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Nach nunmehr fünf Monaten und mehrfachem Nachfragen im Ausschuss können die Menschen mit Behinderung erwarten, dass die neue Landesregierung endlich die Ernennung vornimmt, wie sie es in anderen Bereichen längst getan hat. Die Nachlässigkeit der Landesregierung in dieser Frage ist im Interesse der Menschen mit Behinderung nicht hinnehmbar, da die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung durch Anregungen von Maßnahmen, die auf Abbau von bestehenden Benachteiligungen gerichtet sind, durch die Überwachung der Vorschriften des BGG NRW und anderer Gesetze, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, sowie durch die Erarbeitung von Umsetzungsempfehlungen hochrangige Ziele der Landespolitik darstellen. Diese Aufgaben dürfen durch keinerlei weitere Verzögerung beschädigt werden.

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Ich sage aber auch, dass wir vor der Notwendigkeit einer grundsätzlichen Weiterentwicklung stehen. Deshalb ist es so wichtig, dass der Koalitionsvertrag in Berlin als ein zentrales Ziel ein modernes Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung festschreibt. Das derzeitige Leistungsrecht der Eingliederungshilfe atmet den Geist der Fürsorge, nicht der umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe. Deshalb ist es so wichtig, dass wir beim Teilhabegeld für über 700.000 Menschen mit Behinderung deutschlandweit - das würde bei uns im Saarland 8.200 Menschen betreffen - dem von Verbänden und Vereinigungen für Menschen mit Behinderung breit vorgetragenen Wunsch entsprechen, eine solche neue Leistung einzuführen, die dann der Bund finanziert. Das wäre verbunden mit einem doppelten Paradigmenwechsel, nämlich auf der einen Seite hätten wir ein modernes Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung, zum anderen erstmalig aber auch eine Beteiligung des Bundes an der Organisation und Finanzierung.

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dass wir uns das noch einmal vor Augen führen -, dann sieht man, dass ein kleiner Teil der Behinderten Menschen sind, die schon mit einer Behinderung geboren werden. Ein relativ großer Teil der Behinderten erfährt im Laufe des Lebens eine gravierende Veränderung beziehungsweise eine Einschränkung. Joachim Deckarm ist vorhin gerade begrüßt und angesprochen worden. Ursache für Behinderungen kann ein Unfall sein, ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt. Jeder von uns kennt sicherlich Beispiele, wo Menschen, nachdem sie ein solch einschneidendes Erlebnis hatten, Probleme und Einschränkungen haben und besonders herausgefordert sind. Deswegen müssen wir uns vor Augen führen, dass die Frage, ob ich eine Behinderung habe oder nicht, jeden jederzeit persönlich treffen kann. Es gibt einen klugen Satz, der lautet: Wenn ich auf ein Alter in Würde hoffen will, dann muss ich mich sehr früh mit der Frage der Bürde des Alters auseinandersetzen. Meine sehr geehrte Damen und Herren, genauso ist es mit Blick auf ein Leben mit Behinderung. Wenn ich dort die Weichen richtig stellen will, dann muss ich mir selbst immer vor Augen führen, dass das Schicksal eine Behinderung zu erleiden, ein Schicksal ist, das jeden von uns jederzeit treffen kann. Und vielleicht verändert das auch den Blickwinkel.

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Ein Zweites möchte ich sagen im Hinblick auf Menschen mit Behinderung. Da ist das Gesetz halbherzig. Da sollte man sich wirklich einmal anschauen, was in der Bundesratsinitiative in diesem Passus steht. Ich würde das gern einmal hier vorlesen. Das wäre wirklich wichtig. "Im Hinblick auf Menschen mit Behinderung stellt der Bundesrat fest, dass der Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen nur hinsichtlich der Kosten des Lebensunterhalts entfällt, während hinsichtlich der viel aufwendigeren Kosten der Pflege und Betreuung weiterhin Einkommen und Vermögen des Betroffenen und seiner Angehörigen einzusetzen sind. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wirksame Verbesserungen zu Gunsten von Menschen mit Behinderung nur durch die Zusammenführung der Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderung in einem eigenen Gesetz herbeigeführt werden kann." Das wäre eine ordentliche Regelung. Das andere ist halbherzig und denjenigen, die da wirklich am stärksten davon betroffen sind, sollte man auch wirklich helfen.

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Danke. Aus dem Kabinett, wo der Öffentlichkeit am Montag der Wegfall eines Integrationsgesetzes bekannt gegeben wurde, welches an 300.000      dolmetscher scheitert, wie aus gut informierten Kreisen zu hören war, und nun heute am Donnerstag im Thüringer Landtag soll eine weitere Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes beschlossen werden. Das zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie top Thüringen für Menschen mit Behinderung wirklich ist. Wie Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung für Menschen mit Behinderung in Thüringen umgesetzt werden, zeigte ja schon sehr deutlich die kürzlich im Kaisersaal stattfindende Eröffnungsfeier im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 für Thüringen. Thüringen ist das Schlusslicht hinsichtlich des Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik, auch wenn Sie, Herr Minister Dr. Pietzsch, immer mit dem Verweis auf die Thüringer Verfassung behaupten, dass Thüringen führend und fortschrittlich beim Thema "Behindertenpolitik" sei. Herr Minister, Sie irren hier gewaltig, denn den Alltag von Menschen mit Behinderung kann nur ein Landesgleichstellungsgesetz und Nachteilsausgleiche tatsächlich verbessern.

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So wie in Flensburg und Husum fordert der SSW für alle kommunalen Entscheidungen die Beteiligung von Menschen mit Behinderung. Als Bürger einer Gemeinde sollten ihnen die gleichen Rechte wie ihren nicht behinderten Mitbürgern zustehen. Hierfür müssen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, so wie es die FDP auch richtig vorschlägt. Mittelfristig muss es um die Etablierung einer neuen Teilhabe-Kultur gehen. Es kann ja nicht Aufgabe der Menschen mit Behinderung sein, die Notbremse bei kommunalen Vorhaben zu ziehen. Wir alle sollten die Belange von Menschen mit Behinderung verinnerlichen. Die Kommunen sollten Menschen mit Behinderung zur Teilhabe ermutigen und sie nicht verhindern.

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Politik für Menschen mit Behinderung ist Bürgerrechtspolitik, meine Damen und Herren. Die erfolgreichste Politik für Menschen mit Behinderung ist die, die drohende Behinderung zu vermeiden oder eben durch geeignete therapeutische und pädagogische Maßnahmen die Einschränkungen durch Behinderungen zu minimieren. Deshalb ist es insbesondere wichtig, dass wir uns um die Optimierung der Frühförderung Behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher kümmern.

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Die Eingliederung der Menschen mit Behinderung in das gemeinschaftliche Leben ist eine ständige Herausforderung an die gesamte Gesellschaft. Daher begrüßen wir den Vorstoß der FDP, einmal pro Legislaturperiode einen Tag für Menschen mit Behinderung im Landtag durchzuführen. Wenn Sie genau hingehört haben, haben Sie jedoch von mir ganz bewusst eine andere Wortwahl vernehmen können. Ich möchte hier nicht von einem Tag behinderter Menschen sprechen, sondern von einem Tag der Menschen mit Behinderung. Ebenfalls reden wir ja von Menschen mit Behinderung und nicht von den behinderten Menschen.

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Ich will für meine Partei insbesondere das Budget für Arbeit noch einmal herausgreifen. Ich glaube, dies entspricht auch dem Geist des Bundesteilhabegesetzes. Die Sozialdemokratie stand und steht für Gute Arbeit, und wir wollen nicht mehr unterscheiden zwischen Guter Arbeit für Menschen mit Behinderung und Guter Arbeit für Menschen ohne Behinderung. Beide haben ein Recht auf Gute Arbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Durch die Neuordnung des Budgets für Arbeit können wir die Möglichkeit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung qualitativ und quantitativ verbessern. Wir gehen dort über den Bundesdurchschnitt hinaus. Mein ehemaliger Arbeitgeber wurde von dem Kollegen Scharf schon genannt. Ich bin auch stolz darauf, dass wir unseren Menschen mit Behinderung sehr gute Löhne zahlen. Für ihre Arbeit sind wir ihnen zu großem Dank verpflichtet.

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Ich möchte einen vierten Punkt ansprechen, auch den hatte ich beim letzten Mal schon gesagt, die zusätzlichen Fachkräfte zur Betreuung behinderter Kinder. Es ist richtig und notwendig, dass Kinder in Regeleinrichtungen betreut werden, aber ich habe das letzte Mal schon gesagt, es führt bei einzelnen Trägern dazu, dass Kinder gleichmäßig über Gruppen, manchmal sogar über Einrichtungen verteilt werden, nur um diese halbe zusätzliche Personalstelle zu bekommen, wenn man zwei behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Gruppe hat. Wir sagen ganz deutlich in diesem Gesetz, wir wollen, dass eine Eingliederungsvereinbarung mit den Eltern abgeschlossen wird. Darüber wird das nämlich sachgerecht finanziert, wenn Kinder behindert sind oder wenn sie von Behinderung bedroht sind. Wir sagen darüber hinaus, dieses Geld, das wir zur Verfügung stellen, dient dazu, das Loch auszugleichen, wo Grenzfälle sind; Kinder, die zusätzlicher Frühförderung bedürfen, Kinder, die entwicklungsverzögert in die Einrichtungen kommen, die eine zusätzliche Förderung brauchen, also ein Stück weit von Behinderung bedroht sind, aber keine Eingliederungsvereinbarung haben. Genau dafür sind nämlich diese 50 € gedacht, wie sie im Gesetz stehen. Insofern ist auch das sachgerecht. Insofern brauchen sich die Eltern von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern keine Sorgen zu machen. Sie werden auch weiter zusätzliche Betreuung in den Kindertagesstätten erfahren.

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finden. Es erscheint etwas zu einfach, wenn jetzt nur nach mehr Plätzen in Wohnheimen gerufen wird, wie das mit dem vorliegenden Antrag getan wird. Es gibt Alternativen zum Neubau, und die sollten ausgelotet werden. In Flensburg ist man zum Beispiel dazu übergegangen, verstärkt ambulante Wohnformen auch für die älteren Menschen mit Behinderung zu nutzen. Genau diese Entwicklung halten wir für richtig. Zur gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen mit Behinderung gehört auch, dass ihnen andere Möglichkeiten des Wohnens geboten werden, soweit ihre Art der Behinderung es zulässt. Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, aber es gehört zu den Fortschritten der letzten Jahrzehnte, dass wir heute wissen, dass Menschen mit Behinderung gerade nicht nur in „Heimen“ zu leben haben, sondern auch eine angemessene Unterbringung mit den entsprechenden Hilfen benötigen. Das gilt auch für diejenigen, die in Einrichtungen arbeiten.

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Die Forderung, noch mehr und detaillierte Konzepte für eine verbesserte Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung aufzustellen, hat Uli Hase mit einer Rundreise durch alle Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein untermauert. Er hat gemeinsam mit dem Landesverband der Lebenshilfe vor Ort und in direktem Kontakt mit Menschen mit Behinderung ihre Probleme und Nöte aufgenommen, aber auch ihre Forderungen und Anregungen für eine umfassende Inklusionspolitik in Schleswig-Holstein aufgegriffen. Als Folge seiner Gespräche vor Ort wurden bereits einige Aktivitäten gestartet. Es sind Fortbildungsangebote für Menschen mit Behinderung initiiert worden, und es wurde eine Informationsbroschüre zur politischen Organisation von Kommunen auf den Weg gebracht, eine Broschüre, die ich übrigens jedem, auch hier im Haus, empfehlen kann, erklärt sie doch unter der Überschrift „Was ist Politik?“ in leichter Sprache, wie politische Prozesse gestartet werden und wie auch Menschen mit Behinderung auf politische Prozesse einwirken können. Das ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Teilhabe umgesetzt wird. Wenn ich allerdings an die letzten Tage denke, dann haben einige Punkte, wie Politik gestaltet wird, noch keinen Eingang in die Broschüre gefunden. Vielleicht muss man auch Konflikte noch einmal deutlicher beschreiben.

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Im Krippenbereich betreuen wir in Sachsen-Anhalt - Stichtag ist der 1. März 2009 gewesen - 13 674 Kinder, davon 78 Kinder mit Behinderung. Im Kindergartenbereich sind es 28 098 Kinder, davon 679 Kinder mit Behinderung. Im Hortbereich sind es 20 120 Kinder, davon 68 Kinder mit Behinderung. Also insgesamt sind es 61 893 Kinder, die wir nach dem KiFöG betreuen. Davon sind 825 Kinder mit Behinderung.

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Wir wollen den Beauftragten zum Landtag übertragen. Wir stärken damit die Unabhängigkeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderung. Wir stärken damit seine Möglichkeiten, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sowie die Beseitigung von Barrieren für Menschen mit Behinderung brauchen politisches Handeln, brauchen politische Unterstützung.

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Was ist Behinderung? - Die Antwort auf die Große Anfrage macht deutlich, dass es hier keine einfache Antwort gibt. Schon mit den Basisdaten lässt sich wenig anfangen: Behinderung ist nicht Behinderung. Es gibt Zahlen für anerkannte Schwerbehinderte. Das sind rund 465.000 Menschen in Schleswig-Holstein. Aber nicht jeder Behinderte lässt sich anerkennen. Es gibt Menschen, die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII erhalten. Das sind mehr als 22.000 Personen. Aber für viele Menschen mit Behinderung gibt es gar keine Eingliederungshilfe, andere erhalten mehrere Einzelleistungen nach dem SGB XII und werden vielleicht doppelt gezählt.

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Es ist nämlich wichtig, dass Behinderung als Normalität des Lebens begriffen wird. Das ist ein ganz wichtiger Forschritt, ein ganz wichtiger Punkt. Nicht die Menschen mit Behinderung müssen sich der Lebenswelt anpassen, sondern die Lebenswelt muss so gestaltet werden, dass alle Menschen – ganz gleich, ob mit oder ohne Behinderung – an ihr teilhaben können. Das ist ein Ziel, das wir alle unterschreiben können. Insofern kann diese Konvention ein Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Teilhabe, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung sein.

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung listet in ihrem Bericht eine beeindruckende Anzahl von Maßnahmen auf, mit denen die Zahl von Beschäftigten mit Behinderung erhöht werden soll. Zu diesen Maßnahmen gehört ein Pool interessierter schwerbehinderter Bewerber, den das Innenministerium führt. Darüber hinaus ermutigen die Landesbehörden Menschen mit Behinderung ausdrücklich zu einer Bewerbung. Praktika sollen Interessenten die Möglichkeit verschaffen, den öffentlichen Dienst kennen zu lernen. Schließlich sollen Führungskräfte dafür sensibilisiert werden, dass Menschen mit Behinderung genauso leistungsfähig sein können wie ihre Kolleginnen und Kollegen ohne entsprechende Behinderung.

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Wir haben gelesen, dass sich der Integrationsförderrat in einer Arbeitsgruppe „Medienkompetenz“ vor allen Dingen damit beschäftigt hat, wie er Einfl uss nehmen kann, beratend tätig werden kann Richtung Rundfunkrat, Rundfunkgesetzgebung und, und. Da sind noch viele Dinge zu tun, da haben Sie auch noch keine abschließende Behandlung lesen können. Es geht einfach darum, dass Menschen mit Behinderungen sich in dem dementsprechenden Gremium selbst vertreten dürfen. Es kann nicht angehen, dass als Werbegag eine Behinderung genommen wird und damit dann irgendein Werbemittel in die Gesellschaft gebracht wird. Es kann nicht angehen, dass gerade eine Behinderung dazu genutzt wird, dass ein Film sich in widerwärtiger Art und Weise darüber lustig macht, wie ein Mensch mit Behinderung nicht zurechtkommt im gesellschaftlichen Leben, und demzufolge die Behinderung diskriminiert wird. Es gibt noch viele andere Dinge, wie zum Beispiel die Handhabbarkeit von Nachrichten, Audiodiskretion und so weiter und so fort, die bei einem modernen Medium wie Rundfunk und Fernsehen einfach dazugehören.

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Um ein Ergebnis gleich vorwegzustellen: Es gibt für Menschen mit Behinderung ebenso wie für Menschen ohne Behinderung keinen wirklichen Unterschied beim Übergang in den Ruhestand. Diese Erkenntnis ist wenig erstaunlich. Denn - dies gilt für Menschen mit oder ohne Behinderung -: Menschen müssen sich vorzeitig mit der Situation auseinandersetzen, dass sie im Ruhestand nicht mehr wie gewohnt ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit nachgehen können und sich ihre Tagesgestaltung grundlegend verändern wird. Wenn sich Menschen allerdings keine Gedanken darüber machen, wie sie künftig ihren Tag gestalten wollen, fallen sie - das ist unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht - in ein Motivationsloch. Sie müssen sich also auf eine neue Situation einstellen oder Hilfen bekommen, um sich auf diese neue Situation einstellen zu können. Sie müssen sich überlegen, wie sie künftig ihren Tag gestalten und welche Aktivitäten sie ausüben wollen.

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bereits hinter sich hat. Er wird aber auch feststellen, welche Wegstrecke noch vor uns liegt. Ich möchte eine erfreuliche Feststellung vorwegnehmen: Ich denke, wir können mit Fug und Recht sagen, dass die Sensibilität für Menschen mit Behinderung in unserem Land zugenommen hat. Die Gleichstellung behinderter Menschen, die wir gesetzlich zu Beginn des Europäischen Jahres für Menschen mit Behinderung 2003 verabschiedet haben, zeigt Wirkung. Die Menschen in unserem Land akzeptieren Menschen mit Behinderung selbstverständlicher, und zwar im Alltag, in den Unternehmen, in den Häusern und auf den Straßen. Ich denke, sowohl das Behindertengleichstellungsgesetz als auch die vielen Aktionen - gerade auch im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung - haben zu dieser erfreulichen Entwicklung beigetragen.

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forcieren und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine gleichberechtigte Teilhabe eben auch für Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird. Mit unserem Antrag fordern wir von der Landesregierung, dass ein Landesprogramm erarbeitet wird, das Menschen mit Behinderungen den Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert und eine kontinuierliche und dauerhafte Lösung für diese Menschen aufzeigt. Nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kann das Landesprogramm „Budget für Arbeit“ eine Chance sein. Was verbirgt sich hinter „Budget für Arbeit“? Wir haben hier auch schon mehrfach dargelegt, dass es anderswo funktioniert. Wir favorisieren das Mainzer Modell - neben dem Arbeitgeberanteil, der dort finanziert wird, auch einen Lohnkostenzuschuss aus Leistungen der Eingliederungshilfe und der Ausgleichsabgabe und das dauerhaft und eben nicht nur befristet wie andere Lohnkostenzuschüsse. Denn die Behinderung bei Menschen mit Behinderungen bleibt eben auch nach Ablauf von bestimmten Befristungen. Bei der Gestaltung des Landesprogramms ist uns wichtig, dass bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch die Rückkehr in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung jederzeit möglich ist. Damit wollen wir sowohl den betroffenen Menschen als auch den Unternehmen beziehungsweise Arbeitgebern in Thüringen entsprechende Sicherheit geben und Kenntnis vermitteln. Dazu dienen unser Antrag und die Debatte darüber, weil es letzten Endes auch breit genutzt werden soll und seitens der Landesregierung eben auch mit einer Öffentlichkeitskampagne begleitet werden muss. Deshalb auch dieser Punkt in unserem Antrag. Außerdem muss auch dafür gesorgt werden, dass die Menschen mit Behinderung, die das „Budget für Arbeit“ nutzen wollen, dies auch einfach und unbürokratisch beantragen können, und das, meine Damen und Herren, beginnt mit einem barrierefreien Zugang zum Sozialamt, geht mit einer umfangreichen Beratung und Erklärung gegenüber den betroffenen Menschen und den Arbeitgebern weiter und endet beim Antragsformular und Bewilligungs- und Ablehnungsbescheid in leichter Sprache. Alles Dinge, deren Forderung hier nicht zum ersten Mal steht.

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Kollegin Franzen dargestellte Position, dass es in der heutigen Zeit nicht mehr vermittelbar ist, warum sich der Fonds allein an blinde Menschen richtet. Aus meiner Sicht entspricht es auch nicht dem Geist der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung. Müssen wir nicht vielmehr den Gedanken aufgreifen, dass wir Barrierefreiheit für jegliche Form der Behinderung erlangen können? Die inhaltliche Verengung auf die Behinderung Blindheit wurde schon immer kritisiert. Es ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Teilhabe von allen Menschen mit Behinderung sicherzustellen.

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Trotz verfehlter Quote und trotz vieler potenziell geeigneter Arbeitsplätze werden Bewerber mit Behinderung nicht nur gar nicht gesucht, sondern in den Einstellungen unterliegen meistens diejenigen Behinderten, die sich auf eigene Initiative bewerben, weil sie mit der gleichen Messlatte gemessen werden wie die anderen Bewerber. Dabei verlieren sie natürlich. Genau die Einstellung macht es den Menschen mit Behinderung so schwer, im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Sie werden darauf reduziert, dass sie vieles nicht im gleichen Maße können wie Menschen ohne Behinderung. Sie werden auf ihre Behinderung redu

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Das heißt, Sie können nicht unterstellen, dass wir nichts für Menschen mit Behinderung in der Berufstätigkeit machen, weil wir dieses Budget nicht machen. Ich weigere mich. Ich habe mich schon früher geweigert, dass ich gegen den Frieden bin, weil ich keine 5 Mark dafür zur Verfügung habe und das will ich auch hier ganz deutlich sagen. Da will ich auch nichts drankommen lassen. Also wir bemühen uns sehr intensiv und die Träger auch, Menschen mit Behinderung, die in der Werkstatt einen Arbeitsplatz haben, darauf zu testen und dann gehen Sie mal raus, da können Sie ganz viele Beispiele … Es ist nicht so, dass das in Thüringen nicht stattfindet. Es wird nur nicht mit dieser Finanzierungsfrage verbunden. Das ist das Einzige, was nicht in Thüringen passiert. Dann gehen Sie raus. Ich habe mir in einer Reihe von Werkstätten oder auch von Trägern Angebote angeschaut, wo die ganz bewusst sagen, wir machen hier einen Außenarbeitsplatz außerhalb der Werkstatt, wir organisieren auch die Betreuung und ich bin sofort bei Ihnen, wenn wir die gesetzlichen Regelungen im Bund ändern, dass anderes möglich ist, aber ich sage auch noch einmal in Richtung von Frau Stange, das mit der Rente ist noch nicht geklärt. Entweder du kriegst Rente oder du kriegst keine Rente. Die meisten haben Angst, dass sie sich in einen, sage ich mal, doch für sie zumindest bedrohlich erscheinenden Zustand versetzen lassen, dass sie keine Rentenleistungen mehr bekommen, obwohl sie ihnen mal zugestanden haben und dass dann - auch die Behinderung ist nicht berechenbar -, wenn sie mit einer größeren Schwierigkeit im ersten Arbeitsmarkt rechnen müssen, die Rückfallmöglichkeit in die Behindertenwerkstatt nicht mehr so einfach möglich ist. Deswegen will ich noch einmal dazu auffordern, es nicht an dem „Budget für Arbeit“ festzumachen, ob wir in Thüringen etwas für Menschen mit Behinderungen gerade für die Arbeitsfähigkeit machen. Das heißt, wir tun außerordentlich viel dafür, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, neue Möglichkeiten zu finden, auch leistungsfähige Menschen mit Behinderung in Arbeit zu bringen, auch bei Arbeitgebern in Arbeit zu bringen. Wie schwierig das Thema ist, ich denke, das müssten Sie alle wissen. Herzlichen Dank.

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Dieses Versprechen hat die Landesregierung nicht gehalten. Wir haben zwar wiederholt in diesem Hause über die Situation von Menschen mit Behinderung diskutiert, aber nicht auf Initiative der Landesregierung. Wir haben uns mit dem Bericht zur Frühförderung behinderter Kinder, der Umsetzung des SGB XII-Ausführungsgesetzes sowie der Situation von älteren Menschen mit Behinderung beschäftigt, alles übrigens im Jahr der „Menschen mit Behinderung“, ausnahmslos aufgrund der von den Grünen ergriffenen Landtagsinitiativen. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Landesregierung in den letzten zwei Jahren von sich aus das Thema Menschen mit Behinderung auf die Tagesordnung dieses Hauses gesetzt hat. Es hat keine Vorstellung des viel gerühmten Inklusionskonzepts in diesem Haus gegeben. Es hat zwar wunderbare Veranstaltungen vor Ort, auch in diesem Haus, gegeben, sehr lohnenswert, mit den Betroffenen, aber warum nicht auch hier einmal die Debatte im Plenum?

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Auch die Agentur für Arbeit kann im Grunde nur wenig über Menschen mit Behinderung sagen. Auf der Suche nach Ausbildung waren im Jahr 2007 344 junge Menschen mit Behinderung. Die spezifische Ausbildungsquote der kommunalen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber lag bei beachtlichen 17 %, im Landesdienst dagegen nur bei 1,05 %. Im selben Jahr gab es bei uns 5.173 arbeitslose Menschen mit Behinderung, das entspricht einem Anteil an den Arbeitslosen von 4,5 %. Das erscheint wenig. Aber aussagekräftiger wäre ein Vergleich der allgemeinen Arbeitslosenquote mit der spezifischen von Menschen mit Behinderung gewesen. Diese lag in der Vergangenheit bei 20 % und mehr. Aber dazu finden wir eben nichts Genaues.

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Das gilt auch für Kinder im Vorschulalter. Deshalb ist die Integration von möglichst vielen Kindern mit Behinderung in den Regelkindergarten natürlich unbedingt anzustreben. Größtmögliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung setzt aber voraus, dass bei den Menschen ihres jeweiligen Umfeldes Akzeptanz vorhanden ist und dass die Bereitschaft vorhanden ist, das Kind oder den Erwachsenen mit Behinderung trotz der Beeinträchtigung als gleichberechtigten Partner anzunehmen. Es ist in den meisten Fällen keine grundsätzliche Ablehnung, die Menschen mit Behinderung erfahren, sondern es sind eher diese diffusen Ängste, Berührungsängste, Vorurteile, oft aber auch Unsicherheiten. Das schafft Distanz und macht ein unbefangenes Miteinander schwer.

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Natürlich kann man sagen, dass Inklusion bedeutet, dass Risiken, die für uns alle gelten, auch für Menschen mit Behinderung gelten. Das Problem ist nur, dass Menschen ohne Einschränkungen geeignete Instrumente zur Verfügung stehen, um für den ersten Arbeitsmarkt wieder fit zu werden. Diese Instrumente stehen Menschen mit Behinderung in der Regel nicht zur Verfügung. Oder kennen Sie Umschulungsangebote, die sich auch an Menschen mit Behinderung wenden und die auf die Einschränkungen eingehen, die diese Menschen haben? Kennen Sie vielleicht Angebote von Volkshochschulen für Menschen mit Behinderung?

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geehrten Damen und Herren, ich spreche hier nicht von der Inklusion oder von Geld für die Inklusion, sondern schlicht und einfach von der klassischen Behindertenhilfe, also von Investitionszuschüssen für Menschen mit Behinderung. Wir wissen doch alle, dass Menschen mit Behinderung heutzutage aufgrund der medizinischen Fortschritte Gott sei Dank älter werden. Was heißt das aber? Man bräuchte mehr Geld für Menschen mit Behinderung; denn dafür steigen die Ausgaben. Um es ganz klar zu sagen, wir brauchen mehr Geld für die Menschen mit Behinderung und die dafür erforderliche Infrastruktur.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Vor 25 Jahren, 1994, wurde dieser Satz in unser Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 3 aufgenommen, und vor zehn Jahren, 2009, ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die UN-BRK, in Kraft getreten. Sie konkretisiert die Menschenrechte aus der besonderen Perspektive der Menschen mit Behinderung. Uns liegt das Ergebnis ausführlicher Beratungen zum Entwurf des Senats für ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, kurz, das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz,

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In Deutschland leben zurzeit rund 500 000 Menschen, eine halbe Million, mit geistiger Behinderung. Nun wissen wir in der Medizin, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung überdurchschnittlich häufig chronische Erkrankungen und zusätzliche Behinderungen haben. Wir wissen auch, dass geistig Behinderte besonders häufig von psychischen Erkrankungen und Störungen betroffen sind. Das ist auch nicht weiter verwunderlich: Ist ein Leben ohne Behinderung bisweilen schon kompliziert genug, so ist es ein Leben mit Behinderung häufig erst recht, nicht immer, aber häufig. Dazu kommt – und das ist tragisch –, dass geistig behinderte Menschen besonders häufig Gewalt erleben müssen. Das kann, wie auch