das glaube ich sehr wohl; das mag bei Ihnen anders gewesen sein, so ist es –, und macht genau das, was ihre Aufgabenbeschreibung ist, nämlich sich für Integration und Migration zu verwenden, und schreibt einen Brief an Kommunen – ich bin auch Stadträtin und ich hoffe, dass wir es auch im Erfurter Stadtrat beraten werden, wie wir uns dazu verhalten –, an Kommunen, die sich teilweise ja auch schon entschieden haben – Jena beispielsweise hat es getan und auch der Oberbürgermeister der Stadt Mühlhausen hat sich sehr klar dazu positioniert –, Menschen zu helfen, die aus Seenot gerettet werden. Das jetzt als „dreist und perfide“, als „ominösen Brief“ und als „moralische Erpressung“ zu bezeichnen, zeigt, glaube ich, vielmehr das Dilemma, in dem wir uns befinden. Denn ich sage es ganz deutlich, es ist eine relativ einfache Entscheidung: Es geht darum, dass weniger Helfer tagtäglich mehr Tote im Mittelmeer bedeuten. Es geht darum, zu retten statt zu reden. Wir alle wissen, dass ein Menschenleben unbezahlbar ist. Deshalb wenden wir uns doch einfach mal ein paar Fakten zu.
Jetzt gibt es einen Aufruf, dass auch wir uns beteiligen, indem wir Gerettete aufnehmen. Dass die AfD wieder von Millionen schwadroniert, die angeblich hierherkommen, widerspricht jeglicher Faktenlage. Das wissen wir auch. Es geht darum, ob ich Menschen im wahrsten Sinne des Wortes ertrinken lasse, ob ich dann die Boote, die sie retten, in Häfen anlegen lasse und ob ich mich dafür starkmache, dass diese Menschen auch in unterschiedlichen Ländern und Kommunen aufgenommen werden. Genau dafür – so verstehe ich den Brief – wirbt die Beauftragte für Integration und Migration. Genau das ist – aus meiner Sicht jedenfalls – auch ihr Job und dafür gilt es zu danken, genauso allen, die sich an „Seebrücke“-Aktionen bundesweit beteiligt haben, die sich landauf, landab dafür starkmachen, dass es niemals Realität werden darf, Menschen einfach im wahrsten Sinne des Wortes ersaufen zu lassen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Hartung, wir waren schon immer für Recht und Gesetz. Das müssen wir auch nicht gesondert betonen, das war schon immer so und das bleibt auch so. Aber weil vorhin noch mal die Unabhängigkeit der Migrationsbeauftragten insbesondere ins Feld geführt wurde, will ich mal von der Rechtsanwaltskanzlei Hiemann von der Homepage zwei Sätze zitieren, die für die Unabhängigkeit stehen. Unter der Rechtsanwältin Mirjam Kruppa steht: „1999 wurde Frau Kruppa durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen die Fachanwaltswürde für Verwaltungsrecht verliehen. Sie ist Mitglied der [Thüringer Härtefallkommission]. Ab 01.05.2015 ist [sie] als Landesbeauftragte für Integration, Migration für Flüchtlinge des Freistaats Thüringen tätig. Sie bleibt unserer Kanzlei jedoch auch weiterhin verbunden.“ Wenn man die Anzahl der Fälle, die diese Kanzlei gerade im Flüchtlingsund Migrationsrecht behandelt, sieht, mache ich hinter die Unabhängigkeit der Migrationsbeauftragten an der Stelle doch ein sehr großes Fragezeichen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, auf Antrag der Fraktion der CDU befassen wir uns in der heutigen Aktuellen Stunde mit dem Thema „Moralischer Druck auf Thüringer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durch die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich vielleicht vorab einige Worte zu der Stellung der Beauftragten in Thüringen sagen und – weil es ganz aktuell jetzt noch mal hochgeploppt ist – vielleicht auch zu der Weisungsgebundenheit. Ich spreche heute als Migrationsminister zu Ihnen und nicht Frau Kruppa selbst, da sie als Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge im Landtag selbst kein Rederecht hat. Die Beauftragte ist in ihrem Amt unabhängig und nicht weisungsgebunden und Interessenvertreterin einer bestimmten Personengruppe gegenüber der Landesregierung.
Der Bund finanziert zurzeit ca. 300 Stellen an niedersächsischen Kindertagesstätten mit immerhin 25 000 Euro pro Stelle, um Brennpunktkindertagesstätten im Bereich der Migration und der gesellschaftlichen Probleme zu unterstützen.
Das ist falsch. Schutzsuchende aus den betroffenen Ländern machen nur einen verschwindend geringen Teil der Schutzsuchenden insgesamt in Deutschland aus. Die Zahl der Antragsteller aus diesen Ländern hat sich seit 2016 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge um 85 Prozent reduziert ohne Einstufung. Die Zahl der Rückführungen hat sich in Deutschland verzehnfacht ohne Einstufung.
Zweite Falschmeldung: Wir haben schnellere Verfahren. Das BAMF selbst, also das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, stuft die Zeitersparnis bei den Anhörungen auf einige wenige Minuten ein. Durch die Verkürzung der Rechtsmittelfristen höhlen sie zwar das Asylrecht aus, gewinnen am Ende aber keine Zeit. Im Gegenteil, durch zusätzliche Klagen werden diese Prozesse wesentlich länger, als es vorher der Fall war.
Migration und Flüchtlinge im gleichen Zeitraum 2 868 Asylantragsteller aus Algerien, Tunesien und Marokko. Es kamen also immer noch mehr Menschen aus diesen Ländern nach Deutschland, als dorthin zurückgeführt wurden.
Beine kommen, damit die Menschen gar nicht zur Migration gezwungen werden, damit sie eine Perspektive in ihrem eigenen Land haben. Das unterstützen wir doch allenthalben.
Danke schön, Herr Kollege Schruoffeneger. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss. – Ich höre dazu keinen Widerspruch.
Wir stimmen über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als sichere Herkunftsstaaten definiert das Gesetz laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Länder, von denen sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt, dass dort keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nicht staatlicher Verfolgung schützen kann. Für diese Länder gilt deshalb die sogenannte Regelvermutung im Gesetz, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Mit Antragstellern aus diesen Staaten wird allerdings zunächst die gleiche persönliche Anhörung durchgeführt wie mit Angehörigen anderer Herkunftsländer. Ich finde, als CDU zumindest, das ist ein ganz wichtiger Grundsatz, dass zunächst alle gleich behandelt werden.
Die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer ist auch sachlich gerechtfertigt. Das zeigt schon ein Blick in die Anerkennungsquoten. Laut Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden in dem vergangenen Jahr 4 681 Schutzanträge von Staatsangehörigen aus den drei genannten nordafrikanischen Staaten beschieden. Nur 53 Personen wurde der Asyl- oder Flüchtlingsstatus zugesprochen. Das ist knapp ein Prozent aller geprüften Fälle. Weitere 28 Antragsteller erhielten subsidiären Schutz. In 49 Fällen wurde ein Abschiebeverbot nach § 60 Aufenthaltsgesetz festgestellt. Das macht in Summe 130 von insgesamt 4 681 beschiedenen Asylanträgen, was einer Gesamtschutzquote von rund 2,8 Prozent entspricht.
Problems geht. Denn Sie haben überhaupt nicht verstanden, wo das Problem auf dem Wohnungsmarkt liegt. Das hat weder was mit Migration in Gera zu tun, noch mit katholischem Glauben im Eichsfeld oder im Südoldenburgischen oder in Passau. Es liegt eben nicht bei der Grunderwerbsteuer, sondern es geht in erster Linie um bezahlbare Mietwohnungen in den Städten wie beispielsweise Erfurt, Jena oder Weimar.
Ich erinnere noch einmal daran, dass die Fraktionen sich darauf geeinigt haben, dass alle Fragen in der Fragestunde abgearbeitet werden. Das sind 14 Stück, sodass die Fragestunde dann etwas länger als 60 Minuten dauern wird. 5 Minuten nach Beginn dieser Mittagspause trifft sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Raum F 202 zu einer außerplanmäßigen Sitzung und ebenfalls 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Freundeskreis Kaliningrad im Raum F 056. Damit unterbrechen wir die Sitzung bis 14.00 Uhr.
Nach Informationen der „Thüringer Allgemeinen“ informierte der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Dieter Lauinger, den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow Anfang Juli 2018 über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den Abgeordneten des Thüringer Landtags Mike Mohring und das beabsichtigte Ersuchen an den Thüringer Landtag, die Immunität des Abgeordneten aufzuheben. Diesbezüglich berichtete die „Thüringer Allgemeine“ vom 10. August 2018 auf Seite 2: „Auch Ministerpräsident Ramelow soll nach TA-Informationen von Lauinger im Vorfeld informiert worden sein. Die Nachfrage dazu beantwortete er jedoch nicht. Stattdessen teilte er mit, dass der Steuervollzug und alles, was damit verbunden sei, der Geheimhaltung unterliege. Er werde sich daher nicht an Spekulationen beteiligen, sagte er der TA. Im Übrigen gehe er davon aus, dass Lauinger alles unternommen habe, wozu ihn sein Amt
Nach Informationen der „Thüringer Allgemeinen“ informierte der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dieter Lauinger die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert Anfang Juli 2018 über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den Abgeordneten des Thüringer Landtags Mike Mohring und das beabsichtigte Ersuchen an den Thüringer Landtag, die Immunität des Abgeordneten aufzuheben (fortan bezeichnet als „Immunitäts- angelegenheit Mohring“). Die „Thüringer Allgemeine“ berichtete diesbezüglich am 9. August 2018 auf Seite 3: „Am 3. Juli erhält [die] Finanzministerin Heike Taubert (SPD) nach eigenem Bekunden einen Anruf von ihrem Amtskollegen Dieter Lauinger (Grüne). Er wolle ihr nur mitteilen, dass auf der nächsten Sitzung des Justizausschusses ein besonderer Tagesordnungspunkt stehe: Die Immunität des CDU-Abgeordneten Mike Mohring solle aufgehoben werden. Es gehe um eine Steuersache. Dies, versichert Tauberts Sprecher, sei das erste Mal gewesen, dass die Ministerin von der Angelegenheit hörte. Es habe keine Information durch die Finanzbehörden, die ihr unterstellt sind, gegeben, auch nicht an Staatssekretär Hartmut Schubert (SPD).“ Am 18. August 2018 berichtet die „Thüringer Allgemeine“ jedoch: „Lauinger argumentiert nach TA-Informationen intern, die Ministerin [Taubert] habe schon vom Fall Mohring gewusst, als er sie anrief. Dazu sagte Taubert auf Nachfrage: ‚Ich bin von meiner Steuerabteilung allgemein darüber informiert worden, dass beim Steuerpflichtigen
Zu Frage 1: Die Finanzministerin erhielt am 3. Juli 2018 – die Uhrzeit ist nicht mehr ermittelbar – erstmals im Rahmen eines Telefonanrufs des Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Kenntnis über die hier in Rede stehende Immunitätsangelegenheit den Abgeordneten der CDU-Fraktion Mike Mohring betreffend. Der Finanzstaatssekretär erhielt seinerseits am 17. Juli 2018 gegen circa 13.00 Uhr durch eine Presseanfrage erstmals Kenntnis über die Immunitätsangelegenheiten den CDU-Abgeordneten Mike Mohring betreffend.
Auslöser der Mündlichen Anfrage sind entsprechende Mitteilungen, die in der „Thüringer Allgemeinen“ erschienen sind. So informierte nach Informationen der „Thüringer Allgemeinen“ der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dieter Lauinger den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und die Finanzministerin Heike Taubert Anfang Juli 2018 über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den Abgeordneten Mike Mohring und das Ersuchen an den Thüringer Landtag, die Immunität des Abgeordneten aufzuheben.
Zu Ihrer Frage 4: Grundsätzlich ist es für die Arbeit der Staatsanwaltschaft nie förderlich, wenn Betroffene von beabsichtigten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorab Kenntnis erlangen, egal um welche Person es sich handelt. Im konkreten Fall – also hier den Abgeordneten Mohring betreffend – kann die Frage zuverlässig erst nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens gegen den Abgeordneten Mohring wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall beantwortet werden. Die Landesregierung wird dem Landtag dann zu gegebener Zeit gern berichten. Das geeignete Gremium hierfür erscheint aus hiesiger Sicht der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
(Zwischenruf Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Doch!)
Versäumnisse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die negativen Auswirkungen auf das Land und die Kommunen auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/172 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in diesem Haus bereits in der vergangenen Legislaturperiode darüber diskutiert, dass zu wenig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Beginn der Flüchtlingskrise beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Verfügung standen und sich deshalb ein Antragsstau in vielen Bereichen angehäuft hat. Meine Vorrednerin hat dazu einiges gesagt.
Hinzu kommt die Unterstützung durch vier Entscheidungszentren sowie zwei Zustellzentren, deren Personal die Außenstellen und Ankunftszentren auch bei uns in RheinlandPfalz sehr wohl entlasten. Das BAMF ist mittlerweile auch mit sechs Standorten in Rheinland-Pfalz vertreten. Zwei Standorte – einer in Hermeskeil und einer in Kusel – wurden ausdrücklich auf Bitten der Landesregierung dort installiert und eingerichtet, obwohl sie von der Anzahl der Asylsuchenden in Rheinland-Pfalz her nicht vorgesehen gewesen wären. Das war durchaus ein Entgegenkommen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion begrüßt die Initiative des Integrationsministeriums, eine Koordinierungsstelle einzurichten, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig bei der Antragstellung unterstützen wird. Die schnelle Entscheidung über gestellte Asylanträge muss von höchster Priorität sein; denn eine langwierige Entscheidung verzögert nicht nur die Integrationsmaßnahmen, sie blockiert auch Aufnahmekapazitäten. Es ist daher ein notwendiger und guter Schritt, dass Frau Ministerin Spiegel hier tätig wird.
Herr Lammert, ich weiß nicht, ob Sie schon einmal mit einem Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gesprochen haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, ist dafür zuständig, dass die Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, einen Asylantrag stellen können und dieser auch schnell beschieden wird.
Warum will die Bundesregierung die Einstufung als sicheres Herkunftsland? Diese Entscheidung ermöglicht es den Entscheiderinnen und Entscheidern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, einen Asylantrag gemäß § 29a des Asylgesetzes in Verbindung „unbegründeter Antrag auf Asyl“ mit weniger verwaltungstechnischem Aufwand daher schneller abzulehnen.
Im Falle einer entsprechenden Einstufung der drei nordafrikanischen Staaten könnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schneller über die annähernd 100 % unbegründeter Anträge entscheiden
Darüber hinaus ist es doch eine Binsenweisheit, warum die Leute alle nach Deutschland kommen wollen. Wo liegt der Grund? Der Grund liegt natürlich vor allem in finanziellen Anreizen. Das ist doch ganz klar. Es muss Ziel verantwortungsvoller Politik sein, diese Anreize zurückzufahren. Was machen Sie? Sie erleichtern die Migration noch. Sie senden die Botschaft in die Länder aus, kommt doch alle zu uns her, ihr habt doch nichts zu befürchten, im Zweifel werdet ihr auch nicht abgeschoben. Genau das sind die Botschaften.