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Diejenigen, deren Asylverfahren geprüft werden muss, werden sofort weitergeleitet, bleiben also nicht in der Transitzone. Schon aus diesem Grund fallen die Zahlen völlig anders aus. Wird festgestellt, dass für einen Asylsuchenden ein Landgrenzverfahren sinnvoll ist, dann leitet die Bundespolizei ihn in die Unterbringungseinrichtungen der Transitzonen weiter. Dort entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem beschleunigten Verfahren über den Asylantrag. Hierfür steht nach Europarecht ein Zeitraum von maximal vier Wochen zur Verfügung. Das Bundesamt muss mit seinen entsprechenden Kapazitäten dafür sorgen, dass eine Entscheidung innerhalb von vier Wochen – gegebenenfalls inklusive Rechtsschutzverfahren – möglich ist. Nach Durchführung des Verfahrens wird der Betreffende zum Beispiel unmittelbar nach Österreich zurückgeschoben, was allerdings das Einverständnis Österreichs voraussetzt. Wenn es nicht vorliegt, dann wird jemand, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, unmittelbar in seinen Heimatstaat, zum Beispiel das Kosovo oder Mazedonien, zurückgeführt. Das geschieht bereits; die Zahl dieser Fälle würde sich allerdings wesentlich erhöhen. Nach dem Dublin-System würde die Rücküberstellung in den zuständigen EU-Mitgliedstaat erfolgen.

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Derzeit wird etwa ein Drittel des EU-Haushalts für die Kohäsionspolitik als wichtigste Investitionspolitik aufgewendet. Ziel ist es, regionale Ungleichheiten zu verringern, Arbeitsplätze zu schaffen und globale Herausforderungen wie Klimawandel oder Migration zu bewältigen Viele Pro

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Durch die Allianz wird es gelingen, die verschiedenen Interessen in diesen Bereichen zu bündeln und Partnerschaften zu bilden. Es wird uns damit in Zukunft noch effektiver gelingen, regionale Ungleichheiten zu verringern, Arbeitsplätze zu schaffen, neue Geschäftsmöglichkeiten zu eröffnen und große globale Herausforderungen wie den Klimawandel und die Migration zu bewältigen.

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Meine Damen und Herren: Ich habe niemandem irgendetwas unterstellt. Ich habe darauf hingewiesen, dass weltweit der Familiennachzug ein Kern der Migration ist. Ich habe auf die Prognosen von SPD-Leuten und die 5-Jahres-Prognosen des BAMF-Chefs hingewiesen und keine eigene Prognose gemacht. Jeder von Ihnen hat behauptet, ich hätte eine gemacht. Ich habe aber keine gemacht. Auch Sie haben keine gemacht. Das Problem ist aber, dass wir eine brauchen – wegen Ihres Verblendetseins, tut mir leid –, aber keine bekommen.

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Manfred Schmidt, der frühere Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge – er war von 2010 bis 2015 der Chef –, sagt, nach seiner bisherigen Erfahrung kämen durch Familiennachzug je Flüchtling drei Personen nach Deutschland. Das ist schon ziemlich viel. Aber einer, der fünf Jahre lang Chef des BAMF war, muss schon wissen, was er sagt. Gehen wir einmal weiter hinunter in die Kommunalpolitik. Ihr SPD-Kollege, Heinz Buschkowsky, ewig Bezirksbürgermeister in Neukölln, kennt sich, wie Sie wissen, gerade mit arabischen Zuwanderern gut aus und geht sogar von drei bis vier Familienangehörigen pro anerkanntem Flüchtling in Deutschland aus. Familienministerin Schwesig sagte kürzlich, als sie gerade auch auf die vielen allein reisenden Männer angesprochen wurde, sie rechne damit, dass sehr viele Frauen und Kinder nachkommen. Da kann sich etwas aufbauen, da kann etwas kommen,

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Nach Einschätzung unserer Fachleute erwarten wir in den nächsten Jahren eine moderate Erhöhung der Zahl der Wolfsrudel. Warum? Der überlebende Nachwuchs unserer Rudel wird überwiegend auf den von den Wölfen bereits besiedelten Regionen Sachsen-Anhalts abwandern, um zur Gründung eines neuen Rudels eigene Territorien zu erschließen. Die Migration geht nach unseren Beobachtungen von Südosten nach Nordwesten. Das heißt, dass sich viele der überlebenden Nachwuchswölfe in Richtung Niedersachsen auf den Weg machen werden. - Das so weit zum Bestand der Wölfe bei uns.

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Danke schön. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Debatte. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Innenund Kommunalausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz verlangt. Wie bitte, Herr Abgeordneter?

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Ich lasse jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind der fraktionslose Abgeordnete Gentele, die Fraktionen der AfD, der CDU, der

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SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer ist dagegen? Dagegen sehe ich kein Handzeichen. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Dann ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz bestätigt.

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Es ist Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion, die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion, also alle Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung beschlossen.

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Zu Frage 1: Die Landesregierung wurde vor den Veröffentlichungen in der Presse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht von den beabsichtigten Überprüfungen in der Außenstelle der Behörde in Bingen informiert. Hier lagen lediglich die am Wochenende in der Presse bekannt gewordenen Informationen vor, wonach Asylverfahren, die von der Außenstelle des BAMF in Bingen bearbeitet wurden, überprüft werden sollen. Gestern wurde in der Presse berichtet, dass auch die Außenstelle Diez Gegenstand von Überprüfungen sei. In Bingen soll ein Mitarbeiter um die Überprüfung von Verfahren gebeten haben. Hintergrund seien fachlich unterschiedliche Auffassungen über asylverfahrensrechtliche Bewertungen zwischen einzelnen Mitarbeitern. Dies wurde auf Anfrage unseres Hauses vom Bundesamt bestätigt.

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Zu Frage 3: Ich habe mich gestern mit einem Schreiben an die Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit der Bitte gewendet, uns über die Hintergründe und das Ergebnis der Überprüfungen zu unterrichten und uns zukünftig bei Anlässen für umfangreichere Überprüfungen von Entscheidungen in Asylverfahren in Außenstellen des BAMF, die in Rheinland-Pfalz liegen, frühzeitig zu informieren.

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Das wurde versäumt, und dies rächt sich jetzt bitter. Jetzt ist es vielleicht fünf nach zwölf. Trotzdem müssen wir jetzt tätig werden. Wir müssen die Realität anerkennen: Es ist kein Akt der Humanität, weiterhin zu suggerieren, dass jeder die Familie zu uns mitbringen kann und dass es dann allen gut geht. Jetzt muss gesagt werden: Wir helfen euch vor Ort; ihr seid als Bürgerkriegsflüchtlinge Gäste auf Zeit, genauso wie damals die Jugoslawienflüchtlinge; wenn der Krieg zu Hause vorbei ist, tun wir alles, um euch beim Wiederaufbau der Heimat zu helfen; bitte kommt aber nicht alle zu uns, weil wir das nicht packen; bitte bleibt in euren Heimatregionen. – Wer zu uns kommt, ist Gast auf Zeit, aber nicht automatisch Neubürger inklusive Recht auf Familiennachzug. Das gibt unser Recht überhaupt nicht her. Das wäre nur die Kapitulation vor der eigenen Unfähigkeit und dem eigenen Versäumnis, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtzeitig genügend Personal einzustellen.

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erhalten nach der EU-Richtlinie sogenannten subsidiären Schutz. Wir müssen darauf bestehen, dass anständig geprüft wird und die Menschen so eingestuft werden, wie es der Rechtslage entspricht. Die jetzige Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist rechtswidrig und muss deswegen verändert werden, meine Damen und Herren.

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Dies ergibt sich schon automatisch bei einer Betrachtung der Zahl. Stellen Sie sich einmal vor, von 1,5 Millionen Menschen werden 500.000 als Menschen aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten anerkannt. Die Erfahrung besagt, dass es zu einem Familiennachzug im Verhältnis von etwa 1 : 4 kommt. Wenn Sie das nicht einschränken, kommen folglich drei bis vier Personen pro Person nach. Dadurch lösen Sie eine Migration nach Deutschland in einer Größenordnung von zwei bis zweieinhalb Millionen Menschen in einem Jahr aus. Dies ist nicht verkraftbar. Deswegen muss der Familiennachzug in dieser Situation ausgesetzt werden.

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Nun zum Thema Familiennachzug: Der Familiennachzug belastet das Asylsystem nicht. Das größte Problem unseres Asylsystems ist in der Tat die fehlende Funktionsfähigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Im Moment stehen 330.000 Fälle an, die nicht bearbeitet sind. Und jetzt wollen Sie alle Syrer, die hier sind, nicht mehr im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens unter Schutz stellen, sondern sie persönlich vorsprechen lassen. Dann können Sie gleich sagen: Gebt es auf. – So funktioniert es nicht. Wir haben schon jetzt in den Asylunterkünften Flüchtlinge, die seit drei Jahren auf einen Anhörungstermin warten. Diese Zustände -

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Meine Damen und Herren, ich denke, die in dem Antrag zu Recht geforderte Kontingentierung ist nur bei einem effektiven Schutz der EU-Außengrenzen möglich. Wenn die illegale Migration nach Europa weiterhin so unbegrenzt wie derzeit stattfindet, wären alle festgelegten Höchstgrenzen von vornherein nur Schall und Rauch. Auch zum Außengrenzschutz führt der Beschluss der Koalition vom 5. November sinnvolle Maßnahmen auf, die nun auf europäischer Ebene eingefordert und umgesetzt werden müssen. Dazu gehört auch die Einbindung der Türkei, der bei der notwendigen Grenzsicherung eine Schlüsselrolle zukommt.

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Eine wirksame Begrenzung der Zuwanderung muss deshalb auch mit einer Begrenzung des Familiennachzugs einhergehen. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können, ja müssen wir davon ausgehen, dass auf jeden zu den in Deutschland anerkannten Schutzberechtigten im Durchschnitt drei weitere Personen aufgrund des Familiennachzugs kommen werden. Allein das beschert uns schon auf viele Jahre hinaus Folgekosten in Milliardenhöhe. Ich denke an den Wohnungsbau; ich denke an die Sozialleistungen. Deswegen hat die Koalition zu Recht beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre auszusetzen. Ich will hier ausdrücklich noch einmal dankbar darauf hinweisen, dass der CSU-Parteivorsitzende, unser Ministerpräsident, dies zunächst am 1. November in Verhandlungen mit der Bundeskanzlerin und als gemeinsame Forderung von CDU und CSU und anschließend am 5. November als gemeinsame Position der drei Parteivorsitzenden durchgesetzt hat. Es ist ein gemeinsamer Beschluss der drei Parteivorsitzenden, den Familiennachzug für die subsidiär Geschützten für zwei Jahre auszusetzen. Ich lese heute, dass der Parteivorsitzende Gabriel erklärt hat, in diesem Jahr gehe es nur um 1.800, und deshalb sei dies ei

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Zieht man außerdem noch einen Anteil der Schulpflichtigen aus sicheren Herkunftsländern ab, die in Manching oder Bamberg untergebracht werden und wohl bald wieder ausreisen werden, so reduzieren sich diese 40 % ganz schnell auf wahrscheinlich ungefähr die Hälfte. Davon kann man ausgehen. Hinzu kommt, dass syrische und eritreische Staatsangehörige sowie Christen, Mandäer und Jesiden aus dem Irak nach der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in der Regel die Voraussetzung für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllen. Das Bundesamt hat für diese Personengruppe daher ein beschleunigtes Asylverfahren eingeführt, um eine zeitnahe Anerkennung als Flüchtling zu ermöglichen. Diese Personengruppe kann die Erstaufnahmeeinrichtung oftmals innerhalb der ersten

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Das Szenario 4 „Weniger, aber effizienter“: Die Mitgliedstaaten konzentrieren sich in diesem Szenario darauf, in ausgewählten Politikbereichen wie Innovation, Handel, Sicherheit, Migration, Grenzmanagement und Verteidigung rascher mehr Ergebnisse zu erzielen. Dafür unternehmen sie in anderen Bereichen weniger. Hier also eine Konzentration auf bestimmte Politikbereiche zulasten anderer.

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Demnach ist davon auszugehen, dass sich die EU künftig wahrscheinlich zunächst auf folgende eng definierte Handlungsschwerpunkte konzentrieren wird – eher im Szenario 4, anstatt ihr Engagement in allen Politikfeldern zu zerfasern: Grenzkontrollen, Migration, Partnerschaft mit Afrika, europäische Infrastruktur, Sicherheit, Verteidigung, Nachhaltigkeit, Innovation, Digitales. Innerhalb dieser Handlungsschwerpunkte würden die EU-Mitgliedstaaten dann entscheiden, ob sie jeweils das Szenario 3 „Wer mehr tun will, tut mehr“ oder das Szenario 5 „Viel mehr gemeinsames Handeln“ verfolgen. Bei der Umsetzung der jeweiligen Vorhaben strebt die EU zudem eine deutliche Effizienzsteigerung an, also mehr Tempo und größere Tiefe der jeweiligen Zusammenarbeit.

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zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Wird das gewünscht oder soll das in dem Fall hier gleich beschlossen werden?

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Die dritte Überweisung des Alternativantrags ist für den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und Stimmen aus der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Die AfD-Fraktion und einzelne Stimmen aus der CDU-Fraktion. Damit ist das mehrheitlich auch so beschlossen.

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Wir stimmen über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

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Die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurde übrigens sehr frühzeitig getroffen. Die Familie reiste im Oktober ein, bereits im November ist die Entscheidung des BAMF gefallen. Das BAMF hat genau die Punkte, die Sie angesprochen haben, untersucht.

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Warum aber werden trotzdem genau diese Bestrebungen immer wieder unternommen, so zum Beispiel momentan auch durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, SPD, und ihre Expertenkommission, forciert und immer weiter vorangetrieben?

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Es findet natürlich auch humanitäre Migration statt. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Wir, die Politik und die Gesellschaft, sind aufgefordert, dieses zu regeln, und zwar klar zu regeln. Die SPD ist weiterhin dabei. Wir sagen es immer wieder deutlich: Deutschland braucht ein Einwanderungsgesetz,

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Anlass unserer heutigen Debatte ist ein Leitbild, um Zuwanderer in Deutschland schneller heimisch werden zu lassen, welches von einer sogenannten Expertenkommission unter dem Vorsitz der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Mitte des letzten Monats vorgestellt wurde. Organisiert wurde die Erstellung des Papiers durch eine parteinahe Stiftung, die mit der CDU natürlich wenig zu tun hat. Zwei wesentliche Aspekte dieses Leitbildes sind die Absenkung des Mindestaufenthalts für die Einbürgerung und das Kommunalwahlrecht für Ausländer einzuführen.

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Beispielsweise hat, das nenne ich gern, der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration der Europäischen Union neben der Wirtschaftskraft und der Bevölkerung auch die Fläche und die jeweilige Arbeitslosenquote als Kriterien empfohlen. Natürlich wären diese Indikatoren für uns als Stadtstaat wesentlich komfortabler, was die Zahlen angeht. Das ist uns bekannt und das bestreitet auch niemand. Gleichwohl bringt es nichts, in eine Scheinwelt zu fliehen, die Flüchtlinge in die Fläche zu schicken und zu denken, somit alle Probleme gelöst zu haben. Die Frage wäre doch dann, wie wir es schaffen, Flüchtlinge auch in strukturschwachen Regionen, die traditionell die größten Leerstände zu verzeichnen haben, zu integrieren – aber das würde an dieser Stelle zu weit führen.

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Wir haben im Petitionsausschuss schon sehr ausführlich über diesen Fall gesprochen. Frau Redzepovic und ihre Kinder kommen aus einem sicheren Herkunftsland, nämlich aus Serbien. Sowohl das Bundesamt für Migration als auch das Verwaltungsgericht Ansbach haben den Antrag auf Bleiberecht abgelehnt. Dabei wurden alle Aspekte nachweislich und umfangreich geprüft. Das Schicksal der Familie ist sicher bedauerlich, aber angesichts der wachsenden Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen kann man hier das Aufenthaltsrecht nicht automatisch verlängern. Für die Betroffenen selbst ist jeder Fall extrem wichtig. Wir haben im Petitionsausschuss mittlerweile sehr, sehr viele solcher Fälle. Wir FREIEN WÄHLER haben daher im Petitionsausschuss für eine Überweisung an die Härtefallkommission plädiert. Hier sehen wir gewährleistet, dass jeder Fall einzeln wirklich noch einmal geprüft wird. Deshalb haben wir FREIEN WÄHLER im Petitionsausschuss auch positiv für eine Überweisung an die Härtefallkommission gestimmt.

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Wir sehen einerseits die sicher schwierige Lage der Familie und ihren Wunsch nach einem dauerhaften Bleiberecht bei uns in Deutschland. Im vorliegenden Fall wurde von den Petenten als Begründung die Erkrankung einer Tochter angegeben; ferner wurden die bessere medizinische Versorgung in Deutschland sowie Gewalterfahrungen als Gründe angeführt. Das Bundesamt für Migration sieht keine Gründe für eine zwangsläufige Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands der Tochter im Heimatland. Auch dort gibt es gute Ärzte und die notwendige medizinische Versorgung; eine mögliche, vermutete medizinische Benachteiligung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit als Roma ist nicht bewiesen und stellt auch keinen Asylgrund dar. Eigentlich sind in Deutschland nur Personen asylberechtigt, die aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden, nicht aber aus medizinischen Gründen. Die Familie ist nicht gezwungen, in ihrem Heimatland in einer bestimmten Gegend zu leben. Sie kann daher durchaus eine Region mit der passenden medizinischen Leistung aussuchen und so auch der Androhung weiterer Gewalttaten entgehen. Im Übrigen gibt es auch im Heimatland rechtsstaatliche Mittel, um gegen diese Gewalttaten und Bedrohungen vorzugehen. Auch dort gibt es Strafverfolgungsbehörden, die eingeschaltet werden können und müssen.