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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch heute habe ich wieder ein Bild des Bürgermeisters dabei, der sich gestern geoutet hat, dass er nicht ein PC-Freak ist, und zwar steht darunter, das ist der 22. Bericht des Datenschutzbeauftragten: „Hurra und Glück für den Datenschutz! Kein Milleniumcrash in der Bremer Verwaltung!“ Da habe ich mir überlegt, wem er das entspannte Lächeln eigentlich zu verdanken hat. Vielleicht nicht auch ein wenig dem Datenschutzbeauftragten oder der Datenschutzbehör––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

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de hier im Land Bremen? Ich glaube schon, der Datenschutz hat damit ein bisschen zu tun.

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Befragt zur Wichtigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz: Herr Scherf, ich sage das noch einmal ganz offen, da haben Sie mich ein bisschen entsetzt und auch betrübt. Mein Kollege Schramm hat Sie hier ja ganz offensiv gefragt, warum die Stelle denn so lange unbesetzt gewesen ist, und Sie haben hier gesagt, das hätte keiner gemerkt. Ich glaube, das Haus hat Ihnen ganz deutlich gezeigt, dass wir das sehr wohl gemerkt haben, dass eine so wichtige Stelle hier im Amt so lange unbesetzt geblieben ist.

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Heute debattieren wir diesen Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Er ist so dick wie nie zuvor, meine Damen und Herren. Ich denke, das ist auch noch einmal hier zu würdigen.

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Ich halte fest, Herr Eckhoff: Datenschutz ist kein Schwerpunkt der großen Koalition gewesen, vielmehr war es ein Sparstrumpf, und das trotz oben genannter Gesetzesvorhaben, die eigentlich Mammutprojekte sind!

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Datenschutz, Datensicherheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das haben meine Vorredner hier auch erwähnt, sind kein unmodernes Recht und auch kein angestaubtes Recht. Sie sind sehr modern. Es sind elementare Rechte, die in der Informationsgesellschaft eine wichtige Rolle spielen. Datensicherheit ist einer der Schlüssel, der zu einer erhöhten Akzeptanz neuer Medien führen kann, denn nur wenn man weiß, wie man seine ei

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Ich möchte noch etwas dazu sagen. Meine Vorredner sind ja auf die Datenschutz GmbH eingegangen, also auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich in Bremerhaven positionieren wird. Ich stehe dem ganzen Vorhaben etwas skeptisch ge

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genüber. Dazu auch noch einmal eine Begründung! Ihre These lautet: Die Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz sind bei gleich bleibendem Personalschlüssel gewachsen und müssen optimiert werden. Da stimme ich Ihnen zu. Aber Ihre Schlussfolgerung teile ich nicht, und die teilen wir auch als Fraktion der Grünen nicht.

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Ich halte fest, es gibt künftig mehr Aufgaben, mehr Verantwortung, eine stetig wachsende Notwendigkeit der fortlaufenden Qualifizierung für die Mitarbeiter der Datenschutzbehörde, und von daher finden wir Ihre Vorlage zur Gründung einer Datenschutz GmbH in sich widersprüchlich und inkonsequent. Konsequent wäre gewesen, eine Gesellschaft öffentlichen Rechts zu gründen, wie dies das Land Schleswig-Holstein gemacht hat. Wir haben Bauchschmerzen dabei, hier eine GmbH zu gründen. Sie ziehen Personal ab, wollen zusätzliche Aufgaben in der privaten Wirtschaft übernehmen. Meine Damen und Herren, wir sehen hier den gesetzlichen Auftrag gefährdet. Der hat für uns in allererster Linie Vorrang.

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Wenn es in diesen Bereichen in dem Bericht sich um weniger wichtige Sachen handeln würde, dann würde ich sagen, es wäre dogmatisch, das zu kritisieren. Es sind aber gewichtige Bereiche mit hohen Ansprüchen an Datenschutz. Hinzu kommt noch ein anderer Aspekt, ich finde es unmöglich, dass offensichtlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die für diese Bereiche zuständig sind, sich die Gesetze aussuchen, die sie befolgen können.

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 22. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Drucksache 15/266, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 15/472, und von dem Bericht des Datenschutzausschusses, Drucksache 15/634, Kenntnis.

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Die Entwicklung geht weiter. Man kann darüber streiten, ob Videoüberwachung sinnvoll ist.Wir tendieren – das ist kein Geheimnis – zu Letzterem.Daß die Videoüberwachung unproblematisch ist, glauben wir auf keinen Fall. Insbesondere beim Datenschutz gibt es noch viele ungelöste Probleme.

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Die Umsetzung des Landesmedienprogramms Bremen in T.I.M.E. überfordert die große Koalition im Augenblick maßlos. Ich bin davon überzeugt, wenn wir es ernst meinen mit dem vermehrten Einsatz von Technologien, da wo sie nützlich sind, dann brauchen wir dringend die Unterstützung und Beratung einer unabhängigen Instanz. Diese Instanz muss über genügend personelle Ressourcen sowie über ein ausreichendes Qualifizierungsprogramm verfügen. Auch hier ist lebenslanges Lernen nötig. Wer die Mediengesellschaft fördern will und ein innovativer Standort sein möchte, der muss dem Datenschutz und der Datensicherheit höchste Priorität einräumen, denn wer E-Commerce und elektronische Verwaltung will, der sucht Kunden, aber Kunden werden künftig immer seltener das Bedürfnis zum Datenstrip haben.

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gen irritierend, finde ich, weil der Landesbeauftragte für den Datenschutz dies bereits beanstandet hatte. Wir haben dann die entsprechenden Verantwortlichen in den Datenschutzausschuss gebeten, und auch da gab es noch keine Möglichkeit, bei diesen Beanstandungen Abhilfe zu schaffen. Bei den Fragen nach dem Warum kamen immer die Antworten: Arbeitsüberlastung, technische Schwierigkeiten. Das, meine Damen und Herren, kann kein Grund sein, notwendige Datenschutzkonzepte nicht zu entwickeln, und wir haben es alle drei ausführlich dargestellt, warum solche Datenschutzkonzepte notwendig sind, es gibt also keinen Grund, diese Datenschutzkonzepte bei der Einführung neuer Datenverarbeitungssysteme zu vernachlässigen.

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Ich werde noch einmal einen Punkt benennen, der auch im Datenschutzbericht aufgeführt worden ist, der für mich aber ein erfreuliches Ende genommen hat, und zwar ist das das Mammascreening. Bei dieser Projektuntersuchungsserie werden ja sehr sensible Daten verarbeitet, und als mit dem Projekt begonnen worden ist, hat man, wie so häufig, nicht an die Datenschutzbereiche gedacht. Das hat sich in der Zwischenzeit erfreulich entwickelt, auch wenn die Datenschutzkonzeption noch nicht abgeschlossen ist. Ich vertraue aber einfach auf die Kompetenz des Landesbeauftragten für den Datenschutz, ich vertraue auf die Kompetenz des Datenschutzausschusses, und ich vertraue auf die gute Zusammenarbeit mit unserer gesundheitspolitischen Sprecherin Waltraud Hammerström.

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23. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 30. März 2001

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Wer der Überweisung des 23. Jahresberichtes des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 15/681 zur Beratung und Berichterstattung an den Datenschutzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Wir brauchen auf der Seite der Gerichte die entsprechende Hardware. Diese ist zwar bereits vorhanden, aber der PC muss ans Internet angeschlossen sein. Ferner muss er über die entsprechende Aufrüstung verfügen, damit die elektronische Signatur beigefügt werden kann sowie Verschlüsselungen und Entschlüsselungen - Stichwort: Datenschutz - vorgenommen werden können. Das,

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Dienst zu entlassen, wäre nicht ausreichend. Nicht einmal die Vorschläge des Steuerzahlerbundes, der von der Polizeistärke über die Klassengrößen in Schulen bis hin zum Datenschutz alles infrage stellt, würde dieses Finanzlücke schließen können.

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Dass er in einer Zeit der größten Datenschutzskandale, die wir in diesem Land haben, den Datenschutz verringert und Stellen abbaut, ist ein Skandal, meine Damen und Herren.

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der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.

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Herr Abgeordneter, meine Aussage stimmt unverändert, wenn ich Ihnen mitgeteilt habe, dass der eine Antrag vom November in drei Wochen bearbeitet worden ist. Ihr Antrag hat die Schwierigkeit - sind Sie nun Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Abgeordnete sind in dem Sinne zwar steuerrechtlich in dem Bereich der Arbeitgeber - Herr Abgeordneter Nothnagel, ich wollte es nicht sagen, aber der Datenschutz verbietet mir, etwas über Ihren Antrag zu sagen, und deswegen schweige ich lieber darüber.

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Der Datenschutzbeauftragte – das ist unser Wunsch, Herr Innenminister – sollte auch bei der Erarbeitung der Richtlinien von Anfang an einbezogen sein, damit ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet ist. Auch für die Verwaltungen ist es übrigens enorm wichtig, dass die Datenschutzregelungen gut sind, denn wir alle haben ja in den letzten Wochen und Monaten von zuhauf eingeschleusten Viren hören müssen. Wenn dann über diese Form des Eingangstors ins Rathaus Viren oder schädliche Programme eingespeist werden, entsteht möglicherweise ein hoher Schaden, auch innerhalb der Verwaltungen.

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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

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Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/119 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE; abgelehnt haben die übrigen Fraktionen des Landtags.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes interjection: (Drucksache 14/50) wurde vom Plenum in seiner sechsten Sitzung am 20. Januar dieses Jahres in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.

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Habe ich Sie richtig verstanden, dass das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz aus Ihrer Sicht ein Amt ist, in dem für die politischen Ziele der FDP gearbeitet werden kann? Sie sagten gerade eben, es sei Ihnen überlassen, jemanden für dieses Amt zu wählen, der für die po

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Pohl, Sie bringen mich jetzt ein bisschen in Verlegenheit. In Ihrem Antrag in der schriftlichen Begründung weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es keine gesetzliche Regelung und keine originäre Berichtspflicht der Landesregierung in diesem Bereich gibt. Jetzt eben mündlich hatten Sie versucht, andeutungsweise etwas anderes vorzutragen. Aus diesem Grunde, weil es nicht geregelt ist, und Sie haben auch als einbringende Fraktion darauf in Ihrer schriftlichen Begründung hingewiesen, dass das Berichtsverfahren nicht geregelt ist, möchte ich den Antrag stellen, den uns vorliegenden Antrag in der Drucksache 3/1130 an den Justizausschuss zu überweisen, um dort erst einmal zu klären, wie, wo und in welcher Form ein entsprechender Bericht zu geben ist. Wenn ein entsprechender Bericht dann gegeben wird, müsste dann sicherlich der Datenschutz beachtet werden. Ich weise nur darauf hin, dass es durchaus den einen oder anderen Fall gegeben hat, wo aus Verdachtsgründen ermittelt wurde und die Ermittlung ergeben hat, dass der Verdacht doch nicht begründet war und das Verfahren wieder eingestellt wurde. Es muss sichergestellt sein, dass die Betroffenen dann nicht namentlich in öffentlicher Sitzung des Plenums benannt werden. Es muss weiterhin sichergestellt sein, dass auch noch laufende Verfahren, die wird es sicherlich auch geben, nicht durch einen gegebenen eventuellen Bericht gefährdet werden. Es ist auch zu klären, wem dieser Bericht zu erstatten ist. Wir haben, wie jedem bekannt ist, mehrere Möglichkeiten, wie die Vertraulichkeit gewahrt bleiben kann, ob in der G 10 oder in der PKK, oder man kann durchaus auch die Form einer vertraulichen Sitzung im Justizausschuss wählen. Da sollten wir uns jetzt noch nicht festlegen, das sollten wir ausführlich im Kreise der Fachleute besprechen und dann dem Landtag eine entsprechende Beschlussempfehlung oder eine Empfehlung geben, wie dieser Bericht dann durch die Landesregierung, zu der ja die Bereitschaft bereits vorliegt, dem Landtag gegenüber gegeben wird. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung, diesen Antrag jetzt an den Justizausschuss zu überweisen, um die Probleme, die ich benannt habe, dort in Ruhe und unter den Fachleuten auszudiskutieren. Danke schön.

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Genau so ist es. Das hat auch schon der bisherige Datenschutzbeauftragte getan. Er hat für eines unserer politischen Ziele, nämlich für einen umfangreichen Datenschutz gearbeitet.

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Wir sind auf einer ganz anderen Schiene – das will ich klar sagen – und wollen als FDP nicht, dass der Datenschutz von Arbeitnehmern und ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit Füßen getreten werden.

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat Bedenken gegenüber den Regelungen zum Schutz Betroffener angemeldet. § 12 regelt die – ich betone – Beschränkungen des Zugangs zu Geodaten und Geodiensten. Nach Ansicht der Beauftragten seien sie an eine unverhältnismäßig hohe Voraussetzung geknüpft, weil Betroffene selber erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Interessen geltend machen müssten.