Darüber hinaus – das ist ganz wichtig – stärken wir die Ausländerbehörden nicht nur in der Zusammenarbeit mit den Zentralen Ausländerbehörden in Sachen „Abschiebung“, sondern sehen sie auch als Einbürgerungsbehörden an. Wir wollen auch – beim Thema „Integration und Flüchtlinge“ gibt es immer zwei Seiten einer Medaille – Perspektiven schaffen.
Versagt hat die Landesregierung, versagt hat auch Minister Stamp komplett in der Frage der Abschiebung von Gefährdern. So hat sich die Zahl der islamistischen Gefährder und der relevanten Personen in NRW seit 2010 auf 375 Personen regelrecht verfünffacht – bei gerade einmal sechs Abschiebungen in diesem Jahr.
Meine Damen und Herren! Die Bundesrepublik und Sachsen bekennen sich zu Mitmenschlichkeit. Dazu gehört auch die Härtefall-Kommission, die ich leiten darf. Sie eröffnet das Bleiberecht in humanitären Fällen, wo anderweitig eine Abschiebung droht. Circa zwei Drittel der Personen werden von der Härtefall-Kommission und dem sächsischen Innenminister akzeptiert. Ich denke, das ist eine sehr gute und ermutigende Praxis.
Wir wissen, dass viele Asylgesuche erst nach vier und mehr Jahren von den Gerichten anerkannt oder abgelehnt werden. Mit der Ablehnung ergeht zumeist die Aufforderung, das Land zu verlassen; ansonsten droht die Abschiebung.
Diese Kinder sind hier gut integriert – genau so, wie wir es uns alle wünschen. Für die Kinder bedeutet ihre Abschiebung eine Katastrophe.
Schauen Sie sich die Situation in RendsburgEckernförde an. Diese Hilferufe wird es landesweit geben. Dort hat man 243 Flüchtlinge, die abgelehnt sind. Das Landesamt kommt nicht hinterher damit, die Ersatzpässe zu besorgen und die Abschiebung durchzuführen. Diese Flüchtlinge blockieren Plätze, sodass Menschen aus Notlagen und aus Kriegszuständen hier in Schleswig-Holstein nicht aufgenommen werden können. Das ist die Verantwortung der Landesregierung.
Gibt es in Zukunft, wie es die Kommunen fordern, eine Regelung, derzufolge - ich zitiere Landrat Sager aus einem „sh:z“-Artikel vom 7. Mai 2015 „offensichtlich aussichtslose Asylbewerber“ gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden, sondern bis zur Abschiebung in den landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben sollen?
Nur ein verschwindend geringer Anteil dieser Menschen ist aufgrund politischer Verfolgung asylberechtigt und nur ein Teil dieser Menschen ist dauerhaft bleibeberechtigt. Hunderttausende mit und ohne Duldung halten sich im Land auf, obwohl sie nach der Rechtsprechung ausreisepflichtig sind, oder sie scheitern an rechtlichen und tatsächlichen Hürden. Die politische Klasse bringt nicht den Willen auf, die Regelung zur Abschiebung konsequent anzuwenden oder umzusetzen.
Das Rechtsvollzugsdefizit ist für jeden, der Augen hat, offensichtlich zu sehen. Diese Landesregierung jedoch kümmert sich nicht darum, es zu beheben. Nein, sie fördert den illegalen Aufenthalt in Thüringen, ermuntert zur illegalen Einreise nach Thüringen und belohnt die Illegalen in Thüringen mit keiner Abschiebung und darüber hinaus mit kostenloser medizinischer Versorgung. Alle, die aus welchen Gründen auch immer nach Thüringen kommen, sich hier registrieren lassen als Antragsteller für Asyl, subsidiären Schutz, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder einfach, weil sie glauben, hier besser einen Arbeitsplatz zu finden, ob sie vom Balkan kommen, aus dem Mittleren Osten oder woher auch immer: Wenn sie hier registriert sind, haben sie Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung auf Kosten und zulasten der Steuerkasse. Aber im Koalitionsvertrag kündigt RotRot-Grün bereits die Einführung von anonymisierten Krankenscheinen für Menschen ohne Papiere im Rahmen eines Modellprojekts an. Das Projekt soll dann ausgewertet und als Grundlage für eine Entscheidung genommen werden. Eines muss man dieser Landesregierung lassen, sie ist wirklich konsequent, was die ideologischen Lieblingsprojekte angeht. 230.000 Euro spendiert Sozialministerin Frau Werner für die medizinische Versorgung von illegal hier Aufhältigen für je eine Arzt-, eine Verwaltungsteilzeitstelle, medizinische Behandlung und Arzneimittel. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: eine Sozialministerin, die zu unrechtmäßigem, strafrechtlich zu verfolgendem Aufenthalt Beihilfe mit medizinischer Versorgung leistet.
Dann erwecken Sie den Eindruck, es ginge möglicherweise um das, was auf der MPK beschlossen wurde. Es ist die Frage, wenn man sich nur mit Abschiebung beschäftigt, ob das das gesamte Spektrum von Flüchtlingspolitik abbildet. Ich würde sagen: Nein!
sie integrieren, sie über viele Jahre hier leben, einen Arbeitsplatz gefunden haben, hier in der Gesellschaft angekommen sind, um dann nach vielen, vielen Jahren zu sagen: Na, jetzt droht dann doch die Abschiebung. Eine Auffassung, die meiner Meinung nach komplett kontraproduktiv ist.
Wann ist mit einer Abschiebung zu rechnen?
Herr Gladiator, das muss ich einmal loswerden. In der Debatte, wenn es um die Abschiebung von straffällig gewordenen Ausländern geht, beschweren Sie sich darüber, dass die Herkunftsstaaten ihre straffällig gewordenen Staatsangehörigen nicht zurücknehmen möchten. Aber bei Ihren eigenen Staatsbürgerinnen und -bürgern verfolgen Sie doch eigentlich die gleiche Strategie. Das ist doch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Schleswig-Holstein macht es vor, die dortige Landesregierung beschloss am 2. Dezember 2014, während der Wintermonate keine Abschiebung in solche Staaten durchzuführen, ich zitiere: „in denen durch die herrschenden winterlichen … Verhältnisse nicht gewährleistet werden kann, dass Betroffene bei Rückkehr in allen Landesteilen eine Aufnahme in Sicherheit und Würde erwartet“, Zitatende. Das treffe auf die Staaten Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Pakistan und die Ukraine zu.
„oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von“ Ausländerinnen und „Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt“ werde.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bundeskabinett beschäftigt sich heute mit dem Thema der schnelleren Abschiebung als Folge des einstimmigen Ergebnisses der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin. Das abgestimmte Paket wird es ermöglichen, abgelehnte Asylbewerber schneller in ihre Heimatländer abzuschieben und in notwendigen Fällen Abschiebehaft schneller und konsequenter anzuordnen. Die für heute geplante weitere Sammelabschiebung nach Afghanistan verdeutlicht einmal mehr, dass unsere Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer sich entschlossen für die konsequente Aufenthaltsbeendigung von nicht berechtigten Personen einsetzen.
gerkrieg in Syrien, der mittlerweile vielen Hunderttausend Menschen das Leben gekostet hat. Und die Lage ist weiterhin dramatisch. Die Landesregierung hat daher – auch darauf bin ich sehr stolz – das humanitäre Landesprogramm zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten fortgesetzt. Wir haben dafür die Aufnahmeanordnung für syrische Familienangehörige nach erneuter Erteilung des Einvernehmens durch den Bundesinnenminister zum wiederholten Mal bis 2018 verlängert. Bereits im Zeitraum von September 2013 – also noch unter der schwarz-roten Vorgängerregierung – bis Dezember 2016 konnten in Thüringen auf diese Weise immerhin 514 Visa zur Einreise auf Grundlage dieser Verordnung erteilt werden. Und bei den Menschen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestandskräftig festgestellt hat, dass sie nicht als Schutzsuchende in Deutschland anerkannt werden können, setzen wir als Landesregierung weiterhin ganz konsequent auf den Weg der freiwilligen Ausreise, bevor wir zu dem Mittel der Abschiebung greifen. Wenn Sie sich die Zahlen der einzelnen Bundesländer anschauen, dann ist es tatsächlich so, dass Thüringen nicht weniger Menschen verlassen haben als andere Bundesländer, die nach Prüfung ihres Asylrechts keinen Anspruch hatten hierzubleiben. Bloß: Die Quote zwischen freiwilligen Ausreisen und Abschiebungen ist in Thüringen eine ganz andere. Während bei uns dreimal so viele Menschen das Bundesland auf dem Wege der freiwilligen Ausreise verlassen haben, ist es in anderen Bundesländern teilweise deutlich anders. Aber genau darauf, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich stolz. Und ich bin weiterhin der Auffassung, dass wir diesen Weg gehen müssen.
Es ist nämlich genau das Gegenteil dessen, was Sie von der Opposition uns vorhalten. Nicht wir spielen Flüchtlinge gegen andere aus, nein, wir kümmern uns um den Zusammenhalt. Es ist Ihre spalterische Rhetorik von der Union, die Flüchtlinge in solche erster und solche zweiter Klasse einzuteilen, Ihre Fixierung auf Abschiebung, die Sie auch in der Haushaltspolitik dazu bringt, uns morgens vorzuhalten, wir würden nicht genug tun, und das auch noch zu spät, und nachmittags zu kritisieren, dass wir die Mittel hier einsetzen und nicht anderswo. Was denn nun, meine verehrten Damen und Herren? - Entscheiden Sie sich einmal! Es ist übrigens Unsinn, was Sie sagen, denn in beiden Fällen stimmt es nicht.
Wir haben der Dringlichkeit des Antrages, den wir heute ablehnen werden, zugestimmt, um auf sachlicher Grundlage unsere diesbezüglichen Auffassungen zu begründen. In diesem Jahr würde eine Aussetzung der Abschiebung einer Vereinbarung des Bundesinnenministers mit den Länderinnenministern zuwiderlaufen.
In jedem Einzelfall wird verantwortungsvoll und intensiv geprüft, ob aus humanitären Gründen die Abschiebung nicht vollzogen wird. An dieser Stelle kann auch die oben beschriebene Härtefallkommission des Landes miteinbezogen werden. Wir halten diesen Weg für zielführender als die Anordnung eines generellen Winterabschiebestopps in 15 Staaten.
Es wird keine Abschiebung geben,
Wenn aber nach Abschluss eines Asylverfahrens keine Zweifel bestehen, dass eine Rückführung in sichere Verhältnisse möglich ist, oder andere Umstände vorliegen, die eine Abschiebung ermöglichen, muss diese auch durchsetzbar sein. Wir sind uns sicher, dass Recht und Gesetz in der Flüchtlings- und Asylpolitik in unserem Land verantwortungsbewusst umgesetzt werden.
das heißt auch das Verbot von Abschiebung – in Klammern: Duldung. Hätten sich unser Innenminister oder der Bundesinnenminister an diese Punkte gehalten, dann hätten wir auch einen Winterabschiebestopp. Das kann ich nicht verstehen.
Meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Antrag zu. Nach Angaben des Flüchtlingsrates in MecklenburgVorpommern würde eine entsprechende Aussetzung der Abschiebungen einige Hunderte Ausreisepflichtige in Mecklenburg-Vorpommern betreffen. Die Antwort auf eine gemeinsame Kleine Anfrage, die ich mit meinen geschätzten Kolleginnen Barbara Borchardt und Jacqueline Bernhardt am 24. Oktober mit der Drucksachennummer 6/3315 gestellt habe, war: In der ersten Jahreshälfte wurden 128 Personen zur Abschiebung und Rückübernahme angemeldet. 2013 waren es 272, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Menschen kommen aus Serbien, Herzegowina, Mazedonien und den restlichen Balkanstaaten.
Das hat schon meine Kollegin Kaselitz gesagt: in jedem Einzelfall. Das ist wichtig. Und zwar wird in jedem Einzelfall geprüft, ob es besondere Härten gibt, die eine Abschiebung aus vielerlei Gründen unmöglich machen. Das können neben personenbezogenen Gründen eben auch
Dann wird nicht abgeschoben. Auch die Ausländerbehörden prüfen mit höchster Sensibilität – sie sind dazu noch mal angewiesen –, sie prüfen mit höchster Sensibilität, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder öffentliches Interesse einer Abschiebung im Einzelfall entgegenstehen. Diese Verfahrensweise hat sich in den letzten Jahren in allen Bundesländern bewährt und nach derzeitigem Erkenntnisstand gibt es keine Veranlassung, von dieser Praxis abzuweichen.
Und es gibt immer noch die Möglichkeit, im Einzelfall bei Härten die Abschiebung auszusetzen.
Fakt ist, dass unser Innenminister gemäß Paragraf 60a Aufenthaltsrecht aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen könnte, dass die Abschiebung von Ausländerinnen und Ausländern aus bestimmten Staaten oder von ihr in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen
Das braucht jetzt auch niemand zu bestreiten. Nicht umsonst wurde im Versorgungsstärkungsgesetz die Eröffnung von Terminservicestellen vorgeschrieben. Für die Migranten ist allerdings zum Beispiel die Traumabehandlung Teil der Leistung der Gesundheitskarte. Man braucht keine Glaskugel, um vorherzusehen, wie sich mit der Einführung der Gesundheitskarte die Wartezeiten beim Psychotherapeuten und Traumatherapeuten verändern werden. Schon vor Jahren hatten wir hier in Erfurt Wartezeiten von einem halben Jahr und länger. Mit der Einführung dieser Karte und alleine dem Umstand geschuldet, dass ein Krankenschein und reichlich diagnostizierte traumatische Störungen vor einer Abschiebung schützen, wird dies zu einer Explosion der Patientenzahl im fraglichen Bereich führen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, die sogenannten sicheren Herkunftsländer sind einer der Bestandteile des sogenannten Asylkompromisses von 1993. Sie sind ein Konstrukt, das die Einschränkung des Grundrechts auf Asyl dadurch verfestigt, dass sorgfältige Einzelfallprüfungen in vielen Fällen nicht mehr erfolgen, da der oder die Geflüchtete schließlich aus einem sicheren Herkunftsland kommt und somit Verfolgungsgründe quasi ausgeschlossen werden. Bereits die Entscheidungen der Vorjahre, Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, später dann auch noch Albanien, Montenegro, und zuletzt die Entscheidung des Bundestages, die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu deklarieren, erfolgten entgegen menschenrechtlicher Gesichtspunkte. Zahlreiche Gutachten zur menschenrechtlichen Situation und beispielsweise zu dem Umgang mit Minderheiten in diesen Ländern wurden bei dieser Einstufung bewusst außer Acht gelassen. Und Ziel dieser Einstufung sind Abschreckung und schnellere Abschiebung, meine Damen und Herren. Die Absurdität dieses Konstrukts „sicheres Herkunftsland“ erweist sich gerade im Moment einmal mehr am Beispiel Afghanistan, meine Damen und Herren. Der Bundesinnenminister traut sich nur in schusssicherer Weste, behelmt und in Panzerbegleitung dorthin. Der Bundestag beschließt, den Bundeswehreinsatz zu verlängern. Währenddessen wird einer Unterstützerin afghanischer Geflüchteter
Das alles geschieht nur, weil Sie die Grenzen nicht sichern wollen, obwohl Sie dazu verpflichtet wären, und weil Sie die Abschiebung nicht vollziehen, obwohl Sie auch dazu verpflichtet wären. Wozu haben die Bürger eigentlich Rot-Grün abgewählt? Doch nicht dafür, dass Sie praktisch genauso weitermachen!