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Es gibt natürlich die Möglichkeit für jeden, einen Asylantrag zu stellen, das ist auch richtig und gut so. Nach rechtskräftiger Ablehnung besteht aber die hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine freiwillige Ausreise oder Abschiebung die Folge ist. Wie soll in diesem Zusammenhang der Erwerb schulischer oder beruflicher Abschlüsse nachgewiesen werden. Das ist das, was Sie dort in Ihrer Ziffer neun eingefügt haben.

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Doch die GRÜNEN wollen mit ihrem Gesetz nun noch eins draufsetzen und die Abschiebung von Asylbetrügern noch schwerer machen. Es könnte ja sein, dass der eine oder andere eventuell doch noch durch das Raster der mit Ausländerlobbyisten bestückten Härtefallkommission fallen könnte. Deswegen sollen auf einmal alle Ausschlussgründe, die in der Härtefallkommissionsverordnung verankert sind, mir nichts dir nichts wegfallen.

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„4. der Termin für eine Abschiebung der Ausländerin oder des Ausländers bereits feststeht oder Abschiebungshaft angeordnet wurde,“

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- auch das ist ziemlich eindeutig, weil ansonsten eine Abschiebung überhaupt nicht mehr vorgenommen werden könnte; dann würde ja immer abgetaucht, und wir hätten keine Möglichkeit, das in Zukunft durchzusetzen -

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Wir haben aus dem Fall Nguyen die Konsequenz gezogen, dass, wenn tatsächlich alle Maßnahmen abgeschlossen sind und die Abschiebung bevorsteht, wenn also kein Gerichtsurteil mehr abgewartet werden muss, jeder belehrt wird, dass er jetzt die Möglichkeit hat, eine Härtefalleingabe einzureichen. Das hat übrigens zu einer erheblichen Zunahme der Fallzahl geführt. Auch völlig aussichtslose Fälle gelangen in die Geschäftsstelle. In keinem anderen Bundesland ist das so geregelt.

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(Filiz Polat [GRÜNE]: Familie Nguyen und Kirchenasyl! Sie haben gesagt, dann haben sie sich der Abschiebung entzogen!)

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Erstens. Wenn ein Abschiebetermin feststeht, die Abschiebung aber aus Gründen, die die Betroffenen nicht zu verantworten haben, nicht stattfinden kann, ist das kein Ausschlussgrund. Der Fall kann dann in die Härtefallkommission gehen. Das ist, glaube ich, verständlich? - Das ist verständlich.

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Abschiebung aber bereits innerhalb dieser vier Wochen terminiert. Damit das in der Zukunft nicht mehr passiert - - -

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In 828 Fällen führen Sie den Abschiebestopp an, obwohl Sie den vor zwei Jahren angeblich abgeschafft haben. Dass Sie jetzt noch nicht einmal wissen, wo sich diese Personen aufhalten, deren Abschiebung gescheitert ist, löst bei uns nur noch Kopfschütteln aus.

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Ich weiß, dass Sie das Wort „Abschiebung“ nicht in den Mund nehmen wollen. Ich weiß auch, dass Sie kein Abschiebegefängnis in Schleswig-Holstein haben wollen,

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Die Forderung nach einer solchen Einrichtung ist ja nicht nur populistischer Unsinn, sondern sie ignoriert auch die europäische Rechtsprechung und ist in Anbetracht der oben genannten Probleme bei der Rückführung nicht umsetzbar. Wir werden sehen, wie es in zwei Wochen läuft, wenn in Kooperation von Schleswig-Holstein und Hamburg die ersten gemeinsamen Abschiebungen über Container direkt auf dem Flughafengelände in Hamburg erfolgen. Ich bin sicher, dass es Flüchtlingsinitiativen gibt, die versuchen werden, dort aufzuklären, dass Abschiebung nicht Mittel der Politik ist, sondern eine Verweigerung der Integration hier bei uns.

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Denken Sie an den 3. Oktober, den Tag der Deutschen Einheit, eigentlich ein Tag der Freude und zum Feiern. In Dresden wurde er in diesem Jahr zu einem Tag des Fremdschämens. Oder wie empfinden Sie es, wenn selbsternannte „Patrioten“ Verfassungsorgane bepöbeln und dunkelhäutige Diplomaten mit Affenlauten schmähen, lautstark die Abschiebung beziehungsweise Ausweisung dieser Diplomaten fordern und unsere Staatsgäste auf das Unflätigste beleidigen?

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Vor allem aber werden Ihnen aber die Polizisten des Freistaats nicht glauben, dass Sie, so wie Sie das hier in der Begründung dieses Antrags anführen, nur auf Basis der statistisch erfassten Anzahl von Messerangriffen tatsächlich wirksame Gegenund Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Beamten entwickeln können. Denn es sind genau diese Polizeibeamten, die bereits seit Anbeginn der rechtswidrigen Grenzöffnung die Folgen Ihrer verfehlten Flüchtlingspolitik auf unseren Straßen in Form von Aggression und Gewalttaten unmittelbar zu spüren bekommen und mit den immer weiter anwachsenden Problemen bis heute alleingelassen wurden. Wäre es Ihnen wirklich an effektiven Maßnahmen gegen die Messerattacken zum Schutz unserer Bürger und Polizeibeamten gelegen, würden Sie sich für eine umgehende Beendigung der illegalen Zuwanderung sowie die konsequente Abschiebung von straffällig gewordenen Migranten einsetzen.

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falsche Signale an diejenigen, die über die Härtefallkommission ihre Abschiebung zu verhindern hoffen, falsche Signale aber auch an die Bürger unseres Landes. Auch für sie führen Gesetze mitunter zu besonderen Härten, die sie jedoch in Respekt vor dem Recht tragen. Unsere gesetzestreuen Bürger haben daher wenig Verständnis dafür, wenn wir privilegierte Regelungen für eine bestimmte Gruppe installieren, anstatt der für alle gültigen Rechtsordnung konsequent Geltung zu verschaffen.

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Wenn ich mir Ihre Forderungen anschaue, dann ist es ein bisschen so, wie wenn alter saurer Wein in neuen Schläuchen verpackt ist. Wie oft haben wir die Diskussion um die Maghreb-Staaten geführt? Es ging immer wieder in diesem Punkt um die konsequente Abschiebung.

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Meine Damen und Herren, jetzt muss gehandelt werden. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf – das ist der wesentliche Unterschied zum CDU-Antrag –, mehr Maßnahmen umzusetzen und sich im Bundesrat für eine bessere Sicherung der deutschen Außengrenzen einzusetzen. Es gehört dazu, sich dafür einzusetzen, dass Personen ohne amtliche Personaldokumente die Einreise verweigert wird. Es gehört auch dazu, sich für eine Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die sogenannten Maghreb-Staaten einzusetzen, eine Initiative zur Aufnahme Georgiens in die Liste sicherer Herkunftsstaaten einzubringen, sich für ein Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsländern krimineller Asylbewerber und für die Abschiebung von Straftätern, deren Herkunftsländer die Rücknahme verweigern, in Gewahrsamseinrichtungen außerhalb Deutschlands einzusetzen.

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Wenn Sie in einer weiteren Forderung die Ausweitung der Abschiebehaft für straffällige Zuwanderer fordern, dann muss man dazu sagen, dass die Abschiebehaft lediglich eingesetzt werden soll und darf, wenn sie zur Durchführung einer anstehenden Abschiebung notwendig ist. Wir haben in Deutschland einen starken Rechtsstaat. Wer straffällig wird, auch als Zuwanderer, wird je nach Schwere und Delikt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und verbüßt diese in einer Justizvollzugsanstalt. Die Abschiebehaft soll keine Ersatzfreiheitsstrafe sein und sollte dies auch nicht werden.

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Man muss dabei immer sehen, dass der Senator für Inneres hier an einer anderen Stelle in einer Debatte gesagt hat, er wolle kein Weltmeister der Abschiebung sein. Darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, dass rechtsstaatliche Verfahren zu Ende geführt werden müssen.

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In der ersten Hälfte 2015 stammten fast 46 Prozent der Flüchtlinge aus dem westlichen Balkan. So lange die Ausländerbehörde in Bremen geltendes Recht nicht anwendet und die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen ohne Bleibeperspektive und aus sicheren Drittstaaten verweigert, können die daraus resultierenden Unterbringungsprobleme einen Eingriff in das Eigentumsrecht nicht rechtfertigen.

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Voraussetzung für eine Abschiebung ist eine vollziehbare Ausreisepflicht aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung entweder durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder von Gerichten. Zurzeit sind etwa 200 Menschen vollziehbar ausreisepflichtig, nicht geduldet und noch nicht freiwillig ausgereist.

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Im Kosovo hat sich seit 2010 nichts geändert. Diejenigen, die den Kosovo heute zu einem sicheren Herkunftsland erklären, konterkarieren den 2010 beschlossenen Antrag und befürworten kein Bleiberecht und den Ausschluss humanitärer Aufenthaltserlaubnisse. Wenn eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis unbegründet erteilt wird, erwirbt man keinen Aufenthaltstatus, und die Folge ist die Abschiebung. Das ist genau das Gegenteil des im Jahr 2010 in diesem Hause gefassten Beschlusses.

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dass es durchaus zulässig ist, die Ausreisepflichtigen gewährten Leistungen so weit zu reduzieren, dass ihre freiwillige Ausreise forciert wird, denn ich bin der Meinung, dass eine freiwillige Ausreise besser ist als eine teure Abschiebung, die mit einem Polizeieinsatz durchgesetzt werden muss und die die Abzuschiebenden darüber hinaus psychisch belastet. Für diejenigen, die den Rechtsweg ausgeschöpft haben, bedeutet das in einem Rechtsstaat, dass irgendwann Konsequenzen zu ziehen sind und das Recht durchzusetzen ist.

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Die konsequente Abschiebung derer, die kein Bleiberecht haben, ist ein weiterer zentraler Punkt. Wir müssen außerdem natürlich die Aufnahmekapazitäten erhöhen. Dazu brauchen wir auch die Bundesliegenschaften, vor allem die leerstehenden Kasernen.

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Danke schön, Frau Präsidentin. – Ich möchte auf zwei Punkte eingehen. Liebe Frau Ministerin, der Dreiklang, von dem Sie gesprochen haben, wird bei der Vielzahl der ehrenamtlichen Akteure, die in der Flüchtlingsarbeit engagiert sind, keine Zustimmung finden. Ein Dreiklang aus Abschiebung, Grenzkontrollen und Hilfe für den Rest fin

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An Einfällen zur Umgehung der Abschiebung mangelt es auch dank der Unterstützung von Vereinen wie der Aktivistengruppe „No Lager“ aus Osnabrück nicht. Es werden Folgeanträge gestellt, Härtefälle geltend gemacht, Gerichte werden beschäftigt, es wird geprüft - es vergehen Monate. Wenn das Aufenthaltsrecht letztlich doch entzogen wird, geht plötzlich der Pass verloren, es kommt zu Herz- und Panikattacken, Ärzte attestieren Reiseunfähigkeit oder Flugangst.

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Viele tauchen ab oder wehren sich körperlich gegen ihre Abschiebung. Manche setzen selbst im Flugzeug ihren Widerstand derart aggressiv fort, dass der Flugkapitän den Transport verweigert. Im Jahr 2014 scheiterten 140 Abschiebungen an Widerstandshandlungen.

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Ich möchte mich auf die Kernfrage beschränken. Die Kernfrage, um die es bei der Abschiebung geht, ist, ob der demokratische Rechtsstaat zu seinen eigenen Gesetzen steht und über eine Justiz und über eine Polizei verfügt, die die Einhaltung dieser Gesetze durchsetzen. Denn jeder Staat, der nicht in der Lage ist, die Beschlüsse seiner Parlamente zu realisieren, ja, der sogar teilweise mitwirkt an dem Rechtsbruch, der passiert, ist ein Staat, der dabei ist, sich selbst aufzugeben.

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In Osnabrück haben die Leute die folgende Kette aufgebaut. Der Innenminister hat verfügt, dass jede Abschiebung mit genauem Termin dem, der abzuschieben ist, angekündigt werden muss. Dann erhält der Betreffende diese Mitteilung. Die gibt er dann weiter. Das können Sie der Zeitung entnehmen; Sie lesen vielleicht auch einmal Zeitung, vielleicht auch einmal die „Welt“ oder den „Focus“, das ist nur ein Hinweis für Sie. Dort werden Sie all diese Fakten finden.

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Der Betreffende gibt also an ein Netzwerk weiter: Dann und dann ist die Abschiebung. Dann wird eine Telefonkette in Gang gesetzt. An diesen Telefonketten sind immer irgendwo Linke, Grüne und diese örtlichen Bündnisse - in diesem Fall heißt das „No Lager“ - beteiligt. Die marschieren dann mit 90 bis 100 Leuten dort vor der Haustür auf. Dann kommt ritualmäßig die Polizei an, sieht die 70, 80, 90 Leute und hat die Anweisung zur Deeskalation. Dann setzen sie sich wieder ins Auto und fahren in ihre nächste Wache oder dorthin, woher sie kamen.

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Obwohl diese Auffälligkeiten statistisch bereits seit 2010 nachweisbar sind, will der Senator für Inneres, Ulrich Mäurer, davon erst Anfang 2017 erfahren haben. Dabei sind es nach Abschluss der Asylverfahren die Ausländerbehörden der Länder, die aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse erteilen oder die Abschiebung abgelehnter Antragsteller zu veranlassen haben. Da die allermeisten von der Bremer Außenstelle des BAMF geprüften Anträge von Asylsuchenden stammen, die im Land Bremen gemeldet waren, wusste die hiesige Ausländerbehörde um die hohe Anerkennungsquote.

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- Das ist die Meinungsbildung in Berlin. - Ich wollte nur deutlich machen, dass man da schon Prioritäten setzen muss. In diesem Zusammenhang ist es auch ungerechtfertigt, lange hier lebende Familien, die zum Teil zur Abschiebung anstehen, aber die Integrationsvoraussetzungen erfüllen und zum Teil hoch qualifizierte Ausbildungen haben, dann lieber in diesen Arbeitsmarkt zu integrieren - - -