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Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses zum 21. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz (Drs. 14/1399 vom 20. April 1999) und zur Stellungnahme des Senats vom 12. Oktober 1999 (Drs. 15/75) vom 23. Februar 2000

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Meine Damen und Herren, der einundzwanzigste Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 20. April 1999 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer dreiundachtzigsten Sitzung der vierzehnten Wahlperiode am 20. Mai 1999 und die Stellungnahme des Senats zu diesem Bericht in der sechsten Sitzung am 18. November 1999 an den Datenschutzausschuss überwiesen worden. Der Datenschutzausschuss legt nunmehr mit der DrucksachenNummer 15/221 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Jahre wieder haben wir ja den Datenschutzbericht. Heute liegt Ihnen der Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses zum einundzwanzigsten Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und zur Stellungnahme des Senats vor. Bevor ich jedoch auf die Einzelheiten des Berichts ein

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Ohne einen allgemein beachteten Konsens über die Rechte im Datenschutz kommt keine Gesellschaft aus. Dieser Konsens besteht darin, dass Datenschutzgesetze für alle gelten und gegen jeden durchgesetzt werden müssen. Ein zivilisiertes, freiheitliches Gemeinwesen bedarf immer zweier Komponenten, eines Staates, der seine Bürger schützen kann, aber auch eines Staates, der in seiner Macht begrenzt ist und diese Begrenzung auch bewusst bejaht. Das ist der Grundgedanke des Datenschutzes.

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Ermittlungsverfahren dürfen nicht durch Datenschutz behindert werden. Es geht nicht an, dass die Beschaffung der notwendigen Informationen für die Ermittlungsbehörden dadurch verhindert wird, dass der Beschuldigte erst einwilligen muss, dass überhaupt seine Unterlagen eingesehen werden dürfen. Trotzdem, auch wenn ich im Strafverfahrensbereich noch einmal darauf hingewiesen habe, bleibt der Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter Verwendung, gerade angesichts der immer weiterreichenden Möglichkeiten der automatisierten Informationsverarbeitung und Kommunikationsmittel, von großer Bedeutung.

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Meinen Dank möchte ich aber auch allen Kolleginnen und Kollegen, die in der Sache zwar manchmal hart, aber offen und engagiert an den Datenschutzproblemen mitgearbeitet haben, aussprechen. Leider erreichte das gute Klima im Ausschuss nicht immer das Plenum. Viele gute Vorschläge sind von beiden Koalitionsfraktionen und von der Opposition eingeflossen. Ich freue mich, hier sagen zu dürfen, dass die Bereitschaft aller Kolleginnen und Kollegen zur Kooperation ihren Niederschlag in konstruktiven Lösungen gefunden hat. Auch die Bereitschaft der Opposition zur guten Zusammenarbeit macht deutlich, dass sich alle demokratischen Kräfte in unserem Lande zur Verantwortung für den Datenschutz bekennen. Beim Melderecht zum Beispiel, Frau Stahmann, gingen die Meinungen ein bisschen auseinander, aber in dem einen oder anderen Punkt sind wir dann trotzdem wieder zu Ergebnissen gekommen.

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sonenbezogenen Daten.“ Die Bürgerinnen und Bürger Bremens haben einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Stellen des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven dieses Grundrecht auf Datenschutz wahren.

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In mehreren Sitzungen haben wir bei den senatorischen Behörden und nachgeordneten Dienststellen über Verschlüsselungen der DV-Geräte mit Schreibzugriff beraten, bis ein geeignetes Verschlüsselungsprogramm gefunden wurde. Wir hoffen, dass die gefundene Verschlüsselungssoftware bei PuMa demnächst zum Einsatz kommt. Auch über die Stagnation, ich hatte das vorhin schon einmal angeführt, im Melderecht haben wir mehrmals beraten und sind auch hier bei der Übermittlung von Wählerdaten an politische Parteien im Vorfeld von Wahlen zu Ergebnissen gekommen. Der Ausschuss, so der Beschluss, erwartet, dass der Gesetzentwurf zur Novellierung des Bremischen Meldegesetzes unverzüglich erstellt und nach Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz so rechtzeitig der Bürgerschaft (Landtag) vorgelegt wird, dass er noch in diesem Jahr verabschiedet werden und in Kraft treten kann. Ferner haben wir über die ID Cash-Haushaltskontrolle, Kindergarteninformationssystem und über die Einführungsprobleme beim Bremischen Krebsregistergesetz beraten. Es wurden aber nicht nur Beratungen durchgeführt, meine Damen und Herren, es wurden auch Lösungen gefunden. Wir freuen uns, dass gerade beim Krebsregistergesetz das anfängliche Zeichen von Missbehagen und manche Widerstände jetzt in den Hintergrund getreten sind und die neuen Datenschutzkonzepte umgesetzt werden. Weiter wurden im Ausschuss aktuelle Themen behandelt: die Verbraucherbefragung der Firma Lifestyle, die digitale Signatur, das Abhören von Telefongesprächen bei einem Call-Center, das MammaScreening-Projekt am Zentralkrankenhaus und die Weitergabe von Meldedaten an das Wahlamt bei der Wahl des Ausländerbeirates in Bremerhaven. Auch wurde ein Besuch der Firma Fly-Line durchgeführt. Gestatten Sie mir hier eine Bemerkung, und seien Sie mit mir nachsichtig! Auch wenn es nicht die Aufgabe in diesem Bericht ist, aber diese Firma, das sollte man hier erwähnen, man hat sonst nicht die Gelegenheit, hat hier in Bremen 50 Millionen DM investiert und dabei 480 neue Arbeitsplätze geschaffen. Viele dieser Arbeitsplätze sind von Langzeitarbeitslosen besetzt worden. Diese Firma, eine hundertprozentige Tochter der British Airways, arbeitet sehr datenorientiert, wir haben uns davon überzeugt, und ich finde schon, dass dies auch einmal hier erwähnenswert ist.

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Bevor ich zum Schluss komme, meine Damen und Herren, möchte ich noch eine Anmerkung im Auftrag des Datenschutzausschusses anführen. Seit Anfang des Jahres ist der Datenschutzbeauftragte, Herr Dr. Walz, nicht mehr im Dienst. Die Stelle des Leiters ist kommissarisch besetzt. Wer den Datenschutz ernst nimmt, und das nehme ich vom Senat stark an, ist auch dafür verantwortlich, dass diese Stelle schnellstens wieder besetzt wird.

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem einundzwanzigsten Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 14/1399, von der Stellungnahme des Senats mit der Drucksachen-Nummer 15/75 und von dem Bericht des Datenschutzausschusses mit der Drucksachen-Nummer 15/221 Kenntnis.

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Nachbesserungsanträge zu diesem Bereich waren damals und sind auch heute noch vollkommen überzogen und mit Datenschutz und geltendem Recht nicht zu vereinbaren.

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Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

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Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/266 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/266 in Erster Lesung einstimmig - mit den Stimmen aller Abgeordne

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ten - angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten natürlich, wie bei jedem Gesetz, im Vorfeld eine externe Anhörung durchgeführt. Mehrere Institutionen hatten Gelegenheit zur Stellungnahme, unter anderem der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag, der Saarländische Rundfunk sowie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Niemand, keine dieser Institutionen, hat Einwände gegen die inhaltlich unveränderte Verlängerung geltend gemacht. Das zeigt: Die Landesregierung ist mit der inhaltlich unveränderten Verlängerung auf dem richtigen Weg. Ich bitte um Zustimmung und Überweisung in den entsprechenden Ausschuss.

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Wir haben es aber auch in der jetzigen Legislaturperiode genau verfolgt, denn wir haben einen Erfahrungsbericht im Ausschuss für Inneres und Datenschutz beantragt. Dieser Erfahrungsbericht ist auch gegeben worden. Dass insbesondere der Vorsitzende dieses Ausschusses davon gar nichts weiß, ist eine Sache, die man anmerken sollte, die durchaus überraschen kann.

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Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

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Ich weiß, dass Ihnen das nicht gefällt, Kollegin Ries, aber auch dies ist die Wahrheit. Seit Inkrafttreten des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes hat jede Person - in entsprechender Anwendung der wesentlichen Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - gegenüber Landes- und Kommunalbehörden einen allgemeinen und grundsätzlich voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu allen vorhandenen amtlichen Informationen. Wer sein Recht auf Informationszugang nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz als verletzt ansieht, kann sich an die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit wenden, deren Aufgaben von der Landesbeauftragten für Datenschutz wahrgenommen werden.

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Welche Erfahrungen sind mit dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz gemacht worden? Der Innenminister ist bereits darauf eingegangen. Die Erfahrungen mit diesem Gesetz können sowohl aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger als auch aus Sicht der Verwaltung mit „gut“ bewertet werden. Die Saarländerinnen und Saarländer haben das neue Instrument dieses Gesetzes als Teil der bürgerschaftlichen Teilhabe am Verwaltungshandeln genutzt. Es hat sich gezeigt, dass es für die Einführung eines verfahrensunabhängigen Informationszugangsrechts durchaus Bedarf gab und weiter gibt. Dazu muss gesagt werden, dass die saarländischen Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld ausdrücklich auf die Möglichkeiten dieses Gesetzes aufmerksam gemacht wurden. Sie wurden durch den Internetauftritt der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in einem eigenen Infoportal „Informationsfreiheit“ über ihre Rechte und Pflichten unterrichtet.

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Auch der eben schon zitierte Abgeordnete Jochem hat das Gesetz in der Zweiten Lesung 2006 als „schlecht gemacht“ bezeichnet. Herr Jochem, in der Vorlage haben Sie nichts verbessert. Herr Jochem, Sie haben damals beklagt, dass bei vermuteter Gefährdung der Vertraulichkeit eine Generalklausel zur Abwehr unliebsamer Anfragen eingeführt worden sei. Beseitigt haben Sie diese nicht. Damals stellten Sie lapidar fest: „Die erhoffte Informationsfreiheit stellt sich mit dem Gesetz nicht ein.“ Weiterhin sagten Sie: „Der Anspruch besteht auf der Grundlage dieses Gesetzes nur pro forma. Das vorliegende Gesetz ist aus einer Vielzahl von - teilweise unklaren - Ausnahmen gestrickt und lässt so der Verwaltung zu viele Hintertürchen offen, durch die sie vor dem Auskunft begehrenden Bürger die Flucht ergreifen kann.“ Herr Jochem, Sie haben kein einziges dieser Türchen geschlossen. Sie selbst haben sich wohl vor dem Auskunft begehrenden Bürger durch diese davongemacht. In der Vorlage kann man irgendeine Änderung in der Art, wie Sie sie damals skizziert haben, nicht erkennen. Wir werden sehen, wie Sie, Frau Willger-Lambert und Herr Jochem, Ihre Fraktionen im Ausschuss für Inneres und Datenschutz vertreten werden.

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Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

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Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/278 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen und

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zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf über die Zustimmung zum Versorgungslastenteilungsstaatsvertrag und zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (Drucksache 14/202) wurde vom Plenum in seiner 11. Sitzung am 16. Juni 2010 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.

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Der Ausschuss für Inneres und Datenschutz hat mit der Drucksache 14/273 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/ 273 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann kann ich feststellen, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/273 mit den Stimmen aller Abgeordneten und somit einstimmig angenommen ist.

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Meine Damen und Herren, die Betriebsausschüsse werden in Zukunft erheblich erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten haben. Die Ausschüsse dürfen in alle bisher geheim gehaltenen und dem Datenschutz unterliegenden Unterlagen Einsicht nehmen. Darüber hinaus werden Unterlagen teilweise nur noch über den Betriebsrat abgerufen werden können.

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heit nicht gibt. Natürlich, darüber muss man im Bundestag reden und gegebenenfalls auch zur Verfassungsänderung kommen, um so etwas zu verankern. Wo sind wir denn nur hingekommen? Wir haben New York hinter uns, wir haben Madrid hinter uns, es ist schon vor der Haustür und wir streiten uns hier über Datenschutz und ähnliche Dinge. Wir müssen auch mal an die Bevölkerung denken und da sollte man auch mal neue Wege gehen.

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4. In welcher Weise haben die Behörden die Landesbeauftragte für den Datenschutz in die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringen" einbezogen?

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Zu Frage 4: Das Innenministerium hat die datenschutzrechtlichen Fragen in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz geklärt und den Meldebehörden in Form von Rundschreiben und Erlassen klare Vorgaben gemacht.

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Drittens: Gibt es Möglichkeiten, den Datenschutz bei den Ermittlungsbemühungen einzuschränken?

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Zu drei: Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen sieht sich bislang durch den Datenschutz nicht in der Effizienz ihrer diesbezüglichen Aufgaben beeinträchtigt.