Nein, ich habe Ihren gelesen, aber wir kommen gleich noch dazu. Warum nicht die Kuschelpolitik gegenüber linken Terroristen und deren Alimentierung mit Landesmitteln verhindern? Warum nicht die Abschiebung krimineller Ausländer? Eine Verurteilung von feigen Anschlägen gegen die Polizei ist reine Symbolpolitik, die die FDP hier betreibt, daher lehnen wir das als AfD-Fraktion ab. – Danke schön.
dürftige Menschen ein. Bei Aufenthaltsbeendigung setzen wir weiterhin auf freiwillige Ausreise samt einer Rückkehrberatung und betrachten Abschiebung nur als letztes Mittel. Zur Ehrlichkeit gehört allerdings auch: Kriminelle Menschen ohne deutschen Pass werden wir weiterhin abschieben.
Wir wollen Papierlosigkeit durch ein Legalisierungsprogramm bekämpfen, denn sie ist ein Zustand extremer Ausgrenzung und Entrechtung. Wir wollen besonders verletzliche Gruppen wie Roma oder queere Geflüchtete schützen. Mit uns wird es keine Abschiebung in das Bürgerkriegsland Afghanistan und keine Zustimmung zur Asylrechtsverschärfung geben.
Im Koalitionsvertrag haben wir als rot-grün-rot hier klare Fortschritte verabredet. Lassen Sie uns die dort genannten Ziele nicht aus den Augen verlieren. Die wachsende Zahl bekanntgewordener Berichte über drohende Abschiebung queerer Geflüchteter, die in ihren Herkunftsländern akut durch Gewalt oder Tod bedroht werden, ist schlicht inakzeptabel.
8 Keine Abschiebung von verfolgten und dis
Die Bundesregierung will nun die Abschiebung von Menschen in diese Länder noch weiter erleichtern. Gestern hat die Mehrheit der Großen Koalition im Bundestag beschlossen, das Asylrecht weiter einzuschränken, indem sie Serbien, Bosnien
Dadurch sollen aussichtslose Asylanträge schneller bearbeitet und der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Dass das wichtig ist, können Sie übrigens daran sehen, dass ein großes Problem der Flüchtlingspolitik darin besteht, dass Menschen, die hier über Jahre hin Gerichtsverfahren bestreiten, hier ihre Kinder zur Schule schicken und die Kinder groß werden lassen und das Land nachher vor eine Situation stellen, bei der eine Abschiebung nicht mehr möglich ist. Deshalb ist eine frühzeitige, rechtliche Behandlung dieser Dinge vonnöten.
Westfalen. Das sage ich ganz deutlich. Es ist nicht so, dass eine Ablehnung des Bundesamtes im Asylverfahren sofort und unmittelbar die Abschiebung nach sich ziehen muss. Richtig ist – das sagen Sie auch in Ihrem Antrag –: Jeder Ausreisepflichtige hat die Möglichkeit, gerichtlich gegen eine Ablehnung vorzugehen. Auch bei Klagen, die keine aufschiebende Wirkung entfalten, kann beim Verwaltungsgericht vorläufiger Rechtsschutz beantragt werden.
bei dem die Heiligen Drei Könige von Abschiebung bedroht sind.
Sie nimmt auch die aktuelle Situation, die in Afghanistan herrscht, wahr. Wir als SPD-Fraktion nehmen diese Situation ernst. Vor diesem Hintergrund sehen wir natürlich jetzt auch die Einigung, die auf der Ebene der Bundesregierung zu Beginn des Monats gefunden wurde, dass auf die aktuelle Situation in Afghanistan reagiert wurde, indem nämlich bis auf einzelne Ausnahmefälle die Abschiebung nach Afghanistan ausgesetzt wird, bis eine neue Einschätzung der Sicherheitslage in Afghanistan vorliegt.
Genau dieses ist auch Inhalt unserer Beschlussempfehlung unter Punkt 3, in dem wir schreiben, die Sicherheitsbewertung zu Afghanistan soll ständig aktualisiert werden, und daraufhin sollen Entscheidungen zur Abschiebung getroffen werden.
Für meine Fraktion hat die freiwillige Rückkehr Vorrang vor der Abschiebung. Die freiwillige Rückkehr muss immer schnellstmöglich umgesetzt werden, bevor hier eine tiefe Integration erfolgt.
Die Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern ist vorzunehmen, wenn die Bleibevoraussetzungen nicht vorliegen. Ein genereller Abschiebestopp in bestimmte Länder wird von meiner Fraktion nicht unterstützt.
Wir vertrauen an dieser Stelle der Bundesregierung, dass sie die Sicherheitslage in Afghanistan in dem erforderlichen Maß beurteilt und entsprechend aktualisiert. Eine konsequente Abschiebung nach Afghanistan ist daher weiterhin möglich. Vor allem sind solche Menschen abzuschieben, die bei der Identifizierung täuschen und die in der Bundesrepublik Deutschland straffällig werden.
Meine Damen und Herren, Sie verlagern das Problem der Rückführung auf eine Ebene, für die Sie eigentlich zuständig wären. Wie schwierig das ist und dass die Verhältnisse im Land nicht mehr stimmen, zeigt auch der aktuelle Fall einer Abschiebung vom 9. November 2018 aus dem RheinHunsrück-Kreis, von dem heute auch in der Rhein-Zeitung zu lesen ist.
Das ist doch das, was für uns Integration ist. Integration ist doch nicht nur Rückführung und Abschiebung. Integration ist doch viel mehr als das. Deswegen hätte ich mir auch ein paar mehr Worte dazu gewünscht.
Nach welchen Regeln auf diesem grünen Rasen gespielt wird, bestimmt die Frau Ministerin am liebsten persönlich, höchstselbst. Da kann es schon einmal vorkommen, dass eine gerichtlich genehmigte Abschiebung im letzten Moment unterbunden wird, weil es eine Kirchengemeinde für unzumutbar empfindet. Das nennen wir ein flexibles Rechtsverständnis, ein unverkennbares Markenzeichen im Hause Anne Spiegel.
Damit fordern Sie genau das Gegenteil dessen, was wir vor der Sommerpause mit unserem Antrag „Keine Abschiebung von verfolgten und diskriminierten Minderheiten in den Westbalkan!“ gefordert haben. Wir hatten in der Debatte dargelegt, warum die Landesregierung Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien im Bundesrat eben nicht zu sicheren Herkunftsstaaten erklären darf.
aber wann wird beispielsweise endlich auch Gerechtigkeit für die etwa 300.000 ehemaligen DDR-Bürger hergestellt, die durch Flucht, Freikauf, Abschiebung oder Ausreiseantrag in die Bundesrepublik Deutschland einen erheblichen Teil ihrer Rentenansprüche verloren haben? Viele der sogenannten früheren Ostzonenflüchtlinge leben heute auf Hartz-IV-Niveau, denn sie müssen Rentenkürzungen von bis zu 500 Euro monatlich verkraften. Sie hören also, dass im Zusammenhang des Anschlusses der DDR an die Bundesrepublik Deutschland erhebliche Ungerechtigkeiten vollzogen wurden.
Im Herbst 2014 befasste sich der Eingabenausschuss mit dem konkreten Fall einer Philippinerin, die damals mit ihrem neunjährigen Sohn aus Deutschland abgeschoben werden sollte. Viele Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen haben sich deshalb an den Petitionsausschuss gewandt. Hintergrund war, dass sich der deutsche Ehemann dieser Frau von ihr nach fast dreijähriger Ehe getrennt hat. Bemerkenswert dabei: Hätte die Ehe nur zwei Monate länger fortbestanden, wäre es für die Petentin ohne Weiteres möglich gewesen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Gerade weil die Petentin gut integriert war, die genannte Ehebestandszeit nur um zwei Monate unterschritten war und die Abschiebung auch den Sohn betroffen hätte, beschlossen wir, diesen Fall an die Härtefallkommission weiterzugeben. – Hartnäckigkeit lohnt sich: Das Ansinnen wurde zunächst abgelehnt. Wir haben diesen Fall dann noch einmal an die Härtefallkommission herangetragen. Letztlich hat die
Der Bundesminister der CDU, Minister de Maizière, fordert schnellere Abschiebung. Nachlesen kann man das in „ZEIT ONLINE“ vom 17.04.2015. Dort wird auch weiterhin ausgeführt, dass sich der Konflikt um die Finanzierung der Flüchtlingsheime verschärft, denn der Bundesminister wirft den Ländern vor, ihren Teil der Kostenreduzierung nicht zu erfüllen. Ich wiederhole: Die Länder erfüllen nicht den Teil zur Kostenreduktion. Der Bundesminister hat die Länder aufgefordert, abgelehnte Asylbewerber schneller abzuschieben, dadurch können Steuergelder nämlich gespart werden. Ich zitiere hier den Herrn Minister: „Man kann nicht hohe Kosten beklagen, dem Bund zuschieben, diese Verfahren zu beschleunigen und selber gleichzeitig den eigenen Teil nicht erfüllen.“ Es gibt Länder, wie gesagt, die nehmen den Kommunen 100 Prozent dieser Mehrkosten ab. Es gibt aber auch andere, die hier nur 50 Prozent der Kostenübernahme vollziehen. Thüringen sollte sich mal ein Beispiel an den Mitteilungen des Bundesministers nehmen, was hier gefordert wird.
- das wurde im Innenausschuss auch alles vorgetragen -, dass diese Rückführungen möglich sind. Bei 1 200, wo die Abschiebung und Rückführung möglich ist, schieben wir auch ab.
In Bezug auf die Umsetzung einer konsequenten Rückkehrpolitik ist es umso erfreulicher, auch die Rechtsprechung auf unserer Seite zu wissen. Erst am Dienstag hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern durch das niedersächsische Innenministerium rechtmäßig war.
Das Problem ist doch, dass wir so etwas wie eine ständige Konkurrenz erleben zwischen Änderungen in Richtung repressiveren Umgangs mit Geflüchteten beim Ausländerrecht und gleichzeitig aber einem großen Drängen bei Industrie und Handwerk, Menschen in Arbeit bringen zu können beziehungsweise Arbeitsplätze besetzen zu können. Und es ist keine rot-grüne Idee gewesen, zum Beispiel auch für junge Erwachsene aus sicheren Herkunftsländern hier eine Duldung zur Ausbildung zu ermöglichen, sondern das ist, ich nenne es einmal so, das Ergebnis eines Denkprozesses der Großen Koalition. Sehr zu begrüßen im Übrigen, aber es ist nicht die Idee von Rot-Grün, die besagt, wir wollen sehr viel öffnen für diejenigen, die hier keine Chancen haben. Es ist stattdessen die Erkenntnis, dass hier Menschen über viele Jahre leben werden aufgrund langer Prozesse, während derer ihre Anträge behandelt werden, und dies aufgrund individueller Gründe, die eine Ausreise, auch eine Abschiebung verhindern. Diese Menschen wollen wir integrieren und ihnen bei der Integration in diese Gesellschaft helfen.
Eine Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreiseverpflichteten Personen, nicht mehr und nicht weniger. Wenn im Antrag nun als Grund für eine Harmonisierung der Wartezeiten für den Zugang zu unterschiedlichen Maßnahmen nach SGB III eine zügige Integration in berufsvorbereitende und ausbildungsbegleitende Hilfen angegeben ist, so widerspricht dieser Grund explizit der Bedeutung einer Duldung.
Der Verbleib in der Bundesrepublik auf Basis einer Duldung, der de facto eine vorrübergehende Aussetzung der Abschiebung aus rechtlichen und tat
Heute nun, mit dem neuen Antrag von Rot-Grün, geschieht sozusagen die ultimative Aufweichung. Dauerhaft integriert werden sollen nun auch gleich all jene ohne gute Bleibeperspektive, bis vielleicht auf die aus sicheren Herkunftsländern. Also auch alle, deren Antrag endgültig abgelehnt ist, die aber mit irgendwelchen Hinderungsgründen ihre Abschiebung zu verzögern verstehen.
Auch alle, deren Anerkennungsverfahren sich in die Länge zieht. Das zu bewirken gibt es viele Möglichkeiten. Der Antrag von Rot-Grün öffnet damit praktisch allen Flüchtlingen, die das wollen, offiziell die Tore beschleunigter Integration und ewigen Hierbleibens. Rückführungen fallen, wir wissen das doch, zahlenmäßig kaum ins Gewicht. Es reicht – und das ist leider faktisch so, wir müssen dem ins Auge sehen nach dem Antrag von RotGrün –, um das Asylverfahren geschickt in die Länge zu ziehen. Das reicht schon aus. Es reicht auch aus, sich nach Ablehnung gegen Abschiebung zu wehren.
Konsequente Abschiebung von Menschen, die nicht bleibeberechtigt sind oder aus sicheren Drittländern kommen, würde – wie ich schon sagte – Millionen, ja Milliarden einsparen. Ihre Verweigerungshaltung, dieses Vollzugsdefizit, das Sie uns zumuten, kostet aber nicht nur Geld, das ist bedauerlich genug.
Es ist nun mal nicht so, dass jede abgelehnte Entscheidung sofort zwingend die Abschiebung nach sich zieht. Das sind wieder ganz andere Gründe. Das mal zu trennen, wäre, glaube ich, an dieser Stelle ganz hilfreich.
Meine Damen und Herren! Natürlich fordern wir darüber hinaus – auch wenn Sie es nicht mehr hören können – die möglichst rasche Abschiebung der vielen Sozialschmarotzer, die nur aus wirtschaftlichen Gründen kommen und nicht etwa, weil sie in ihrem Heimatland politisch verfolgt werden.