immer Alarm angesagt, wenn eine politische Linke die Zusammenarbeit mit Netzwerken proklamiert, im Bereich Migration/Integration einseitig die Belange der Migrationsindustrie vertritt und von den Deutschen immer mehr Zugeständnisse und Toleranz einfordert.
Dann diesen Bereich reinzunehmen, das, meine liebe Frau Schwesig, finde ich ein bisschen zu kurz gegriffen in der Frage Gleichstellungspolitik, denn auch Frauen und Gleichstellung ist ein Querschnittsthema. Und das hätte ich mir von diesem Maßnahmeplan gewünscht, dass er insbesondere noch mal die Punkte, die wichtig sind, reinnimmt. Ich denke auch an Migration. Das sind alles Punkte, die man irgendwie vergeblich sucht.
Aber diese Entwicklung hat natürlich mehrere Gründe. Ich nenne die Gründe, liebe Kolleginnen und Kollegen: Zum einen sind es die steigenden Asylbewerberzahlen. Im Zeitraum von Januar bis Juli 2013 wurden durch das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten 989 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpom- mern aufgenommen, verglichen mit 2012 insgesamt 1.200 sind es, auf das ganze Jahr 2013 gerechnet, etwa doppelt so viele Neuzugänge.
Sie sehen also, hier haben wir, glaube ich, eine gute Lösung gefunden, die Asylbewerber zu betreuen und dabei auch die Kommunen zu unterstützen. Und auch ansonsten unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses zusammen mit denen des Amtes für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landes
Die Zuschüsse für Azubis und Schüler für Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten werden von 75.000 auf 240.000 Euro verdreifacht. Die freien Schulen in Thüringen werden im Jahr 2017 in Thüringen rund 30 Millionen Euro mehr erhalten als im Jahr 2014. Es wird ein Freiwilliges Jahr Migration mit einer Viertelmillion Euro jährlich gefördert. Das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wird künftig mit 4,8 Millionen Euro gefördert. Das sind 2 Millionen Euro mehr als noch im Jahr 2014.
Der Einzelplan 05, der Plan unseres Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Dieter Lauinger: Es ist ein Einzelplan, der enorme Hürden zu nehmen hat. Ich möchte mich hier bei der Finanzministerin, im Besonderen aber beim gesamten Kabinett namens der Grünen, aber, ich glaube, auch namens aller Koalitionsfraktionen ganz herzlich dafür bedanken, dass Sie diesen Einzelplan mit hinreichend Mitteln ausgestattet haben, sodass die solide Politik dieser Koalition, die hin auf eine humane, humanitäre Flüchtlingspolitik ausgerichtet ist, auch ihre Wirkung zeigen kann, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Bevor wir jetzt in eine wohlverdiente 30-minütige Pause eintreten, habe ich noch zwei Hinweise: Der Freundeskreis Kaliningrad trifft sich im Raum F 002 und der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz trifft sich im Raum F 202 in 5 Minuten.
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Lauinger.
Zu Frage 4: Werden in den Gemeinschaftsunterkünften die in der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung festgelegten Standards von je einem Herd für acht Bewohner und einem Sanitärraum für je acht Bewohner eingehalten? Antwort: Unter Verweis auf die hohen Flüchtlingszahlen hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz das Landesverwaltungsamt gebeten, bis auf Weiteres Ausnahmen von den Mindestanforderungen der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsordnung zuzulassen. So sollte etwa die Möglichkeit eingeräumt werden, temporär von den Anforderungen für die Ausstattung und den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften abzuweichen. In jedem Fall aber ist zu gewährleisten, dass eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen gewährleistet ist. Der Wartburgkreis hat erklärt, dass diese Bedingungen stets für alle Flüchtlinge erfüllt sind.
Und wir kommen zur beantragten Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Auch das mit übergroßer Mehrheit angenommen. Gegenstimmen? Aus den Reihen der AfD-Fraktion. Vielen Dank.
Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Ich gehe davon aus, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Guten Mutes bin ich schließlich vor allem nach der Ältestenratssitzung, die gerade stattgefunden hat, nach dem Glückspielgesetzdesaster der CDU. Guten Mutes bin ich, dass wir einer Tradition dieses Parlaments nun entsprechen werden und zumindest die Ausschussüberweisung beschließen. Ich beantrage diese an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Danke schön.
Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenstimmen? Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Mit einer Mehrheit der Gegenstimmen und den Jastimmen der AfD-Fraktion ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit schließe ich die Beratung des Tagesordnungspunkts für heute.
Hamburger Integrationsfonds (XXXII) – Bauliche Investitionen für das Paritätische Kompetenzzentrum Migration (Kom- Mig) zur Vernetzung von Integrationsinitiativen – Drs 21/7994 – 3890,
Tagesordnungspunkt 55, Drucksache 21/7994, Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Hamburger Integrationsfonds – Bauliche Investitionen für das Paritätische Kompetenzzentrum Migration zur Vernetzung von Integrationsinitiativen.
tenzzentrum Migration (KomMig) zur Vernetzung von Integrationsinitiativen – Drs 21/7994 –]
Zweitens: Studien wie TIMSS 2015 und IQB 2016 zeigen, steigende Heterogenität von Schulklassen, verursacht vor allem durch Migration und Inklusion, sorgt für sinkendes Niveau.
9 Milliarden Euro haben wir im bayerischen Haushalt zwischen 2015 und 2018 für Integration und Migration vorgesehen. Das sind 9 Milliarden Euro Steuergelder. Deren Verwendung darf sich nicht nach rot-grüner Multikulti-Ideologie, sondern muss sich nach dem Willen der Steuerzahler richten. Uns geht es darum, dass dieses Geld verantwortungsvoll, effizient, zielgerichtet und erfolgsorientiert ausgegeben wird. Notfalls muss die Pflicht zur Integration auch eingefordert werden. Dies kann nicht im Belieben des Einzelnen stehen. Das erwarten die Menschen von der Politik in Bayern.
Und noch kurz ein anderer Punkt: Wenn wir den Begriff "Migranten" bringen, dann meinen wir jeden Ausländer, der rechtmäßig und dauerhaft in Bayern lebt. Wir zeigen damit die Thematik auf, die sehr vielfältig ist. Und wir gehen auch auf die aktuelle Situation ein. Wir gehen darauf ein, dass das Bundesamt für Migration leider immer noch nicht in der Lage ist, die Verfahren in der Geschwindigkeit zu Ende zu bringen, wie wir uns das vorstellen. Deswegen haben wir auch noch den Satz 2 hinzugefügt. Wir wollen einfach, dass für die Personen, die eine gute Bleibeperspektive haben, eine Gleichstellung mit den rechtmäßig und dauerhaft in Bayern lebenden Personen erfolgt.
Zur Klarstellung noch einmal: Es ist ein Gesetz, das vielen Personen, die sich im Asylverfahren befinden und auf ihre Anhörung und auf die Entscheidung durch das Bundesamt warten, Klarheit gibt. Insoweit haben wir eine zukunftsgerichtete Lösung, von der wir hoffen, dass Satz 2 bald wieder Vergangenheit sein wird, wenn das Bundesamt für Migration seinen Ankündigungen nachkommt und eventuell das Verfahren in zwei bis drei Monaten entscheiden kann.
Jetzt komme ich wieder zurück zu den Hochschulen. Hochschulen sind seit Jahrhunderten ein Träger der Integration. Deswegen muss ich Ihnen, Frau Kaniber, widersprechen. Die Integration ist keine neue Aufgabe, die auf die Hochschulen zukommt. Im Mittelalter gab es bereits berühmte Universitäten wie Oxford, Bologna und Kairo. Dort sind junge Menschen aus ganz vielen Ländern zusammengekommen und haben Wissen untereinander ausgetauscht. Migration und Integration ist eine Grundkompetenz der Hochschulen.
Wir sehen auch den Beitrag der öffentlich-rechtlichen Medien und der privaten Medien zur Integration. Das ist unheimlich wichtig, da kann sehr viel getan werden, und zwar sowohl bei der Sprachvermittlung als auch bei der Vermittlung der Kultur hierzulande oder der Politik. Das gilt auch für viele andere Bereiche, die der Integration förderlich sind. Ich habe ein sehr schönes Beispiel gesehen, und zwar die "Ankommen"App, die der Bayerische Rundfunk unter anderem zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge realisiert hat. Das Goethe-Institut hat Sprachkurse beigesteuert. Das ist eine wunderbare Möglichkeit, um den hier Ankommenden schnell unsere Kultur zu vermitteln, ihnen Anlaufstellen zu geben und ihnen auch konkret weiterzuhelfen. Wir unterstreichen deshalb die Rolle der Medien bei der Integration.
ber 2015, so geändert wird, dass es den Anforderungen einer Gesellschaft, in der Migration Realität ist und in der Geflüchtete leben, und einer sinnvollen Integration gerecht wird.
Das alles sind sowohl im Verbraucherschutz als auch in der Gesundheitspolitik sehr wichtige Aufgaben. Diese Änderungen machen deswegen mit Blick auf die Herausforderungen durch Flucht und Migration ebenfalls großen Sinn. Ich will das exemplarisch dadurch belegen, dass ich auf die bereits im Jahr 2007 durch den Verbraucherzentrale Bundesverband vorgelegte umfassende Studie unter dem Titel "Verbraucherschutz in der Einwanderungsgesellschaft" hinweise.
Das Thema betrifft auch den Bereich der Gesundheit. Auch hier gibt es eine umfassende Studie aus dem Jahr 2008, die das Robert Koch-Institut zusammen mit dem Statistischen Bundesamt erstellt hat. Sie erschien als Schwerpunktbericht der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter dem Titel "Migration und Gesundheit". Dabei geht es um die unterschiedlichen Problemstellungen, die sowohl Geflüchtete als auch Migrantinnen und Migranten betreffen, für die aber auch gilt, dass bestimmte Gruppen und Schich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in dem Bereich, wo Menschen sehr stark unserer Hilfe bedürfen, müssen wir uns auch auf die Migration einstellen. Deswegen – ich sage es gleich am Anfang – ergibt diese Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes sehr wohl Sinn.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes. Durch Beschluss des Landtags in seiner 14. Plenarsitzung vom 27. Mai 2015 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss federführend überwiesen, mitberatend an die Ausschüsse für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie für Europa, Kultur und Medien. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 9. Sitzung am 11. Juni 2015 sowie in seiner 11. Sitzung am 3. September 2015 beraten. Wir haben im Innen- und Kommunalausschuss eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt und auch zum dazu schon im Ausschuss vorliegenden Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 6/374 der Fraktion der CDU. Von 19 angeschriebenen Sachverständigen – das waren in der Regel Institutionen der Verfolgten, aber auch Stiftungen und einige Einzelpersonen –, Anhörungspersonen und Organisationen sind zwölf Stellungnahmen eingegangen. Darüber hinaus bestand für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Dabei gingen von insgesamt 16 Nutzerinnen und Nutzern 27 Bürgerbeiträge ein. Das war ganz spannend, die haben dann auch teilweise untereinander ihre Haltung diskutiert.
Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 25. September 2015 abschließend beraten, der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ebenfalls am 25. September in seiner 9. Sitzung. Beide Ausschüsse haben als mitberatende Ausschüsse der Beschlussempfehlung des federführenden Innen- und Kommunalausschusses zugestimmt, der Beschlussempfehlung, die Sie auch in der Drucksache 6/1133 vorfinden. Diese Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen zur Annahme empfohlen. In Artikel 1 werden in § 2 a nach der Angabe „2. Weltkrieges“ die Worte „in Europa“ angefügt. Vielen Dank.
Der demografische Wandel ist ein weiterer Faktor. Die Folgen einer sinkenden und immer älter werdenden Gesellschaft sind für unsere Wirtschaft noch gar nicht abzusehen. Umso wichtiger ist es, dass wir Migration als positiven Faktor sehen.
Ich will darauf hinweisen, dass zum Zeitpunkt der Verabschie dung des Doppelhaushalts 2013/2014, Ende des Jahres 2012, entgegen mancher anderslautender Behauptungen die Zu gangszahlen bezüglich der Flüchtlinge eben nicht abschätz bar waren. Das BAMF, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, hat in einem Prognoseschreiben vom 17. Okto ber vergangenen Jahres zwar die Annahmen für die monatli chen Zugangszahlen nach oben korrigiert, jedoch nur bezo gen auf die nächsten Monate und nicht auf das Jahr 2013 oder gar einen noch längeren Zeitraum. Im Übrigen sprachen die Zahlen im zweiten Halbjahr 2012 eher für eine saisonale, auf den Herbst beschränkte Entwicklung. So ist die Zahl der Zu gänge von 1 300 im Oktober 2012 auf unter 700 im Dezem ber gesunken und somit im Endauslauf des Jahres 2012 eher wieder rückläufig gewesen.
vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieses Bun desamt gehört in den Geschäftsbereich des Bundesinnenmi nisters. Wenn Sie also den Vorwurf der Täuschung in den Raum stellen, dann müssen Sie sagen, der Bundesinnenminis ter habe die Länder getäuscht, indem er ihnen falsche Prog nosedaten gegeben habe. Aber der Vorwurf richtet sich nicht an die Ministerin.