Wenn es dann tatsächlich am Tage oder in der Stunde der Abschiebung zu entsprechenden krankheitsmäßigen Ausfällen kommt, dann soll dort auch ein Amtsarzt bereitstehen. Deswegen appellieren wir an den Senat und bitten die Bürgerschaft zu unterstützen, dass sich Hamburg im Bundesrat für eine derartige Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes ausspricht. – Vielen Dank.
Wir lehnen den Antrag ab, auch eine Überweisung, denn er ist hier, wie ich schon dargestellt habe, nicht zielführend. Es wäre sinnvoll, Herr Nockemann, wenn Sie die Antworten auf Ihre Anfragen auch selbst lesen würden. Dort steht auch, was im Falle von kurzfristig eingereichten ärztlichen Gutachten erfolgt. Ob dort tatsächlich eine Abschiebung damit verhindert wird, haben Sie nicht belegt. Es ist in der Antwort nicht belegt, eine solche Statistik gibt es nicht. Es gibt aber ein Verfahren, wonach solche Anträge nicht berücksichtigt werden. Erst wenn es tatsächlich kurz vor der Maßnahme zu solch einer geäußerten gesundheitlichen Beeinträchtigung kommt, kommt es zu einer Untersuchung. Diese Untersuchung berücksichtigt nicht das vorgelegte Attest, sondern den Zustand der Rückzuführenden am Flughafen, der wird dann nämlich untersucht. Wenn dann tatsächlich eine
Es wird außerdem seitdem gesetzlich vermutet, dass der Abschiebung keine gesundheitlichen Gründe entgegenstehen, das heißt, der Ausländer muss seitdem mit einem qualifizierten Attest nachweisen,
dass die Abschiebung nicht durchgeführt werden kann. Da reicht nicht irgendein Attest, dass man Schnupfen hat, sondern das Attest muss qualifiziert sehr detailliert nachweisen, warum die Reisefähigkeit nicht gegeben ist und warum die medizinische Behandlung hier erforderlich ist. Und dieses
Das heißt, es reicht nicht, am letzten Tag vor der Abschiebung ein Attest aus dem Hut zu zaubern für eine lang bestehende Erkrankung, denn ein Attest, das nicht unverzüglich vorgelegt wird, darf laut Gesetz gar nicht mehr berücksichtigt werden.
Trotzdem will ich Ihnen in einem Punkt recht geben. Man kann auf die Idee kommen, darüber nachzudenken, ob es nicht Sinn macht, dass dann Amtsärzte diese Atteste ausstellen. Darum haben die Innenminister der Union ja gesagt, das wollen wir prüfen. Das hat man geprüft mit dem Ergebnis, auch das wurde heute schon gesagt, dass die Verfahren sich teilweise erheblich verzögern und verlängern würden. Es würde also nicht dazu führen, die Verfahren der Abschiebung effizienter zu gestalten, sondern sie würden länger dauern. Das wollen wir als CDU ausdrücklich nicht.
Es entscheiden am Ende sowieso nicht die Gutachten der behandelnden Ärzte über Abschiebung oder Nichtabschiebung Schwerkranker und Traumatisierter. Darüber entscheidet im Zweifelsfall die Ausländerbehörde beziehungsweise ihr Ärztlicher Dienst, der entsprechende Untersuchungsaufträge an Fachärzte vergibt. Ich weiß gar nicht, wie viele Gutachten in den letzten Jahren dem Eingabenausschuss vorgelegen haben, die die Reisefähigkeit Schwerkranker ausführlich begründet verneinen, und wie oft der Ärztliche Dienst dagegen nach kurzer, meistens durchschnittlich 30-minütiger Untersuchung das Urteil flugreisetauglich fällte, oft mit dem Zusatz: in Begleitung eines Arztes.
Fakt ist doch, dass die Hürden für eine Aussetzung einer Abschiebung aus medizinischen Gründen bereits jetzt recht hoch sind. Paragraf 60 d Absatz 2 c des Aufenthaltsgesetzes führt eindeutig aus, dass an eine qualifizierte Bescheinigung hohe Ansprüche gestellt werden. Wollen Sie wirklich behaupten, dass diese Ansprüche massenhaft nicht erfüllt werden?
Die Asylverfahren, die bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag dauern, die Abschiebung, gegen die dann immer wieder geklagt werden kann, die aufschiebende Wirkung der Einsprüche - all das würde entfallen. Nicht auszumalen, welche Entlastung damit für die Verwaltung und überhaupt für unser Land verbunden wäre.
Seine Kritik richtet sich gegen die Bundesländer, die für die Abschiebung zuständig sind. Die Bundesregierung drängt angesichts der gestiegenen Flüchtlingszahlen seit Längerem auf eine Verstärkung von Abschiebungen. Daher stellt sich mir folgende Frage: Sind der Bundesinnenminister oder sogar die gesamte Bundesregierung rassistisch, weil sie jetzt auf Forderungen der AfD zurückgreifen, die wir schon seit mehr als eineinhalb Jahren fordern?
Zweitens fordern wir eine umfassende Klärung, wie diese Menschen einen gesicherten Aufenthaltsstatus bekommen können und endlich aus dieser prekären Situation der Duldung, also der Aussetzung der Abschiebung, herauskommen.
Selbstverständlich gehört es auch dazu, traumatisierte, ältere und kranke Menschen vor der Abschiebung zu bewahren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit April 2009 gilt eine Absprache zwischen dem Kosovo und Deutschland, sodass nun auch die Roma in den Kosovo zurückkehren können. Die kosovarische Regierung möchte im Zuge des Aufbaus des Landes wieder multi-religiös und multi-ethnisch werden. Das bedeutet, dass die ausreisepflichtigen und die nicht von der Bleiberechtsregelung begünstigten Roma zurückgeführt werden sollen. Das bedeutet aber nicht, dass nun eine übereilte und massenhafte Abschiebung in den Kosovo stattfindet. Vielmehr werden die Roma Zug um Zug zurückgeführt.
4 000 Angehörige der ethnischen Minderheit der Roma aufhalten. Die Anträge der Fraktionen der Grünen und der Linken haben ihren aktuellen Anlass ja in dem Fall der Abschiebung von Frau Gashi aus dem Landkreis Wolfenbüttel; davon gehe ich jedenfalls aus. Das ist ein Fall, der ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erlangt hat. Aufgrund der individuellen Umstände dieses Falles hätte man sicherlich auch ein anderes Vorgehen prüfen können. Frau Gashi mit ihrem gewalttätigen Lebenspartner gemeinsam abzuschieben, ist sicherlich etwas, was in dieser Form nicht hätte passieren sollen. Das ist aber sicherlich ein Einzelfall, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Wir entscheiden heute aber nicht über das Vorgehen und die Rechtmäßigkeit einer einzelnen Abschiebung. Ich möchte trotzdem auf einige Punkte hinweisen, z. B. darauf, dass wir, gerade um solche Fälle von Menschen, die schon lange bei uns sind, zu bearbeiten, eine Härtefallkommission eingerichtet haben, die solche Fälle prüfen kann. Es geht aber natürlich auch darum, dass wir über die Möglichkeit der Altfallregelung versucht haben, für Menschen, die sich integrieren wollen, eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, deshalb bleibt dem Land Niedersachsen und den Ausländerbehörden nichts anderes übrig, als bei Menschen aus dem Kosovo, die ausreisepflichtig sind, sich aber auszureisen weigern, als letztes Mittel die Abschiebung vorzunehmen. Da gibt es überhaupt keinen Handlungsspielraum.
„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen … anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird.“
9. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorgehen der Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald hinsichtlich der von linksgerichteten Kräften als Verletzung von Menschenrechten kritisierten Abschiebung der aus der Russischen Föderation stammenden Familie M. aus Greifswald?
Eine Zusatzfrage: Die Abschiebung wird also vom Bundesamt für Migration durchgeführt, wobei der Landkreis Hilfestellung leistet?
Der Wegfall eines Teils der Vorbedingungen heißt nicht, dass nun alle Personen, die von Abschiebung bedroht sind, eine Aufenthaltserlaubnis durch die Härtefallkommission erhalten. Die Kommission erhält aber ihrem Auftrag gemäß die Möglichkeit, tatsächlich aus humanitären Gründen zu entscheiden.
Wir können uns flankierende Maßnahmen seitens der Europäischen Union vorstellen, zum Beispiel Qualifizierungsmaßnahmen vor Ort. Wir müssen vermeiden, dass Familien hierherkommen, die nicht individuell politisch verfolgt sind, die als Minderheit auf dem Balkan schlechter gestellt sind. Sie kommen hierher, befinden sich im Asylverfahren, sind teilintegriert – und dann, wenn nach einer bestimmten Zeit die Abschiebung kommt, werden sie aus den ganz neu gewonnenen sozialen Verhältnissen wieder herausgerissen. Das kann doch nicht unser Anspruch sein.
Erstens. Beim Asyl brauchen wir schnellere Entscheidungen. Es kann nicht sein, dass wir Menschen jahrelang – und es sind inzwischen Jahre! – auf ihre Entscheidung warten lassen. So können diejenigen, die bleiben dürfen, nicht integriert werden; und diejenigen, die gehen müssen, haben keine sichere Perspektive, was mit ihnen passiert. Dann ist nachher die Abschiebung umso brutaler.
Viele Entscheidungen des BAMF aus den letzten Jahren müssten also schleunigst überprüft werden. Aber es fehlt das Personal und trotz des Personalmangels leistet sich das BAMF den Luxus eines Kirchenasylverfahrens. Nach Meinung der Amtskirchen wird das Kirchenasyl heute aus einer christlichen Tradition heraus gewährt, um sogenannten Flüchtlingen Zuflucht zu gewähren, deren Leib und Leben durch die Abschiebung bedroht sei.
Dass Kirchen und Kirchengemeinden viele Menschen vor der Abschiebung aus Deutschland schützen und zunehmend europäische rechtsstaatliche Verfahren aushebeln, kann nicht hingenommen werden. Auch ist die Vereinbarung zwischen dem BAMF und den Amtskirchen aufzuheben, weil hiermit faktisch ein neuer Rechtsbehelf geschaffen wurde, der nicht gesetzlich normiert ist, sondern lediglich auf einer Gesprächsnotiz gründet.
„Da das Kirchenasyl kein Bestandteil der deutschen Rechtsordnung sei, ergebe sich damit auch kein Anspruch auf Duldung - auch wenn die Behörden nichts dagegen unternehmen, heißt es in dem Urteil [des OLG München]. Nicht anerkannte Flüchtlinge, die Schutz in Kirchen suchen, haben demnach keinen Anspruch auf Aussetzung ihrer Abschiebung.“
Asylanten mit Gewalt aus Kirchen zerren müssten, um sie der Abschiebung zuzuführen. Ich glaube, das entspricht nicht der Vorstellung von einem Deutschland, die jedenfalls wir demokratischen Parteien haben. Das wollen wir nicht.
(Oliver Kirchner, AfD: Die Abschiebung ist schiefgelaufen!)
Die Forderung nach einem Bleiberecht für Betroffene von rechter Gewalt setzt bei der Frage an, was der Staat für diese Menschen tun kann. Mit einer Abschiebung oder einer erzwungenen Ausreise werden Betroffenen entscheidende Rechte im Strafverfahren genommen. Ihnen wird kein rechtliches Gehör gewährt. Eine Aussage vor Gericht ist nicht möglich, wenn die Betroffenen nicht da sind.
Alles in allem bleibt zu sagen, die rechtlichen Regelungen zur Gewährleistung der Durchführung von Strafverfahren sind ausreichend. Nach geltender Rechtslage ist nach dem Aufenthaltsgesetz die Abschiebung eines Ausländers auszusetzen, wenn die Anwesenheit für ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht als sachgerecht erachtet wird.
Die Aufklärung und Verfolgung aller rechten oder rassistischen Gewaltstraftaten darf nicht durch die Abschiebung eines Zeugen oder Betroffenen behindert werden. Es wäre eine Niederlage des Rechtsstaates, wenn Täter frei kämen oder der Strafnachweis nicht gelingt, weil ein Opfer abgeschoben wurde.
Der Auffassung, dass die Regelungen über die Aussetzung der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes ohnehin obsolet seien, da bereits andere Regeln griffen, kann ich leider nicht beipflichten. Auch wenn es nur einzelne Fälle sind, die beispielsweise in den Anwendungsbereich des § 60a Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes fallen, sind es Menschen, denen wir hier gerecht werden müssen.