Suchtipps

Fahren Sie mit der Maus über eines der Bundesländer auf der Karte , um die genaue Anzahl der Treffer im jeweiligen Bundesland zu sehen

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Die Novelle soll zugleich zum Anlass genommen werden, das Datenschutzgesetz an die rasante Fortentwicklung moderner Technik im Bereich der Datenverarbeitungstechniken anzupassen. Während etwa Chipkarten und Internetzugang zu den alltäglichen Selbstverständlichkeiten unter den Bürgern geworden sind, ist der notwendige Schutz der sich aus diesen modernen Datenverarbeitungstechniken ergebenden Flut von personenbezogenen Daten bislang nur unzureichend im Datenschutz berücksichtigt worden.

Link kopiert

Zukünftiger Reformbedarf ergibt sich aus der Tatsache, meine Damen und Herren, dass der Datenschutz und auch das Datenschutzrecht in seiner jetzigen Form Ausfluss eines Konzeptes ist, das inzwischen überholt ist. Es ist oder es war, muss ich sagen, orientiert an einer Datei personenbezogener Daten, die von einer zentralen Stelle in einer zentralen Datenverarbeitungsanlage verarbeitet oder von dort übermittelt worden sind. Dieses Schutzkonzept ist am Paradigma der Datenvermittlung und Datenverarbeitung an zentralen staatlichen Großrechnern entwickelt worden, zwischen denen in Ausnahmefällen auch ein Datenaustausch stattfand. Angesichts der heute alltäglichen Verarbeitung personenbezogener Daten mittels einer Vielzahl von Einzelrechnern ohne durchgreifende zentrale Kontrollmöglichkeiten wird dieses Konzept auf Dauer nicht mehr ausreichen. Es ist stumpf und bedarf neuer Instrumentarien, die dem Persönlichkeitsschutz und dem Sicherheitsinteresse der Bürger in einer offenen und multimedialen Gesellschaft wirkungsvoller Rechnung zu tragen vermögen. Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir in diesem Bereich in den nächsten Jahren einen Paradigmenwechsel vor uns. Wir werden uns also alle in den nächsten Jahren sehr konkret mit den Fragen des Datenschutzes zu befassen haben. Ich bitte Sie dennoch, diese Novelle wie gewohnt zügig und gründlich in den Ausschüssen zu beraten und einer Beschlussempfehlung zuzuleiten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Link kopiert

Das sind nur einige Themen, zu denen die Datenschutzbeauftragten ihre Auffassungen, Besorgnisse und Kritiken geäußert haben. Oft allerdings mit zu wenig Resonanz. Und gerade ein zu boshafter Vorwurf an deren Adresse ist es, wenn offen oder versteckt gesagt wird, es handele sich bei den Stellungnahmen nur um Bedenkenträgerei. Nein, meine Damen und Herren, solche Vorwürfe sind, denke ich, fehl am Platze. Der Datenschutz durch unabhängige Kontrollinstanzen ist geradezu das Rückgrat für ein reales Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Daran darf aus unserer Sicht überhaupt kein Zweifel bestehen und darum geht es letztendlich auch mit der Gesetzesnovelle.

Link kopiert

Zweitens besteht ein lückenhafter Datenschutz im privaten Bereich. Die grundsätzlich weiter bestehende Trennung der Datenschutzkontrolle im privaten und öffentlichen Bereich ist gerade angesichts der Daten im Privaten mehr als fatal.

Link kopiert

Das Thema Datenschutz, meine Damen und Herren, wir können das auch ablesen an den Äußerungen des Bundesinnenministeriums, ist im Moment aufgrund aktueller Ereignisse wieder in die Diskussion geraten und es ist nicht das erste Mal, aber es ist sicher ein besonders tiefgehender Anlass, der manche Menschen die Frage stellen lässt, ob es nicht einen Widerspruch zwischen Datenschutzinteressen und Sicherheitsinteressen gibt.

Link kopiert

Die PDS-Fraktion geht davon aus, dass in den Ausschussbefassungen deren Auffassungen, soweit sie im Entwurf des Gesetzes bisher keine Berücksichtigung fanden, noch einmal geprüft und gründlich abgewogen werden können. Zu dieser Erkenntnis, denke ich, kommt man sehr schnell, wenn man die regelmäßigen Erklärungen der turnusmäßigen Tagungen des Bundesdatenschutzbeauftragten und der Datenschutzbeauftragten der Länder und auch die zweijährigen Berichte unseres Landesdatenschutzbeauftragten hier im Hohen Haus ansieht. Hier finden wir sehr deutliche Worte zur Notwendigkeit des Schutzes persönlicher Daten, über die allzu oft hinweggegangen worden ist und wird. Ich nenne nur solche Themen wie Lauschangriff und Videoüberwachung, Zugriff auf persönliche Daten im Bereich der Telekommunikation, Rasterfahndung, DNA-Analyse und elektronische Fußfesseln im Ermittlungsverfahren, Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten, Zugriff auf persönliche Daten im Ermittlungsverfahren sowie auf Dateien für erkennungsdienstliche Zwecke, Asyl-Card und Gesundheits-Card, Überprüfung der Erforderlichkeit polizeilicher Befugnisse bei Eingriffen in Rechte Betroffener, Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten, Datenschutz bei Wahlen, Datenschutzkontrollen bei der Behörde Europol.

Link kopiert

Ich frage mich, gerade auch angesichts der Entwicklungen in den Sicherheits- und Ordnungsgesetzen, in den Gesetzen der Bundessicherheitsbehörden, angesichts der vielfachen Änderungen in der Strafprozessordnung und der Schaffung eines ganzen Rattenschwanzes von strafrechtlichen Nebengesetzen, wozu man schon wieder neue Kompetenzen braucht, die in die Bürgerrechte eingreifen. Absolute Sicherheit ist ohnehin eine Schimäre und mehr Sicherheit ist durch die dauernde Beschneidung und Aufopferung von Freiheitsrechten nicht zu haben. Denken wir doch gerade auch in diesen Stunden an das Wort des großen Amerikaners Benjamin Franklin: „Wer bereit ist, für die Sicherheit die Freiheit zu opfern, wird beides verlieren.“ Mäßigung in der Sache, Besonnenheit und Schlussfolgerungen für den Datenschutz sind aus unserer Sicht das Gebot der Stunde.

Link kopiert

Natürlich muss man diese Diskussion führen. Ich denke, man wird ihr gerade angesichts der derzeitigen Situation nicht ausweichen können. Ich bin aber auf der anderen Seite überzeugt, verantwortungsbewusste Politik wird immer wieder darauf verweisen müssen, dass in diesem Bundesland Datenschutz den Rang der Landesverfassung genießt. Hier ist dieses Grundprinzip festgeschrieben und ich bin überzeugt davon, dass dieses gut so ist. Es ist unsere Aufgabe als Landesparlament, die konkrete Ausgestaltung dieses Verfassungsgrundsatzes hier vorzunehmen. Wir müssen uns dabei an europäisches Recht anpassen und es ist in der Tat so, dass dieses europäische Recht seit sehr langer Zeit, seit 1995 vorliegt und eine Anpassung innerhalb von drei Jahren verlangte, dass wir aber andererseits, so bin ich überzeugt, gut daran getan haben, zunächst die bundesgesetzliche Entscheidung, die grundlegende Entscheidung abzuwarten, bevor wir an die Novellierung unseres Landesrechtes gehen.

Link kopiert

Der vorliegende Entwurf, meine Damen und Herren, ist mit dem Datenschutzbeauftragten Herrn Dr. Kessel abgestimmt. Der Innenminister hat dies berichtet und wir wissen, dass es in vielen Punkten Einigkeit gab, dass es aber in einigen Punkten und einem zentralen Punkt – diesen hat Kollegin Schulz bereits genannt – keine Einigkeit gab. Ich halte es für legitim, wenn ein Datenschutzbeauftragter, der seine Aufgabe ernst nimmt, hier eine andere Position vertritt als die Landesregierung, und halte es für natürlich, dass hier zwei unterschiedliche Positionen bestehen. Vielleicht wäre es sogar schlecht, wenn immer ein solcher Schutzbeauftragter hier für den Datenschutz stromlinienförmig hinter der Exekutive stünde, sondern seine Aufgabe ist es, genau das, wofür wir ihn eingesetzt haben, zu tun, und das heißt manchmal auch, unbequem zu sein. Vielleicht sollten wir die Gelegenheit nutzen, und ich würde dies gern tun, Herrn Dr. Kessel, den ich hinten im Zuschauerraum sehe, für seine Arbeit herzlichen Dank zu sagen.

Link kopiert

Meine Damen und Herren, stattdessen ist die Umsetzung teilweise, nicht nur datenschutzrechtlich betrachtet, ungenügend. Die Landesregierung nutzte auch hier wie bereits in anderen Fällen die Gelegenheit zur Umsetzung, um mit dem gängigen Schlagwort der Verwaltungsvereinfachung als Begründung gerade eine Bestimmung des Thüringer Datenschutzgesetzes kurzerhand zu eliminieren, die für einen effizienten Datenschutz in Thüringen unverzichtbar ist.

Link kopiert

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Schutz des Bürgers vor unkontrollierten und damit auch unkontrollierbaren Zugriffen auf seine Daten ist ein sehr wichtiges, aber gleichwohl auch sehr kompliziertes Thema. Kompliziert, weil technische Entwicklungen, die für den interessierten Laien kaum nachvollziehbar sind, die Datenschutzvorschriften vergangener Jahre in vielen Fällen einfach unbrauchbar machten. Der Gesetzgeber steht an vielen Stellen vor dem Problem, wie er die einschlägigen Vorschriften an die technische Entwicklung angleicht, so dass sein Wille, ein möglichst effektiver Datenschutz, umgesetzt werden kann.

Link kopiert

Meine Damen und Herren, weiter schlagen wir vor, dass das für jedermann bestehende Anrufungsrecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz erweitert werden sollte. Zusätzlich sollten sich Bedienstete der Daten verarbeitenden Stelle ohne Einhaltung eines Dienstwegs an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden können, wenn sie die Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften als gegeben ansehen.

Link kopiert

- der Wegfall des beim Landesbeauftragten für den Datenschutz geführten Datenschutzregisters,

Link kopiert

- die Ergänzungen zur Rechtsstellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Link kopiert

Bisher hat man gesagt, die Sicherheit ist primär zu betrachten. Je mehr Daten gespeichert werden, desto besser ist es. Jetzt kommt auch der Datenschutz in den Blick. Man sagt, je weniger Daten, desto besser. Man nimmt die Bedürfnisse der Menschen und ihre Ängste sehr, sehr ernst im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Daten. Zwischen Sicherheit und Grundrechtsschutz sollte man nicht so sehr auf Konfrontation der politischen Kräfte bauen, sondern man sollte hier viel mehr kooperieren. Es sind Verhandlungen vonnöten, auch zwischen Koalitionspartnern, die aufgrund der Bedeutung des Themas auch Zeit beanspruchen.

Link kopiert

Durch den Protest der Thüringer Datenschutzbeauftragten gegen dieses Vorhaben ist es inzwischen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, dass es sich hier um den Ausschluss der Kontrollbefugnis der Datenschutzbeauftragten gegenüber privaten Auftragnehmern handelt, die im Auftrag öffentlicher Stellen Daten erheben, verarbeiten und auch nutzen. Aus dem bisherigen § 8 Abs. 6 des Thüringer Datenschutzgesetzes ist die öffentliche Stelle in Thüringen, die personenbezogene Daten durch eine andere Person oder Stelle in ihrem Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen lassen will, verpflichtet, mit dieser zu vereinbaren, dass sie sich der Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz unterwirft.

Link kopiert

Nach der nunmehr geänderten oder beabsichtigt zu ändernden Fassung des Thüringer Datenschutzgesetzes soll der öffentliche Auftraggeber nur noch verpflichtet sein, die für die Einhaltung des Datenschutzes beim Auftragnehmer zuständige Kontrollstelle über die Beauftragung zu unterrichten. Dass diese Information der zuständigen Kontrollstelle angeblich völlig ausreichend sei, weil nach dem so genannten Sitzprinzip ohnehin sich die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nach dem Thüringer Datenschutzgesetz richte, ist, meine Damen und Herren, in zweierlei Hinsicht irreführend und die Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz hat hierauf in mehreren Schreiben an die Landtagspräsidentin und die Mitglieder des Justizausschusses und des Innenausschusses eindringlich hingewiesen. Das Gleiche taten die Datenschutzbeauftragten in der schriftlichen Anhörung von Brandenburg und Sachsen-Anhalt in ihren entsprechenden Stellungnahmen.

Link kopiert

Wegen der zunehmenden Tendenz eines outsourcing auf dem Gebiet der Datenverarbeitung sind die Folgen für einen effektiven Datenschutz und eine effektive Datensicherheit aufgrund dieser geänderten Vorschrift des § 8 Abs. 6 nachhaltig und auch offenkundig. Denn schließlich wäre eine Kontrolle des privaten Auftragnehmers hinsichtlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch nicht in jedem Fall gegeben. In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird dies zwar regelmäßig der Fall sein, nicht jedoch bei der Beauftragung von Stellen oder Personen außerhalb der Europäischen Union, wie z.B. in den USA. Dort gibt es häufig weniger eine datenschutzrechtliche Regelung oder gar eine Kontrollstelle. Die vorgesehene Mitteilung an eine entsprechende Kontrollstelle ist also in diesen Fällen ins Leere laufend.

Link kopiert

Meine Damen und Herren, die Thüringer Datenschutzbeauftragte, deren Bemühungen in ihrer eigenen Partei ja auch zum Teil ignoriert wurden, hat uns zu einer wichtigen Änderung des Datenschutzgesetzes Anlass gegeben, nämlich die Regelung, wie mit den Daten bei der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume umgegangen werden soll. Man kann nicht auf der einen Seite einen Eingriff in die Grundrechte gesetzlich verankern und auf der anderen Seite den Umgang mit den Daten nicht regeln. Weiter wollen wir auch in Zukunft die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, einen privaten Auftragnehmer materiell zur Einhaltung des Thüringer Datenschutzgesetzes zu verpflichten, durchsetzen. In Zeiten zunehmender Privatisierung ist es umso wichtiger, dass es eben auch zu einer Unterwerfung unter die Kontrollbefugnis der Landesbeauftragten für den Datenschutz kommt. Eine bloße Unterrichtungspflicht gegenüber der zuständigen Kontrollstelle für den nichtöffentlichen Bereich genügt uns nicht. § 8 Abs. 6 darf deshalb nicht gestrichen werden. Für äußerst bedenklich halten wir die Regelung, dass die besonderen Einschränkungen für die Verarbeitung sensibler Daten wie rassistische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit sowie Gesundheit und Sexualleben für den Verfassungsschutz, Polizei und die Strafverfolgungsbehörden sowie für den Justizvollzug, die Gerichts- und Bewährungshilfen und die Gerichte nicht gelten. Diese pauschale Einschränkung lehnen wir ab. Derartige Regelungen sollten unseres Erachtens in einschlägigen Fachgesetzen und nicht im Datenschutzgesetz erfolgen. Die EU-Richtlinie sieht undifferenzierte Ausnahmen dieser Art für den Sicherheitsbereich nicht vor. Ich konstatiere, die Landesregierung setzt insoweit die EU-Richtlinie hier in diesem Falle nur unzureichend um. Warum sollten denn Daten über das Sexualleben der Bürger oder die Gesundheit nur deshalb weniger schutzwürdig sein, weil sie von der Polizei oder vom Verfassungsschutz verarbeitet werden?

Link kopiert

Seit dem 1. Oktober 1998 gehört zum Haushalt des Landtags auch der Bereich des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die Geschäftsstelle ist beim Landtag eingerichtet worden. Hierfür ist ein Ansatz von 2,66 Millionen DM im Jahr 2001 und von 2,70 Millionen im Jahr 2002 ausgebracht worden.

Link kopiert

Die angestrebte Regelung führt im Ergebnis zu einem verfassungsrechtlich unzulässigen Formenmissbrauch der Landesrundfunkanstalten beziehungsweise der GEZ. Das hat der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz, Dr. Weichert, auch bei den Beratungen im Ausschuss auf ausdrückliche Nachfrage noch einmal bestätigt.

Link kopiert

Der vierte Punkt betrifft den Datenschutz, den wir durch die großzügige Regelung des Staatsvertrages bezüglich des Adresshandels als gefährdet ansehen.

Link kopiert

Es gibt verwaltungsgerichtliche Entscheidungen. So hat zum Beispiel das OVG Münster erst jüngst die Klagen dagegen abgewiesen. Auch das Thema Datenschutz ist durch die Stellungnahme der Datenschützer in diesem Land – des obersten Datenschützers schlechthin, Herrn Schaar – erledigt.

Link kopiert

aber für wichtig, dass dabei der Datenschutz gewährleistet ist. Insofern haben wir vor allem dann Bedenken, wenn nicht nur die Servicestellen von Versicherungen tätig werden, die diese Daten sowieso aufgrund der Abrechnung von Versicherungsleistungen bearbeiten, sondern wenn sonstige geeignete Stellen tätig werden. Deshalb haben wir uns für die Streichung dieser sonstigen Stellen ausgesprochen; denn, Herr Kollege Dr. Waschler, uns ist im Gegensatz zu Ihnen der Ort der Beihilfeberechnung nicht egal.

Link kopiert

Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat zu Einzelplan 01 einen Abänderungsantrag eingebracht, der uns als Drucksache 15/687 vorliegt. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Es geht hierbei um Mittel für den Datenschutz. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/687 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/687 angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen bis auf die LINKE, die sich enthalten hat. Damit ist das Ergebnis einstimmig.

Link kopiert

neuen Absatz 6 bei den Vergaben an Auftragnehmer, die für das Thüringer Datenschutzgesetz nicht gilt, das heißt für öffentliche Stellen außerhalb Thüringens die Geltung des jeweiligen Landesdatenschutzgesetzes und Private außerhalb Thüringens die Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes, eine zusätzliche Information des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt. Eine solche Information könnte ergänzend zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Unterrichtung der für den Auftragnehmer zuständigen Kontrollstelle in der erneut zu fassenden Verwaltungsvorschrift zum Thüringer Datenschutzgesetz durchaus aufgenommen werden. Wie ich schon eben ausführte, alles, was außerhalb von Landeshoheit geschieht, unterliegt automatisch dem Bundesgesetz.

Link kopiert

Nun möchte ich noch unsere Reise nach Quebec ansprechen, wo wir einige Beispiele gesehen haben, die wir in Bayern identisch umsetzen könnten. In der Stadt Quebec sind die Polizeidienstfahrzeuge mit Laptops ausgestattet, die fest in der Konsole verankert sind. Es ist besser, den rechtmäßigen Zugriff auf eine klar definierte, beschränkte Menge von persönlichen Daten technisch zu verbessern, als immer mehr Zugriffsmöglichkeiten auf weitere Daten zu verlangen, den Lauschangriff auszuweiten, die Schleierfahndung zu fordern, die Verlängerung der Speicherzeiten der Daten zu verlangen und durchzusetzen. Man muss den Datenschutz beachten und gleichzeitig der Polizei technische Möglichkeiten zur Verfügung stellen.

Link kopiert

Die Entschließung, die wir Ihnen vorgelegt haben, nimmt die Kritik am Verfahren in gebotener Zurückhaltung, aber auch unsere Erwartungen an die Sender auf. Es ist die Formulierung, die die norddeutschen Medienausschüsse in Bremen einstimmig verabschiedet haben und von der der Herr Oppositionsführer Kayenburg in Bremen zu Recht sagte, er hätte sich auch eine schärfere Formulierung vorstellen können. Diese Entschließung wird durch eine Passage ergänzt, die die Bedenken der Landesbeauftragten für Datenschutz aufnimmt und die Landesregierung bittet, diese Problematik im Auge zu behalten. Ich räume ein, dass ich es in der letzten Plenarsitzung bei diesen Thema an der gebotenen Zurückhaltung habe fehlen lassen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit zurücknehmen, dass es sich um ein verfassungswidriges Verfahren handelte. Das habe ich nicht sagen wollen. Das Verfahren war ungewöhnlich und in dieser Form hoffentlich einmalig.

Link kopiert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch zwei Initiativen kurz erwähnen. Die Koalitionsfraktionen haben für den Datenschutz Gelder ausgebracht, vor allen Dingen um Projekte in Schulen zu starten. Es ist uns allen klar, dass die Digitalisierung große Chancen birgt, die sich zum Teil schon realisiert haben und eine Riesenrolle in der Wirtschaft spielen. Wir wissen aber genauso gut, dass der Umgang mit „Social Media“ nicht nur Chancen birgt, sondern auch Risiken. Die Art der Kommunikation hat sich grundlegend gewandelt - ich will das Rad gar nicht zurückdrehen, das würde auch niemandem gelingen - und führt zur Anonymisierung dieser Welt. Sie führt gerade bei jungen Menschen dazu, dass sie nicht mehr spüren, wie sie ihre eigene Persönlichkeitssphäre aufheben und preisgeben. Ich denke, es ist gut, dass wir Initiativen starten, die deutlich machen, was Chancen und was Risiken sind, und wie man damit umgeht. Eine Anonymisierung dieser Welt, dass nur noch über diese Medien kommuniziert wird, dass man sich nicht mehr trifft und nicht mehr sieht, wollen wir auch nicht, und deshalb haben wir diese Initiative gestartet.

Link kopiert

Wir PIRATEN mahnen allerdings an, bei der Datensammlung großen Wert auf den Datenschutz zu legen und sparsam mit Daten umzugehen. Das heißt,

Link kopiert

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Einzelplan 01 umfasst den Geschäftsbereich des Landtages. Dazu gehören neben dem Landtag selbst (Kapitel 01 01) das Kapitel 01 02, Datenschutz, sowie die Kapitel 17 01 und 20 01.