsbescheid und die damit verbundene Ausreisepflicht. Bei gut unterrichteten Asylanten wird zusätzlich Eilrechtsschutz gegen die drohende Aufenthaltsbeendigung beantragt. Bis zur tatsächlichen Abschiebung vergehen dann noch mehrere Monate beziehungsweise eineinhalb Jahre. Die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/3160 gibt einen entsprechenden Überblick.

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Welche Möglichkeiten es darüber hinaus noch gibt, verrät die gleiche Drucksache: Man taucht unter, man täuscht eine Reiseunfähigkeit vor wegen einer angeblichen Erkrankung. Es liegt angeblich, Zitat, „keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Frau“ vor, es liegt angeblich „keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Mutter“ vor, es liegt angeblich „keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung des Vaters“ vor. „Renitenz“, also Aufsässigkeit, ist ein Grund, nicht abgeschoben zu werden. „Kirchenasyl“, auch rechtswidrig, wird aber trotzdem geduldet. „Anwesenheit im Bundesgebiet für eine Zeugenaussage erforderlich“, ein „Verwaltungsgericht untersagt“ die „Abschiebung bis zur Gerichtsentscheidung“, „Asylfolgeantrag“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist gestellt, oder „keine Aufnahmezusage“. Zitatende.

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So der Bundesinnenminister im Oktober 2017, nachdem der niedersächsische Innenminister gefragt hatte, warum bei ihm eine Abschiebung unterbrochen wurde. Die Fraktion DIE LINKE fragte bei der Bundesregierung nach. Der CDU-Innenminister de Maizière antwortete: Jo, dat is man so.

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Dasselbe gilt auch - nun kommen wir zur Verantwortung der Landespolitik; diese sehe ich, anders als Herr Tschöpe, natürlich in der Verantwortung - für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bremer Ausländerbehörde. Denn nach Abschluss des Asylverfahrens sind es die Ausländerbehörden der Länder, die entweder einen Aufenthaltsstatus erteilen, wenn der Drittstaatenausländer als Asylberechtigter, Flüchtling oder anderweitig Schutzbedürftiger anerkannt wurde, oder, wenn das nicht der Fall ist, dessen Abschiebung zu veranlassen haben. Es war also auch den politisch Verantwortlichen in Bremen frühzeitig bekannt, dass die lokale Außenstelle des BAMF abweichend vom Bundesdurchschnitt Asylantragsteller überproportional häufig in einen Schutzstatus gebracht hat.

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Nun haben geduldete syrische Flüchtlinge natürlich die Möglichkeit, Asylfolgeanträge zu stellen und damit eine Aufenthaltsgestattung zu bekommen, mit der sie nicht ausreisepflichtig wären. Es gibt aber einige, die dies aus verschiedenen Gründen noch nicht getan haben. Diese sind nach wie vor ausreisepflichtig und formal von Abschiebung bedroht. Daher ist es ganz wichtig, dass wir gemäß § 60 a einen formalen Abschiebestopp für die Republik Syrien erlassen. Das Land Brandenburg hat dies schon getan. Ich freue mich, dass wir ein klares Signal an die Landesregierung geben, dass Niedersachsen dies in gleicher Weise tun und nicht erst warten sollte, bis die IMK entscheidet, sondern dass wir sofort - meinetwegen schon morgen, Herr Innenminister Schünemann - einen solchen Erlass im Innenausschuss beraten können.

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Die Wintermonate sind zu Ende, die befristete Aufhebung der Abschiebung wird auslaufen. Aber Familie Keqaj ist noch immer nicht weitergeholfen. Wir beantragen bei dieser Petition auch deshalb „Erwägung“, weil immer noch ungeklärt ist, ob und wann das Bundesamt für Migration die Unterlagen über die Erkrankungen der Kinder erhalten hat.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich spreche zur Petition 2711 von Herrn Karl Willems. Herr Willems setzt sich für die Familie Keqaj ein. Die sechsköpfige Familie lebt seit zwei Jahren in Deutschland und ist von Abschiebung bedroht.

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Die Petition ist eine von vielen typischen Eingaben bezüglich der aufenthaltsrechtlichen Situation von Familien hier in Niedersachsen, und sie ist auch typisch, bezogen auf das Handeln der Landesregierung. Es wird kein noch so waghalsiger Versuch ausgelassen, um eine Abschiebung als vermeintlich notwendig zu begründen. Wir empfinden das an dieser Stelle als unangebracht.

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Der Stellungnahme ist zu entnehmen, die Kinder seien auf dem Land- und Luftweg reisefähig. Ich finde, man muss das einmal ganz klar übersetzen. Das bedeutet nichts anderes als: Sie werden die Abschiebung überleben. - Mehr steckt nicht dahinter, und das ist Zynismus.

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Letztlich - das hat die Kollegin gerade dargestellt - ist von Bedeutung, dass die Familie in das Kosovo abgeschoben werden soll. Wir halten die Abschiebung in das Kosovo aufgrund der aktuellen Situation für grundsätzlich nicht durchführbar. Allein dieser Aspekt verbietet es, die vorliegende Petition mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden.

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Es stimmt nicht, meine Damen und Herren, dass über Rück führung bzw. Abschiebung nicht mehr nachgedacht werden müsse, weil alle Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskon vention kämen. Ich habe einmal die Zahlen für meine Heimat stadt Pforzheim abgefragt: Knapp die Hälfte derjenigen, die dorthin gekommen sind, kommen aus sicheren Herkunftslän dern. Im ganzen Land Baden-Württemberg liegt dieser Wert bei rund einem Drittel. Deshalb ist es nicht richtig, nun zu er klären, dass man über solche Maßnahmen nicht nachzuden ken brauche, weil sowieso alle, die jetzt kommen, aus Syrien kämen.

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Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag der CDU soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Haftgrund Gefährder in die Strafprozessordnung einzufügen und die Verwendung von elektronischen Fußfesseln zu ermöglichen. Des Weiteren soll die Möglichkeit geprüft werden, ob eine Abschiebung des Gefährders in sein Heimatland erfolgen kann.

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Wir werden dieser permanenten Gefahr nur wirkungsvoll begegnen und entgegentreten können mit einer effizienten und klaren Änderung der Strafprozessordnung, einer befristeten Abschiebeinhaftierung und anschließender Abschiebung sowie einem lebenslangen Wiedereinreiseverbot.

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Meine Damen und Herren, rechtliche Regeln zur Abschiebehaft sind kompliziert und für die Behörden schwer zu handhaben. Natürlich sind wir bereit, Verbesserungen zu prüfen und zu diskutieren, und dennoch bleibt dann das Problem, das letztlich die Abschiebung von Anis Amri verzögert hat.

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Wenn eine Abschiebung wegen fehlender Kooperation der Herkunftsstaaten auf Dauer nicht möglich ist, wird eine Abschiebehaft von unbegrenzter Dauer nur schwer haltbar sein. Deshalb muss natürlich die Bundesregierung erreichen, dass Staaten wie Tunesien ihre Blockade bei der Rücknahme von Landsleuten aufgeben und so Abschiebungen in diese Länder auch wieder praktisch möglich werden.

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Auch in Mannheim, einst das Zentrum des badischen Liberalismus, ist die Abschiebung der Juden, wie in allen Orten Badens und der Pfalz, reibungslos und ohne Zwischenfälle abgewickelt worden. Ich zitiere aus einem Polizeibericht: „Der Vorgang der Aktion selbst wurde von der Bevölkerung kaum wahrgenommen.“ Ein Nachsatz, der einen frieren lässt: „Beistand für die Verfolgten war selten.“ So war das, in Deutschland, überall. Warum? Warum kein Widerstand? Warum keine Hilfe?

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Gegen hochmobile, internationale Einbrecherbanden aus Süd-Ost Europa wird nicht konsequent genug vorgegangen – weder in der Strafverfolgung noch durch Abschiebung. Das verhindern unter anderem grüne Gutmenschen in der Regierungskoalition.

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Die Abschiebehaftplätze, die Baden-Württemberg gemeinsam mit Rheinland-Pfalz nutzt und die Baden-Württemberg zur Verfügung stehen, werden nach unseren Informationen nicht in dem Maß in Anspruch genommen, wie man es angesichts der aktuellen Zahlen eigentlich erwarten würde. Dazu kommt beispielsweise, dass zur Abschiebung ausgeschriebene Perso nen, wenn sie an einem Wochenende verhaftet werden, teil weise vom Haftrichter wieder freigelassen werden müssen, weil die notwendigen Haftunterlagen nicht vorliegen, da die se in den polizeilichen Informationssystemen wie beispiels weise POLAS nicht hinterlegt sind.

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(Abg. Matthias Pröfrock CDU: Mir geht es um die, bei denen die Abschiebung bereits angeordnet ist! Deshalb habe ich gefragt!)

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Wie häufig aufgrund eines Verstoßes gegen die Residenzpflicht nicht abgeschoben wer den konnte, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich will Ihnen aber meine Meinung sagen: Das spielt auch gar keine Rolle. Denn die Menschen, die sich einer Abschiebung entziehen wollen, machen dies, ob mit oder ohne Residenzpflicht.

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Wie kommt es dazu, dass eine zur Abschiebung ausgeschrie bene Person, die von der Polizei am Wochenende festgenom men wird, dem Haftrichter vorgeführt wird, aber – weil kei ne Haftunterlagen vorliegen, weil die Haftunterlagen nicht in den polizeilichen Informationssystemen eingestellt sind und an der Stelle, wo die Unterlagen lagern, nämlich beim Regie rungspräsidium, am Wochenende niemand erreichbar ist – vom Haftrichter wieder freigelassen werden muss? Wieso wird nicht sichergestellt, dass dem Haftrichter die erforderli chen Unterlagen auch außerhalb der üblichen Bürozeiten vor gelegt werden können? Das ist eine ganz einfache Frage. Im mer, wenn es um organisatorische Versäumnisse beim Bund geht, wissen Sie ganz genau Bescheid, doch wenn es um sol che Themen im Land geht, versuchen Sie, darum herumzure den. Deswegen stelle ich dazu einfach noch einmal ganz kon kret die Frage: Wie wollen Sie das in Zukunft sicherstellen?

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Bei allem Respekt habe ich überhaupt kein Verständnis, wie man gegen die Abschiebung von Straftätern ernsthaft demonstrieren kann. Das versteht die Mehrzahl der Bürger in Bayern nicht.

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Das Landesamt für Asyl stellt sicher, dass eine bessere Balance zwischen Integration und Abschiebung entsteht. Wir wollen Menschen, die eine Ausbildung und Anstellung haben und gut integriert sind, mehr Chancen geben hierzubleiben; das gilt vor allem für Pflegekräfte und für das Handwerk.

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abschieben kann. Auch Kriminelle und Gefährder sollen wir nicht mehr abschieben dürfen. Sie sind für einen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan auch für Gefährder und Terroristen. Das zeigt, dass Sie generell sogar bei Gefährdern und Straftätern gegen Abschiebung und Aufenthaltsbeendigung sind. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren.

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Wer gegen Abschiebung und Aufenthaltsbeendigung ist, der provoziert, dass viele Menschen zusätzlich zu uns kommen werden. Wenn sich nämlich herumspricht, dass man auf keinen Fall zurückgeführt und abgeschoben wird, egal, ob man anerkannt oder abgelehnt worden ist, weil es die braven GRÜNEN gibt, dann wird eine Unzahl von Menschen zu uns kommen, die nicht schutzbedürftig sind. Dies kann dieses Land nicht verkraften. Deswegen liegen Sie hier völlig falsch, meine Damen und Herren.

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Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Abschiebung in den Libanon". Die Anfrage trägt die Unterschriften des Abgeordneten Timke und Gruppe BIW.

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Nordrhein-Westfalen ist etwas größer, und die Zahl der in Betracht kommenden Personen ist auch deutlich größer. Ich vermute, auch wenn Sie sich die Zahlen von NordrheinWestfalen anschauen, können Sie diese an einer Hand abzählen. Wir versuchen es zurzeit in fünf konkreten Fällen. Wir haben alles eingeleitet, uns an das Innenministerium gewandt und um Unterstützung nachgesucht. Ich hoffe, dass wir hier und dort vielleicht in diesem Jahr die Chance haben, auch einmal eine Abschiebung in den Libanon durchzusetzen. Es liegt jedoch nicht am guten Willen, sondern es liegt an dieser Situation, die wir nicht allein aus Bremen heraus verändern können.

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Zweitens: Die CDU wird dafür sorgen, dass alle Ausreise pflichtigen umgehend das Land verlassen, entweder freiwil lig oder durch Abschiebung. Bayern hat in diesem Jahr 3 400 Personen abgeschoben, über 10 000 Personen reisten freiwil lig aus Bayern aus. Baden-Württemberg hat nicht einmal die Hälfte dieser Zahlen erreicht.