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Gelingende Integration hat sehr viel mit berechenbarer Asylpolitik zu tun. Unsere Integrationspolitik ist so erfolgreich, weil wir für Gerechtigkeit in der Asylpolitik stehen. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen stehen zu dem Schutz der Menschen, die schutzbedürftig sind, und zu den Bleiberechtsregelungen aus humanitären Gründen. Aber wir werden auch unserer Verantwortung gegenüber den einheimischen und den hier dauerhaft lebenden Menschen mit Migrationshintergrund gerecht werden. Wir werden keine unkontrollierte Zuwanderung in unsere Sozialsysteme - ich sage das, auch wenn Sie das nicht hören wollen - unterstützen und nicht die begünstigen, die über die Täuschung ihrer Identität, über Straffälligkeit oder ähnliche Sachverhalte ihre Ausreise oder Abschiebung be- oder gar verhindern. Wo kämen wir hin, wenn wir grundsätzlich die begünstigten, die sich gegen Recht und Gesetz stellen und meinen, man könne alles nur aussitzen und aus einem langen Aufenthalt in Deutschland ein Bleiberecht ableiten? Das geht nicht, Frau Polat!

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Siehe da, dass Frau Spiegel erst auf öffentlichen Druck erklärte, dass die Abschiebungen auch nach Afghanistan plötzlich möglich sind, selbst wenn ein Abschiebestopp existiere, macht doch offenkundig, dass eben meist nicht juristische Gründe die Abschiebung verhindern,

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Ich könnte aber auch darauf eingehen, welche rechtsstaatlichen Hürden bei einer Abschiebung bestehen.

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Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz sind die sichersten Räume in Deutschland. Wir haben Rekordeinstellungszahlen bei der Polizei. Uns vorzuwerfen, wir würden bei Abschiebung oder bei anderen Stichworten nicht diesen Rechtsstaat mit aller Kraft verteidigen, ist völlig falsch.

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Es ist auch Ihre Aufgabe, für die Abschiebung zu sorgen, Herr Innenminister.

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Punkt kann Hamburg nur indirekt befördern. Die Frage der Abschiebung hingegen ist eine originäre Landesaufgabe.

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Auf diese Situation können wir reagieren. Wir können bei einer Reihe von Staaten ausländische Verurteile zur weiteren Vollstreckung der gegen sie verhängten Freiheitsstrafe in ihr Heimatland überstellen. Daneben besteht die Möglichkeit, im Falle einer vorausgegangenen Ausweisungsverfügung auf die weitere Vollstreckung der Strafe zu verzichten, damit die Abschiebung vollzogen werden kann.

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Zu Frage 2: Das Absehen von der weiteren Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach § 456 a der Strafprozessordnung hat einen ganz anderen Charakter. Die Maßnahme knüpft an eine vorausgegangene Entscheidung der Ausländerbehörde an. Es muss eine bestandskräftige Ausweisungsverfügung vorliegen, die im Wege der Abschiebung vollzogen werden soll. Dem steht dann zu dem Zeitpunkt faktisch die Strafhaft im Wege. Die Staatsanwaltschaft hat dann zu entscheiden, ob hier auf die weitere Vollstreckung zunächst einmal verzichtet werden kann, um die Ausreise zu ermöglichen.

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Voraussetzung für ein Vorgehen nach § 456 a der Strafprozessordnung ist eine rechtskräftige Ausweisungsverfügung, die demnächst tatsächlich vollzogen werden soll. Die Entscheidung kann entweder von Amts wegen oder auf Antrag des Verurteilten ergehen und steht im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Die Einwilligung des Verurteilten ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Frage, ob eine Strafverbüßung in Deutschland so wichtig ist, dass sie die Abschiebung verhindern soll, steht nicht in der Disposition des Verurteilten.

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Ich habe es vorhin schon gesagt, wir von der Ampelkoalition beschäftigen uns hingegen weiterhin mit echten Lösungen. Ich habe am Mittwoch schon angekündigt, weil ich wusste, dass dieses Thema heute auf der Tagesordnung steht, und wiederhole mich an dieser Stelle gerne, weil das auch ein Punkt in Ihrer Anfrage war: RheinlandPfalz steht bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber im Ländervergleich an vierter Stelle. Rechnet man die freiwilligen Ausreisen von Flüchtlingen hinzu, dann stehen wir an dritter Stelle.

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Natürlich befinden sich aber unter den 2.820 auch welche, die sich einer drohenden Abschiebung entziehen. Wenn Sie aber mit dieser Zahl so unverantwortlich umgehen,

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Wir hoffen, dass den Worten des Koalitionsvertrages unmittelbar zügiges Handeln folgt, soweit der Rahmen es zulässt. Es gibt öffentliche Berichte über die drohende Abschiebung eines Jugendlichen

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aus Afghanistan, der hier seinen Hauptschulabschluss macht und das Angebot hat, eine Lehrstelle zu bekommen. Eine solche Abschiebung würde humanitären Grundsätzen widersprechen.

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Neben die Integration derjenigen, die bei uns bleiben können, muss aber auch eine konsequente Abschiebung derer treten, die kein Bleiberecht besitzen und unser Land nicht freiwillig verlassen. Das Asylrecht regelt klar und deutlich, dass nur diejenigen Schutz finden können, die auch schutzbedürftig sind; das gebietet letztendlich auch die Fairness den wirklich Verfolgten gegenüber. Die Ausreisequote abgelehnter Asylbewerber ist auch in Sachsen-Anhalt noch viel zu gering.

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Auch Sie, Herr Ministerpräsident, sprechen von einer noch viel zu geringen Ausreisequote abgelehnter Asylbewerber und nötiger konsequenter Abschiebung. Das ist schon einmal löblich und sehr richtig. Tatsächlich fällt es aber sehr schwer zu glauben, dass Ihren Worten auch Taten folgen.

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Meine Damen und Herren! Für eine Mehrheit der Menschen in unserem Land ist soziale Gerechtigkeit ein hohes Gut. Für viele ist es sogar der Maßstab für die Bewertung einer Gesellschaft. Die neue sächsische Regierung setzt jedoch den CDU-Kurs der Absenkung sozialer Standards, der Abschiebung der Verantwortung für soziale Daseinsfürsorge an die Kommunen und der Privatisierung wesentlicher sozialer Kernaufgaben fort.

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Wie gesagt, morgen entscheidet der Bundesrat darüber, ob die drei nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko, Tunesien als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Dies würde die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber auch aus diesen Ländern erheblich erleichtern. Es wird ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass auch weiterhin tatsächlich Verfolgte im Einzelfall politisches Asyl in Deutschland erhalten können. Daher ist es bedauerlich, dass die Bundesländer, in denen die GRÜNEN mitregieren, nach allem, was man so hört und liest, am kommenden Freitag im Bundesrat ihre Zustimmung zur Ausweisung alternativlos verweigern werden. Dies ist keine verantwortungsvolle Politik, sondern dient einzig dem Streicheln der grünen Parteiseele.

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Damit die Akzeptanz der Bevölkerung nicht weiterhin schwindet, müssen abgelehnte Asylbewerber, bei denen kein Duldungsgrund vorliegt, schnell zurückgeführt werden. Auch diesbezüglich erwarte ich vom rot-grünen Senat endlich deutlichere Kraftanstrengungen. Deshalb sage ich ausdrücklich: Wer für das Recht auf Asyl ist, der muss auch für Abschiebung sein, weil wir sonst die gesellschaftliche Akzeptanz und auch die Leistungsfähigkeit nicht erhalten, die wir brauchen, um Menschen zu

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Was bleibt, ist eine rechtlich nicht definierte, seit den 1980er-Jahren geübte und im Zuge der jüngsten Massenmigration wieder vermehrt angewandte Praxis von Kirchengemeinden, von Abschiebung bedrohten Menschen Unterschlupf zu gewähren, um so eine angebliche Gefahr für Leib und Leben abzuwenden. Begründet wird diese Praxis mit der christlichen Nächstenliebe, aber auch mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit in Artikel 4 Grundgesetz.

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Beim Blick auf das Schicksal des Einzelnen gewähren verschiedene Kirchengemeinden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern für eine vorübergehende Zeit Unterkunft in Kirchenräumen, um sie vor einer Abschiebung zu schützen. Die Fallzahlen sind bundesweit keineswegs inflationär. Es ist kein Massenphänomen, über das wir sprechen. Bundesweit geht es aktuell um 533 Fälle. Bundesweit! Das ist der Stand Mitte September 2018.

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Im konkreten Fall geht es um eine Abschiebung nach Italien. Auf den ersten Blick fällt es uns schwer, humanitäre Gründe auszumachen, die gegen eine Überstellung in das EU-Mitgliedsland sprechen könnten. Die Kirchengemeinde macht sich dennoch konkrete Sorgen und versucht zu helfen.

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Der Tenor lautet: Der Vollstreckungsgläubiger – das ist die Kreisverwaltung – wird bis zum 11. Juli dieses Jahres – das sind die sechs Monate, um die es nach Dublin-III geht – ermächtigt, selbst oder mithilfe von im Wege der Vollstreckungshilfe tätigen anderen Behörden zum Zwecke der Abschiebung des Vollstreckungsschuldners nach Italien entsprechend dem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 20. Dezember 2017 die Wohnung – usw. – zu öffnen oder öffnen zu lassen und bei Widerstand gegebenenfalls mit Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane Gewalt anzuwenden. – So viel zur Kavallerie.

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Erstens wird diese rechts- und verfassungswidrige Praxis von den Gerichten mitgetragen, indem diese urteilen, dass die Einräumung des Kirchenasyls als solches zwar kein rechtliches Hindernis für eine Abschiebung darstellt, die zuständigen Behörden aber insoweit in eigener Verantwortung zu entscheiden haben, ob sie den Vollzug fortsetzen.

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Nach § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes kann die oberste Landesbehörde unter anderem aus humanitären Gründen anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird.

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Die Einrichtung von Transitzentren ist unserer Meinung nach geeignet, dem entgegenzuwirken, dass sich nicht schutzbedürftige Migranten ihrer Abschiebung entziehen.

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Steuerzahler sind für Sie ganz offensichtlich zweitrangig. Seit Beginn der Migrationswelle in 2015 macht Ihr Regierungshandeln eines deutlich, in erster Linie geht es Ihnen um Zuwanderung und einen dauerhaften Aufenthalt bei uns. Das gilt nicht nur für anerkannte Asylbewerber, die im Anschluss an ihr Verfahren ohnehin direkt in die staatlichen Sozialsysteme wechseln. Nein, auch im Falle einer Ablehnung muss der weitaus größte Teil der inzwischen rund 9.000 Ausreisepflichtigen nicht mit Leistungskürzungen oder gar seiner Abschiebung rechnen. Das ist ein Anreiz, der natürlich Schule macht.

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Wie glänzend Ihnen das gelingt, zeigen die Kirchenasylfälle aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis, in dem von den sieben ausreisepflichtigen Sudanesen, deren Abschiebung Sie persönlich blockiert haben, offensichtlich keiner daran dachte, das Land aus eigenem Antrieb zu verlassen. Stattdessen schöpft man alle erdenklichen Rechtsmittel aus. Jetzt dürfen die Herrschaften bleiben.

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Das hat zum Beispiel Ihr Fraktionsvorsitzender in seiner Rede überhaupt nicht getan. Die einzige Maßnahme, die beschrieben wurde, war einmal wieder die Abschiebung. Ansonsten ist zu Integration aus Ihrer Fraktion nichts zu hören.

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Wenn man schon der importierten Gefahr von steigender Kriminalität und Terror nicht durch konsequente Abschiebung und Zugangskontrollen entgegenwirken will, dann muss man zumindest versuchen, den Status quo unter Einsatz von entsprechenden Haushaltsmitteln zu halten. Das ist in diesem Handlungsfeld nicht wirklich erkennbar, meine Damen und Herren.

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Indem Sie Neuankömmlinge schon während des laufenden Verfahrens auf die Gemeinden verteilen, treiben Sie die Unterbringungs- und Versorgungskosten unnötig in die Höhe, nehmen die Kommunen in Mithaftung und erschweren die Abschiebung nach einem negativen Bescheid.

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Nein, ich habe Ihren gelesen, aber wir kommen gleich noch dazu. Warum nicht die Kuschelpolitik gegenüber linken Terroristen und deren Alimentierung mit Landesmitteln verhindern? Warum nicht die Abschiebung krimineller Ausländer? Eine Verurteilung von feigen Anschlägen gegen die Polizei ist reine Symbolpolitik, die die FDP hier betreibt, daher lehnen wir das als AfD-Fraktion ab. – Danke schön.