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Zum einen bedienen sich sowohl das Land als auch die Kommunen und Kreise zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben in zunehmendem Maße Privater und die betroffenen Bürger können häufig nicht erkennen, in welchem Bereich ihre Daten verarbeitet werden und an welche Aufsichtsbehörde sie sich wenden können. Wenn es um Datenschutz geht - das ist meine tägliche Erfahrung -, egal, wo

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Meine Damen und Herren, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich gerade in dem letztgenannten Punkt unterstützten. Das hätte auch zur Folge, dass Sie möglicherweise im kommenden Jahr nur noch über einen Bericht zum Datenschutz im öffentlichen Bereich und in der Privatwirtschaft zu beraten hätten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben dem 23. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz entnommen, dass der Zugriff auf Patientendaten in den Krankenhäusern in Bremen und Bremerhaven durch die dortigen Datenverarbeitungsverfahren SAP und ISH-Med nicht mehr dem Krankenhausdatenschutzgesetz entsprechen.

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Dabei ist deutlich geworden, und das wäre jetzt die erste Forderung, die ich noch einmal für die Grünen heute vertreten möchte: Wenn künftig Software angeschafft wird, darauf hat uns dann auch der Landesbeauftragte noch einmal hingewiesen, ist es nicht selbstverständlich, dass die Softwareentwickler Sicherheitsstandards mitliefern und dass nicht gerade selbstverständlich Verschlüsselungstechniken mit eingebaut werden in diese Software. Wir Grünen finden, dass gerade das selbstverständlich sein sollte, wenn der Senat sich in den einzelnen Ressorts neue Software einkauft. Datensicherheit und Datenschutz werden sich zu einem wichtigen Faktor entwickeln, denn hier geht es um ganz heikle und sensible personenbezogene Daten.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an die Software nicht erfüllt werden. Das nehmen wir ernst. Frau Stahmann hat schon darauf hingewiesen, dass entsprechend gehandelt worden ist und ein Workshop an einer Lösung arbeitet. Nach den vorliegenden Planungen ist vorgesehen, bis Ende August 2002 einen Referentenentwurf zu erarbeiten. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der zuständigen Deputationsbefassung

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23. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 30. März 2001

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Stellungnahme des Senats zum 23. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

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Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses zum 23. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz (Drs. 15/681 vom 30. März 2001) und zur Stellungnahme des Senats vom 9. Oktober 2001 (Drs. 15/852) vom 22. Februar 2002

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Der fehlt! Da sieht man vielleicht einmal, wie wichtig das Thema Datenschutz dem Senat ist. Das weiß das Parlament ja dann vielleicht auch noch einmal zu würdigen.

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Ich leite daraus auch ab, dass wir eine Weiterentwicklung des Datenschutzes brauchen, denn das heutige Datenschutzsystem ist zu stark auf Kritik und Beanstandung ausgelegt. Es ist nicht sexy genug, Herr Kleen. Datenschutz gehört zu einer Dienstleistungsgesellschaft einfach dazu, und gerade in Bremen, wenn wir hier E-Government konsequent umsetzen wollen, müssen wir auch mehr Datensicherheit bieten.

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Wir meinen, die Europäische Union fördert gerade im großen Umfang in Schleswig-Holstein das Thema IT-Zertifikate und Datenschutzaudits, Bremen sollte sich da anhängen, sollte mitmachen. Wir können dabei nur gewinnen. Wir haben ja gerade die neu gegründete Gesellschaft Datenschutz Nord GmbH, dort macht man sich mit Mitteln aus dem T.I.M.E.-Programm auf den Weg, um diese Datenschutzaudits zu entwickeln. Das, finden wir, ist ein ganz spannender Prozess, und das sollte man stärker nutzen.

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Er ist ja nun endlich Landesbeauftragter für den Datenschutz. Das sollten wir nicht vergessen, das hat ja auch ein bisschen gedauert. – Danke!

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Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) nimmt vom dreiundzwanzigsten Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, DrucksachenNummer 15/681, von der Stellungnahme des Senats, Drucksachen-Nummer 15/852, und von dem Bericht des Datenschutzausschusses, Drucksachen-Nummer 15/1080, Kenntnis.

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Die Koalition, aber auch die Opposition hat in der Sache zwar hart, aber offen und engagiert an Lösungen nach Erscheinen des dreiundzwanzigsten Jahresberichts gearbeitet. In vielen Sitzungen wurde gemeinsam, wie es sich für einen guten Ausschuss gehört, dafür gesorgt, dass durch konstruktive Lösungen Defizite im Datenschutzbereich abgebaut beziehungsweise verbessert wurden. Die Bereitschaft der Opposition zur konstruktiven Zusammenarbeit macht deutlich, dass sich die demokratischen Kräfte in Bremen zur Verantwortung gegenüber dem Datenschutz bekennen, auch dann, wenn die Bewertungen in Fragen des neuen Meldegesetzes und bei anderen neu gestalteten Gesetzeswerken in dem einen oder anderen Punkt auseinander gehen.

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Ferner wurden noch Themen behandelt, die nicht im Jahresbericht erschienen sind. Wir haben zusätzlich behandelt den Zugriff der GEZ auf Meldedaten, Wunschkennzeichen über Internet, die Landesgesellschaft für Datenschutz, Einsatz neuer Software in der bremischen Verwaltung, Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, Modellversuch alternierende Telearbeit, Datenschutzkonzept für den Justizbereich, Datenschutzkonzept zum elektronischen Einbürgerungsverfahren, Rezeptrecherche mit Hilfe der NARZ-CD, Brustkrebsscreeningprogramm, Bremisches Datenschutzgesetz, Bremisches Informationsfreiheitsgesetz, Bremisches Polizeigesetz, Entwurf zur Novellierung des Bremischen Datenschutzgesetzes, Weitergabe von Filmmaterial an die Polizei und Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage. Dies war nur ein kleiner Auszug aus der Arbeit des Datenschutzausschusses.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, ich fand dieses Wort Last, nicht Lust, sehr erfreulich und auch ein bisschen passend. Ich schließe mich der Kritik an, die von Herrn Knäpper und auch von Frau Stahmann gekommen ist. Ich war über die Art und Weise, wie Beanstandungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz von der Verwaltung aufgegriffen und geändert worden sind, nicht erfreut, vor allen Dingen in den Bereichen, die ja vom Datenschutzausschuss aufgegriffen worden waren. Ich kann nur hoffen, dass das in Zukunft wirklich besser wird. Es ist eine Missachtung eines sehr wichtigen Bereichs unserer Gesellschaft. Ich denke auch, es ist eine Aufforderung an den Senat, die Verwaltung aufzufordern, sich diesem Problem mit mehr Engagement zu widmen.

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Eingriffe müssen nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts überwiegend für das Allgemeininteresse erforderlich und verhältnismäßig sein, da gebe ich Ihnen natürlich Recht. Grenzen und die Einhaltung dieser Grenzen sind Wesen des Rechtsstaates, und darum sind die Kontrollmechanismen, wie zum Beispiel dieser Datenschutzausschuss, den wir ja haben, und der Landesbeauftragte für den Datenschutz, wesentliche Bestandteile, um hier mitzuwirken. Seit wir in Bremen mit der großen Koalition die notwenigen Konsequenzen aus den Terroranschlägen vom 11. September 2001 umgesetzt haben, wurde stets an die erforderliche, sachliche und verantwortungsbewusste Abwägung mit den grundgesetzlich geschützten Freiheits- und Persönlichkeitsrechten gedacht.

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24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 22. März 2002

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Wer der Überweisung des 24. Jahresberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 15/1106 zur Beratung und Berichterstattung an den Datenschutzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Es darf nicht sein, dass bestimmte Steuerdaten von Einzelpersonen preisgegeben werden. Da wirkt natürlich der Datenschutz. Es darf auch nicht sein, dass Informationen preisgegeben werden, die die innere Sicherheit gefährden. Ein weiterer Grundsatz, der auch als Ausnahmetatbestand im Gesetzentwurf enthalten ist: Der Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens darf nicht durch entsprechende Akteneinsicht gefährdet werden. Des Weiteren sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch nach unserem Gesetzentwurf entsprechend geschützt.

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Allerdings, Herr Oelmayer, möchte ich Ihnen jetzt den Vorschlag machen, wenn wir hier wieder, wie schon so oft, wenn es um Informationsfreiheit, um Zugang, um Datenschutz, um sonstige Dinge geht – – Vielleicht sollten wir die Schrauben in diesem Gesetz einfach noch etwas andrehen, damit der Level etwas höher wird. Denn ich bin sicher: Wir werden eines Tages hier ein solches Gesetz mit Mehrheit durch das Parlament bringen.

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Aber jetzt wollen Sie diese Voraussetzung völlig wegfallen lassen. Jetzt soll ja jeder einsehen können, sogar der Inländer, der im Ausland wohnt. Ich komme darauf zurück. Stellen Sie sich einmal vor, was passiert, wenn Sie 1 000 Anträge haben – selbst wenn Sie nur zehn Anträge haben –, was eine Behörde veranstalten muss, um allen diesen berechtigten Ausnahmetatbeständen – Datenschutz usw. – gerecht zu werden. Stellen Sie sich das einmal in der Praxis vor!

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Zu Punkt 12 der Tagesordnung. Dem Antrag der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion betreffend „Verhandlungen über TTIP aussetzen: keine Aufweichung von europäischen Umwelt-, Arbeitsschutz-, Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards durch das

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Wir müssen den Dumpingwettbewerb unterbinden, damit die Menschen nicht immer weniger Geld in der Tasche haben. Wir müssen die Energiewende sozial gestalten, damit alle Menschen ihren Strom bezahlen können. Und wir brauchen einen besseren Datenschutz, damit die Menschen über ihr Leben selbst bestimmen. Das ist die Politik, die wir für Europa wollen. Davon würde ganz Europa profitie

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Wir wollen, dass auch Hamburg ein fachgerechtes Angebot bereitstellt. Deshalb fordern wir den Senat auf, zügig ein Handlungskonzept zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes vorzunehmen. Wir halten es dabei für wichtig, eine Interventionsstelle in freier Trägerschaft anzubieten. Eine freie Trägerschaft gewährleistet unserer Auffassung nach ein niedrigschwelliges Angebot, was bei diesem Tabu-Thema nach wie vor wichtig ist. Es gewährleistet Datenschutz und eine unabhängige Koordination im Sinne der Betroffenen unter allen Behörden und Einrichtungen, die mit diesen Fällen konfrontiert sind oder in dieser Zeit beansprucht werden müssen.

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Die CSU-Landtagsfraktion hat vor einigen Wochen eine Anhörung durchgeführt, zu der Betriebe eingeladen waren, die uns über familienfreundliche Rahmenbedingungen berichtet haben. Eines ist ganz klar: Wenn wir wollen, dass die Wirtschaft familienfreundlicher arbeitet, dann dürfen wir von Seiten der Politik keine gesetzlichen Regelungen mit einem festen Modell überstülpen, sondern dann müssen wir Rahmenbedingungen festsetzen, mit denen jeweils individuelle arbeitnehmerfreundliche Lösungen gefunden werden können. Zu viele Regeln sind kontraproduktiv. Ich nenne nur das Teilzeitarbeitsgesetz, strenge Arbeitszeitregelungen, den Arbeitsschutz und einen überzogenen Datenschutz. Das sind Dinge, die es Betrieben schwer machen, familienfreundliche Regelungen zu finden.

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Ich möchte einen zweiten Punkt ansprechen, die Erweiterung der Beteiligungsrechte von Richtern und Staatsanwaltsräten: Das neue Recht führt zu einem deutlichen Mehr an Beteiligung für Richter und Staatsanwälte. In einem umfangreichen Katalog mit insgesamt 22 Beteiligungstatbeständen wird abschließend festgelegt, in welchen Fällen die Richter und Staatsanwälte zu beteiligen sind. Die Beteiligung reicht von der Gestaltung der Richterarbeitsplätze über die Regelung der Ordnung der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten bis hin zu Maßnahmen zur Wahrung der Vorschriften über den Datenschutz am Richterarbeitsplatz. Kein Regelungskomplex, der für Richter und Staatsanwälte von Bedeutung ist, bleibt somit ohne Beteiligung der Richter und Staatsanwälte. Dies haben offensichtlich auch die Oppositionsfraktio

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Meine Damen und Herren, es geht hier durchaus um ein ernstes Thema. Wir bewegen uns in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf Informationszugang und dem Datenschutz. Da gibt es viele gute Argumente und auch viele Einwände; der Herr Minister hat während der ersten Lesung auch einige beachtliche Argumente ins Feld geführt.

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Drittens der Datenschutz. Die Änderungen des Datenschutzes zielen zum einen auf eine Verbesserung der Transparenz und der Abstimmung des speziellen Mediendatenschutzes mit dem allgemeinen Datenschutzrecht ab. Zum anderen wird eine Optimierung der Vorschriften aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Entwicklungen im Interesse der Verbraucher angestrebt.

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eingeräumt und die datenschutz- und waffenrechtlichen Bestimmungen ausgeweitet werden.

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Ich möchte noch etwas zu unserem Abänderungsantrag sagen, weil nicht der falsche Eindruck entstehen soll, dass uns PIRATEN Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung egal wären. Darum geht es uns auch gar nicht. Es geht uns einfach nur darum, dass auch Kinder ein Recht auf Datenschutz und Privatsphäre haben und dass die Eltern das Recht haben, der Datenweitergabe zu widersprechen. Sie haben eben gesagt, dass nur im seltensten Fall überhaupt von den Eltern ein Widerspruch gewünscht wird. Gerade wenn widersprochen wird, sollte man sich aber überlegen, warum widersprochen wird.